War bei VW auch Steuerhinterziehung im Spiel?
Strafanzeige wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit der VW-Affäre hat der Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig erstattet. Die Aufwendungen von VW für Lustreisen und Bordellbesuche von früheren Betriebsratsmitgliedern und VW-Managern seien keine Betriebsausgaben. Außerdem hätten sie als sog. geldwerter Vorteil von VW der Lohnsteuer unterworfen und von den Begünstigten bei der Einkommensteuer angegeben werden müssen.
Nach § 4 Abs. 5 Nr. 7 EStG sind bestimmte Aufwendungen, die die Lebensführung des Steuerpflichtigen oder anderer Personen berühren, nicht als Betriebsausgaben abziehbar, soweit sie nach allgemeiner Verkehrsauffassung als unangemessen anzusehen sind. Angesichts der außergewöhnlich hohen Kosten der durchgeführten "Dienstreisen" - unter anderem einer Indienreise des Ex-Betriebsratschefs Klaus Volkert und von VW-Managern, die insgesamt 155.000 gekostet haben soll - müsse die Angemessenheit bezweifelt werden. Soweit VW die Dienste von Prostituierten für Aufsichtsratsmitglieder oder Manager bezahlt habe, könne VW diese Aufwendungen nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes eindeutig nicht als Betriebsausgaben absetzen. Sofern VW dessen ungeachtet die Aufwendungen als Betriebsausgaben verbucht habe, bestehe der Verdacht der Körperschaft- und Gewerbesteuerhinterziehung.
Daneben hätte VW für den geldwerten Vorteil der Dienstreisen mit "Lustcharakter" sowie der Prostituiertendienste Lohnsteuer an das Finanzamt abführen müssen. Denn insoweit habe es sich gegenüber den begünstigten VW-Mitarbeitern um sog. "geldwerte Vorteile"" gehandelt. Soweit dies nicht geschehen sei, liege der Verdacht der Lohnsteuerhinterziehung nahe. Unabhängig davon hätten die Begünstigen der "VW-Annehmlichkeiten" den geldwerten Vorteil in ihrer Einkommensteuererklärung angeben müssen. Sei dies nicht geschehen, sei bei ihnen der Verdacht der Einkommensteuerhinterziehung gegeben.
"Finanzamt, Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft, die in jedem mittelständischen Betrieb zu Recht mit Argusaugen über die Steuerehrlichkeit wachen, dürfen bei dem Weltkonzern VW nicht beide Augen zudrücken", meint der Bund der Steuerzahler abschließend.
Bremische Studiengebührenverordnung verfassungsrechtlich bedenklich
Gegen die Einführung von Studiengebühren durch das Land Bremen für Studenten, die in anderen Bundesländern ihren Wohnsitz haben, wird der Bund der Steuerzahler gerichtlich vorgehen. Gegen das bremische Studiengebührenmodell sprächen verfassungsrechtliche Bedenken. Der Bund der Steuerzahler bietet betroffenen Studenten aus Niedersachsen an, sie mit einem Musterverfahren zu unterstützen.
Das Land Bremen hat für Studenten, die mit ihrem ersten Wohnsitz nicht in Bremen oder Bremerhaven gemeldet sind, ab dem dritten Semester eine Studiengebühr von 500 Euro pro Halbjahr beginnend mit dem Wintersemester 2006 eingeführt. Bremer Studenten werden dagegen erst nach 14 Semestern zur Kasse gebeten. Die bremische Studiengebührensatzung bevorzuge damit einheimische gegenüber auswärtigen Studenten.
Der Bund der Steuerzahler hat Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des bremischen Studiengebührenmodells. Zweifel bestünden insbesondere daran, ob die umstrittene Studiengebühr mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit gem. Artikel 12 GG und dem Gleichheitssatz des Artikel 3 GG vereinbar sei. Dies will der Bund der Steuerzahler in einem Musterverfahren vor dem Verwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen überprüfen lassen. Hierbei stützt sich der Bund der Steuerzahler auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg, wonach gegen die hamburgische Studiengebührensatzung, die eine ähnliche Regelung enthält, "hinreichend gewichtige Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit" bestünden. Er ruft daher betroffene Studenten aus Niedersachsen dazu auf, sich an ihn zu wenden. Aus den Zuschriften werde der Bund der Steuerzahler einen Fall auswählen, den er als Musterverfahren führen wird.
Weggang von der Leyens für Kabinettsverkleinerung nutzen!
Der Bund der Steuerzahler hat Ministerpräsident Christian Wulff ersucht, den bevorstehenden Wechsel Ursula von der Leyens aus der niedersächsischen Landesregierung in das neue Bundeskabinett für einen Neuzuschnitt der Ministerien in Niedersachsen zu nutzen. Aufgaben des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit könnten auf andere Ressorts aufgeteilt und so künftig auf ein neuntes Ministerium verzicht werden. Die jährlichen Einsparungen allein bei der politischen Führung des Sozialministeriums beziffert der Bund der Steuerzahler auf rund 500.000 Euro. Mit dem Wegfall eines Ministeriums seien im Verwaltungsbereich zusätzliche Kostenentlastungen im Millionenbereich zu erwarten.
Die Geschäftsbereiche "Gesundheit" sowie "Städtebau und Wohnungswesen" können nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler auf das Innenministerium verlagert werden. Eine staatliche Wohnungsbaupolitik inklusive Städtebauförderung zähle ohnehin nicht zu den vordringlichen Landesaufgaben, weil einerseits ein wohl dauerhaft gesättigter Wohnungsmarkt als Folge der demografischen Entwicklung hier ein staatliches Engagement weitgehend entbehrlich mache, andererseits aber das Geld für neue Politikansätze fehle. Die Krankenhausfinanzierung durch das Land stellt der Bund der Steuerzahler generell in Frage. Die Finanzierung von Investitionen im Krankenhausbereich sollte von den jeweiligen Trägern übernommen und über die Pflegesätze, d. h. über Erstattungen der Krankenversicherungen und damit aus dem Geld der Beitragszahler refinanziert werden. Die Privatisierung der Landeskrankenhäuser stehe zu mindest in Teilen auf der politischen Agenda, so dass sich auch von daher die Notwendigkeit des Fortbestehens eines eigenständigen Ministeriums nicht ergebe. In den Geschäftsbereichen "Soziale Absicherung, Jugend und Familie" könnte nach den Vorstellungen des Steuerzahlerbundes künftig die Staatskanzlei die wesentlichen politischen Weichenstellungen vorgeben. Die Verwaltungsaufgaben selbst würden ohnehin im Wesentlichen von den Kommunen wahrgenommen.
Nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler macht es die dramatische Finanzlage des Landes Niedersachsen erforderlich, dass die Landesregierung stärker als bislang die Kosten der politischen Führung begrenzt. Nur so könne sie die notwendige Akzeptanz für unerlässliche Ausgabenbegrenzungen in der Bevölkerung erhalten, um Niedersachsen aus der Schuldenfalle zu befreien. Möglichkeiten, das Landeskabinett zu verkleinern, seien im politischen Alltag rar. Ministerpräsident Wulff müsse deshalb die sich jetzt mit dem Weggang Ursula von der Leyens bietende Chance für eine schlankere Landesregierung nutzen.
Steuergeldverschwendung weiterhin an der Tagesordnung - Bund der Steuerzahler prangert im neuen Schwarzbuch zehn Fälle aus Niedersachsen und Bremen an
Unzureichende Kalkulationen, ein fehlendes Finanzcontrolling, mangelnde Beachtung der Wirtschaftlichkeit und die unnötige Übernahme des finanziellen Risikos sieht der Bund der Steuerzahler als wesentliche Ursachen dafür, dass in der Stadt Osnabrück die Durchführung des 12. Deutschen Jugendhilfetages im Sommer 2004 in einem Finanzdesaster endete. Der städtische Zuschussbedarf für die dreitägige Großveranstaltung ist von anfangs veranschlagten 145.000 Euro auf 910.000 Euro aus dem Ruder gelaufen.
Verschwendung in Höhe von 220.000 Euro wird dem hannoverschen Nahverkehrsbetrieb Üstra im Zusammenhang mit der Errichtung des Café Traffix vorgeworfen. Das defizitäre öffentliche Unternehmen beendete das von Anfang an finanziell nicht tragfähige Gastronomieprojekt im eigenen Service-Center City erst nach 27 Monaten. Die niedersächsische Gemeinde Wallenhorst findet sich in der "Skandalliste" des Bundes der Steuerzahler, weil sich der Gemeinderat entgegen eines zwischen Gemeindeverwaltung und Landes- sowie Bundesbehörden erarbeiteten Kompromisses für den Wiederaufbau einer unbrauchbaren und überflüssigen Straßenbrücke über den Stichkanal Osnabrück aussprach. Die bereits erreichte Übereinkunft sah den Verzicht auf die Brücke vor und hätte dem Steuerzahler eine Ersparnis von rund 300.000 Euro eingebracht.
Des Weiteren wird die Region Hannover für eine 15.800 Euro teure Umrüstung einer Ampelanlage, mit der Busfahrer aus dem Fahrzeug heraus "Grün" anfordern können, kritisiert. Die in einer verkehrsberuhigten Straße im Ortsteil Gleidingen der Stadt Laatzen installierte "Busbeschleunigungsmaßnahme" ist überflüssig, da sie keine spürbaren Zeitgewinne für die im Regelfall nur halbstündlich verkehrenden Busse bringt.
Als Beispiel für die "Mitnahmementalität" von öffentlichen Fördergeldern rügt der Bund der Steuerzahler den 240.000 Euro teuren und zu 75 Prozent von EU und Landkreis Hameln-Pyrmont finanzierten Bau eines Kreisverkehrsplatzes in der Stadt Hessisch Oldendorf. Der von der Stadt für die Umgestaltung vorgesehene Kreuzungsbereich mit Ampelanlage ist weder sanierungsbedürftig noch als Unfallschwerpunkt oder überlasteter Verkehrsknotenpunkt bekannt.
Als kommunale Misswirtschaft wird die Ausweisung des Neubaugebietes "Hottenbergsfeld" in der Stadt Hameln gebrandmarkt, die zu vermeidbaren kreditfinanzierten Ausgaben der Stadtkasse in Millionenhöhe führte. Wegen eigennütziger Einflussnahme eines Ratspolitikers, persönlichen Begünstigungen und schöngerechneten Prognosen wurden 240 nicht benötigte Baugrundstücke sowie ein Gewerbepark größtenteils erschlossen und in einen übersättigten Markt "gedrückt".
Des Weiteren findet sich die Stadt Wolfsburg im diesjährigen Schwarzbuch wegen der unbeabsichtigten Zerstörung von drei Kunstwerken, die von der Stadt mit Einverständnis der Künstler in einer Garage aufbewahrt wurden. Städtische Mitarbeiter versäumten es, die Klangskulpturen rechtzeitig vor dem Abriss der Garage in Sicherheit zu bringen, so dass die Ausstellungsstücke mit dem Bauschutt verschwanden. Der finanzielle Schaden zu Lasten der Steuerzahler beläuft sich voraussichtlich auf 39.500 Euro.
Unter der Rubrik "Treue Diener, teure Diener" ist schließlich der Fall des kommunalen Multi-Mandatsträgers Hans-Joachim Danzenbächer aus Ilmenau (Landkreis Lüneburg) aufgeführt, der gegenüber seinem Dienstherrn Stadt Schwerin beharrlich auf Dienstunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen pocht und statt als Stadtverwaltungsoberrat zu arbeiten eine vorgezogene Pension kassiert.
Die Freie Hansestadt Bremen ist mit zwei Verschwendungsfällen vertreten. Weil Bremen ohne genaue Wirtschaftlichkeitsanalysen das Siemens-Hochhaus im Rahmen eines "Public Private Partnership"-Projektes an einen Bauunternehmer veräußerte und im gleichen Zug in renoviertem Zustand bis 2032 anmietete, entsteht ein finanzieller Schaden von 20 Mio. Euro. Um diesen Betrag wäre es für die Steuerzahler günstiger gewesen, das Behördenhochhaus in öffentlicher Regie zu sanieren. Zudem ist im aktuellen Schwarzbuch eine umstrittene Zuwendung von 500.000 Euro des Bremer Senats an die Günter-Grass-Stiftung aufgeführt. Nach einer Strafanzeige des Bundes der Steuerzahler wegen des Verdachts der Haushaltsuntreue sieht die Staatsanwaltschaft "zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen zwingende Haushaltsvorschriften". Sie leitete ein Ermittlungsverfahren gegen den Leiter der Bremer Senatskanzlei ein.
Als download: Die zehn Fälle aus Niedersachsen und Bremen im Wortlaut im pdf.Format
Braunschweig Vorbild für Hannovers Stadtpolitiker - Kritik am Etatentwurf 2005 der Landeshauptstadt
Die Landeshauptstadt Hannover soll sich in der Haushaltspolitik die Nachbarstadt Braunschweig zum Vorbild nehmen, meint der Bund der Steuerzahler. Die Löwenstadt hat eindrucksvoll gezeigt, dass man mit der Doppelstrategie "Privatisieren und Ausgaben senken" einen ausgeglichenen Etat 2006 vorlegen kann. Das rot-grün regierte Hannover dagegen schreibt auch im nächsten Jahr tiefrote Zahlen und führt als Begründung die ebenso alte wie falsche Leier an, andere seien für die gewaltigen Haushaltsdefizite verantwortlich.
Nach Auffassung des Bund der Steuerzahler hat Hannover kein Einnahmeproblem. Es fehlt vielmehr an eiserner Ausgabendisziplin und Mut zu unpopulären Ausgabenkürzungen.
Im Vergleich zu Braunschweig kann Hannover auf einer wesentlich besseren Steuerkraft aufbauen. Im nächsten Jahr werden in Hannover Steuereinnahmen (brutto) in Höhe von 662,7 Mio. Euro erwartet, was pro Einwohner den Betrag von 1.285 Euro ausmacht. Die etwa halb so viele Einwohner zählende Stadt Braunschweig kann dagegen nur mit 220,6 Mio. Euro an Steuereinnahmen (brutto) und damit 897 Euro je Einwohner rechnen. Bei der Gewerbesteuer ist der Unterschied noch krasser. Je Einwohner gerechnet fallen im nächsten Jahr in Hannover voraussichtlich 717 Euro an, in Braunschweig dagegen lediglich 423 Euro. Dieser Einnahmeunterschied wird auch nicht durch die Finanzzuweisungen des Landes wettgemacht, die in Abhängigkeit von der Steuerkraft in die kommunalen Kassen fließen. Steuern und Finanzzuweisungen zusammen bringen der Landeshauptstadt Hannover im nächsten Jahr 220 Euro je Einwohner mehr an Einnahmen als Braunschweig. Hannovers Finanzprobleme resultieren deshalb einzig und allein daraus, dass die Stadt nach wie vor ihre Ausgaben nicht in den Griff bekommt, meint der Bund der Steuerzahler.
Wie man erfolgreich Haushaltskonsolidierung betreibt, können Hannovers Ratspolitiker im nahen Braunschweig lernen. Die Stadt hat innerhalb von nur drei Jahren die Schulden fast halbiert. Dazu haben wesentlich die Erlöse aus der Veräußerung von 75 Prozent der Anteile an der Braunschweiger Versorgungs-AG beigetragen. Daneben wurden die städtische Wohnungsbaugesellschaft und die Stadtreinigung privatisiert. In diesem Jahr werden die Stadtentwässerung an einen Privaten übertragen und die Stadtbeleuchtung - eine wohl bundesweit in Städten einmalige Privatisierungsmaßnahme - in andere Hände übergehen. Dadurch, dass künftig ein Privater für die Straßenbeleuchtung zuständig ist und die Ampelanlagen wartet, spart die Stadt unter dem Strich eine Million Euro. Während in Hannover Privatisierungen oft an der Personalfrage (Unkündbarkeit der Mitarbeiter, Besitzstandsdenken) scheitern, gelingt es in Braunschweig, mit geschickten Personalüberleitungsverträgen den Beschäftigen Sicherheit bei privaten Arbeitgebern zu geben.
Auch der oft vorgetragene Einwand, Hannover müsse als Oberzentrum und Landeshauptstadt ein wesentlich reichhaltigeres Angebot an öffentlichen Einrichtungen vorhalten, lässt der Bund der Steuerzahler nicht gelten. Das Staatstheater Hannover beispielsweise wird fast ausschließlich aus Landesmitteln finanziert, während das Staatstheater Braunschweig neben den Subventionen vom Land im Jahr 2006 auf städtische Zuschüsse in Höhe von über acht Millionen Euro angewiesen ist.
Enttäuscht zeigt sich der Bund der Steuerzahler aber nicht nur von der Haushaltspolitik der rot-grünen Ratsmehrheit. Die öffentlichen Äußerungen des CDU-Kandidaten für das Oberbürgermeisteramt stimmen die Steuerzahler im Hinblick auf die erforderliche radikale Umkehr in der Hauhaltspolitik nicht hoffnungsvoll. Zwar zielen Toepffers Privatisierungsankündigungen bei Stadtwerken, Wohnungsbaugesellschaft und Stadtentwässerung in die richtige Richtung. Doch ist es falsch öffentlich den Eindruck zu vermitteln, beim rathausinternen Sparen sei die "Grenze fast erreicht" und man dürfe "die Stadt nicht kaputt sparen". Der Bund der Steuerzahler verweist in diesem Zusammenhang erneut auf den Braunschweiger Rat, der das vormals üppige Beihilfe- und Zuschusswesen der Stadt pauschal um 20 Prozent gekürzt hat, ohne dass das "Abendland untergegangen wäre".
Kommunen drehen an der Steuerschraube - In 162 Gemeinden steigt 2005 der Gewerbesteuer-Hebesatz, in 213 Gemeinden der Grundsteuer B-Hebesatz
In diesem Jahr hat jede fünfte niedersächsische Kommune (213 von 1.025) den Hebesatz der Grundsteuer B und fast jede sechste den Gewerbesteuerhebesatz (162 von 1.025) erhöht. In 149 Gemeinden wurden beide Hebesätze angehoben. Dies kritisiert der Bund der Steuerzahler. Für die anstehenden Beratungen zu den Etats 2006 fordert der Verband eiserne Ausgabendisziplin. Weitere Steuererhöhungen dürfe es aus wirtschafts- und belastungspolitischen Gründen nicht geben. Bei Bürgern und Betrieben sei im Hinblick auf die Abgabenlasten das Ende der Fahnenstange erreicht. Dem müssten die Kommunen Rechnung tragen.
Wie der Bund der Steuerzahler weiter ausführt, haben im Jahr 2005 fünf Gemeinden den Hebesatz der Gewerbesteuer abgesenkt. Die kräftigste, aber nur kurz währende Absenkung ist in der Gemeinde Engelschoff (Landkreis Stade, minus 100 Punkte auf 240 v.H.) festzustellen. Die Gemeinde beabsichtigt schon im Jahr 2006 den Hebesatz auf 370 v. H. anzuheben. Steuerentlastungen gibt es in den Gemeinden Neu Darchau (Landkreis Lüchow-Dannenberg, minus 10 Punkte auf 330 v.H.), Essen (Landkreis Cloppenburg, minus 10 Punkte auf 320 v.H.), Ringe (Landkreis Grafschaft Bentheim, minus 6 Punkte auf 310 v.H.) und Jesteburg (Landkreis Harburg, minus 5 Punkte auf 280 v.H.).
Die kräftigsten Erhöhungen bei der Gewerbesteuer hat der Bund der Steuerzahler in diesem Jahr mit jeweils plus 100 Punkten in den Gemeinden Böhme (auf 450 v.H.) und Fürstenberg (auf 425 v.H.) ausgemacht. Daneben sind die Gewerbesteuersätze auch in den Gemeinden Frankenfeld (auf 400 v.H.), Bergen (auf 400 v.H.) und Clenze (auf 400 v.H.) um jeweils 80 Punkte drastisch angehoben worden. Die höchsten Gewerbesteuerhebesätze finden sich in den bevölkerungsreichsten Städten Hannover (460 v.H.) und Braunschweig (450 v.H.). Aber auch die nur 972 Einwohner zählende Gemeinde Böhme (Landkreis Soltau-Fallingbostel) "langt" mit 450 v.H. kräftig zu. Hingegen werden die Gewerbebetriebe in den Gemeinden Engelschoff (Landkreis Stade, 240 v.H.), Kirchseelte (250 v.H.) und Winkelsett (260 v.H.), beide im Landkreis Oldenburg gelegen, zurzeit am niedrigsten belastet.
Statistisch betrachtet steigt mit der Größe der Gemeinde die Höhe des Hebesatzes an. Aktuell liegt der durchschnittliche Hebesatz der Gewerbesteuer bei Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohner bei 334 v.H., in der Einwohnerklasse von 10.000 bis 20.000 Einwohner bei 340 v.H., bei 20.000 bis 50.000 Einwohner beträgt er 361 v.H. und zwischen 50.000 und 100.000 Einwohner 377 v.H. Die Städte über 100.000 Einwohner verzeichnen im Schnitt einen Hebesatz von 417,5 v.H. Die höchsten Hebesätze im Kreisdurchschnitt sind in der Region Hannover (398,71 v.H.) und in den Landkreisen Stade (373,63 v.H.) und Wesermarsch (372,78 v.H.) zu finden. Dagegen fallen die Hebesätze in den Landkreisen Emsland (303,92 v.H.) und Vechta (306,50 v.H.) am niedrigsten aus.
Bei der Grundsteuer B, die für private und betriebliche Grundstücke (außer land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken) mit und ohne Bebauung erhoben wird, hat der Bund der Steuerzahler die stärksten Erhöhungen in den im Landkreis Soltau-Fallingbostel gelegenen Gemeinden Frankenfeld (plus 180 Punkte auf 520 v.H.), Böhme (plus 100 Punkte auf 450 v.H.) sowie Häuslingen (plus 100 Punkte auf 420 v.H.) ausgemacht.
Die höchsten Hebesätze der Grundsteuer B weisen die Städte Hannover und Göttingen mit jeweils 530 v.H auf. Auffallend ist, dass sich nach der kräftigen Hebesatzerhöhung auch die Gemeinde Frankenfeld (591 Einwohner) mit einem Hebesatz von 520 v.H. trotz ihrer vergleichsweise niedrigen Einwohnerzahl in der Spitzengruppe der Grundsteuer B Rangliste befindet. Den niedrigsten Hebesatz weist die Gemeinde Börger (Landkreis Emsland) mit 240 v.H. auf. Die im letzten Jahr mit 230 v.H. noch günstigste Stadt Winsen/Luhe hat 2005 ihren Hebesatz der Grundsteuer B um 80 Punkte auf 310 v.H. erhöht.
Im Durchschnitt beläuft sich der Hebesatz der Grundsteuer B in Gemeinden bis 10.000 Einwohner auf 336 v.H. Gemeinden zwischen 10.000 und 20.000 Einwohner verzeichnen einen durchschnittlichen Hebesatz von 334 v.H., diejenigen zwischen 20.000 und 50.000 Einwohner einen von 349 v.H. und Gemeinden zwischen 50.000 und 100.000 Einwohner einen von 386 v.H. Bei Städten über 100.000 Einwohner liegt er im Mittel bei 450 v.H. Im Kreisdurchschnitt sind die Hebesätze der Grundsteuer B im Landkreis Cuxhaven (410,09 v.H.) sowie in der Region Hannover (405,86 v.H.) am höchsten. Auf der anderen Seite sind die Bürger in den Landkreisen Vechta (282,60 v.H.) und Oldenburg (286 v.H.) am geringsten belastet.
Als download: Niedersächsische Gemeinden mit höheren Hebesätzen bei der Gewerbe- und/oder Grundsteuer B im Jahr 2005
BdSt lobt schuldenfreie Gemeinden Dötlingen, Lastrup und Molbergen - Langeoog mit höchster Pro-Kopf-Verschuldung von 2.775 Euro
Der Bund der Steuerzahler lobt die Gemeinden Dötlingen, Lastrup und Molbergen, die als einzige von 427 Städten, Gemeinden und Samtgemeinden in Niedersachsen im Jahr 2004 schuldenfrei waren und auch für dieses Jahr keine neuen Kreditaufnahmen geplant haben. Die drei Kommunen hätten unter Beweis gestellt, dass eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung trotz des enger werdenden Finanzkorsetts möglich sei. Andernorts würde sich dagegen das Schuldenkarussell munter weiterdrehen. Die höchste Pro-Kopf-Verschuldung zum Ende des Jahres 2004 hat der Bund der Steuerzahler unter Berufung auf Angaben des Statistischen Landesamtes auf der Nordseeinsel Langeoog mit 2.775 Euro ausgemacht. Auch in der Samtgemeinde Bad Grund (1.994 Euro je Einwohner) sowie in der Stadt Celle (1.930 Euro) fällt der Schuldenstand hoch aus. Im Landesdurchschnitt war am 31.12.2004 jeder Einwohner mit kommunalen Schulden in Höhe von 987 Euro belastet. Der Bund der Steuerzahler fordert, dass die teilweise hoch verschuldeten Gemeinden im Zuge einer vorausschauenden, auf Bescheidenheit bedachten Finanzpolitik, ihre Anstrengungen zur Abtragung der Schuldenberge verstärken.
Nach Angaben des BdSt gelang den Gemeinden Lastrup (6.679 Einwohner) und Molbergen (7.733 Einwohner) im Cloppenburger Land die erstmalig vollständige Entschuldung mit dem Verkauf der Kläranlagen und der Übertragung der Abwasserbeseitigung zum 01.01.2004 auf den Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverband. Die erfolgreichen Anstrengungen zum Abbau der Schuldenlast gingen dabei nicht zu Lasten der örtlichen Infrastruktur und der Lebensqualität der Bürger. Zur Finanzierung der Investitionen müssten die schuldenfreien Gemeinden zwar auf Sparbücher und Rücklagen zurückgreifen, nicht jedoch auf Kreditmittel. Die Gemeinde Lastrup investiert bei einem Haushaltsgesamtvolumen von 7,6 Mio. Euro in diesem Jahr 2,4 Mio. Euro, beispielsweise in die Sanierung einer abgebrannten Großraumturnhalle und in den Straßenbau. Die Investitionsquote liegt bei 31 Prozent.
Die Gemeinde Molbergen plant bei einem diesjährigen Haushaltsvolumen von 7 Mio. Euro Investitionen in Höhe von 1,7 Mio. Euro (Investitionsquote: 24 Prozent). Zu den wichtigsten Baumaßnahmen zählen die Erschließung von Bau- und Gewerbegebieten sowie die Errichtung eines Schulsportplatzes. Hervorzuheben ist auch die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde, die für dieses Jahr einen Überschuss im Verwaltungshaushalt (die so genannte "freie Spitze") in Höhe von rund 347.000 Euro erwartet, unterstreicht der Bund der Steuerzahler. Um diesen Betrag übersteigen die laufenden Einnahmen die laufenden Ausgaben, der zur Eigenfinanzierung von Investitionen dient.
Die Gemeinde Dötlingen (6.029 Einwohner) im Landkreis Oldenburg hat als erste Gemeinde in Niedersachsen die Schulden auf Null zurückgeführt und ist seit dem Jahr 2000 schuldenfrei. Für diese anerkennenswerte Leistung wurde die Gemeinde vom Bund der Steuerzahler im Sommer 2001 ausgezeichnet. In diesem Jahr erreicht die aus Eigenmitteln finanzierte Investitionstätigkeit mit 3,3 Mio. Euro bei einem Haushaltsvolumen von 11,6 Mio. Euro einen Höhepunkt (Investitionsquote: 29 Prozent). Zentrale Punkte sind die Dorferneuerung Neerstedt sowie die Sanierung des Neerstedter Kindergartens. Die Gemeinde kalkuliert in diesem Jahr mit einer "freien Spitze" von rund 133.000 Euro.
Nicht unerwähnt bleiben sollte, dass der Bund der Steuerzahler in den schuldenfreien Gemeinden keine außergewöhnlich hohe finanzielle Belastung der Gewerbetreibenden und Grundstückseigentümer feststellen konnte. Die Hebesätze der Grundsteuern A und B sowie der Gewerbesteuer liegen in den drei Gemeinden sogar unter dem Landesdurchschnitt.
Alterseinkünftegesetz: Bund der Steuerzahler warnt vor Steuerfalle für Rentner
Für Rentner kann die so genannte Nichtveranlagungsbescheinigung zur folgenschweren Falle werden. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin. Grund dafür ist der durch das Alterseinkünftegesetz zu Jahresbeginn erfolgte Übergang zur nachgelagerten Besteuerung von Alterseinkünften.
Wie jeder andere Steuerzahler, profitieren auch die Bezieher von Alterseinkünften, die neben ihrer Rente noch Einkünfte aus Kapitalvermögen haben, vom Sparer-Freibetrag in Höhe von 1.370/2840 Euro und von der Werbungskostenpauschale von 51/102 Euro (ledig/verheiratet). Bei einem ledigen Steuerzahler bleiben Kapitalerträge bis zu einem Betrag von 1.421 Euro im Jahr steuerfrei. Über diesen Betrag kann jeder Sparer seiner Bank einen so genannten Freistellungsauftrag erteilen. Ist das der Fall, kann die Bank Zinsen und Dividenden auszahlen, ohne davon Zinsabschlagsteuer bzw. Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag abzuziehen. Nun gibt es Sparer, deren Kapitalerträge zwar über dem Freistellungsvolumen liegen, die aber keine Einkommensteuer darauf zu zahlen haben, weil ihre gesamten Einkünfte so niedrig sind, dass keine Steuer zu zahlen ist. Dieser Personenkreis kann beim Finanzamt eine so genannte Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) beantragen. Die Finanzämter stellen die NV-Bescheinigungen unter dem Vorbehalt des Widerrufs und für maximal drei Jahre aus. Liegt der Bank eine NV-Bescheinigung eines Kunden vor, behält sie bei der Auszahlung von Zinsen und Dividenden keinen Zinsabschlag ein und nimmt auch keinen Abzug von Kapitalertragsteuer vor. Die NV-Bescheinigung muss dem Finanzamt zurückgegeben werden, wenn der Steuerzahler erkennt, dass die Voraussetzungen für die NV-Beschei¬nigung nicht mehr gegeben sind. Und dies kann sich beim Übergang zur nachgelagerten Besteuerung bei dem einen oder anderen Rentner jetzt schlagartig ergeben. Denn die Änderungen durch das Alterseinkünftegesetz führen unter anderem dazu, dass die von den gesetzlichen Rentenversicherungsträgern ausgezahlte Rente seit dem 1.1.2005 zu 50 Prozent der Besteuerung unterliegt. Im Gegensatz zum Jahr 2004 steigt also in vielen Fällen der in diesem Jahr zu versteuernde Rentenanteil deutlich an. Das kann zur Folge haben, dass die Einkunftsgrenze für den Erhalt einer NV-Bescheinigung überschritten wird.
Hier heißt es aufgepasst! Umfassende Information ist der erste Schritt, um sicher zu gehen, ob etwas veranlasst werden muss. Alles, was Ruheständler rund um die Steuern interessieren muss, hat der Bund der Steuerzahler in seiner Broschüre "Senioren und Steuern" zusammengefasst. Diese macht deutlich, dass das Finanzamt die Bürger nicht in die Rente verabschiedet, sondern dass die Bürger bis zum letzten Atemzug Steuerzahler bleiben.
Die Broschüre kann beim Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen, Ellernstraße 34, 30175 Hannover unentgeltlich angefordert werden.
Krasse Unterschiede bei Müllgebühren in Niedersachsen - Bund der Steuerzahler errechnet aktuelle Belastungen für Musterhaushalte
In Niedersachsen zahlt ein Vier-Personen-Musterhaushalt für die 14-tägliche Leerung einer 120 Liter Rest- und Biomülltonne durchschnittlich 23,45 Euro im Monat bzw. 281,34 Euro im Jahr. Die Gebührenbelastung kann jedoch wesentlich höher oder niedriger ausfallen, je nachdem, wo die Musterfamilie zuhause ist. So reicht die Bandbreite der Müllgebühren von 12 Euro im Monat (144 Euro im Jahr) in der Stadt Wolfsburg bis zu 42,83 Euro im Monat (514 Euro im Jahr) im Landkreis Aurich. Dies berichtet der Bund der Steuerzahler, der die Abfallgebühren in niedersächsischen Kreisen und größeren Städten untersucht hat. Mit niedrigen Gebühren für den Modellhaushalt schneiden nach Erhebungen des BdSt weiterhin die Landkreise Ammerland (154,32 Euro), Cuxhaven (159,72 Euro), Leer (193,44 Euro), Oldenburg (191,40 Euro), Rotenburg (190,80 Euro) und Uelzen (196,20 Euro) sowie die Städte Emden (178,08 Euro), Lüneburg (166,44 Euro) und Osnabrück (185,76 Euro) günstig ab. Dagegen müssen die Modellhaushalte mit Wohnort in den Landkreisen Celle (445,75 Euro), Lüchow-Dannenberg (410,40 Euro), Stade (450,96 Euro) und Wesermarsch (441,14 Euro) für die Entsorgung der gleichen Abfallmenge überdurchschnittlich hohe Müllgebühren aufbringen.
Die BdSt-Studie "Niedersächsische Abfallgebühren im Vergleich" ergibt weiter, dass jeder zweite der 49 Entsorgungsträger in diesem Jahr die Gebührenschraube angezogen hat. Im Durchschnitt erhöhen sich für den Modellhaushalt die Müllgebühren um 6,6 Prozent oder 17,50 Euro zum Vorjahr. Nach Angaben des Bundes der Steuerzahler sind hierfür die strengeren gesetzlichen Vorgaben verantwortlich, wonach Restabfälle seit Juni 2005 nur noch nach Vorbehandlung (in der Regel thermisch bzw. mechanisch-biologisch) auf den Deponien abgelagert werden dürfen. Die kräftigsten Gebührensteigerungen ergeben sich für die Musterhaushalte in den Landkreisen Göttingen (plus 94,63 Euro auf 260,38 Euro) und Lüchow-Dannenberg (plus 91,20 auf 410,40 Euro) sowie in der Stadt Göttingen (plus 92,10 auf 292,50 Euro). Zudem steigen in den Landkreisen Lüneburg (um 46,80 auf 256,20 Euro), Rotenburg (um 10,08 auf 190,80 Euro) und Stade (um 83,04 auf 450,96 Euro) die Gebühren zusätzlich, weil die Verbraucher zwar weniger Restmüll "produzierten", die Ausgaben aber, wegen des gleichbleibenden Fixkostenanteils, unverändert hoch blieben.
Auf der anderen Seite hat nach BdSt-Angaben nur jede achte Kommune den Modell-haushalt entlastet. Die stärkste Reduzierung ist im Landkreis Verden (minus 100,20 Euro auf 310,20 Euro) zu verzeichnen, der die Kosten für Einsammlung und Transport von Haus- und Sperrmüll sowie Altpapier nach Neuvergabe deutlich senken konnte.
Der Bund der Steuerzahler untersuchte weiterhin die Gebührenbelastungen in den Kreisen und größeren Städten, die sich für Musterhaushalte bei konsequenter Nutzung aller (legaler) Möglichkeiten der Abfallvermeidung ergeben. Für den so genannten "Vier-Personen-Sparhaushalt" wurde die laut Abfallsatzung kleinste Tonnengröße mit dem längst möglichen Abfuhrrhythmus unterstellt. Danach ergibt sich durchschnittlich eine Gebührenbelastung von 9,85 Euro im Monat bzw. 118,14 Euro im Jahr. Tendenziell fallen die Gebühren in den Städten und Landkreisen niedrig aus, die keine Mindestvorgaben in Bezug auf die Wahl der Tonnengröße und die Mindestanzahl an Leerungen in ihren Sat-zungen verankert haben. So beträgt die Gebührenbelastung für den müllvermeidenden Haushalt im Landkreis Ammerland im günstigsten Fall bei einer 60 Liter Restmülltonne und monatlicher Leerung 27,12 Euro im Jahr. Auch in den Landkreisen Verden (33,60 Euro/35 Liter/monatlich), Wolfenbüttel (51,36 Euro/30 Liter/14-täglich) und Rotenburg (55,80 Euro/35 Liter/14-täglich) können die Bürger durch müllvermeidendes Verhalten die Jahresgebühren spürbar senken.
Demgegenüber fallen die Gebühren für den Sparhaushalt in den Städten Braunschweig (225,60 Euro/80 Liter/14-täglich) und Cuxhaven (207,96 Euro/120 Liter/16 Leerungen) sowie in den Landkreisen Hildesheim (214,80 Euro/120 Liter/14-täglich), Nienburg (188,50 Euro/80 Liter/14 Leerungen), Stade (185,48 Euro/60 Liter/14-täglich) und Wittmund (196,80 Euro/80 Liter/14-täglich) hoch aus.
Um die Gebühren für die Bürger in Schach zu halten, fordert der Bund der Steuerzahler die Privatisierung kommunaler Entsorgungsleistungen in den Bereichen Sammlung, Transport, Sortierung, Behandlung und Verwertung. Die Vergabe dieser Leistungen an private Entsorgungsunternehmen sei immer dann anzustreben, wenn sich damit dauerhaft Kostenersparnisse für die Entsorgungsträger ergeben und die geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Daneben könnten auch interkommunale Kooperationen, Zusammenschlüsse von Abfallwirtschaftsbetrieben über Stadt- und Kreisgrenzen hinaus oder größere Regionalverbände die Gebührenlasten für die Bürger begrenzen. Auch sollten die Kommunen durch Gebührenstaffelungen genügend Anreize zur Abfallvermeidung und Abfalltrennung schaffen und u. a. von hohen Mindestvorgaben bei der Tonnengröße und Anzahl der Leerungen Abstand nehmen.
Als Download: Niedersächsische Abfallgebühren im Vergleich im pdf.Format
Versorgungslasten noch dramatischer als bislang angenommen - Gestiegene Lebenserwartung vergrößert Pensionswelle in Niedersachsen
Bei Berücksichtigung der gestiegenen Lebenserwartung der Pensionäre drohen die Versorgungsausgaben des Landes Niedersachsen zu einem weitaus größeren Sprengsatz für den Landesetat zu werden als bislang angenommen. Nach der aktuellen Prognose seien im Jahr 2030, also in 25 Jahren, 103.200 Beamte (incl. deren Witwen bzw. Witwer) zu versorgen. Die Prognose 2003 war dagegen noch von 94.930 Versorgungsempfängern im Jahr 2030 ausgegangen. Trotz bereits erfolgter Pensionskürzungen (Wegfall des Weihnachtsgeldes, stufenweise Absenkung des Versorgungshöchstsatzes von 75 v. H. auf 71,75 v. H. des früheren Amtsgehaltes) lägen die künftigen Versorgungsausgaben nach aktueller Schätzung über den bisher erwarteten Haushaltsbelastungen. Dies berichtet der Bund der Steuerzahler nach Auswertung der aktuellen Versorgungsprognose des Niedersächsischen Finanzministeriums.
Bei der Zugrundelegung aktualisierter "Sterbetafeln" sei im Jahr 2030 von einem Versorgungsmehrbedarf von 356 Mio. Euro gegenüber den bisherigen Berechnungen auszugehen, wenn kein Inflationsausgleich für die Pensionäre erfolgt. Werde dagegen eine jährliche 2 %-ige Erhöhung der Pensionen unterstellt, so sei im Jahr 2030 mit einem Versorgungsaufwand des Landes Niedersachsen von 4.722 Mio. Euro zu rechnen. Gegenüber der heutigen Haushaltsbelastung (1.865 Mio. Euro) entspreche dies einer Steigerung von 153 Prozent. Die Prognose 2003 sei für das Jahr 2030 - trotz Einrechnung der mittlerweile entfallenen "13. Pension" - lediglich von einer Steigerung von 131 Prozent ausgegangen.
"Die massive Einstellungswelle der späten 60er Jahre und frühen 70er Jahre verwandelt sich nicht nur in eine riesige Pensionswelle. Die Pensionswelle erstreckt sich wegen der gestiegenen Lebenserwartung über einen wesentlich längeren Zeitraum als bislang angenommen", erklärt der Bund der Steuerzahler.
Um den Finanzkollaps durch die bedrohlich ansteigenden Pensionsausgaben zu verhindern seien deshalb grundlegende Reformen des Versorgungsrechts der Beamten unerlässlich. Das System könne dauerhaft nur finanzierbar gehalten werden, wenn in der Beamtenversorgung weitere, durchaus vertretbare Einschnitte vorgenommen würden. Der Bund der Steuerzahler fordert den Versorgungshöchstsatz weiter stufenweise abzusenken bzw. die Pensionsberechnung künftig auf das durchschnittliche Lebenseinkommen der Beamten auszurichten statt auf das höhere zuletzt erreichte Amtsgehalt. Die Tradition der "Rundumversorgung" von Beamten sei angesichts der "Versorgungsausgabenlawine" nicht länger zu halten, erklärt der Bund der Steuerzahler. Die Regierungen in Bund und Ländern müssten jetzt handeln, damit die Steuereinnahmen des Staates nicht zu immer größeren Anteilen für die Versorgung der Beamten und andere Alterssicherungssysteme verwendet werden müssen.
Sparbeschlüsse der Landesregierung "überaus enttäuschend"
Als "überaus enttäuschend" bezeichnet der Bund der Steuerzahler die Sparbeschlüsse der Niedersächsischen Landesregierung zum Haushaltsplanentwurf 2006. Das Haushaltsloch von 1.107 Millionen Euro werde nur zu 4,4 Prozent durch echte Einsparungen geschlossen. Zum ganz überwiegenden Teil (90 Prozent) müssten Erlöse aus der Veräußerung von Landesvermögen (Grundbesitz, Forderungen, Beteiligungen) herhalten, um den Haushaltsausgleich zu schaffen. Einmalige Einnahmeverbesserungen durch Vermögensveräußerungen könnten jedoch die strukturellen Probleme des Landeshaushaltes nicht beseitigen, die in einem nach wie vor zu hohen Ausgabenniveau lägen. Eine nachhaltige Haushaltssanierung müsse deshalb auf der Ausgabenseite des Etats ansetzen, meint der Bund der Steuerzahler.
Im Fall der Rückfluss-Veräußerung aus "heraus gelegten" Förderdarlehen der LTS in Höhe von 433 Millionen Euro ziehe die Landesregierung sogar künftige Einnahmen des Landes konzentriert auf das Jahr 2006 vor. Ab 2007 fehlten dann aber diese Einnahmen und vergrößerten wieder das Haushaltsloch.
Die niedersächsische Haushaltsstruktur verschlechtert sich nach Einschätzung des Bundes der Steuerzahler noch aus einem weiteren Grund:
Die Veräußerung von Vermögen in einem Umfang von knapp 1 Milliarde Euro stelle eine "Desinvestition" dar. Im nächsten Jahr lägen deshalb die eigenfinanzierten Investitionsausgaben abzüglich dieser Desinvestitionen nahe bei Null. Die Nettoneuverschuldung von 1.800 Millionen Euro diene dann nahezu ausschließlich der Finanzierung laufender Personal-, Sach- und Sozialausgaben. Die Landesregierung entferne sich damit vom Ziel eines verfassungsgemäßen Landeshaushaltes, der Nettoneukredite maximal in Höhe der eigenfinanzierten Investitionsausgaben zulässt, meint der Bund der Steuerzahler.
Gewerbesteuer füllt kommunale Kassen - Niedersächsische Städte profitieren unterschiedlich vom Steuersegen
Über die mit Abstand höchsten Gewerbesteuereinnahmen je Einwohner konnte sich im letzten Jahr die Stadt Lingen (Ems) mit 1.050 Euro freuen. Daneben zählten die Landeshauptstadt Hannover (503 Euro je Einwohner) und die Automobilstadt Wolfsburg (431 Euro je Einwohner) zu den gewerbesteuerstärksten Städten in Niedersachsen. Die Stadt Garbsen (105 Euro je Einwohner) erreichte hingegen nur ein Zehntel der Gewerbesteuereinnahmen je Einwohner des Spitzenreiters Lingen. Weiterhin zeigten sich auch die Städte Wilhelmshaven (123 Euro), Delmenhorst (139 Euro) und Nordhorn (142 Euro) "gewerbesteuerschwach". Beim Blick auf die Gesamtsteuereinnahmen, einschließlich der Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie der kommunalen Bagatellsteuern, wiesen die Städte Lingen (1.448 Euro je Einwohner), Hannover (1.059 Euro) und Wolfsburg (909 Euro) 2004 die höchste Steuerkraft auf. Mit deutlich weniger Steuereinnahmen mussten dagegen die Städte Nordhorn (452 Euro), Wilhelmshaven (481 Euro) und Delmenhorst (507 Euro) auskommen. Durchschnittlich standen den 19 größten Städten in Niedersachsen im letzen Jahr 734 Euro je Einwohner an Steuereinnahmen (netto) zur Verfügung.
Die Gewerbesteuer präge als ertragreichste Einzelsteuer die kommunale Steuerkraft entscheidend und sei damit auch für das erhebliche Steuergefälle zwischen den Städten maßgebend, berichtet der Bund der Steuerzahler. So betrage in der Stadt Lingen der Gewerbesteuer-Anteil am jeweiligen Steueraufkommen 72 Prozent. Daneben sei der Anteil auch in den Städten Hannover (47 Prozent), Wolfsburg (47 Prozent) und Hildesheim (46 Prozent) hoch. Auf der anderen Seite müssten die Städte Garbsen (20 Prozent), Wilhelmshaven (26 Prozent) und Delmenhorst (27 Prozent) mit relativ bescheidenen Gewerbesteuereinnahmen kalkulieren.
Die übermäßigen Steuerkraftunterschiede zwischen den Städten, das wegen der starken Konjunkturanfälligkeit und unternehmensbezogenen Struktur- und Standortentscheidungen kaum zu kalkulierende Gewerbesteueraufkommen und das dadurch bedingte "Auf und Ab" bei den städtischen Einnahmen seien nachteilig für die Finanzausstattung der Städte, die auf stetige und verlässliche Einnahmen angewiesen seien, meint der Bund der Steuerzahler. Neben anderen wirtschaftspolitischen Gründen fordert der Bund der Steuerzahler deshalb auch im Interesse der Kommunalfinanzen den Abbau der Gewerbesteuer. Als Kompensation für die entfallenden Gewerbesteuereinnahmen sieht das BdSt-Modell einen höheren kommunalen Anteil an der Umsatzsteuer vor. Den Kommunen soll zudem ein eigenes Hebesatzrecht an der Einkommen- und Körperschaftsteuer eingeräumt werden.
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Vorerst weiterhin Abgabe der Lohnsteueranmeldungen und Umsatzsteuervoranmeldungen in Papierform zulässig
In Niedersachsen können ungeachtet der gesetzlichen Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung die Lohnsteueranmeldungen und Umsatzsteuervoranmeldungen auch weiterhin in Papierform abgegeben werden. Dies hat der niedersächsische Finanzminister Hartmut Möllring dem Bund der Steuerzahler auf dessen Anfrage hin mitgeteilt.
Der Bund der Steuerzahler hatte Möllring aufgefordert, sich einem Erlass des nordrhein-westfälischen Finanzministeriums vom 6. April 2005 anzuschließen, wonach die Umsatzsteuervor- bzw. Lohnsteueranmeldungen bis auf weiteres in Papierform anerkannt werden. Nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler begegnen die gesetzlichen Regelungen, dass Lohnsteueranmeldungen bzw. Umsatzsteuervoranmeldungen nur noch auf elektronischem Wege abgegeben werden können, wegen des hierin liegenden massiven Eingriffs in die unternehmerische Selbstbestimmung verfassungsrechtlichen Bedenken. Außerdem bezweifelt der Bund der Steuerzahler, das die gesetzlich geforderte Internetübermittlung überhaupt eine Steuererklärung im Sinne der Abgabenordnung darstellt. Diese Zweifel würden von der Mehrzahl der für die Abgabenordnung zuständigen Referatsleiter der Länderfinanzministerien und auch vom Finanzgericht Hamburg geteilt.
Der Bund der Steuerzahler hat Finanzminister Möllring gebeten, dass sich das Land Niedersachsen auf der im Mai stattfindenden Sitzung der Steuerabteilungsleiter des Bundes und der Länder dafür einsetzt, dass es auf Dauer für die Lohnsteueranmeldungen bzw. Umsatzsteuervoranmeldungen beim Wahlrecht der Steuerzahler zwischen elektronischem Weg und Papierformular bleibt.
Senioren und Steuern - Neue Broschüre des Bundes der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen
"Ich bin doch jetzt Rentner, ich bin doch nicht mehr steuerpflichtig!" Leider ist diese Aussage nicht richtig, denn Steuerzahler bleibt man sein ganzes Leben. Die Verabschiedung des Gesetzes zur Neuregelung der Besteuerung von Alterseinkünften hat diese Tatsache wieder vermehrt ins Bewusstsein der Steuerzahler treten lassen. Die Gesetzesänderung wird für viele Rentner zu einer Verschärfung der Besteuerung führen, da sich der steuerpflichtige Anteil der Renten ab dem Jahr 2005 erhöht. Für Viele stellt sich daher die Frage, ob und wie viel Steuern sie ab diesem Jahr bezahlen müssen. Gerade für Senioren gibt es im Steuerrecht eine Reihe von Abzugsmöglichkeiten, die zu einer Minderung der Steuerlast führen. Mit seiner neuesten Veröffentlichung "SENIOREN UND STEUERN" will der Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen Hilfestellung bei der Beantwortung dieser Fragen geben.
Es wird die Einkommensbesteuerung im Zeitpunkt der Aufgabe der aktiven Berufstätigkeit bei Selbstständigen, Gewerbetreibenden und Arbeitnehmern erläutert. Aber auch nach Eintritt in den Ruhestand bleibt die einkommensteuerliche Behandlung der verschiedenen Einkunftsarten - von den Nebentätigkeiten im Alter, über die Vermietung, den Kapitaleinkünften bis hin zu den Alterseinkünften - relevant. Damit Steuerzahler nicht zu viel Einkommensteuer bezahlen, ist es wichtig, dass sie alle Steuerabzugsmöglichkeiten kennen. Behinderung, Krankheit und Pflege sind Themen, die leider viele Senioren irgendwann betreffen. Wie man für diese Kosten eine Steuerermäßigung erhält, zeigt die Broschüre auf. Ein weiteres wichtiges Thema ist die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Freibeträge, Steuersätze und Steuerbefreiungen werden dargestellt, außerdem wird die Frage beantwortet, wie das Vermögen bewertet wird.
Die Broschüre "SENIOREN UND STEUERN" kann beim Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e. V., Ellernstraße 34, 30175 Hannover, angefordert werden. Der Anforderung sollte ein adressierter DIN A 5-Umschlag, freigemacht mit 1,44 Euro, beigefügt werden.
Vorsicht bei kommunalen Subventionen für DSL-Ausbau
Der Bund der Steuerzahler warnt die ländlichen Kommunen in Niedersachsen vor einer vorschnellen Subventionierung des regionalen Ausbaus des DSL-Netzes der Telekom AG. Das Unternehmen plane, sein Internet-Breitbandangebot in strukturschwachen Regionen aus wirtschaftlichen Gründen nur mit Kostenbeteiligung der Gemeinden auszuweiten. Eine moderne Telekommunikationsinfrastruktur sei zwar heutzutage aus Sicht der Kommunen ein wichtiger Standortfaktor für die Ansiedlung von Industrie und Gewerbe. Die Gemeinden müssten jedoch sehr genau abwägen, ob eine anteilige Finanzierung des DSL-Ausbaus zu Lasten der Steuerzahler wirtschaftlich vertretbar und gerechtfertigt sei. Schließlich subventionierten die Gemeinden aus leeren Kassen nicht nur ein gewinnorientiertes, weltweit tätiges Telekomunternehmen, sondern sie übernähmen auch Investitionsrisiken, die der Ex-Monopolist auf die kleineren Städte und Gemeinden abwälze. Der Bund der Steuerzahler rät den Kommunen, auch alternative breitbandige Zugangstechnologien, wie Funk- und Drahtlostechniken, eingehend zu prüfen.
Wie der Bund der Steuerzahler berichtet, hat die Gemeinde Gorleben mit 651 Einwohnern und 480 Telefonanschlüssen im Landkreis Lüchow-Dannenberg als erste niedersächsische Kommune eine "Kooperationsvereinbarung" zum DSL-Ausbau mit der Telekom abgeschlossen. Der Vertrag sehe eine finanzielle Beteiligung an den Zusatzkosten für die Bereitstellung von DSL (Digital Subscriber Line) in Abhängigkeit von der Anzahl der tatsächlich gewonnenen DSL-Kunden in der Region vor. Damit übernimmt die öffentliche Hand Teile des unternehmerischen Risikos des früheren Monopolisten, bemerkt der Bund der Steuerzahler. Eine zuvor von der Gemeinde auf Initiative eines örtlichen Spediteurs durchgeführte Umfrage unter Bürgern und den 29 Unternehmen habe rund 70 DSL-Interessenten ergeben. Der gemeindliche Zuschussbetrag würde sich in diesem Fall auf 10.000 Euro belaufen, erhöhe sich aber auf bis zu 28.000 Euro, wenn die Telekom nach dem Anschluss an die Datenautobahn nicht die erwartete Anzahl an DSL-Kunden in der Gemeinde gewinne. Auch andere von der Telekom geforderte Beteiligungen der Gemeinden zum Ausbau des schnellen Internets in dünn besiedelten Gebieten sind nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler nicht minder problematisch. So verlange das Dax-Unternehmen Telekom alternativ zu einer finanziellen Kostenbeteiligung etwa den Erdaushub für die Verlegung von Kabeln auf eigene Rechnung oder die aktive Werbung von Geschäftskunden für die Telekom.
"Haushaltspolitisch unseriös" - Bund der Steuerzahler kritisiert Haltung von SPD und Grünen zum Blindengeld
Als "haushaltspolitisch unseriös" kritisiert der Bund der Steuerzahler die tatkräftige Unterstützung des dieser Tage gestarteten Volksbegehrens zum Landesblindengeld durch die beiden Oppositionsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Niedersächsischen Landtag. Wer als politische Kraft auf Marktplätzen dagegen mobil mache, dass freiwillige Sozialleistungen des Landes wie das Blindengeld auch künftig unabhängig von der Einkommens- und Vermögenssituation der Antragsteller gewährt werden, habe offensichtlich nicht nur den Ernst der dramatischen Haushaltssituation des Landes nicht begriffen, sondern diskreditiere sich auch als künftiger Gestalter der Finanz- und Haushaltspolitik des Landes.
Zugleich würden die parlamentarischen Attacken der beiden Oppositionsparteien gegen die Landesregierung wegen der viel zu hohen Neuverschuldung als unglaubwürdig dekuvriert, wenn vertretbare Sparmaßnahmen der Landesregierung mit Mitteln des Volksbegehrens gestoppt werden sollten, ohne dass SPD und Grüne selbst schlüssige Konzepte zur Haushaltssanierung unterbreiteten. Der SPD, die ein Viertel der erforderlichen Unterschriften für ein erfolgreiches Volksbegehren für die Wiedereinführung des Blindengeldes sammeln wolle, hält der Bund der Steuerzahler vor, als langjährige Regierungspartei die heutige desolate Finanzlage des Landes maßgeblich mit verursacht zu haben. Wenn heute finanzielle Unterstützungen an Blinde im Wesentlichen nur nach dem Bedürftigkeitsprinzip gezahlt werden könnten, sei dafür im hohen Maße auch die SPD verantwortlich.
Im Zuge des Haushaltsgesetzes 2005 beschloss der Niedersächsische Landtag mit den Stimmen von CDU und FDP am 17.12.2004, das bislang an die rund 12.000 Blinden und Sehbehinderten in Niedersachsen gezahlte Blindengeld als freiwillige Leistung des Landes stark einzuschränken. Seit 01.01.2005 wird Landesblindengeld in Höhe von 300 Euro monatlich einkommensunabhängig nur noch an unter 27-jährige Personen gezahlt. Blinde und Sehbehinderte können jedoch Blindenhilfe in Höhe von bis zu 585 Euro im Monat nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches erhalten, wenn sie gewisse Einkommens- und Vermögensgrenzen nicht überschreiten. Ein Blinder, der 1.000 Euro im Monat an Einkünften erzielt, hat den vollen Anspruch auf Blindenhilfe in Höhe von 585 Euro. Wer als blinder Mensch ausschließlich auf staatliche Hilfe angewiesen ist, hat nach Angaben des Sozialministeriums mit Blindenhilfe und Sozialhilfeleistungen in der Regel rund 1.300 Euro netto monatlich zur Verfügung. Das Land Niedersachsen stellt in diesem Jahr 27 Millionen Euro für blinde Menschen zur Verfügung. Durch die Abwendung vom "Gießkannenprinzip" und eine Leistungsgewährung nach Bedürftigkeit erhofft sich das Land eine jährliche Einsparung von 20 Millionen Euro.
Leichte Besserung bei städtischen Finanzen - Braunschweig, Garbsen, Lingen und Wolfsburg schaffen Haushaltsausgleich
Im Durchschnitt der Städte mit strukturellen Haushaltsdefiziten werden 5,8 % der Verwaltungsausgaben (wie etwa Personal- und Sozialhilfeausgaben) 2005 über Kredite finanziert. Im Vorjahr hat die jahresbezogene Finanzierungslücke bei 9,6 % gelegen. In der Einzelbetrachtung sei die Finanzlage vielerorts aber weiterhin außerordentlich prekär, berichtet der Bund der Steuerzahler. Die Stadt Cuxhaven etwa muss 27 % der laufenden Ausgaben in diesem Jahr mit Krediten finanzieren. Auch in den Städten Salzgitter (13,6 %) und Wolfenbüttel (11,1 %) ist ein großer Teil der Ausgaben nicht durch originäre Einnahmen gedeckt. Im Mittel beläuft sich das strukturelle Defizit 2005 auf 191 Euro je Einwohner. Die größte jahresbezogene Finanzierungslücke macht der Bund der Steuerzahler in der Landeshauptstadt Hannover mit 102 Mio. Euro aus. Trotz rückläufiger struktureller Defizite ist auch das Niveau der Unterdeckungen in den Verwaltungshaushalten der Städte Salzgitter (39 Mio. Euro), Cuxhaven (29,4 Mio. Euro), Osnabrück (26,9 Mio. Euro) und Hildesheim (25 Mio. Euro) bedenklich hoch. Im Vergleich zu den Haushaltsansätzen 2004 verschlechtert sich die Haushaltslage in den Städten Celle, Emden, Hameln und Oldenburg. In diesen vier Städten vergrößern sich die jahresbezogenen Haushaltsfehlbeträge gegenüber 2004 wie folgt: Celle (plus 2,2 Mio. Euro auf 12,3 Mio. Euro), Emden (plus 5 Mio. Euro auf 5 Mio. Euro), Hameln (plus 5,2 Mio. Euro auf 6 Mio. Euro) und Oldenburg (plus 3,7 Mio. Euro auf 18,3 Mio. Euro).
Wie der Bund der Steuerzahler weiter berichtet, planen 16 der 19 befragten Städte für die-ses Jahr mit steigenden Netto-Gewerbesteuereinnahmen. Insbesondere die Städte Hildesheim (plus 48,9 %), Salzgitter (38,8 %), Wolfenbüttel (26,9 %) und Nordhorn (26,6 %) rechnen mit den höchsten Zuwächsen im Vergleich zu den Vorjahresplanungen. Rückläufige Einnahmen aus der Gewerbesteuer sehen lediglich die Städte Wolfsburg (minus 32,4 %) und Cuxhaven (minus 1,8 %) vor. In der Stadt Lingen (minus 62,6 %) normalisiert sich das Gewerbesteueraufkommen nach hohen einmaligen Nachzahlungen im letzten Jahr wieder. Trotzdem zählen Wolfsburg (359 Euro je Einwohner) und Lingen (392 Euro) zu den Städten mit den höchsten Gewerbesteuereinnahmen im Jahr 2005. Spitzenreiter ist die Landeshauptstadt mit einem Pro-Kopf-Aufkommen von 540 Euro. Mit weitaus geringeren Gewerbesteuereinnahmen müssen sich dagegen die Städte Garbsen (111 Euro je Einwohner) und Wilhelmshaven (117 Euro) begnügen.
Mit erheblichen Prognose-Unsicherheiten sei derzeit noch das Ausmaß der finanziellen Entlastungen durch die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe im Rahmen der Arbeitsmarktreform Hartz IV verknüpft, erklärt der Bund der Steuerzahler. Zwar ergeben sich in den Sozialetats der Städte insgesamt Minderausgaben von 242,6 Mio. Euro, was einem Rückgang von 17 % gegenüber der Vorjahresplanung entspricht. Allerdings steigen die Sachausgaben der Städte um 227,3 Mio. Euro oder 25 %, was zu einem beträchtlichen Teil auf zusätzliche Ausgaben für Wohnkosten für Langzeitarbeitslose zurückzuführen ist. Generell sei aber die Feststellung richtig, dass Städte mit einem hohen Anteil an Sozialhilfeemp-fängern (wie etwa Hannover, Salzgitter oder Cuxhaven) auch spürbar durch Hartz IV entla-stet werden, meint der Bund der Steuerzahler.
Als Download: "Ausgewählte Haushaltsdaten 2005 der 19 größten niedersächsischen Städte" als Excel-Tabelle
Schluss mit Geheimniskrämerei in Kommunalgesellschaften - Presserechtlicher Auskunftsanspruch gegen Stadtwerke Schaumburg-Lippe durch Bundesgerichtshof bestätigt
Die Stadtwerke Schaumburg Lippe GmbH müssen dem Bund der Steuerzahler Auskunft über die Höhe der Sitzungsgelder der Aufsichtsratmitglieder und die dadurch bei den Stadtwerken entstehende finanzielle Belastung erteilen. Dies ist das Ergebnis des Rechtsstreits, den der Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e. V. gegen die Stadtwerke geführt hat. Das Landgericht Bückeburg hatte der Klage des Steuerzahlerbundes stattgegeben. Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Stadtwerke gegen das Landgerichtsurteil zurückgewiesen.
Aus dem jetzt schriftlich vorliegenden Urteil des BGH vom 10. Februar 2005 (Az. III ZR 294/04) ergeben sich - so der Bund der Steuerzahler - weitreichende Konsequenzen für das Verhältnis der Presse zur öffentlichen Hand und ihren Gesellschaften. Der BGH sieht nämlich nicht nur die Verwaltungen als "Behörde" im presserechtlichen Sinn an, die der Presse gegenüber zur Auskunft verpflichtet seien, sondern auch städtische Gesellschaften, wie Stadtwerke oder Abfallgesellschaften, sofern diese "unter beherrschendem Einfluss der öffentlichen Hand stehen". Der BGH in seinem Urteil wörtlich: "Überall dort, wo zur Wahrnehmung staatlicher Aufgaben öffentliche Mittel eingesetzt werden, von deren konkreter Verwendung Kenntnis zu erlangen ein berechtigtes öffentliches Interesse besteht, wird auch ein Informationsbedürfnis der Presse und der Bevölkerung begründet. Auf dieses Bedürfnis hat es keinen Einfluss, ob sich die Exekutive zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben im Einzelfall einer privatrechtlichen Organisationsform bedient."
Der BGH sieht es überdies für die Presserechtliche Auskunftspflicht als unerheblich an, ob die öffentliche Hand bzw. das von ihr beherrschte Unternehmen im Bereich der erbrachten Leistungen ein Monopol inne hat oder auch rein private Unternehmen vergleichbare Leistungen erbringen und insoweit in Konkurrenz zu den öffentlichen oder öffentlich beherrschten Einrichtungen stehen.
Finanzieller Scherbenhaufen in Bremen
Die Freie Hansestadt Bremen steht nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen vor einem finanziellen Scherbenhaufen. Es räche sich jetzt, dass die Koalitionäre von SPD und CDU nicht frühzeitiger und energischer gegen die zu erwartende gravierende Schieflage des Bremer Etats gegengesteuert hätten.
Grob fahrlässig habe man nach den milliardenschweren Sanierungshilfen des Bundes auf eine Anschlussfinanzierung über den sogenannten "Kanzlerbrief" gesetzt, ohne selbst die erforderlichen Eigenbeiträge zur Etatentlastung auf den Weg zu bringen. Mit einer vor-ausschauenden und verantwortungsbewussten Haushaltspolitik hätte die Schuldenexplo-sion auf 920 Millionen Euro Nettoneuschulden in diesem Jahr vermeiden werden können, kritisiert der Bund der Steuerzahler. So hätten zum Beispiel Sozialausgaben, die in Bre-men über dem Niveau anderer Städte liegen, schon früher abgesenkt und auch das Leh-rer-Schüler-Verhältnis, das an der Weser günstiger liege als in anderen Bundesländern, früher angepasst werden können.
Der Bund der Steuerzahler erwartet, dass wenigstens jetzt die verabredeten Sparmaß-nahmen schnell umgesetzt werden. Die Bremer Politiker müssten jetzt Mut und Standfe-stigkeit beweisen. Den Interessengruppen nachzugeben, hieße Bremen in den Bankrott zu treiben.
Immer mehr städtische Schulden für Gehälter und Sozialausgaben - Cuxhaven, Hannover und Salzgitter Spitzenreiter bei Pro-Kopf-Verschuldung am 31.12.2004
Geradezu verhängnisvoll sei die finanzpolitische Lage in der Stadt Cuxhaven, in der die konsumtiven Schulden zum Jahresende sage und schreibe 84 % der städtischen Gesamtschulden ausmachten. In den Städten Göttingen, Hildesheim und Salzgitter betrug dieser Anteil über 50 %. Lediglich die Städte Emden, Garbsen, Lingen, Nordhorn, Wolfenbüttel und Wolfsburg wiesen zum 31.12.2004 keine Schulden für konsumtive Ausgaben aus.
Nach der vom Bund der Steuerzahler bei den Stadtkämmereien durchgeführten Erhebung waren in den Städten Cuxhaven (3.171 Euro), Hannover (3.154 Euro) und Salzgitter (2.880 Euro) zum 31.12.2004 die Schuldenstände je Einwohner bei einer Gesamtbetrachtung am höchsten. Dagegen war die Pro-Kopf-Verschuldung in den Städten Garbsen (635 Euro), Nordhorn (1.045 Euro) und Wilhelmshaven (1.047 Euro) am niedrigsten. Im Durchschnitt der größeren Städte war jeder Einwohner Ende 2004 mit Schulden in Höhe von 2.111 Euro belastet.
Mit Delmenhorst, Lingen, Göttingen, Emden, Nordhorn und Wolfenbüttel konnten sechs Städte ihre Gesamtschulden im letzten Jahr zurückführen. In Lingen (Ems) gelang die Entschuldung um 14,3 % dank unerwarteter Gewerbesteuernachzah lungen. In Delmenhorst verringerten sich die städtischen Schulden dagegen lediglich "rechnerisch" um 19 % wegen einer Verschiebung von städtischen Schulden der Stadtentwässerung auf die privatrechtlich organisierte stadteigene Stadtwerke GmbH, deren Verbindlichkeiten in der kommunalen Schuldenstatistik nicht erfasst werden. Die größten Schuldenzuwächse von Jahresende 2003 zu Jahresende 2004 hat der Bund der Steuerzahler in den Städten Cuxhaven (plus 23,6 %), Wolfsburg (plus 19,8 %) und Garbsen (plus 12,4 %) festgestellt. In der Automobilstadt Wolfsburg kletterte die Pro-Kopf-Verschuldung von 1.335 Euro auf 1.599 Euro wegen eines anspruchsvollen städtischen Investitionsprogramms in die Höhe.
Als Download: "Städtische Schuldenstände am 31.12.2004 in Euro je Einwohner" als Excel-Tabelle
Keine "Extrawürste" für VIP-Logen-Mieter in Fußballstadien
Der Bund der Steuerzahler ist Forderungen aus dem Profifußball entgegengetreten, dass die Finanzverwaltung Mietzahlungen für VIP-Logen entgegen der Gesetzeslage in voller Höhe als Betriebsausgaben anerkennen solle.
Wie der Bund der Steuerzahler mitteilt, sind nach geltendem Recht die Mietzahlungen, welche Unternehmen für die Anmietung von VIP-Logen zahlen, aufzusplitten in den Teil, der auf die Eintrittskarte entfällt und den Teil, der für die Bewirtung anfällt. Beide Teile unterliegen unterschiedlichen steuerlichen Regelungen: Für den Bewirtungsanteil gilt § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG; danach ist der Bewirtungsaufwand nur zu 70 Prozent steuerlich abzugsfähig. Für das Eintrittskartenentgelt gilt § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG. Nach dieser Vorschrift sind Geschenke an Geschäftsfreunde nur bis zu einer Höhe von 35 Euro jährlich und pro Geschäftsfreund abzugsfähig. Liegt die Schenkung über diesem Wert entfällt die Steuerbefreiung gänzlich. Nach dieser Regelung entspricht es laut Bund der Steuerzahler geltender Rechtslage, dass die VIP-Logen-Mieter die Mietzahlungen nur zu einem Bruchteil steuerlich absetzen können.
Der Bund der Steuerzahler wendet sich gegen Forderungen aus Fußballkreisen, in dieser Hinsicht für die Fußballvereine bzw. die Mieter von VIP-Logen eine Ausnahme zu machen und das ganze Entgelt als Betriebsausgabe anzuerkennen. Es sei überhaupt nicht einzusehen, weshalb die gesetzlichen Bestimmungen für den Profifußball außer Kraft gesetzt werden sollen.
Der Bund der Steuerzahler weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Profifußball ohnehin schon erhebliche Zuschüsse aus den öffentlichen Haushalten erhalte, vor allem in Form von Subventionen für den Stadionbau. In die hannoversche AWD-Arena hätten beispielsweise das Land Niedersachsen, die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover zusammen Investitionszuschüsse von 21 Millionen Euro beigesteuert. Zusätzlich habe die Stadt Hannover Ausfallbürgschaften in Höhe von 21,5 Millionen Euro übernommen. Den Rest der Baukosten hätten Nord/LB und Sparkasse Hannover - und damit öffentliche rechtliche Kreditinstitute - mit Darlehen finanziert.
Ver.di-Streiks unerträglich!
Der Bund der Steuerzahler warnt die Gewerkschaft ver.di vor einer Fortsetzung der Streiks im niedersächsischen Landesdienst. Es sei unerträglich, die Sicherheit auf den Straßen zu gefährden, um die Übernahme eines für die Länder unannehmbaren Tarifabschlusses erzwingen zu wollen. Ver.di müsse einsehen, dass das überschuldete Land Niedersachsen seinen Tarifangestellten nicht länger Urlaubs- und Weihnachtsgeld zahlen könne, während den Beamten diese Sonderzuwendungen wegen der katastrophalen Haushaltslage gestrichen worden seien. Darüber hinaus schade die gewerkschaftliche Uneinsichtigkeit bei der Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit auf das Niveau der Beamten letztlich auch den öffentlichen Bediensteten, weil die fehlenden Kostenentlastungen durch einen forcierten Stellenabbau ausgeglichen werden müssten.
Die von der Gewerkschaft ver.di jetzt angekündigten weiteren Arbeitskampfmaßnahmen in sensiblen Bereichen des öffentlichen Dienstes zeigen nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler zudem, wie fragwürdig die Berechtigung von Streiks im öffentlichen Dienst generell sei. Anders als in der Privatwirtschaft hätten die Gewerkschaften und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes ein zu starkes Übergewicht in den Tarifauseinandersetzungen. Die Machtbalance zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die in der Privatwirtschaft Tarifautonomie und die Freiheit zu Arbeitskampfmaßnahmen legitimiere, sei im öffentlichen Dienst nicht gegeben. So könnten die Gewerkschaften und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes mit Hilfe von Streikdrohungen und -maßnahmen äußersten Druck zur Durchsetzung ihrer Forderungen ausüben, bräuchten andererseits aber keine Aussperrungen und letztlich auch keine Entlassungen durch die öffentlichen Arbeitgeber zu befürchten.
Nicht nachvollziehbar sei die Behauptung von ver.di, der Streik der Straßenmeistereien richte sich nicht gegen die Bevölkerung sondern gegen das Land. Dies müsse von einem Autofahrer, der auf eisglatter nicht abgestreuter Straße gegen einem Baum schleudere, als blanker Zynismus empfunden werden.
Trauer um BdSt-Gründer Dr. Helmut Schulze-Borges
Der Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e. V. trauert um seinen Mitbegründer und längjährigen Vorsitzenden Dr. Helmut Schulze-Borges, der am 28.01.2005 im 93. Lebensjahr in Hannover verstarb.
Schulze-Borges gründete im Jahr 1949 mit vier weiteren Persönlichkeiten (Dr. Hans Wunderlich, Prof. Dr. Karl Bräuer, Geheimrat Friedrich Carl und Alexander Grolig) den Landesverband Niedersachsen und Bremen der Steuerzahler-Organisation. Bald darauf wurde ihm das Amt des Vorsitzenden übertragen, das er über 30 Jahre bis 1985 innehatte. Der Fachanwalt für Steuerrecht verstand sich zugleich als Anwalt der Steuerzahler. Er forderte Rechtsstaatlichkeit im Abgabenrecht ebenso ein wie Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit bei der öffentlichen Hand. Mit Weitblick erkannte er schon früh die Gefahren eines ausufernden Steuer- und Schuldenstaates und brachte sie in das öffentliche Bewusstsein. Dabei kritisierte er die kleinen und großen Schwächen der Finanzpolitik in Niedersachsen und Bremen häufig mit Satire und Humor.
Unter der Führung von Herrn Dr. Schulze-Borges entwickelte sich der Bund der Steuer zahler Niedersachsen und Bremen zu einer schlagkräftigen Interessenorganisation der Steuerzahler. Der unabhängige und parteipolitisch neutrale Verein hat heute 46.000 Mitglieder.
Auf Schulze-Borges` Idee geht schließlich der Karl-Bräuer-Preis des Bundes der Steuerzahler zurück, mit dem seit fünf Jahrzehnten vom Präsidium des Bundes der Steuerzahler Journalisten und andere Persönlichkeiten ausgezeichnet werden, die sich kritisch mit drängenden finanzpolitischen Fragen im Staat befassen.
Landespolitiker mit Beruf statt Berufspolitiker - Rückkehr zum ehrenamtlichen Abgeordneten im Landtag
Der Bund der Steuerzahler fordert den ehrenamtlichen Abgeordneten im Niedersächsischen Landtag. Weder die Funktionen und Aufgaben noch die Stellung im föderalen Gefüge des Staates rechtfertigten den Landtag als Berufsparlament. Mit einer echten Parlamentsreform müsse sicher gestellt werden, dass Abgeordnete Beruf und Mandat nebeneinander ausüben können. Dadurch würde das freie Mandat gestärkt. Abgeordnete mit der Verwurzlung im Beruf seien unabhängiger von der Politik als heutige Berufspolitiker. Ehrenamtliche Abgeordnete sollten für die Doppelbelastung eine nicht zu knapp bemessene steuerpflichtige Aufwandsentschädigung erhalten, fordert der Bund der Steuerzahler.
Die Steuerzahlerorganisation appelliert an die Fraktionen des Niedersächsischen Landtags, aus der VW-Gehälteraffäre, in die Abgeordnete verstrickt seien, die richtigen Konsequenzen zu ziehen. Berufliche Aktivitäten - so sie denn tatsächlich stattfänden - dürften nicht durch übertriebene Einschränkungen und Reglementierungen verteufelt werden. Ansonsten würden beruflich erfolgreiche Personen von der Landespolitik abgestoßen. Auf deren Erfahrungen und Sachverstand aber sei der Landtag bei der Politikgestaltung angesichts überschuldeter Landeskassen im Besonderen angewiesen, meint der Bund der Steuerzahler.
Das Problem etwaiger Interessenkollisionen lasse sich dadurch entschärfen, dass die Abgeordneten verpflichtet werden, jährlich der Öffentlichkeit mitzuteilen, aus welchen Quellen und für welche Leistungen sie Erwerbseinkommen beziehen. Die Höhe der Erwerbseinkünfte selbst sollte aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nur dem Landtagspräsidenten genannt werden, meint der Bund der Steuerzahler.
Seinen Vorstoß für ein Landesparlament mit ehrenamtlichen Abgeordneten begründet der Steuerzahlerbund mit dem erheblichen Verlust der gesetzgeberischen Kompetenzen der Landtage. Für immer mehr Politikbereiche sei der Bund und zunehmend auch die Europäische Union zuständig. Für die Landtage bleibe im Wesentlichen Kleingesetzgebung. Große politische Weichenstellungen würden in den Ländern nicht oder höchst selten vorgenommen. Zu dieser Entwicklung passe nicht die Vollalimentation und der Status der Abgeordneten als Berufspolitiker. Der heutige Parlamentsbetrieb im hannoverschen Leineschloss sei "aufgebläht". Zu oft stehe die Befassung mit Nebensächlichkeiten, Kleinigkeiten oder Einzelheiten des Verwaltungsvollzugs im Vordergrund. Es sei menschlich verständlich, dass die Abgeordneten der Öffentlichkeit beweisen wollten, dass sie für Ihre umfassende Alimentation etwas leisteten. Zu häufig gerate dabei aber die politische Arbeit im Landtag zur Inszenierung eines Aufwands, der durch die Verfassung nicht gefordert sei.
Der Bund der Steuerzahler fordert eine Neu-Organisation der parlamentarischen Arbeit, die es ehrenamtlichen Abgeordneten ermöglicht, die verbliebenen gesetzgeberischen Aufgaben zu erfüllen, Landesregierung und Landesverwaltung zu kontrollieren sowie den Bürgerwillen in die parlamentarischen Beratungen einzubringen. Der Verband erinnert daran, dass der Niedersächsische Landtag nach dem Zweiten Weltkrieg bis Mitte der siebziger Jahre bei wesentlich höheren Kompetenzen und unter zum Teil schwierigeren Bedingungen als "Teilzeitparlament" organisiert war.
Neuverschuldung des Landes ab Neujahr 68 Euro pro Sekunde - Zweite Schuldenuhr für verdeckte Landesschulden nötig
Der Bund der Steuerzahler hat die Schuldenuhr im Niedersächsischen Landtag neu justiert. Vom 1. Januar 2005 an zeigt die Uhr einen Schuldenzuwachs von 68 Euro pro Sekunde an, das sind 11 Euro pro Sekunde weniger als im Jahr 2004. 2002 betrug der Zuwachs noch 93 Euro und 2003 90 Euro pro Sekunde. Dieser statistische Rückgang bei der Neuverschuldung müsse aber - so der Bund der Steuerzahler - vor dem Hintergrund gesehen werden, dass die landeseigene Hannoversche Beteiligungsgesellschaft (HanBG) und die Landestreuhandstelle im Jahr 2005 Schuldenaufnahmen in Höhe von zusammen 575 Mio. Euro planen, die neben der etatmäßigen Nettoneuverschuldung von 2.150 Mio. Euro indirekt dem Landeshaushalt 2005 zuflössen. Rechne man diese Schulden in die Gesamtverschuldung des Landes ein, ergäbe sich ein Schuldenzuwachs von 86 Euro pro Sekunde. Nach der Systematik der Schuldenuhr würden aber seit jeher nur die etatmäßigen Kredite erfasst, nicht jedoch die verdeckten Schulden der Landesgesellschaften. "Eigentlich bedarf es einer zweiten Schuldenuhr, um die kreditfinanzierten Nebenhaushalte zu erfassen", heißt es beim Bund der Steuerzahler.
Die Schuldenuhr des Bundes der Steuerzahler basiert auf einem Schuldenstand des Landes zum 31. Dezember 2004 in Höhe von 47.443 Mio. Euro. Für 2005 bewilligte der Landtag 2.150 Mio. Euro Nettoneukredite. Damit erreicht der niedersächsische Schuldenberg zum Ende des Jahres 2005 die Rekordhöhe von 49.593 Mio. Euro. Um das gigantische Ausmaß dieses Schuldenberges zu veranschaulichen unterstellt der Bund der Steuerzahler den unrealistischen Fall, dass ab dem nächsten Jahr keine zusätzlichen Schulden mehr gemacht und jeden Tag eine Million Euro an Landesschulden getilgt würden. Unter diesen Voraussetzungen würde es 135 Jahre dauern, bis das Land Niedersachsen schuldenfrei wäre.
Damit der Prozess der Schuldentilgung überhaupt beginnen könne, sei es notwendig, dass die Schuldenuhr, also das Anwachsen des Schuldenberges zum Stillstand komme. Hierauf müsse die Politik alle Kraft verwenden.
Mit der zu Jahresbeginn wirksam gewordenen Neustrukturierung der niedersächsischen Landesverwaltung seien bedeutende Schritte in die richtige Richtung eingeleitet worden. Ein "Selbstläufer" in Richtung mehr Effizienz sei die Verwaltungsmodernisierung damit keinesfalls. Es bedürfe einer weiteren permanenten Aufgabenkritik, insbesondere der Überprüfung von Standards, der Vereinfachung von Verwaltungsabläufen sowie des Abbaus von Vorschriften und Regelungen. Auch müssten Dienstleistungen weiter privatisiert, Subventionen und Finanzhilfen weiter gekürzt und Personalausgaben, insbesondere im Polizei- und Bildungsbereich stärker begrenzt werden. Vorzeitige Pensionierungen im Zuge der Verwaltungsreform dürften nur in Betracht kommen, wenn sich andere Verwendungen im Landesdienst nicht finden lassen, fordert der Bund der Steuerzahler.
Großstadt-Zweitwohnungsteuer sofort abschaffen!
Bremen, Hannover, Göttingen und Lüneburg vorrangig betroffenDer Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen begrüßt die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das die Zweitwohnungsteuer für berufsbedingte Nebenwohnungen von verheirateten Arbeitnehmern für verfassungswidrig erklärt hat. Als Konsequenz aus dem Urteil fordert der Verband die von der Entscheidung betroffenen Städte Bremen, Hannover, Göttingen und Lüneburg auf, ihre Zweitwohnungsteuersatzungen endlich ersatzlos aufzuheben.
Hauptleittragende dieser Steuer seien in den Städten Berufstätige und Studenten. Wenn es aber den Städten ab sofort untersagt sei, Zweitwohnungen, die aus beruflichen Gründen gehalten werden, zu besteuern, dann sei es ebenfalls rechtlich unzulässig, Studenten mit Nebenwohnsitz am Hochschulort weiter zu belasten. Das Innehaben einer Zweitwohnung in Städten sei nicht Ausdruck einer besonderen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Betroffenen, sondern aus Berufs- und Berufsausbildungsgründen unvermeidbar. Der Bund der Steuerzahler hatte deshalb in der Vergangenheit die Zweitwohnungssteuer als unsozial kritisiert.
Die Einnahmenausfälle bei Wegfall der Zweitwohnungssteuer erhält der Bund der Steuerzahler in den betroffenen Städten für verkraftbar. In Bremen wird in diesem Jahr mit einem Aufkommen von 514.700 Euro gerechnet, in Hannover mit 430.000 Euro, in Göttingen mit 90.000 Euro und in Lüneburg mit 45.000 Euro. Die Mindereinnahmen müssten die Städte durch weitere Ausgabenkürzungen ausgleichen, fordert der Bund der Steuerzahler.
