LV Niedersachsen und Bremen - 2006

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08.12.2006

Bremer Senat - ein Abnick-Verein von ver.dis-Personalvorschlägen

Bund der Steuerzahler sieht Verfassungsverstoß in Besetzungsverfahren der Arbeitsdirektoren-Stelle bei Bremer Straßenbahn AG

Der Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen sieht in der für nächste Woche beabsichtigten Bestellung eines Arbeitsdirektors bei der Bremer Straßenbahn AG (BSAG) elementare Verfassungsgrundsätze verletzt. Die Personalentscheidung liege ausschließlich bei der Gewerkschaft ver.di, die den Kandidaten in einem internen Verfahren nominiert habe. Eine öffentliche Stellenausschreibung mit dem üblichen Auswahlverfahren werde vom Senat abgelehnt.
Für das öffentliche Unternehmen BSAG müssten aber bei der Personalauswahl die verfassungsrechtlichen Grundsätze gelten, nach denen jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern habe (Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz; Art. 128 Bremische Landesverfassung). Es sei erschreckend, dass Bürgermeister Jens Böhrnsen das verfassungswidrige Besetzungsverfahren noch öffentlich rechtfertige. Der Bremer Senat verstehe sich offensichtlich als Abnick-Verein für ver.dis-Personalvorschläge, kritisiert der Bund der Steuerzahler.

Böhrnsens Verweis auf einen Bremer Senatsbeschluss aus dem Jahr 1979 kann die schweren verfassungsrechtlichen Bedenken des Bundes der Steuerzahler gegen das Besetzungsverfahren nicht wegwischen. Zwar sei es üblich, dass in Unternehmen, für die das Mitbestimmungsgesetz aus dem Jahr 1976 gelte, der "Arbeitsdirektor" vom Vertrauen der betrieblichen und außerbetrieblichen Arbeitnehmervertreter getragen werde. Eine rechtliche Absicherung dafür gebe es aber nicht. Auch sei es qualitativ ein erheblicher Unterschied, ob der Bremer Senat nach vorangegangener öffentlicher Ausschreibung der "Arbeitnehmerbank" einen Arbeitsdirektor-Kandidaten präsentiere und um Zustimmung bitte oder ob die Besetzung ausschließlich Sache der Gewerkschaft ver.di sei. Die Bremer öffentliche Hand als Eigentümer der BSAG habe keinerlei Einfluss auf die Besetzung dieses Vorstandspostens. Für die BSAG gelte offenbar die paradoxe Regel: Je höher die Position dotiert sei, desto weniger ist der Bremer Senat an einer Bestenauslese interessiert.

Für den Bund der Steuerzahler sind die verfassungsrechtlichen Vorgaben bei der Besetzung von Stellen in öffentlichen Unternehmen verpflichtend, auch wenn diese in privater Rechtsform geführt werden. Das Bundesverfassungsgericht sehe den Begriff des "öffentlichen Amtes" funktional. Damit zählten zu "Angestellten des öffentlichen Dienstes" auch leitende Angestellte von privaten Unternehmen mit mehrheitlicher Beteiligung der öffentlichen Hand.

Die Bremer Straßenbahn AG erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2005 mit ihren rund 2.100 Mitarbeitern und einer Bilanzsumme von 192 Millionen Euro einen Verlust von 71,3 Millionen Euro. Dieser Verlust gehe letztlich zu Lasten der Steuerzahler.

23.11.2006

Parteien beschädigen Verfassungsinstitution Landesrechnungshof

Der Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen kritisiert scharf das aktuelle parteipolitische Geschacher um die Besetzung von Leitungspositionen im Landesrechnungshof. Die verfassungsrechtlich abgesicherte Unabhängigkeit der Rechnungs- und Verwaltungskontrolle im Land Niedersachsen drohe massiv beschädigt zu werden, wenn die großen Landtagsfraktionen damit fortführen, Mitglieder des Landesrechnungshofes nach parteipolitischen Proporz-Erwägungen auszusuchen. "Der Senat des Niedersächsischen Landesrechnungshofes ist nicht die Beutemasse der Landesparteien", protestiert der Bund der Steuerzahler.

Gerade in einer Zeit, in der das Land wegen hoher Staatsverschuldung und extrem ansteigender Versorgungslasten für Beamtenpensionäre in finanzieller Hinsicht an seine Grenzen stoße, sei es unabdingbar, dass die obersten Prüfer der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Niedersachsen über jeden Zweifel von Parteilichkeit erhaben seien. Eine gewisse Parteiferne sei daher aus Steuerzahlersicht "geradezu Pflicht". Die Rechnungshöfe seien schließlich als parteifreie Einrichtungen konzipiert worden.

Der Bund der Steuerzahler fordert die Fraktionen des Landtags auf, auch Mitglieder in den Senat zu berufen, die einschlägige Erfahrungen aus dem Rechnungs- und Revisionswesen von Unternehmen der Privatwirtschaft vorweisen können. Ein gesunder Mix aus Senatsmitgliedern mit "öffentlicher und privater Berufserfahrung" könne die Effizienz des Rechnungshofes weiter steigern.

Im Übrigen müssten die Fraktionen prüfen, ob der Senat des Landesrechnungshofs verkleinert werden kann. Das Gesetz über den Niedersächsischen Landesrechnungshof besage, dass die Gesamtzahl der Mitglieder des Senats nicht weniger als fünf betragen soll. Der Landtag und der Rechnungshof wollten aber offensichtlich an einem siebenköpfigen Senat festhalten. Lean-Management müsse auch die Devise in der Hildesheimer Prüfungsbehörde sein, fordert der Bund der Steuerzahler.

06.11.2006

"Erlebniswelt Renaissance" darf kein Fass ohne Boden werden - Landkreise müssen Notbremse ziehen

Der Bund der Steuerzahler kritisiert das Tourismus-Projekt "Erlebniswelt Renaissance" (EWR) in Hameln. Die EWR drohe für die Steuerzahler zu einem Fass ohne Boden zu werden. Erneut werde eine millionenschwere Finanzspritze aus öffentlichen Kassen nötig, um die kommunale Projektgesellschaft vor dem Konkurs zu retten. Die an dem Tourismus-Unternehmen beteiligten Landkreise Hameln-Pyrmont (Anteil 60 %), Schaumburg (25 %) und Holzminden (15 %) müssten jetzt die Notbremse ziehen. Weitere Steuergelder zur Abdeckung des aktuellen Haushaltsloches von 1,34 Millionen Euro dürften nur fließen, wenn endlich ein realistisches und tragfähiges Ausstellungskonzept vorliege.

Wie der Bund der Steuerzahler berichtet, schreibt die 14 Millionen Euro teure, aus EU- und Landesmitteln geförderte "Erlebniswelt Renaissance" im Hochzeitshaus der Stadt Hameln und weiteren fünf Standorten im Weserbergland seit Eröffnung im September 2005 rote Zahlen. Auf Grund technischer Schwierigkeiten mit der komplizierten elektronischen Besucherführung blieben die Gäste und damit die Einnahmen deutlich hinter den Erwartungen zurück. Anstelle der avisierten 185.000 Besucher fanden in den ersten 12 Monaten nur 20.000 den Weg in die Multimedia-Schau, bei der die Besucher mit Hilfe von Hightech-Inszenierungen und visuellen Effekten eine Zeitreise in die Renaissance unternehmen. Um die kommunale Gesellschaft erstmals vor der Pleite zu retten, erhöhten die drei Landkreise Ostern 2006 ihre Bürgschaftsverpflichtungen gegenüber der EWR um 750.000 Euro auf 3,4 Mio. Euro. Vor rund drei Monaten tat sich ein weiteres Finanzierungsloch in Höhe von einer Million Euro auf, das vom Land Niedersachsen (500.000 Euro) und den kommunalen Anteilseignern (500.000 Euro) gestopft wurde. Mit dieser millionenschweren Finanzspritze sollte nach Bekunden der Verantwortlichen der "letzte Versuch" unternommen werden, den Geschäftsbetrieb und die Liquidität der EWR bis Ende 2007 zu sichern. Doch nur wenige Wochen später taucht jetzt erneut ein unerwarteter Ausgabenblock in Höhe von 1,34 Millionen Euro auf. Dieser Betrag beruht im Wesentlichen auf erfolgte Abschlagszahlungen an den im Jahr 2005 insolvent gegangenen Generalunternehmer. Entsprechende Leistungen habe die EWR nicht erhalten, so dass jetzt Doppelzahlungen erforderlich würden.
Nach den ursprünglichen Plänen sollte sich das kommunale Unternehmen selbst tragen und zudem die bis zur Eröffnung angefallenen und über Kredite finanzierten Vorlauf- und Vorfinanzierungskosten sukzessive refinanzieren. Von diesen großspurigen Plänen sei nicht mehr viel übrig geblieben, kritisiert der Bund der Steuerzahler und warnt zugleich vor einem "Dauersubventionsempfänger EWR".

11.10.2006

Weniger Steuergeld für Kommunalfraktionen - Bund der Steuerzahler appelliert an neu gewählte Stadträte und Kreistage

Sparsamkeit und Bescheidenheit mahnt der Bund der Steuerzahler bei der Ausstattung der Fraktionen in Stadträten und Kreistagen für die kommende Wahlperiode an. Insbesondere in den Städten Hannover, Braunschweig, Wolfsburg, Osnabrück, Salzgitter, Göttingen und Hildesheim sowie in den Kreisen Hildesheim und Osnabrück und in der Region Hannover müssten die steuerfinanzierten Zuwendungen für Mitarbeiter und Geschäftsbedarfe der Kommunalfraktionen künftig begrenzt werden. Kürzungen seien hier wegen der üppigen Ausstattungen der Fraktionsgeschäftsstellen vertretbar und aus haushaltswirtschaftlicher Sicht geboten, meint der Bund der Steuerzahler.

Gemäß Kommunalverfassungsrecht können Gemeinden und Kreise den Fraktionen Zuwendungen aus allgemeinen Haushaltsmitteln gewähren. Eine Verpflichtung hierzu besteht allerdings nicht. Vielmehr ist es in das Ermessen der jeweiligen Kommunalparlamente gestellt, ob und in welcher Höhe die Fraktionsarbeit mit Steuergeld subventioniert wird. Ratsmitglieder und Kreistagsabgeordnete entscheiden bei der kommunalen Politikfinanzierung somit immer auch "in eigener Sache". Strikte Ausgabendisziplin und transparente sowie nachvollziehbare Regelungen sind bei der Fraktionsfinanzierung nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler damit unerlässlich.

In etlichen Städten und Kreisen summieren sich in der zu Ende gehenden Wahlperiode die Gesamtzuwendungen an die Kommunalfraktionen, die teils als direkte Zuschüsse für die Geschäftsbedürfnisse oder Weiterbildung, teils als geldwerte Sachleistungen (Bereitstellung von Personal und Büroräumen) aus der Steuerkasse fließen, auf ansehnliche Beträge. Mit 1,3 Mio. Euro im Jahr liegen sie für alle Fraktionen zusammen derzeit in der Landeshauptstadt Hannover am höchsten. Die Städte Braunschweig (Gesamtförderung pro Jahr: 527.000 Euro) und Osnabrück (434.000 Euro) orientieren sich am Beispiel der gut ausgestatteten Fraktionsbüros in der Stadt Hannover. Der relative Abstand der vom Steuerzahler aufzubringenden Finanzmittel entspricht hier in etwa der Abstufung zur Einwohnerzahl der Landeshauptstadt. Die Städte Salzgitter und Wolfsburg fallen aufgrund ihrer wesentlich kleineren Einwohnerzahl aus diesem ohnehin schon üppigen Rahmen. In der VW-Stadt beanspruchen die Fraktionen zusammen derzeit rund 468.000 Euro im Jahr. In der Stahlstadt sind es 367.000 Euro im Jahr. Zu den niedersächsischen Städten mit überdurchschnittlich hohen Zuwendungen an die Stadtratsfraktionen zählen weiterhin Göttingen (233.000 Euro/Jahr) und Hildesheim (229.000 Euro/Jahr).
Umfangreiche Mittel für die Fraktionsarbeit stellen schließlich die Region Hannover (zuletzt 925.000 Euro/Jahr) und die Kreise Hildesheim (349.600 Euro/Jahr) und Osnabrück (158.000 Euro/Jahr) aus der Steuerkasse zur Verfügung.

Der Bund der Steuerzahler hält es für problematisch, wenn um des politischen Friedens willen Kleinstfraktionen mit eigenen Geschäftsstellen auf Kosten der Steuerzahler ausgestattet werden. Zwei Mandatsträger, die nach dem Gesetz bereits eine Fraktion bilden können, bräuchten keinen Dritten, um miteinander kommunizieren zu können.
Unter dem Vorwand der politischen Chancengleichheit dürften die Gesamtzuwendungen an die Kommunalfraktionen nicht in die Höhe getrieben werden. Schließlich habe sich der Wähler etwas dabei gedacht, dass er Parteien und politische Gruppierungen unterschiedlich stark in die Kommunalparlamente entsandt habe, meint der Bund der Steuerzahler.

26.09.2006

Neues Schwarzbuch vorgestellt - Neun Fälle aus Niedersachsen und Bremen über erfolgte und drohende Steuergeldverschwendung sowie Konsequenzen für Verschwender

In seinem heute bundesweit der Öffentlichkeit vorgestellten Schwarzbuch prangert der Bund der Steuerzahler erneut typische Beispiele für die Verschwendung von Steuergeldern durch Fehlplanungen, Schlampereien, Unwirtschaftlichkeit oder Misswirtschaft an. Trotz der anhaltend katastrophalen Finanzsituation in Bund, Ländern und Kommunen gehen Verwaltungen und Politiker nach wie vor leichtfertig und sorglos mit den hart verdienten Steuergeldern der Bürger um. Statt immer weiterer Abgaben- und Steuerverschärfungen muss die Vergeudung von öffentlichen Mitteln endlich unter Strafe gestellt werden. Der Bund der Steuerzahler drängt auf die Schaffung eines unabhängigen Amtsanklägers und die Ergänzung des Strafgesetzbuches um den Tatbestand der "Amtsuntreue". Steuergeldverschwendung muss nach Auffassung des Verbandes genauso bestraft werden wie Steuerhinterziehung.

In der bundesweiten "Skandalliste" finden sich sechs Verschwendungsfälle aus Niedersachsen und Bremen. In zwei weiteren Fällen droht die Vergeudung von Steuergeldern. Ein weiterer Fall zeigt, wie durch öffentliche Kritik ein Beamter zur Rechenschaft gezogen wurde.

Im kleinsten Bundesland Bremen kritisiert der Bund der Steuerzahler die 2004 gegründete und heute nicht mehr operativ tätige landeseigene Bildungsinfrastrukturgesellschaft, die den Steuerzahler rund 270.000 Euro gekostet hat, aber nie richtig die Arbeit aufnahm. Wegen unvorteilhafter Grundstücksgeschäfte und einer möglichen verdeckten Wirtschaftsförderung findet sich die Stadt Hannover im Schwarzbuch wieder. Die Landeshauptstadt kaufte das Teilstück einer im Stadtteil Limmer gelegenen Industriebrache des Reifenherstellers Continental für 9,2 Mio. Euro, dessen Wert kurze Zeit später von der Stadt nur noch mit 2,19 Mio. Euro angegeben wurde.

In der Stadt Langenhagen wird kritisiert, dass die äußerst schludrige und nachlässige Bearbeitung von Mietkopierer-Verträgen zu einem vermeidbaren finanziellen Schaden in Höhe von 68.400 Euro führte. Im Zuge der Neuausschreibung der Verträge versäumte es ein Rathausmitarbeiter sich die Kündigung der bestehenden Verträge bestätigen zu lassen. Die Stadt Seelze wird für die im Januar 2006 erfolgte Abwahl der Stadtbaurätin gerügt. Die vorzeitige Entlassung der bis August 2011 gewählten Beamtin wird den Steuerzahler bis zu 280.000 Euro kosten, wenn sie bis dahin keinen neuen Job annimmt.
Verschwendung in Höhe von fast 590.000 Euro wird der Gemeinde Suderburg im Zusammenhang mit der Förderung der Errichtung eines großen 72-Betten-Hotels im Ort vorgeworfen. Das Hotel musste nur wenige Jahre nach der Eröffnung auf Grund ausbleibender Übernachtungsgäste Insolvenz anmelden und ist bis heute geschlossen. Unwirtschaftliche Steuereintreibung wird in der Samtgemeinde Clenze moniert. Die Gemeinde schickte dem Besitzer eines Waldgrundstücks in Schnega einen Grundsteuerbescheid über 30 Cent, weil der Hebesatz und damit der Jahresbetrag von 2,14 auf 2,44 Euro angehoben worden war.

Vergeudung von Steuergeldern droht im Rahmen des geplanten weiteren Ausbaus der Kreisstraße 12 (Nord-Süd-Straße) in der Stadt Salzgitter. Dort soll eine kostspielige Straßenbrücke für rund 2,6 Mio. Euro gebaut werden, obwohl aus verkehrlicher Sicht eine Ampelanlage oder ein Kreisverkehr an der von allen Seiten gut einsehbaren Straßenkreuzung völlig ausreicht. Des Weiteren macht der Bund der Steuerzahler auf eine drohende Steuergeldverschwendung in der Stadt Bremerhaven aufmerksam. Die Stadtverordnetenversammlung stimmte im Mai diesen Jahres dem auf 14 Millionen Euro veranschlagten Bau einer eishockeyligagerechten Eissporthalle zu, obwohl die finanziell schwer angeschlagene Seestadt bei einem Schuldenberg von rund 548 Millionen Euro schon jetzt heillos verschuldet ist.

Am Beispiel einer unnötigen EDV-Vertragsverlängerung in der Samtgemeinde Brome, die zu vermeidbaren Ausgaben in Höhe von 40.000 Euro führte, zeigt der Bund der Steuerzahler in seinem Schwarzbuch, dass durch das Anprangern und die Verfolgung öffentlicher Verschwendung Verantwortliche zur Rechenschaft gezogen werden. Der mittlerweile pensionierte Führungsbeamte musste wegen der nutzlosen Vertragsverlängerung 13.500 Euro aus eigener Tasche an die Gemeindekasse zahlen.

Als Download: Die neun Fälle aus Niedersachsen und Bremen im Wortlaut im pdf-Format.
Alle bundesweiten Fälle finden Sie unter www.steuerzahler.de.
20.09.2006

Bund der Steuerzahler: Kritik an China-Reise des Landtagspräsidiums

Der Bund der Steuerzahler kritisiert die 14-tägige Reise des Landtagspräsidiums nach China wegen des hohen Anteils an touristischen Programmpunkten.

Das Reiseprogramm umfasse nahezu alle weltbekannten Sehenswürdigkeiten und kulturellen Highlights in den Partnerprovinzen Jilin und Anhui. So stehen neben der Besichtigung der großen Mauer unter anderem der Besuch des Movie Wonderland und des königlichen Palastes des letzten Kaisers in Changchun, eine Seilbahnfahrt in das Huangshan-Gebirge (Gelbe Berge), ein Einkauf im Kaufhaus Shang Zhi Du, ein ganztätiger Ausflug zur berühmten Terrakotta-Armee in Xian und die Besichtigung der Altstadt und des Yu-Gartens von Shanghai auf dem Reiseplan. Dagegen nähmen die offiziellen Besuchsanlässe und politischen Gespräche einen auffallend geringen Teil der Reisezeit in Anspruch. Man habe bei Sichtung des Programms den Eindruck, als bildeten die offiziellen Anlässe der Reise lediglich den Vorwand für eine steuerfinanzierte Dienstreise der 13-köpfigen Landtagsdelegation, erklärt der Bund der Steuerzahler.

Als Reisegrund akzeptiert der Bund der Steuerzahler auch nicht das Argument, man habe den Besuch zweier chinesischer Parlamentarierdelegationen aus Höflichkeitsgründen erwidern müssen. Es hätte dem Landtagspräsidium gut angestanden, den chinesischen Besuchern zu verdeutlichen, dass die katastrophale niedersächsische Finanzlage einen Gegenbesuch gar nicht oder nur in wesentlich sparsamerem Umfang erlaube.

15.09.2006

Beachtliche Unterschiede bei Strom- und Gaspreisen - Bund der Steuerzahler vergleicht Tarife niedersächsischer und bremischer Versorgungsunternehmen

Beachtliche Unterschiede bei den aktuellen Strom- und Gaspreisen in Niedersachsen und Bremen hat der Bund der Steuerzahler festgestellt. Für einen Musterhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden (kWh) schwankt die aktuelle Stromrechnung zwischen 545,50 Euro (Energiewerke Isernhagen GmbH) und 679,82 Euro (Stadtwerke Bremen/Bremerhaven). Die Abweichung zwischen dem günstigsten und teuersten Anbieter beträgt knapp 25 Prozent. Im Durchschnitt der 57 meist kommunalen Anbieter, die in die Untersuchung einbezogen wurden, wird ein Strompreis (inkl. Zählergebühr und steuerlichen Abgaben) von 635,71 Euro für den Musterhaushalt im Jahr verlangt.
Beim Gas reicht die Bandbreite der aktuellen Preise bei einem Jahresverbrauch von 15.000 kWh von 804,30 Euro (Stadtwerke Achim AG) bis 1.087,50 Euro (E.ON Avacon AG ab 1.10.2006). Die Gaspreise schwanken um mehr als ein Drittel (35,2 Prozent) zwischen günstigstem und teuerstem Anbieter. Der Durchschnittswert bei 58 untersuchten Versorgungsunternehmen liegt bei 902,64 Euro. Der Bund der Steuerzahler fragte jeweils nach den für den Musterhaushalt preiswertesten Tarifen für Strom und Gas.

Trotz sich häufender politischer Warnungen an die Energiekonzerne und trotz Maßnahmen der Bundesnetzagentur zur Senkung von Durchleitungspreisen rechnet der Bund der Steuerzahler in den nächsten Monaten mit weiter steigenden Strom- und Gaspreisen. Davon seien auch die Verbraucher in Niedersachsen und Bremen betroffen. Fehlender Wettbewerb bei der Energieerzeugung und beim Zugang zu den Strom- und Gasnetzen sowie der staatliche Steuer- und Abgabenhunger seien wesentliche Gründe für die Energieverteuerung. Auch die Kommunalpolitik sei nicht unschuldig, weil sie häufig ansehnliche Stadtwerke-Gewinne zum Ausgleich des defizitären Nahverkehrs oder des Bäderwesens beanspruche. Der Bund der Steuerzahler fordert deshalb von allen Beteiligten ein Ende der Preistreiberei bei Strom und Gas.

Bezogen auf die vom Bund der Steuerzahler gewählten Musterhaushalte haben sich die Gaspreise der niedersächsischen und bremischen Anbieter gegenüber Jahresbeginn 2005 um durchschnittlich 21,3 Prozent erhöht, während die Strompreise durchschnittlich um 5,7 Prozent kletterten. 39 der 58 Gas-Versorgungsunternehmen haben ihre Tarife für den Musterhaushalt um 20 und mehr Prozent erhöht. Die kräftigsten Preisschübe verzeichnete der Bund der Steuerzahler in Soltau (Stadtwerke Soltau GmbH, 35,89 Prozent Steigerung) und Stade (Stadtwerke Stade GmbH, 33,62 Prozent). Die E.ON Avacon AG, Helmstedt und die LSW LandE-Stadtwerke Wolfsburg GmbH & Co. KG liegen mit ihren ab 1.10.2006 gültigen Preisen ebenfalls rund ein Drittel über denen zu Jahresbeginn 2005.
Dagegen liegen die Stadtwerke Bad Pyrmont (Preissteigerung 8,93 Prozent), die Stadtwerke Einbeck GmbH (10,36 Prozent) und die Wirtschaftsbetriebe Norderney GmbH (10,51 Prozent) am unteren Ende der Preiserhöhungen.

Bei der Strompreisentwicklung zeigen sich gegenüber dem Stichtag 01.01.2005 Stadtwerke mit unveränderten Preisen für den Musterhaushalt wie Stadtwerke Hannover AG, SWB Vertrieb Bremen GmbH, Stadtwerke Cuxhaven GmbH. Ihnen stehen kommunale Energieversorgungsunternehmen gegenüber, die zweistellige Steigerungsraten aufweisen (Stadtwerke Achim AG, 13,30 Prozent; E.ON Avacon AG 11,80 Prozent; ab 1.10.2006; Harz Energie GmbH & Co. KG, 10,92 Prozent; Stadtwerke Bad Salzdetfurth, 10,13 Prozent).

Nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler macht der Strom- und Gaspreisvergleich auch deutlich, dass große Versorgungsunternehmen keinesfalls automatisch günstige Verbraucherpreise garantieren. Kleinere Stadtwerkebetriebe könnten durchaus im Preiswettbewerb mithalten. Die Preispolitik der Versorgungsunternehmen - ob groß oder klein - müsse in den nächsten Monaten aber aufmerksam verfolgt werden.

Als Download: Alle Einzeldaten über Strom- und Gaspreise niedersächsischer und bremischer Versorgungsunternehmen (2 Tabellen) als Excel-Datei

13.09.2006

Bremer Schuldenuhr jetzt bei 20.000 Euro je Einwohner - Bund der Steuerzahler unzufrieden mit Bremer Sparanstrengungen

Eine neue traurige Rekordmarke erreicht die Bremer Schuldenuhr des Bundes der Steuerzahler am kommenden Freitag (15. September 2006): Der persönliche Schuldenanteil eines jeden Bremer und Bremerhavener Bürgers klettert auf 20.000 Euro - dem Gegenwert eines fabrikneuen Pkws der Mittelklasse. Der Gesamtschuldenstand der Freien Hansestadt Bremen liegt nach der Schuldenuhr aktuell bei 13,28 Milliarden Euro und wächst sekündlich um 33 Euro.

In keinem anderen Bundesland stehen Bürger höher mit Landes- und Kommunalschulden in der Kreide. Die beiden Stadtstaaten Hamburg und Berlin waren Ende letzten Jahres mit 12.173 Euro bzw. 16.919 Euro je Einwohner verschuldet. Unter den westdeutschen Flächenländern reicht die Bandbreite der Pro-Kopf-Verschuldung (Landes- und Kommunalverbindlichkeiten) von 8.543 Euro (Saarland) und 8.248 Euro (Schleswig-Holstein) bis 4.289 Euro (Baden-Württemberg) bzw. 3.030 (Bayern). In Niedersachsen betrugen die staatlichen und gemeindlichen Schulden Ende letzten Jahres 6.928 Euro je Einwohner. In den neuen Bundesländern sind die Sachsen-Anhaltiner mit 9.072 Euro am stärksten verschuldet, während die Sachsen mit 3.992 Euro vergleichsweise günstig dastehen.

Der Bund der Steuerzahler fordert von Bremens Politikern erneut entschieden höhere Anstrengungen zur Begrenzung des Schuldenwachstums. Wer nochmalige Finanzhilfen gegenüber dem Bund und anderen Bundesländern einklagt, müsse selbst allergrößte Opfer bringen und sich bundesweit an die Spitze der Haushaltskonsolidierer setzen. Davon könne aber in Bremen nicht die Rede sein. Das Land hinke bei Reformen und unpopulären Sparmaßnahmen hinter anderen Ländern her, kritisiert der Bund der Steuerzahler.

07.09.2006

"Sprengsatz Versorgungsausgaben" - Weitere Abstriche bei Beamtenpensionen unausweichlich

Der Bund der Steuerzahler fordert von der niedersächsischen Landesregierung ein überzeugendes Konzept, wie mittel- und langfristig die Beamtenpensionen in Niedersachsen finanziert werden können. Nach der jetzt vorgelegten Mittelfristigen Finanzplanung ist - selbst unter der unrealistischen Annahme, dass die Pensionen eingefroren werden, also künftig nicht an den jährlichen Besoldungsrunden teilnehmen - mit einem stetigen Anstieg der Versorgungsausgaben (einschließlich Beihilfen) von heute 2,1 Milliarden Euro auf 3,4 Milliarden Euro im Jahr 2027 zu rechnen. Der Grund dafür liegt im starken Zuwachs der Zahl der Versorgungsempfänger von heute rund 66.000 auf 106.000 im Jahr 2027. Mit heutigem Kostenstand klettert der Anteil der Versorgungsausgaben am Landeshaushalt nach Berechnungen der Landesregierung von 9,6 Prozent (2005) auf etwa 16 Prozent im Jahr 2027. Im Interesse der Steuerzahler wie auch der Beamten selbst muss die Landesregierung dringend Farbe bekennen, wie sie den haushaltswirtschaftlichen "Sprengsatz Versorgungsausgaben" entschärfen will, fordert der Bund der Steuerzahler.

Der Bund der Steuerzahler macht keinen Hehl daraus, dass er selbst neben weiteren Stellenstreichungen zur Begrenzung der Personalausgaben weitergehende Abstriche im Versorgungsniveau der Beamten für unausweichlich hält, um die Pensionen dauerhaft zu sichern. Er schlägt vor, künftig für die Berechnung der Pensionshöhe nicht mehr die zuletzt gezahlten Amtsbezüge heranzuziehen, sondern wie in der gesetzlichen Rentenversicherung die Einkommen während der gesamten Dienstzeit. Auch dürften sich Studienzeiten analog zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht länger pensionserhöhend in der Beamtenversorgung auswirken. Des Weiteren müsse die Mindestversorgung der Beamten abgesenkt werden, die bereits nach fünf Dienstjahren 35 Prozent der ruhegehaltsfähigen Amtsbezüge (mindestens jedoch 1.226 Euro monatlich) erreicht und betragsmäßig höher liegt als die (erst nach 45 Versicherungsjahren erreichbare) Standardrente in der Rentenversicherung. Schließlich gelte es, das Pensionsalter stufenweise auf das 67. Lebensjahr anzuheben.

Für völlig verfehlt hält der Bund der Steuerzahler angesichts der dramatischen Entwicklung der Versorgungsausgaben die Absicht der Landesregierung, den Beamtenpensionären im nächsten Jahr eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 614 Euro zusätzlich zu ihren Versorgungsbezügen zu gewähren. Auch die angekündigte dreiprozentige Erhöhung der Versorgungsbezüge ab Januar 2008 sei nicht zu rechtfertigen in einer Zeit, in der den Mitgliedern der gesetzlichen Rentenversicherung eine Nullrunde nach der anderen verordnet werde.
Im Übrigen stünden beide Aufbesserungen im engen zeitlichen Zusammenhang mit der nächsten Landtagswahl. Für Wahlgeschenke sei kein Raum, kritisiert der Bund der Steuerzahler.

29.08.2006

Pensionsalter für Senatoren heraufsetzen! Bund der Steuerzahler: Bremen muss dem Bund folgen

Nach den angekündigten Einschnitten bei den Ministerpensionen im Bund fordert der Bund der Steuerzahler auch für die Mitglieder des Bremer Senats die Heraufsetzung der Pensionsaltersgrenze auf das 65. Lebensjahr. Die heute für bremische Senatoren geltende Grenze von 63 Jahren nach zwei bis vier Amtsjahren bzw. 59 Jahren nach längeren Amtszeiten sei in Anbetracht des künftigen Rentenbeginns mit 67 Jahren nicht länger haltbar.

Auch bei der Dauer des Übergangsgeldes und der Höhe des Ruhegehaltes sieht der Bund der Steuerzahler dringenden Korrekturbedarf im Senatsgesetz. Die Mitglieder des Senats dürften sich nicht noch weiter von den Regelungen entfernen, wie sie für die Sozialversicherten gelten. So vertrage sich ein Übergangsgeld für ausgeschiedene Senatoren über einen Zeitraum von zwei Jahren (bei zwei- oder mehrjähriger Amtszeit) nicht mehr mit der verkürzten Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld. Das Übergangsgeld für ehemalige Senatoren, das für die ersten drei Monate nach Ausscheiden in voller Höhe des Amtsgehaltes (10.454 Euro monatlich) und danach in Höhe der Hälfte des Amtsgehalts gezahlt wird, muss nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler auf maximal ein Jahr begrenzt werden.

Weitere Abstriche hält der Bund der Steuerzahler beim Ruhegehalt der Senatoren für erforderlich. Pensionsansprüche bestehen heute nach zwei Amtsjahren in Höhe von 1.603 Euro, nach drei Jahren in Höhe von 1.999 Euro und nach vier Jahren in Höhe von 2.899 Euro monatlich. Mit jedem weiteren Amtsjahr steigt die Senatorenpension um monatlich 250 Euro, so dass der Höchstsatz von 7.500 Euro nach 22 Amtsjahren erreicht werde. Der Bevölkerung sei nicht zu vermitteln, dass Senatoren schon nach wenigen Amtsjahren Pensionsansprüche erwerben, die in ihrer Höhe für gesetzlich Rentenversicherte - selbst bei Zahlung von Höchstbeiträgen - nach einem ganzen Arbeitsleben nicht zu erreichen seien. Hinzu komme, dass die Senatoren selbst keine Beiträge zu ihren späteren Pensionen leisten müssten. Die Senatoren-Pensionen müssten deshalb auf ein vernünftiges Maß "zurückgestutzt" werden.

Für noch besser hält der Bund der Steuerzahler eine generelle Systemumstellung bei der Senatorenversorgung: Völliger Verzicht auf die Staatspension und Eigenvorsorge für das Alter bei angemessener Anhebung der Senatorengehälter. Solange sich die Politiker in diese Richtung aber nicht bewegten, müssten sie immer wieder zur Beseitigung der gröbsten Privilegien gedrängt werden, kritisiert der Bund der Steuerzahler.

29.08.2006

Pensionsalter für Minister heraufsetzen! Bund der Steuerzahler: Niedersachsen muss dem Bund folgen

Nach den angekündigten Einschnitten bei den Ministerpensionen im Bund fordert der Bund der Steuerzahler auch für die Mitglieder der Niedersächsischen Landesregierung die Heraufsetzung der Pensionsaltersgrenze auf das 65. Lebensjahr. Die heute für niedersächsische Minister geltende Grenze von 60 Jahren nach bis zu acht Amtsjahren bzw. 55 Jahren nach längeren Amtszeiten sei in Anbetracht des künftigen Rentenbeginns mit 67 Jahren nicht länger haltbar.

Auch bei der Dauer des Übergangsgeldes und der Höhe des Ruhegehaltes sieht der Bund der Steuerzahler dringenden Korrekturbedarf im Ministergesetz. Die Mitglieder der Landesregierung dürften sich nicht noch weiter von den Regelungen entfernen, wie sie für die Sozialversicherten gelten. So vertrage sich ein Übergangsgeld für ausgeschiedene Minister über einen Zeitraum von zwei Jahren (bei zwei- oder mehrjähriger Amtszeit) nicht mehr mit der verkürzten Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld. Das Übergangsgeld für ehemalige Minister, das für die ersten drei Monate nach Ausscheiden in voller Höhe des Amtsgehaltes (11.250 Euro monatlich) und danach in Höhe der Hälfte des Amtsgehalts gezahlt wird, muss nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler auf maximal ein Jahr begrenzt werden.

Weitere Abstriche hält der Bund der Steuerzahler beim Ruhegehalt der Minister für erforderlich. Pensionsansprüche bestehen heute nach drei Amtsjahren in Höhe von 2.152 Euro, nach vier Jahren in Höhe von 2.637 Euro und nach fünf Jahren in Höhe von 3.120 Euro monatlich. Mit jedem weiteren Amtsjahr steigt die Ministerpension um monatlich 270 Euro, so dass der Höchstsatz von 8.071 Euro nach 23 Amtsjahren erreicht werde. Der Bevölkerung sei nicht zu vermitteln, dass Minister schon nach wenigen Amtsjahren Pensionsansprüche erwerben, die in ihrer Höhe für gesetzlich Rentenversicherte - selbst bei Zahlung von Höchstbeiträgen - nach einem ganzen Arbeitsleben nicht zu erreichen seien. Hinzu komme, dass die Minister selbst keine Beiträge zu ihren späteren Pensionen leisten müssten. Die niedersächsischen Minister-Pensionen müssten deshalb auf ein vernünftiges Maß "zurückgestutzt" werden.

Für noch besser hält der Bund der Steuerzahler eine generelle Systemumstellung bei der Ministerversorgung: Völliger Verzicht auf die Staatspension und Eigenvorsorge für das Alter bei angemessener Anhebung der Ministergehälter. Solange sich die Politiker in diese Richtung aber nicht bewegten, müssten sie immer wieder zur Beseitigung der gröbsten Privilegien gedrängt werden, kritisiert der Bund der Steuerzahler.

18.07.2006

Nettoneuverschuldung 2007 zu hoch - Kritik an Ergebnissen der Kabinettsklausur

Der Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen kritisiert die Etatplanungen 2007 der niedersächsischen Landesregierung wegen zu hoher Nettokreditaufnahmen. Von den erwarteten Steuermehreinnahmen in Höhe von 675 Mio. Euro (insbesondere durch die Mehrwertsteuer-Erhöhung) würden nur 350 Mio. Euro und damit etwas mehr als die Hälfte genutzt, um die Nettoneuverschuldung im nächsten Jahr auf 1.450 Mio. Euro abzusenken. Dies sei angesichts eines Schuldenberges von 50 Milliarden Euro und dynamisch wachsenden Ausgaben für Beamtenpensionäre bei weitem zu wenig, um der Schuldenspirale zu entrinnen.

Der Bund der Steuerzahler sieht nach der Kabinettsklausur eine Lockerung des bisherigen Sparkurses der Landesregierung. Mehrausgaben in den Bereichen Infrastruktur, Kinder und Familie sowie Bildung und öffentlicher Dienst träten an die Stelle weiterer Haushaltseinsparungen. Der Bund der Steuerzahler beanstandet insbesondere die für das kommende Jahr beabsichtigte Einmalzahlung für Landesbeamte in Höhe von 860 Euro sowie die angekündigte 3 %ige Besoldungserhöhung ab dem Jahr 2008. Angesichts des überschuldeten Landeshaushaltes dürften die Personalausgaben, die mit 45 % den größten Kostenblock darstellen, nicht ohne Not ausgeweitet werden. Haushaltspolitisch unerlässlich seien dagegen weitere Maßnahmen zur Begrenzung des Personaletats, etwa die Erhöhung der Altersgrenze auf 67 Jahre, die Streichung von Vorruhestandsregelungen und Einschränkungen bei den Beamtenpensionen.
Es werde sich noch bitter rächen, dass die Landesregierung angesichts sprudelnder Steuerquellen den Fuß vom Bremspedal bei den Landesausgaben genommen habe.

11.07.2006

Fremdenverkehrsbeitrag abschaffen! Kritik an Gesetzentwurf der Landesregierung

Der Bund der Steuerzahler fordert die Abschaffung des Fremdenverkehrsbeitrages in Niedersachsen, den Unternehmen und Selbstständige in staatlich anerkannten Küstenbadeorten, Kur- und Erholungsorten für gemeindliche Aufwendungen im Fremdenverkehr zahlen müssen. Der Verband wendet sich damit gegen einen Gesetzentwurf der niedersächsischen Landesregierung, der eine Ausweitung des Kreises der Abgabenpflichtigen auf das gesamte Gemeindegebiet vorsehen kann, auch wenn nur Teile davon als Fremdenverkehrsorte gelten. Zwar werde die Gesetzesänderung mit mehr Beitragsgerechtigkeit begründet, in Wahrheit bedeute sie jedoch angesichts der klammen Gemeindekassen in den niedersächsischen Ferienorten ein weiteres Abkassieren bei Gewerbe, Handel oder Freiberuflern. Als einen weiteren Schritt in den Abgabenstaat kritisiert der Bund der Steuerzahler zudem die beabsichtigte Neuregelung, nach der die Verletzung der Auskunftspflicht über Gewinn und Umsatz im Vorfeld des Erlasses einer Fremdenverkehrsbeitragssatzung als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 10.000 Euro geahndet werden soll.

Nach dem Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz unterliegen dem Fremdenverkehrsbeitrag alle selbstständig tätigen Personen und alle Unternehmen, denen durch den Fremdenverkehr besondere wirtschaftliche Vorteile erwachsen, wie z. B. Hotel- und Gaststätteninhaber, Privatherbergen, Einzelhandelsgeschäfte, Strandkorbvermieter, etc. . Neben diesen unmittelbar vom Fremdenverkehr Begünstigten sind nach dem Gesetz auch die mittelbar Begünstigten beitragspflichtig, wie Handwerksbetriebe, Getränkegroßhändler, Steuerberater oder Architekten, die in geschäftlichen Beziehungen mit den unmittelbaren Nutznießern aus dem Fremdenverkehr stehen. Der Bund der Steuerzahler sieht im Fremdenverkehrsbeitrag eine ungerechtfertigte Zusatzbelastung der Selbstständigen und Unternehmen. Die wirtschaftlichen Vorteile aus dem Fremdenverkehr würden heute bereits über das Steuersystem abgeschöpft. Über den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und über die Gewerbesteuer profitierten die Gemeinden davon. Nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler ist es deshalb verfehlt, über den Fremdenverkehrsbeitrag noch einmal einen Ausgleich für wirtschaftliche Vorteile aus dem Fremdenverkehr zu verlangen.

Der Fremdenverkehrsbeitrag spülte im Jahr 2005 insgesamt 5,3 Mio. Euro in 44 niedersächsische Gemeindekassen. Das Aufkommen ist von den Gemeinden für die Herstellung und Unterhaltung der fremdenverkehrlichen Infrastruktur und der Fremdenverkehrswerbung zu verwenden. Der Bund der Steuerzahler kritisiert, dass mit dem Gesetzentwurf die Verwendungszwecke auf allgemeine gemeindliche Anliegen wie die Verschönerung des Ortsbildes oder die Finanzierung von Musik- oder Theaterfestspielen ausgedehnt werden sollen. Damit werde offenkundig, dass der Fremdenverkehrsbeitrag mehr und mehr zu einer Steuer werde und zur allgemeinen Haushaltsfinanzierung beitragen solle. Der Bund der Steuerzahler fordert von den Gemeinden anstelle eines Fremdenverkehrsbeitrages mehr Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beim Betrieb der Einrichtungen, die dem Fremdenverkehr dienen. Die Übertragung von fremdenverkehrlichen Einrichtungen und Dienstleistungen auf Private werde noch zu selten ergriffen, obwohl sie entscheidend zur Kostensenkung beitragen könne.

29.06.2006

Keine GEZ-Gebühr auf internetfähige Computer von Selbständigen

Der Bund der Steuerzahler hat den Niedersächsischen Ministerpräsidenten Christian Wulff sowie Bremens Bürgermeister Jens Böhrnsen aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass Unternehmen mit Beginn des kommenden Jahres an auf betriebliche PCs und Notebooks keine Rundfunkgebühren zahlen müssen. Es sei nicht zu akzeptieren, dass der Staat einerseits die Selbständigen zwinge, über internetfähige Computer ihren abgabenrechtlichen Erklärungspflichten nachzukommen und dann andererseits eben diese betrieblichen Geräte mit GEZ-Gebühren belaste.

Seit dem 1. Januar 2005 sind Unternehmer verpflichtet, Umsatzsteuervoranmeldungen (§ 18 Abs. 1 UStG) und Lohnsteueranmeldungen (§ 41 a EStG) auf elektronischem Weg dem Finanzamt zu übermitteln. Mit Beginn dieses Jahres ist diese Pflicht auf Sozialversicherungs-Meldungen ausgedehnt worden. Aus diesen Gründen zwingt der Gesetzgeber die Unternehmer dazu, internetfähige Computer vorzuhalten.
Auf der anderen Seite werden ab 1. Januar 2007 Computer mit GEZ-Gebühren belegt, sofern nicht daneben Rundfunk- oder Fernsehgeräte vorhanden sind. Betriebliche Radio- und Fernsehgeräte seien in vielen Unternehmen nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler nicht vorhanden. Auch sei es praxisfremd davon auszugehen, dass betriebliche PCs zum Empfang von Fernseh- und Hörfunkprogrammen zweckentfremdet würden.

Nach der Neuregelung muss ein selbständiger Unternehmer regelmäßig drei Mal GEZ-Gebühren zahlen: Einmal für seinen häuslichen Fernseher (204,36 €/Jahr), dann für das Radio im Firmen-Pkw (66,24 €/Jahr) und schließlich für den Firmen-PC (204,36 €/Jahr), so dass insgesamt 474,96 € im Jahr fällig werden. Die GEZ-Gebühren auf Firmen-PCs hält der Bund der Steuerzahler für unternehmerfeindlich.

16.06.2006

In Northeim, Hannoversch Münden und Osterode sind die Schulden der mittelgroßen niedersächsischen Städte am höchsten

Der Bund der Steuerzahler macht auf erhebliche Diskrepanzen bei der Verschuldung mittelgroßer niedersächsischer Kommunen aufmerksam. So waren die Städte Northeim (2.880 Euro je Einwohner), Hannoversch Münden (2.529 Euro) und Osterode am Harz (2.006 Euro) am 31.12.2005 unter den 73 mittelgroßen niedersächsischen Kommunen am höchsten verschuldet, während die Städte Burgwedel (11 Euro) und Lohne (24 Euro) sowie die Gemeinden Westoverledingen (36 Euro) und Moormerland (44 Euro) nur geringfügig in der Kreide standen. Keine der 73 Städte und Gemeinden zwischen 20.000 und 50.000 Einwohner war zum Ende letzten Jahres gänzlich schuldenfrei. Der Schuldendurchschnitt je Einwohner liegt bei 980 Euro.
Hohe und niedrige Schuldenstände sind nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler keinesfalls nur auf die unterschiedliche Wirtschafts- und Steuerkraft in den Kommunen zurückzuführen. Sie legen auch offen, ob der jeweilige Stadt- bzw. Gemeinderat eine vorausschauende und verantwortungsvolle Haushaltspolitik betrieben hat oder eben nicht.

Die Schuldenrangliste des Bundes der Steuerzahler berücksichtigt neben den herkömmlichen Kämmereischulden (Investitionskredite) auch die Kassenkredite (zur Finanzierung laufender Verwaltungsausgaben) sowie die Schulden der rechtlich unselbstständigen kommunalen Betriebe. Diese umfassendere Betrachtung macht nach Angaben des Bundes der Steuerzahler das Ausmaß der Kommunalverschuldung für die Öffentlichkeit sichtbarer, wie am Beispiel der Stadt Uelzen deutlich wird. Betrachtet man ausschließlich die Investitionsschulden des Rathauses, schneidet die Stadt Uelzen mit lediglich 217 Euro je Einwohner günstig ab. Unter Einrechnung der Schulden der kommunalen Betriebe (691 Euro) sowie der Kassenkredite (862 Euro) ergibt sich jedoch zum Stichtag 31.12.2005 ein überdurchschnittlicher Gesamtschuldenstand von 1.770 Euro je Einwohner.

Für Besorgnis erregend hält der Bund der Steuerzahler die Entwicklung der Kassenkredite in den mittelgroßen niedersächsischen Kommunen. Die Kassenkredite sind 2005 im Vergleich zum Jahr 2002 um 81 Prozent auf durchschnittlich 182 Euro je Einwohner gestiegen. Mittlerweile haben 15 Prozent der mittelgroßen Kommunen höhere Kassenkredite angehäuft als Schulden für Investitionen. Im Jahr 2002 belief sich der Anteil noch auf lediglich 5,5 Prozent. Besonders hoch ist nach Angaben des Bundes der Steuerzahler das Niveau der Kassenkredite im Vergleich zu den Investitionskrediten in den Städten Duderstadt, Goslar, Rinteln und Uelzen. Aber auch in den Städten Hannoversch Münden, Helmstedt, Norden, Northeim, Seelze und Soltau sowie in der Gemeinde Uetze stehen höhere Kredite für konsumtive Ausgaben als für Investitionen in den Schuldenbüchern. Zwischen den Jahresenden 2005 und 2002 gab es die höchsten Zuwächse bei den Kassenkrediten in absoluten Beträgen in den Städten Goslar (plus 15,55 Mio. Euro auf 40,4 Mio. Euro), Seelze (plus 12,4 Mio. Euro auf 26,1 Mio. Euro) und Osterholz-Scharmbeck (plus 11,8 Mio. Euro auf 23,5 Mio. Euro), berichtet der Bund der Steuerzahler.

Unter den 427 Städten, Gemeinden und Samtgemeinden in Niedersachsen sind gänzlich schuldenfrei nach wie vor nur die drei Gemeinden Dötlingen (Landkreis Oldenburg), Lastrup und Molbergen (beide Landkreis Cloppenburg), die jeweils unter 10.000 Einwohner ausweisen. Der Bund der Steuerzahler rät den mittelgroßen Kommunen, sich in der Haushaltspolitik diese drei Gemeinden zum Vorbild zu nehmen. Daneben gibt es eine größere Zahl schuldenfreier Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden, die sich aber die Schulden der Samtgemeinden anrechnen lassen müssen.



Zum Download: Schulden der Städte und Gemeinden mit 20.000 bis 50.000 Einwohner zum 31.12.2005 in Euro je Einwohner als Excel-Tabelle

08.06.2006

Bremer Schuldenuhr überspringt 13 Milliarden Euro

Bund der Steuerzahler fordert politische Lösung zur Überwindung der Schuldenkrise und größere Eigenanstrengungen Bremens

Die Bremer Schuldenuhr des Bundes der Steuerzahler, die seit dem 11. Mai 2006 an einer Hausfassade in zentraler Innenstadtlage tickt, durchbricht am morgigen Donnerstag (8. Juni 2006) gegen 8:45 Uhr die Schallmauer von 13 Milliarden Euro. Damit erreicht der persönliche Anteil, den jeder Bremer Bürger allein für Landes- und städtische Schulden zu tragen hat, den im Bundesländer-Vergleich unübertroffenen Negativwert von 19.575 Euro.

Der Bund der Steuerzahler fordert die Politiker in Bremen wie auch im Bund auf, rasch politische Konzepte zu präsentieren, damit Bremen nicht weiter in Schulden versinkt. Angesichts des enormen Schuldenzuwachses, den die Schuldenuhr aktuell mit 33 Euro pro Sekunde bzw. 2,86 Millionen Euro pro Tag erfasst, müsse Bremen selbst weitaus größere Anstrengungen zur Haushaltssanierung erbringen. Unerlässlich seien ein fühlbarer Verzicht auf steuerfinanzierte öffentliche Leistungen, eigenständige Sanierungsbeiträge des öffentlichen Dienstes und der Beschäftigten der bremischen öffentlichen Gesellschaften in Form von mehrjährigen Gehaltsabstrichen sowie eine grundlegende Regierungs- und Verwaltungsreform mit weitreichenden Privatisierungen.

Der Bund der Steuerzahler hält es für einen finanzpolitischen Skandal, dass die Bremer öffentlichen Haushalte in diesem Jahr etwa ein Viertel ihrer Ausgaben über Kredite und damit zu Lasten der künftigen Generationen finanzieren. Mit dem Schuldenmachen dürfe es so nicht weitergehen. Der heutige Schuldenberg von 13 Milliarden Euro verschlinge Tag für Tag 1,28 Millionen Euro an Steuergeldern allein für Zinsaufwendungen. Das unerbittliche Ticken der Bremer Schuldenuhr mahne die Politik in Bremen und im Bund, endlich Auswege aus der Schuldenkrise zu finden. Dabei sieht der Bund der Steuerzahler realistische Chancen auf erneute bundesstaatliche Finanzspritzen nur dann, wenn Bremens Bürger und Betriebe selbst mutigen und weitreichenden Einschnitten bei den öffentlichen Leistungen und im öffentlichen Dienst zustimmten. Ohne dass Bremen selbst allergrößte Opfer bringe, sei es Steuerzahlern aus anderen Ländern nicht zuzumuten, sich ein weiteres Mal an der Sanierung Bremens finanziell zu beteiligen.

30.05.2006

Personalvertretungsgesetz entschlacken!

Der Bund der Steuerzahler hat die Fraktionen des Landtags aufgefordert, das Niedersächsische Personalvertretungsgesetz zügig zu reformieren. Sowohl die Aufgaben der Personalräte wie auch der Umfang ihrer Freistellungen von der regulären Arbeit müssten zurückgeführt werden, um die Kosten der öffentlichen Verwaltungen zu senken. Der umfangreiche Katalog der geltenden Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte mache die Personalvertretungen zu einer "Verwaltung in der Verwaltung". Dadurch werde die Verschlankung und Modernisierung der Behörden gebremst, die angesichts der dramatischen Finanzlage für das Land Niedersachsen von existenzieller Bedeutung seien.

Der Bund der Steuerzahler unterstützt die jüngsten Vorschläge des Landesrechnungshofes, die direkten Kosten der Personalratsarbeit, die mit 78 Mio. Euro jährlich bzw. dem Gegenwert von 1.083 Stellen angegeben werden, durch Anpassung der Freistellungen an schärfere Regelungen in anderen Bundesländern zu senken. So könnten in der allgemeinen Verwaltung 62 Stellen mit einem Kostenvolumen von 4,4 Mio. Euro gespart werden, wenn die schärferen bayrischen Bestimmungen zu den Freistellungen auch in Niedersachsen zur Anwendung gelangten. Würde sich Niedersachsen an Schleswig-Holstein orientieren, müssten örtliche Schulpersonalräte hierzulande nicht in einem Umfang von 2.300 Unterrichtsstunden freigestellt werden. Dadurch könnten die jährlichen Kosten um 6,7 Mio. Euro reduziert werden. Die vom Landesrechnungshof so ermittelten Sparpotenziale im Personalvertretungsgesetz in Höhe von 14,1 Mio. Euro jährlich seien bei Gesamtkosten von 78 Mio. Euro erheblich.

Ergänzend dazu fordert der Bund der Steuerzahler von den Landtagsfraktionen, die in den §§ 65 bis 67 des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes verankerten Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte der Personalvertretungen auf den Prüfstand zu stellen. Allein bei organisatorischen, sozialen und sonstigen Verwaltungsvorgängen gebe es 24 Tatbestände, bei denen die Zustimmung der Personalräte erforderlich sei. So bestimmten Personalvertretungen etwa mit, wenn Arbeitsabläufe in den Behörden erleichtert oder die Arbeitsleistung insgesamt verbessert werden sollten. In personellen Angelegenheiten, etwa bei Versetzungen, Beförderungen, Umgruppierungen, der Auswahl der Teilnehmer an Fortbildungsveranstaltungen oder der Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages, gingen diese Mitbestimmungsrechte des öffentlichen Dienstes gar über diejenigen in der Privatwirtschaft hinaus.

Das Personalvertretungsrecht muss deshalb nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler entschlackt und auf die wesentlichen Rechte zur Wahrung der sozialen Belange der Bediensteten zurückgeführt werden. Die Behördenleitungen müssten flexibler agieren können. Damit würde die Bürokratie in den Verwaltungen zurückgedrängt, die Effizienz des öffentlichen Dienstes verbessert und so die Steuerzahler entlastet, erklärt der Bund der Steuerzahler.

18.05.2006

"Mehrwertsteuererhöhung nicht zustimmen!" - Appell an Bundestagsabgeordnete aus Niedersachsen und Bremen

Der Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e. V. hat die Bundestagsabgeordneten der beiden Bundesländer dazu aufgerufen, am Freitag gegen die Erhöhung der Mehrwertsteuer zu stimmen. "Alle ökonomischen Argumente sprechen gegen eine Anhebung der Mehrwertsteuer. Deshalb darf das Haushaltsbegleitgesetz in seiner jetzigen Form im Bundestag keine Mehrheit finden", heißt es in dem BdSt-Schreiben an die Parlamentarier.

Die Steuerzahlerorganisation weist erneut auf die wirtschaftlichen Risiken einer Mehrwertsteuererhöhung hin. So würde das Anheben der Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozent negative Effekte auf Wachstum und Beschäftigung haben. In der Konsequenz würden der Preisanstieg beschleunigt, die Konsumnachfrage gebremst, die Investitionen gehemmt und der Schwarzarbeit Vorschub geleistet.

Kritisiert wird zudem der Beschluss der Großen Koalition, die Bundestagsabgeordneten schneller als geplant über die Mehrwertsteuererhöhung abstimmen zu lassen. "Zu einem Zeitpunkt, an dem sich eine breite Diskussion über Sinn und Unsinn dieser Steuererhöhung anbahnt, sollen die Steuerzahler vor vollendete Tatsachen gestellt werden", kritisiert der Bund der Steuerzahler. Auch den Abgeordneten werde so die Chance genommen, sich noch einmal gründlich mit allen Sachargumenten zu befassen. Der Bund der Steuerzahler wörtlich: "Das ist schlechter Stil der Bundesregierung, den sich die Parlamentarier aus Niedersachsen und Bremen nicht gefallen lassen sollten."

Der Bund der Steuerzahler hat bereits über 80.000 Unterschriften gegen die größte Steuererhöhung aller Zeiten gesammelt. Weitere Informationen zur Protestaktion "Es ist fünf vor 19!" finden sich im Internet unter www.steuerzahler.de.

10.04.2006

Gewerbesteuer füllt Stadtkassen - Braunschweig, Garbsen, Langenhagen, Lingen und Wolfsburg schaffen Etatausgleich 2006

Die Gewerbesteuer entwickelte sich 2005 deutlich besser als erwartet. Im Durchschnitt erzielten die größeren niedersächsischen Städte 23 % höhere Einnahmen aus der Gewerbesteuer (brutto). Die Städte profitierten allerdings unterschiedlich vom Steuersegen. Die Städte Hannover (plus 96,7 Mio. Euro auf 434 Mio. Euro), Wolfsburg (plus 29,6 Mio. Euro auf 86,6 Mio. Euro), Oldenburg (plus 20 Mio. Euro auf 75 Mio. Euro), Langenhagen (plus 19,5 Mio. Euro auf 45,5 Mio. Euro) und Salzgitter (plus 17 Mio. Euro auf 54,5 Mio. Euro) verzeichneten die kräftigsten Gewerbesteuer-Zuwächse gegenüber den Planungen. Die Städte Emden und Hildesheim legten eine "Punktlandung" hin. Dagegen erfüllten sich in der Stadt Braunschweig (minus 4,6 Mio. Euro auf 98,3 Mio. Euro) die Erwartungen nicht. Der Bund der Steuerzahler fordert von den Städten, die Steuermehreinnahmen dauerhaft zum Schuldenabbau zu verwenden. Die Kommunalpolitiker dürften insbesondere im Kommunalwahljahr 2006 nicht in frühere Politikstile verfallen und "vermeintliche Wohltaten" an ihre Klientel verteilen. Die Rechnungen für solche "Wahlgeschenke" landeten ohnehin über kurz oder lang bei den Steuerzahlern, meist in Form höherer Abgaben.

Wie der Bund der Steuerzahler berichtet, weist die Stadt Langenhagen die höchsten Gewerbesteuereinnahmen 2005 mit 899 Euro je Einwohner auf. Daneben zählen Hannover (841 Euro), Wolfsburg (711 Euro) und Hameln (655 Euro) zu den gewerbesteuerstärksten Städten. Die Städte Lingen (564 Euro) und Salzgitter (503 Euro) verfügen ebenfalls über ein gutes Gewerbesteueraufkommen. Auf der anderen Seite zeigen sich die Städte Wilhelmshaven (161 Euro), Garbsen (165 Euro) und Delmenhorst (234 Euro) gewerbesteuerschwach. Sie erreichten bei weitem nicht den Durchschnittswert der größeren niedersächsischen Städte von 531 Euro je Einwohner. Vergleichsweise niedrige Pro-Kopf-Gewerbesteuereinnahmen erzielten ebenfalls die Städte Nordhorn (281 Euro), Wolfenbüttel (350 Euro) und Göttingen (362 Euro). Die Städte Braunschweig, Celle (jeweils 400 Euro), Emden (418 Euro), Lüneburg (434 Euro), Hildesheim (436 Euro), Osnabrück (454 Euro) und Oldenburg (474 Euro) liegen im Mittelfeld.

Trotz der vielerorts sprudelnden Gewerbesteuer sieht der Bund der Steuerzahler keinen Anlass für eine Entwarnung bei den Stadtfinanzen. Es sei zwar erfreulich, dass die Städte Hannover, Langenhagen und Oldenburg dank der überraschend hohen Gewerbesteuereinnahmen im letzten Jahr die ursprünglich geplanten jahresbezogenen Defizite im Verwaltungshaushalt beseitigen konnten. Allerdings zeigten die Haushaltsplanungen für das laufende Jahr in 15 der 20 größten niedersächsischen Städte wiederum beträchtliche Haushaltslöcher bei den laufenden Verwaltungsausgaben, die mit neuen Schulden gestopft werden müssten. Die größten jahresbezogenen Finanzierungslücken 2006 sind in absoluten Beträgen in den Städten Hannover (62,7 Mio. Euro), Cuxhaven (28 Mio. Euro), Osnabrück (24,3 Mio. Euro) und Hildesheim (23,4 Mio. Euro) festzustellen. Die Defizite 2006 je Einwohner gerechnet ergibt folgende Rangfolge: Den höchsten strukturellen Fehlbetrag weist die Stadt Cuxhaven mit 534 Euro je Einwohner aus. Es folgen die Städte Hameln (290 Euro), Delmenhorst (245 Euro) und Hildesheim (228 Euro). Auf der anderen Seite gelinge es in diesem Jahr lediglich den Städten Braunschweig, Garbsen, Langenhagen, Lingen und Wolfsburg einen in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenen Verwaltungsetat vorzulegen.

06.04.2006

Bund der Steuerzahler appelliert an Niedersächsische Landesregierung: Geplante Mehrwertsteuererhöhung verhindern

Der Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e. V. fordert Ministerpräsident Christian Wulff auf, sich bei den morgigen Beratungen des Entwurfs für ein Haushaltsbegleitgesetz 2006 im Bundesrat gegen die geplante Anhebung des Mehrwertsteuersatzes von 16 auf 19 Prozent auszusprechen.

"Die von der Großen Koalition im Bundestag beschlossene Mehrwertsteuererhöhung ist die größte Steuererhöhung in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland", sagte BdSt -Vorsitzender Dr. Axel Gretzinger. Durch diese Steuererhöhung werden den Unternehmen und Verbrauchern jährlich bis zu 24 Mrd. Euro entzogen. Dadurch werde der sich abzeichnende Wirtschaftsaufschwung gefährdet und Arbeitplätze vernichtet. "Auch die dringend notwendige Sanierung der öffentlichen Haushalte wird durch die drastische Steuererhöhung nicht erreicht werden. Denn trotz ständig steigender Steuereinnahmen ist die Verschuldung von Bund, Ländern und Gemeinden in der Vergangenheit immer höher geworden. Dies zeigt doch, dass der Staat kein Einnahmen-, sondern ein Ausgabenproblem hat!"

Gretzinger appellierte an Ministerpräsident Wulff und die Landesregierung sich nicht zum Mehrheitsbeschaffer einer verfehlten Finanzpolitik zu machen, sondern über die im Bundesrat anstehenden Beratungen zum Haushaltsbegleitgesetz 2006 Einspruch gegen die Mehrwertsteuererhöhung zu erheben.

Der Bund der Steuerzahler wendet sich zurzeit in einer bundesweiten Protestaktion an alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Unter dem Motto "Es ist fünf vor 19" können diese mit ihrer Unterschrift gegen die geplante Anhebung der Mehrwertsteuer protestieren. Der Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e. V. hat seit dem Kampagnenstart schon eine große Zahl an Unterstützern gewinnen können. Weitere Informationen zu der Kampagne sind unter www.steuerzahler.de abrufbar.

14.03.2006

Anstieg städtischer Schulden gebremst - Cuxhaven, Hannover und Salzgitter mit höchster Pro-Kopf-Verschuldung 2005

Die Schuldenrangliste der 20 größten niedersächsischen Städte führen die Städte Cuxhaven (3.567 Euro je Einwohner), Hannover (3.063 Euro) und Salzgitter (2.956 Euro) an. Die niedrigste Pro-Kopf-Verschuldung weisen dagegen die Städte Garbsen (612 Euro), Nordhorn (990 Euro) und Wilhelmshaven (1.101 Euro) auf. Im Durchschnitt war am 31.12.2005 jeder Einwohner der größeren Städte mit Schulden in Höhe von 2.092 Euro belastet. Das berichtet der Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen. Wie aus der Kämmerei-Umfrage weiter hervorgeht, haben sich die städtischen Gesamtschulden im letzten Jahr insgesamt gesehen nicht erhöht. Innerhalb der Schuldenarten gab es indes Veränderungen. Die Investitionskredite der Städte sanken 2005 um 8,1 %, während die Verbindlichkeiten der kommunalen Betriebe um 14,9 % anstiegen. Auch die sich bereits auf hohem Niveau befindlichen Kassenkredite sind erneut um 2,6 % gestiegen. Mittlerweile entfallen über ein Viertel (26,5 %) der Gesamtschulden der größten Städte auf Kredite für laufende Verwaltungsausgaben. Die anhaltende Kreditfinanzierung großer Teile konsumtiver Ausgaben bleibe ein finanzpolitisch unhaltbarer Zustand, kritisiert der Bund der Steuerzahler.

Weiter verschärft hat sich die ohnehin prekäre Finanzlage der Stadt Cuxhaven. Dort machten die konsumtiven Schulden zum Jahresende 2005 fast 88 % (2001: 73 %) der städtischen Gesamtschulden aus. In den Städten Göttingen, Hildesheim und Salzgitter belief sich der Anteil auf über 50 %. Nur die Städte Braunschweig, Emden, Garbsen, Hameln, Lingen, Nordhorn, Wolfenbüttel und Wolfsburg wiesen zum Stichtag 31.12.2005 keine Schulden für konsumtive Ausgaben aus.

Die Hälfte der befragten Städte konnte ihre Gesamtschulden, zu denen der Bund der Steuerzahler neben den herkömmlichen Kämmereischulden auch die Schulden der rechtlich unselbständigen kommunalen Betriebe und die kurzfristigen Kassenkredite zählt, gegenüber dem 31.12.2004 zurückführen. Die stärksten Rückgänge hat der Bund der Steuerzahler in den Städten Langenhagen (minus 14 %), Braunschweig (minus 7,7 %) und Wolfsburg (minus 6,4 %) ausgemacht. In der Stadt Delmenhorst blieb der Schuldenstand nahezu konstant. Dagegen ist in der Stadt Hildesheim der größte Schuldenzuwachs mit 12,4 % von Jahresende 2004 zu Jahresende 2005 festzustellen. Die Pro-Kopf-Verschuldung schnellte in der Domstadt von 2.291 Euro auf 2.575 Euro empor. Auch die Städte Cuxhaven, Göttingen und Emden stockten ihre Schulden deutlich auf. In Cuxhaven ist der Schuldenstand um 12,2 % auf 3.567 Euro je Einwohner und in Göttingen um 7,3 % auf 2.814 Euro gestiegen. Die Stadt Emden erhöhte ihre Schulden um 7 % auf 1.524 Euro je Einwohner.

Als Download: "Städtische Schuldenstände am 31.12.2005 in Euro je Einwohner" als Excel-Tabelle

13.02.2006

Bund der Steuerzahler kritisiert Streik im öffentlichen Dienst

Als unverhältnismäßig und realitätsfremd kritisiert der Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen den Streik der Gewerkschaft Verdi gegen die geforderten 18 Minuten Mehrarbeit am Tag für die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes. Arbeitszeitverlängerungen ohne Lohnausgleich seien in der Privatwirtschaft mittlerweile Standard, um die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu sichern. Der öffentliche Dienst könne und dürfe sich diesem Prozess nicht entziehen. Durch die Arbeitszeitverlängerung könnten die Personaletats entlastet, so die öffentliche Neuverschuldung eingedämmt und die Abgabenlasten für Bürger und Betriebe verringert werden.

Das Argument von Verdi, durch die Arbeitszeitverlängerung käme es zum Wegfall von Arbeitsplätzen im öffentlichen Dienst, lässt der Bund der Steuerzahler nicht gelten. Stellenabbau im öffentlichen Dienst sei in Anbetracht der desolaten öffentlichen Finanzen unabweisbar, meint der Bund der Steuerzahler. Durch Arbeitsverlängerung komme es im Übrigen nicht zu Entlassungen, sondern allenfalls zur künftigen Streichung freiwerdender Stellen.

Darüber hinaus fordert der Bund der Steuerzahler die Gewerkschaft Verdi auf, endlich zu akzeptieren, dass auch von den Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes weitere Opfer zur Konsolidierung der Staatsfinanzen erbracht werden müssten, wie dies bereits den Beamten abgefordert werde. Im öffentlichen Dienst müsse niemand um die Sicherheit seines Arbeitsplatzes bangen. Als weitere besondere Vorteile kämen ein ausgeprägtes Zulagensystem und überdurchschnittliche Altersversorgung hinzu. Deshalb wirke es geradezu zynisch, wenn angesichts dieser Ausgangslage ein Streik vom Zaun gebrochen werde, um Mehrarbeit im öffentlichen Dienst zu verhindern.

Der Bund der Steuerzahler fordert die öffentlichen Arbeitgeber auf, den Forderungen der Gewerkschaft nicht nachzugeben und Konsequenzen aus dem Arbeitskampf zu ziehen. Wer die Arbeit niederlege, habe auch keinen Anspruch auf Lohn und Gehalt. Auch müsse den Streikenden untersagt werden, öffentliches Eigentum zu nutzen, um ihre Zwecke zu verfolgen. Außerdem sollte die öffentliche Hand alle Möglichkeiten ausschöpfen, um öffentliche Aufgaben zu privatisieren, wenn Private die Aufgabe ebenso gut erfüllen können, wie der öffentliche Dienst. So könne der Staat seine Erpressbarkeit reduzieren.

26.01.2006

Nur noch ein Staatssekretär für das Innenministerium

An der Spitze des niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport sollte nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler nur noch ein Staatssekretär stehen, so wie es jahrzehntelange Regierungs- und Verwaltungspraxis in Niedersachsen war. Das bevorstehende altersbedingte Ausscheiden eines der beiden Innen-Staatssekretäre sollte deshalb zur Verringerung der Leitungsebene genutzt werden. Die nach wie vor prekäre Finanzlage des Landes mache es erforderlich, dass der Hauptausgabenblock des Landes, die Personalkosten, nachhaltig zurückgeführt werden. Dies gelinge am besten, wenn die Landesregierung an der Spitze der Landesverwaltung den "Spar-Hebel" ansetze. "Treppen werden nun einmal von oben gekehrt" erklärt der Bund der Steuerzahler.

Nach dem Regierungswechsel im Jahr 2003 war im Innenressort ein zusätzlicher Staatssekretär als Leiter der Stabsstelle für Verwaltungsmodernisierung bestellt worden. Der Aufbau dieser Organisationseinheit sei mittlerweile abgeschlossen, und wesentliche Ziele der Verwaltungsreform, wie die Abschaffung der Bezirksregierungen, seien umgesetzt, stellt der Bund der Steuerzahler fest. Zwar müsse die Umstrukturierung der Verwaltung und der Abbau von staatlichen Aufgaben weiter gehen. Dennoch bedürfe es dafür nicht länger eines gesonderten Staatssekretärs. Der Bund der Steuerzahler erinnert daran, dass erst vor wenigen Monaten zusätzlich ein neuer Bevollmächtigter der Landesregierung für die Neuausrichtung der Informationstechnologie (IT) in der Landesverwaltung bestellt wurde.

Der Bund der Steuerzahler wendet sich mit seinem Vorschlag zugleich gegen jetzt in der Landeshauptstadt bekannt gewordene Pläne der Landesregierung, im Zuge eines Stühlerückens auf der Staatssekretärsebene die zweite Staatssekretärsstelle im Innenministerium neu zu besetzen. Damit werde ein falsches Signal gesetzt, kritisiert der Verband.

11.01.2006

Seelzer Personalie teures Vergnügen für Steuerzahler

Als "eine teure personalpolitische Maßnahme" kritisiert der Bund der Steuerzahler die für morgen (Donnerstag) geplante Abwahl der Seelzer Stadtbaurätin Sabine Mittelstaedt. Nach Berechnungen der Stadt koste den Steuerzahler die vorzeitige Entlassung der bis August 2011 gewählten Beamtin 280.000 Euro. Grund für die Abberufung der erst seit August 2003 amtierenden Wahlbeamtin sei ein "nachhaltig gestörtes Vertrauensverhältnis". "Die Abwahl wirft ein schlechtes Licht auf die Personalpolitik der Stadt Seelze", bemängelt der Bund der Steuerzahler.

Nach geltendem Versorgungsrecht hat die Wahlbeamtin nach erfolgter Abwahl für die folgenden drei Monate Anspruch auf die vollen Bezüge (rund 5.800 Euro), anschließend reduziert sich das Ruhegehalt fünf Jahre lang auf 75 Prozent. Danach wird bis zum Ende der regulären Wahlzeit ein Ruhegehalt in Höhe von 35 Prozent der ruhegehaltsfähigen Bezüge fällig.
Die Stadt Seelze (Region Hannover, 33.257 Einwohner) verweist darauf, dass die Finanzbelastung nicht in voller Höhe zum Tragen komme, weil beabsichtigt sei, die Stelle der Stadtbaurätin nicht wieder zu besetzen und Einsparungen im Sekretariat vorzunehmen. Nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler tauge das Argument nicht zur Rettung der Seelzer Personalpolitik. Angesichts der jetzigen Entbehrlichkeit des Postens der Stadtbaurätin müsse im Nachhinein gefragt werden, weshalb der Rat vor nicht einmal zweieinhalb Jahren die Wahlbeamtin überhaupt bestellt habe.

02.01.2006

57 Euro neue Landesschulden pro Sekunde

BdSt-Schuldenuhr im Landtag läuft langsamer - Niedersächsische Finanzlage nach wie vor "äußerst prekär"

Die Schulden des Landes Niedersachsen wachsen seit Jahresbeginn um 57 € pro Sekunde und damit langsamer als in den Vorjahren. Bei einem aktuellen Stand von 49,59 Milliarden Euro wird die Niedersächsische Schuldenuhr des Bundes der Steuerzahler am 24. März 2006 um die Mittagszeit die Rekordmarke von 50 Milliarden Euro überschreiten. Damit wird deutlich, dass der Schuldenberg selbst bei einer Absenkung der Nettoneuverschuldung weiter wächst. "Auch weniger neue Schulden sind neue Schulden und vergrößern künftige Zinslasten!", kritisiert der Bund der Steuerzahler. Der Verband fordert weitere einschneidende Sparrunden in Niedersachsen, um die verhängnisvolle Schuldenspirale zum Stillstand zu bringen. Das Land müsse wesentlich mehr Aufgaben und Zuständigkeiten auf Bürger und Privatwirtschaft übertragen und sich auf seine Kernfunktionen, wie etwa innere Sicherheit, Rechtsprechung, Wirtschaftsordnung oder Finanzverwaltung beschränken.

Die Niedersächsische Schuldenuhr raste im Jahr 2002 noch mit 93 Euro pro Sekunde. In den Folgejahren verlangsamte sich der Zuwachs kontinuierlich auf 90 Euro (2003), 79 Euro (2004) und 68 Euro (2005). Der Rückgang der Nettoneuverschuldung sei aber, so der Bund der Steuerzahler, in diesem und im letzten Jahr lediglich "statistischer Natur" und nicht durch echte Einsparungen erwirkt. Zum einen nämlich erfasst die Schuldenuhr nicht die zusätzlichen Kreditaufnahmen (2005: 450 Millionen Euro; 2006: 280 Millionen Euro), die die landeseigene Hannoversche Beteiligungsgesellschaft (HanBG) aufnehmen müsse, um Nord/LB-Anteile des Landes Niedersachsen zu erwerben. Die geliehenen Gelder der HanBG flössen dem Landesetat als Erlöse aus Vermögensveräußerungen zu und finanzierten konsumptive Landesausgaben, ohne dass das Land selbst Schulden aufnehme. Zum anderen mache das Land in diesem Jahr erst zukünftig fällige Einnahmen aus dem Rückfluss von Wohnungsbaudarlehen bereits jetzt "auf einen Schlag" zu Geld (433 Millionen Euro), indem das Land diese Forderungen verkaufe und die Erlöse zum Haushaltsausgleich einsetze.
Der Rückgang der Nettoneuverschuldung werde somit letztlich nur durch die Veräußerung von Vermögenswerten, nicht aber durch echte Einsparungen möglich. Hierdurch werde die tatsächliche Höhe der Nettokreditaufnahmen verschleiert, meint der Steuerzahlerbund. Wenn das Land schon "Tafelsilber" verkaufe, dürfe der Erlös nur zur Tilgung von langfristigen Schulden und nicht zur Finanzierung konsumptiver Ausgaben eingesetzt werden.

Wie prekär die Finanzlage des Landes sei, werde auch daran deutlich, dass der Landeshaushalt 2006 im fünften Jahr in Folge wegen zu hoher Kreditaufnahmen verfassungswidrig sei. Wenn Artikel 71 der Niedersächsischen Verfassung, der die Kreditaufnahmen auf die Höhe der eigenfinanzierten Investitionen begrenze, eingehalten würde, dürfte das Land 2006 statt der im Haushaltsgesetz beschlossenen 1,8 Mrd. Euro lediglich 941,8 Mio. Euro neue Schulden machen. Bei einem verfassungsgemäßen Etat dürfte die Schuldenuhr somit nur einen Zuwachs von 30 Euro pro Sekunde anzeigen. Im Sinne einer nachhaltigen Haushaltspolitik sei aber selbst dieser Betrag zu hoch, meint der Bund der Steuerzahler.

21.12.2006

Wahrer Steuersegen für niedersächsische Stadtkassen - Mehreinnahmen zum Schuldenabbau einsetzen

Viele niedersächsische Städte können sich dieses Jahr nach Angaben des Bundes der Steuerzahler über einen wahren Steuersegen freuen. Spitzenreiter bei den Zuwächsen gegenüber 2005 sind die Städte Salzgitter (plus 37 Prozent), Langenhagen (plus 20,2 Prozent) und Lingen (plus 15,6 Prozent). Lediglich die Städte Hameln (minus 15 Prozent), Wolfsburg (minus 13,4 Prozent) und Delmenhorst (minus 1,9 Prozent) müssen Einbußen hinnehmen. Im Durchschnitt der größeren niedersächsischen Städte steigt das Ist-Steueraufkommen (brutto) 2006 um 6,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Angesichts der sprudelnden Steuerquellen warnt der Bund der Steuerzahler vor neuen Ausgabenprogrammen und dem Aussetzen der Haushaltskonsolidierung. Die Steuermehreinnahmen müssten zum Schuldenabbau eingesetzt werden. So könnten künftige Haushalte von Zinslasten befreit werden.

Die höchsten Steuereinnahmen 2006 - der Vergleichbarkeit wegen je Einwohner gerechnet - hat der Bund der Steuerzahler in der Stadt Langenhagen mit 1.699 Euro ausgemacht. Daneben können sich auch die Städte Hannover (1.459 Euro je Einwohner), Salzgitter (1.256 Euro), Lingen (1.099 Euro) und Wolfsburg (1.042 Euro) über ein hohes Steueraufkommen freuen. Auf der anderen Seite müssen die Städte Delmenhorst (589 Euro je Einwohner), Garbsen (619 Euro) und Nordhorn (639 Euro) mit den niedrigsten Steuereinnahmen auskommen. Durchschnittlich stehen den größten Städten in Niedersachsen in diesem Jahr 1.069 Euro je Einwohner an Steuereinnahmen (brutto) zur Verfügung.

Wie der Bund der Steuerzahler weiter berichtet, ist das Plus bei den Steuereinnahmen maßgeblich auf Zuwächse bei der Gewerbesteuer zurückzuführen, die sich 2006 deutlich besser entwickelt als von den Kämmerern erwartet. Das Ist-Aufkommen liegt in allen größeren Städten mit Ausnahme der Stadt Lüneburg über den Planansätzen des Jahres 2006. Im Durchschnitt verzeichnen die befragten Städte fast 25 Prozent höhere Einnahmen aus der Gewerbesteuer. Insbesondere in den Städten Wilhelmshaven (plus 192,5 Prozent), Salzgitter (plus 83,1 Prozent) und Hameln (plus 72,6 Prozent) übertreffen die Ist-Einnahmen aus der Gewerbesteuer deutlich die Erwartungen.

Wie stark die Gewerbesteuer in diesem Jahr die Stadtkassen füllt, zeigt auch der Vergleich mit den Vorjahren. In 16 der 18 größeren Städten liegen die diesjährigen Ist-Einnahmen aus der Gewerbesteuer über dem Dreijahresdurchschnittswert 2003 bis 2005. So vereinnahmt die Stadt Wilhelmshaven 2006 463 Euro je Einwohner aus der Gewerbesteuer, während in den drei vorangegangenen Jahren durchschnittlich 147 Euro erzielt wurden (plus 214,8 Prozent). In den Städten Salzgitter und Langenhagen steigert sich das Gewerbesteueraufkommen auf 903 Euro (plus 174,7 Prozent) bzw. 1.185 Euro (plus 103,3 Prozent). Die Landeshauptstadt verbessert ihr Gewerbesteuer-Aufkommen auf 892 Euro je Einwohner (gegenüber 674 Euro im vorangegangenen Dreijahresdurchschnitt). Rückläufige Einnahmen aus der Gewerbesteuer sind in der mittelfristigen Betrachtung dagegen in den nach wie vor steuerstarken Städten Lingen und Wolfsburg auszumachen. In der Stadt Lingen sinkt das Aufkommen um 30,9 Prozent auf 674 Euro und in der Automobilstadt um 10 Prozent auf 545 Euro je Einwohner.


Excel-Tabelle "Voraussichtliches Ist-Steueraufkommen (brutto) 2006 der größeren niedersächsischen Städte" zum downloaden

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