Dr. Bernd Schulze-Borges neuer BdSt-Landesvorsitzender - Dr. Axel Gretzinger nach 35 Jahren in BdSt-Diensten ausgeschieden
Hannover, den 30. November 2007 - Führungswechsel im Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e. V.: Dr. Bernd Schulze-Borges hat seit wenigen Tagen den Vorsitz des 41.000 Mitglieder zählenden privaten Verbandes inne. Der 60-jährige Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht gehört seit 1985 dem Vorstand des BdSt-Landesverbandes an. Auf Bundesebene ist er seit einigen Jahren erster Stellvertreter des BdSt-Präsidenten Dr. Karl Heinz Däke.
Dr. Schulze-Borges löst Dr. Axel Gretzinger ab, der nach 35 Jahren, davon 22 Jahre als Vorsitzender, mit Erreichen der Altersgrenze von 65 Jahren aus dem aktiven BdSt-Dienst ausscheidet und in den Verwaltungsrat wechselt.
Dr. Schulze-Borges kündigte an, dass der Bund der Steuerzahler unter seiner Führung weiterhin engagiert, mit Sachverstand und konstruktiv für die Begrenzung der Abgabenlast für Bürger und Betriebe, für einfachere Steuergesetze, für sparsame und wirtschaftliche öffentliche Verwaltungen sowie für einen nachhaltigen Bürokratieabbau streiten werde. Auf landespolitischer Ebene habe die verfassungsmäßige Verankerung eines grundsätzlichen Schuldenverbots Vorrang. Als parteipolitisch unabhängige Organisation werde der Verband zudem seine Wächterfunktion gegenüber den in den Parlamenten vertretenen Parteien wahrnehmen, deren Interessen zunehmend übereinstimmten.
Gretzingers herausragende Verdienste für den Bund der Steuerzahler sind zahlreich. Auf seine Anregung geht u. a. die Installierung der mittlerweile zur Berühmtheit gelangten BdSt-Schuldenuhr zurück, mit der am Sitz des Bundesverbandes (Wiesbaden, seit 2004 Berlin) das permanente Schuldenwachstum des Gesamtstaates optisch sichtbar wird. Gretzinger, der eine vergleichbare Uhr Anfang der 90er Jahre in New York gesehen hatte, erkannte die große erzieherische Wirkung für die Politik und das Interesse der Öffentlichkeit. Später konnte Gretzinger im Niedersächsischen Landtag (1997) sowie an einer Außenfassade in Bremens Innenstadt (2006) jeweils eine Landes-Schuldenuhr ihre Arbeit aufnehmen lassen.
Als Fachanwalt für Steuerrecht wusste Gretzinger, wo die Steuerzahler der Schuh drückte. Er kämpfte hartnäckig für die Interessen der Steuerzahler und warb bei den verschiedenen Finanzministern, die er in seiner langen Dienstzeit erlebte, für eine fairen Umgang der Finanzverwaltungen mit den Steuerbürgern. Als langjähriger Leiter des Arbeitskreises Steuern beim Bundesverband prägte er wesentlich die steuerpolitische Linie des Verbandes, die mit dem Schlagwort "niedrig - einfach - gerecht" plakativ beschrieben ist.
Seit 1996 leitete Gretzinger die Jury des "Karl-Bräuer-Preises". Der Preis wird im Namen des Bundes der Steuerzahler Deutschland in der Regel alle drei Jahre für hervorragende publizistische oder wissenschaftliche Arbeiten auf dem Gebiet der öffentlichen Finanzwirtschaft verliehen. Auf Landesebene schuf Dr. Gretzinger Anfang der 90er Jahre den Journalistenpreis "Die spitze Feder".
Gretzinger verhalf dem Bund der Steuerzahler aber nicht nur auf steuerlichem Gebiet zu seinem heutigen hohen Ansehen. Er forderte von der öffentlichen Hand die Beachtung der Grundsätze von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit ein und prangerte mit spitzen Formulierungen und phantasiereichen Aktionen Fälle von Steuergeldverschwendungen an. Mehrfach wurde das "Fass ohne Boden" als Sinnbild der Verschwendung an Amtsträger überreicht.
Neben Dr. Schulze-Borges zählen zum Vorstand des Bundes der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen Dipl.-Volkswirt Bernhard Zentgraf und Dipl.-Ing. Hans E. W. Hoffmann (Bremen).
EWR - ein Fall für den Staatsanwalt - Bund der Steuerzahler begrüßt Vorstoß des Landkreises Hameln-Pyrmont
Hannover, den 19. Dezember 2007 - Der Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen begrüßt den Vorstoß des Landkreises Hameln-Pyrmont, die Staatsanwaltschaft Hannover wegen des gescheiterten Tourismus-Projekts "Erlebniswelt Renaissance" (EWR) einzuschalten. Wie Landrat Butte gestern auf einer Pressekonferenz in Hameln mitteilte, solle die Staatsanwaltschaft Vorwürfe von Misswirtschaft und Fehlverhalten gegen die EWR-Geschäftsführung strafrechtlich würdigen. Nach einer anwaltlichen Prüfung im Auftrage der EWR-Gesellschafter hätte sich der Verdacht erhärtet, dass die Geschäftsführung im Zeitraum von 2001 bis 2005 öffentliche Gelder veruntreut haben könnte. Der Bund der Steuerzahler fordert darüber hinaus, dass auch die Verantwortungen der EWR-Aufsichtsgremien sowie des niedersächsischen Wirtschaftsministeriums bei dem gescheiterten Millionenprojekt aufgeklärt werden müssen.
So stehe das niedersächsische Innenministerium als Kommunalaufsichtsbehörde in der Pflicht zu prüfen, inwieweit die mit Politikern und Verwaltungsbeamten besetzten Aufsichtsgremien der EWR-Gesellschaft Aufsichts- und Kontrollpflichten verletzt haben könnten. Entsprechende Hinweise habe das jetzt vorliegende juristische Gutachten ergeben. Bereits im März 2007 habe eine zur Aufklärung der Vorkommnisse eingesetzte Untersuchungskommission festgestellt, dass ein erforderlicher Geschäftsführervertrag nicht abgeschlossen wurde und ein Regelwerk für die Geschäftsführung nicht über das Entwurfsstadium hinauskam.
Die Verantwortung des niedersächsischen Wirtschaftsministeriums bedürfe der Aufklärung, weil laut vorliegenden Untersuchungsergebnissen davon auszugehen sei, dass die Landesregierung frühzeitig von den erheblichen Problemen mit dem Generalunternehmer wegen dessen Schwierigkeiten bei der Realisierung des Konzeptes und der Kostenüberschreitungen Kenntnis gehabt habe. Schließlich sei das Tourismus-Projekt mit Landes- und EU-Geldern in Höhe von rund 9,5 Millionen Euro maßgeblich mitfinanziert worden.
Das gescheiterte Tourismus-Projekt EWR mit seinen Standorten im Hamelner Hochzeitshaus und fünf weiteren Weser-Städten verursachte Kosten von rund 20 Mio. Euro. Die zentrale Ausstellung im Hochzeitshaus ist seit Oktober 2007 geschlossen. Hohe Fixkosten und weit hinter den Erwartungen zurückbleibende Besucherzahlen sowie Fehlplanungen führten zu einem Finanzdesaster. Derzeit herrsche unter Politikern in der Region große Ratlosigkeit, ob und wie es mit der EWR weitergehen soll, berichtet der Bund der Steuerzahler.
BdSt: Kein zweiter Staatsrat für Loske - Scharfe Kritik an Besetzung von Spitzenpositionen in Bremer Verwaltung
Hannover, den 6. Dezember 2007 - Der Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e.V. fordert nach der angekündigten Entlassung der Staatsrätin beim Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa die Stelle ersatzlos zu streichen. Ein Staatsrat sei künftig für das Ressort ausreichend.
Scharfe Kritik übt der Verband an der Auswahl von Staatsräten. Es sei ein Grundübel bremischer Personalpolitik, dass für Spitzenämter der Verwaltung immer weniger die beamtenrechtlichen Auswahlkriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zum Tragen kämen. Vielmehr spielten Parteibuch oder Parteinähe eine entscheidende Rolle bei der Besetzung von höchsten Ämtern. Damit werde die Landesverfassung (Artikel 128) mit Füßen getreten.
Die Auswirkungen dieser verfehlten Personalpolitik werden nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler am Beispiel der zur Entlassung vorgesehenen Staatsrätin Cornelia Ziehm deutlich. Sie habe als politische Spitzenbeamtin weder die notwendigen Verwaltungskenntnisse und -erfahrungen vorweisen noch habe sie aus vorangegangenen Führungsverantwortungen in privaten Großorganisationen schöpfen können. Solche Fähigkeiten und Kenntnisse seien aber neben der Übereinstimmung mit den grundlegenden politischen Ansichten und Zielen des Senats zwingende Voraussetzung, um das Amt der Staatsrätin sachgerecht und kompetent ausfüllen zu können. Für ihr Scheitern als Staatsrätin trügen somit letztlich der Senator bzw. der Senat die Verantwortung. Damit seien auch sie für die immensen Kosten für den "wohl teuersten Lehrling Bremens" verantwortlich.
Der Bund der Steuerzahler rät Senator Loske bzw. dem Senat, sich bei den Steuerzahlern bundesweit für den Fehlgriff zu entschuldigen. Schließlich erhalte Bremen 60 Mio. Euro im Jahr an Sonderbedarfszuweisungen des Bundes für "überdurchschnittlich hohe Kosten politischer Führung".
"Gansäuers Wunschzettel ist Politik von gestern" - Bund der Steuerzahler kritisiert Vorstöße des Landtagspräsidenten zum Umbau des Plenarsaals im Landtag
Hannover, den 3. Dezember 2007 - Der Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen hat die Aufforderung des scheidenden Landtagspräsidenten Jürgen Gansäuer, nach der Landtagswahl zügig den Plenarsaal und andere Gebäudeteile des Landtags umzubauen, als "Wunschzettel-Politik" zurückgewiesen. Wunschzettel passten zwar in die beginnende Adventszeit, liefen aber den haushaltswirtschaftlichen Erfordernissen des Landes zuwider. Solange sich viele öffentliche Gerichts-, Polizei-, oder Hochschulgebäude in baulich beklagenswertem Zustand befänden, sei ein Landtagsumbau keinesfalls vordringlich. Der Bund der Steuerzahler vermisst zudem Vorschläge, wie die auf 30 bis 40 Millionen Euro geschätzten Umbaukosten des Parlamentsgebäudes finanziert werden sollen. Eine Kreditfinanzierung lehnt der Verband entschieden ab. Dies sei "Politik von gestern".
Der Bund der Steuerzahler hatte zuletzt im Mai diesen Jahres den Vorschlägen der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Absage erteilt, das hannoversche Leineschloss energetisch umfassend zu sanieren und in ein "Klimapalais" umzuwandeln. Er stützte sich dabei auf Feststellungen des Staatlichen Baumanagements, nach denen durch etliche bauliche Einzelmaßnahmen in den letzten Jahren die Wärmedämmung der Wandflächen sowie die Qualität der Fenster auf das hohe Niveau der Energieeinsparverordnung gebracht worden seien. Wenn jetzt die Sanierung der baufälligen Verglasung im Innenhof des Landtags unaufschiebbar sei, müssten dafür die notwendigen Schritte in die Wege geleitet und die Haushaltsmittel hierfür bereitgestellt werden. Diese unerlässlichen Reparaturen dürften jedoch nicht zu einer "Luxus-Sanierung" ausarten, wie sie etwa in Vorschlägen zur Überdachung des bisherigen Innenhofs im Eingangsbereich des Landtages oder zur Errichtung einer Glaskuppel über dem Plenarsaal nach Berliner Vorbild zum Ausdruck käme, meint der Bund der Steuerzahler.
Bremer Beamten-Proteste unangebracht - Bund der Steuerzahler zur Besoldungspolitik des Senats
Hannover, den 21. November 2007 - "Der öffentliche Dienst in Bremen und die Beschäftigten der bremischen öffentlichen Gesellschaften müssen weitere bedeutende Sanierungsopfer erbringen. Andernfalls bleiben erneute Bundeshilfen und damit die Überwindung des Haushaltsnotstandes an der Weser illusorisch." Mit diesen Worten weist der Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen die anhaltenden Beamten-Proteste gegen eine angeblich zu niedrige und verspätete Gehalts- und Pensionsanpassung zurück, die der Senat mit Wirkung vom
1. Oktober 2008 (plus 1,9 %) und 1. Oktober 2009 (plus 1 %) vorschlägt. Das Senatsangebot sei aus Steuerzahlersicht für ein Haushaltsnotlageland ohnehin deplaziert, weil es zusätzliche dauerhafte Belastungen von rund 20 Mio. Euro im Jahr bringe. Umso unverständlicher und weltfremder aber seien die Proteste von Beamten und ihrer Lobby, die nicht einmal mit dem Angebot des Senats zufrieden sind, sondern deutliche Gehaltsaufbesserungen zu Jahresbeginn 2008 einfordern, meint der Bund der Steuerzahler.
Den aufbegehrenden Polizisten, Staatsanwälten und Verwaltungsbeamten rät der Bund der Steuerzahler, einen Blick in die Privatwirtschaft zu werfen. Bei Existenz bedrohenden Krisen von Unternehmen müssten dort die Beschäftigten Gehaltsverzicht üben, der häufig genug noch mit dem Verlust des Arbeitsplatzes einhergehe. Die Staatsdiener dagegen, die sichere Arbeitsplätze hätten, würden vom Bremer Senat noch mit Gehaltserhöhungen bedacht, obwohl die Hansestadt mit einem Schuldenberg von über 14 Milliarden Euro und einer geplanten Nettokreditaufnahme von 632 Mio. Euro in 2008 faktisch pleite sei. Dass es auch anders gehe, zeige der Berliner Senat. Dort soll es bis mindestens 2010 keine Besoldungserhöhungen für die Beamten geben.
Scharfe Kritik am Senatsbeschluss zur Besoldungsanpassung übt der Bund der Steuerzahler auch wegen des Umstandes, dass die Beamtenpensionen in gleicher Weise wie die Bezüge der aktiven Beamten angehoben werden sollten. Das Bundesverfassungsgericht habe im September 2005 entschieden, dass es keinen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums gebe, der den Gesetzgeber verpflichte, die Entwicklung der Pensionen parallel zu der Besoldung der Aktiven laufen zu lassen. Die Freie Hansestadt Bremen besitze also die gesetzgeberische Kompetenz, Besoldungsanpassungen losgelöst von den Ruhegehältern der Beamten zu regeln. Von diesem Recht sollten Senat und Bürgerschaft Gebrauch machen und zumindest die Pensionen "einfrieren", wenn man schon meine, die aktiven Beamten könnten nicht von der allgemeinen Einkommensentwicklung abgekoppelt werden. Dafür sprächen nicht nur haushälterische Erwägungen. Beamte seien im Alter nach wie vor wesentlich besser gestellt als vergleichbare Arbeitnehmer, heißt es beim Bund der Steuerzahler.
"Verantwortliche zur Rechenschaft ziehen" Bund der Steuerzahler zur Misswirtschaft beim EWR-Projekt Hameln
Hannover, den 14.11.2007 - Der Bund der Steuerzahler fordert schonungslose und lückenlose Aufklärung beim fehlgeschlagenen Tourismus-Projekt "Erlebniswelt Renaissance" (EWR) in Hameln. Es müsse geprüft werden, ob EWR-Geschäftsführung und Aufsichtsgremien für Fehlverhalten und Misswirtschaft persönlich in Regress genommen werden können, um die finanziellen Schäden für die Steuerzahler zu begrenzen. Der Bund der Steuerzahler bezieht sich dabei auf aktuelle Medienberichte, wonach eine unabhängige Anwaltskanzlei auf Grundlage von Ergebnissen kommunaler Rechnungsprüfer schwerwiegende Vorwürfe gegen die EWR-Gesellschaftsorgane erhebt.
So sollen im Zeitraum 2001 bis 2005 524.752 Euro für sechs Informationsstelen bezahlt worden sein, die in den beteiligten Städten aufgebaut werden sollten. Geliefert worden seien aber nur vier. Der im Jahr 2005 in die Insolvenz gegangene Generalunternehmer soll 120.000 Euro an Reisekosten ohne vertragliche Grundlage vergütet bekommen haben. 250.000 Euro an Abschlagszahlungen für Architektenleistungen in Hameln sollen geleistet worden sein, obwohl die Maßnahme bereits fertig gestellt war. Für den Standort Bevern soll der Generalunternehmer 370.000 Euro für Bauleistungen erhalten haben, obwohl noch gar keine Baugenehmigung dafür vorlag. Auch bestehe der Verdacht, dass 696.000 Euro für die Umsetzung der Ausstellungsinszenierung im Hamelner Hochzeitshaus ohne eine vertragliche Grundlage geflossen sein könnten, da die Herrichtung erst zu einem späteren Zeitpunkt begonnen wurde.
Die für rund 15 Mio. Euro errichtete EWR mit seinen Standorten im Hochzeitshaus Hameln und fünf weiteren Weser-Städten hatte der Bund der Steuerzahler seit der Eröffnung im September 2005 wiederholt kritisiert. Mehrfach traten plötzliche Finanzierungslücken auf, zuletzt im Sommer 2007 in Höhe von rund einer Million Euro. Hohe Kosten und weit hinter den Erwartungen zurückbleibende Besucherzahlen sowie weitere Fehlplanungen führten zu einem Finanzdesaster und letztlich zum Scheitern der großspurigen Pläne der Landkreise Hameln-Pyrmont, Schaumburg und Holzminden. Der Bund der Steuerzahler fordert, dass etwaige persönliche Verfehlungen der EWR-Verantwortlichen jetzt nicht zugedeckt werden.
Neue Steuer auf Zinsen, Dividenden und Aktiengewinne - Abgeltungsteuer: Das Wichtigste, was Anleger darüber wissen müssen
Hannover, den 13.11.2007 - Rechtzeitig vor Einführung der neuen Abgeltungsteuer auf Zinsen, Dividenden und Aktiengewinne veröffentlicht der Bund der Steuerzahler einen Ratgeber, der die wichtigsten Fragen für Anleger beantwortet und auf möglichen Handlungsbedarf hinweist. So bleibt allen Steuerzahlern noch genügend Zeit, ihre Anlagestrategie entsprechend anzupassen.
Die Besteuerung von Kapitalerträgen sowie so genannten Spekulationsgewinnen wird zum 1. Januar 2009 völlig neu geregelt. So wird ab diesem Termin eine Abgeltungsteuer auf Zinserträge, Dividenden und Kursgewinne in Höhe von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer erhoben. Dadurch ergibt sich für Anleger eine Reihe von Fragen, bei deren Beantwortung der neue Ratgeber des Bundes der Steuerzahler "Die Abgeltungsteuer" Hilfestellung geben soll. Auf grundsätzliche Fragen wird eingegangen, so zum Beispiel wer von der Abgeltungsteuer betroffen ist, wie die Abgeltungsteuer funktioniert oder welche Handlungsoptionen Anleger haben.
Auch Details erläutert der Ratgeber. Von der Abgeltungsteuer sind beispielsweise private Veräußerungsgewinne beim Verkauf von Wertpapieren, Investmentanteilen und Beteiligungen an Kapitalgesellschaften betroffen, nicht jedoch Erlöse aus Immobilienverkäufen.
Zudem muss man sich auf neue Regeln bei der Besteuerung von Dividenden einstellen.
Veranschaulicht werden die Regeln durch zahlreiche Beispiele, die die Anwendung der neuen Abgeltungsteuer erleichtern sollen.
Der Ratgeber "Die Abgeltungsteuer" kann beim Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e. V., Ellernstraße 34, 30175 Hannover, angefordert werden. Er ist kostenfrei. Bitte der Anforderung einen adressierten C6 Umschlag (DIN Lang, 110 x 220 mm), freigemacht mit 0,90 Euro, beifügen.
Schluss mit der Steuergeldverschwendung! 13 Schwarzbuch-Fälle aus Niedersachsen und Bremen
Im kleinsten Bundesland Bremen kritisiert der Bund der Steuerzahler das 1999 errichtete Gästehaus der Landesvertretung Bremens beim Bund in Berlin, das auf Grund mangelnder Wirtschaftlichkeit und schlechter Auslastung bis zu 245.000 Euro jährlich an Steuergeldern verschlingt. Der Bremer Klinikverbund Gesundheit Nord wird für eine 136.192 Euro teure, aber überflüssige Imagekampagne an 225 Straßenbahn-Haltestellen und in 18 Zeitungen gerügt. Die Stadt Hann. Münden findet sich im diesjährigen Schwarzbuch, weil sie sich mit 24 Stunden am Tag und sieben Tage die Woche eine dienstbereite Rathauswache leistet, was als arg übertrieben in den Augen der Steuerzahler gilt. Die vorzeitige Entlassung einer Wahlbeamtin der Region Hannover - ein weiterer Schwarzbuch-Fall - wird die Steuerzahler bis März 2010 rund 220.000 Euro kosten, sofern die frühere Finanzdezernentin nicht eine neue Tätigkeit aufnimmt. Danach können lebenslange Ruhegehaltszahlungen von aufsummiert 1,3 Millionen Euro fällig werden.
Das Niedersächsische Landtagspräsidium ist in der "Skandalliste" des Bundes der Steuerzahler wegen einer zu touristisch ausgerichteten und mit 66.000 Euro zu teuren China-Reise im letzten Jahr aufgeführt. Der Bund der Steuerzahler meldet hier als Erfolg, dass auf Grund der anhaltenden Kritik nachfolgend geplante Auslandsreisen von niedersächsischen Politikern gestrichen wurden. Die Stadt Winsen (Luhe) wird wegen der Ausrichtung der Landesgartenschau 2006 gerügt, die dem Steuerzahler statt der kalkulierten "schwarzen Null" ein unerwartetes Defizit von rund 1,6 Mio. Euro bescherte. Als Steuergeldverschwendung wird der Abriss einer noch völlig intakten 29 Jahre alten Straßenbrücke an der Bundesstraße 1 im Stadtgebiet Braunschweig gebrandmarkt. Allein aus naturschutzfachlicher Sicht wird die so genannte Wabe-Brücke ohne Berücksichtigung ökonomischer Belange in diesem Jahr abgerissen und durch einen eine Million Euro teuren Neubau ersetzt. Wegen einer folgenschweren Panne bei der Erstellung der Lohnsteuerkarten 2007, die die Steuerzahler 13.350 Euro kostete, wird die Stadt Celle kritisiert. Auch die Stadt Northeim findet sich wegen einer 21.440 Euro teuren Panne im Schwarzbuch wieder. Auf Grund einer fehlenden Abstimmung zwischen den Stadtwerken und dem Abwasserbetrieb wurden die Wasseruhrenzähler der Northeimer Haushalte im letzten Jahr innerhalb von drei Monaten zweimal abgelesen.
Als ein "Fass ohne Boden" geißelt der Bund der Steuerzahler den hoch defizitären und kaum frequentierten Regionalflughafen Nordholz des Landkreises Cuxhaven. Entgegen den Erwartungen hat der "Sea-Airport" bis 2006 Betriebsverluste von insgesamt 4,3 Mio. Euro erwirtschaft und soll nach Planungen der kommunalen Gesellschafter darüber hinaus bis 2016 mindestens weitere 3,6 Mio. Euro an Steuergeldern benötigen. In der Stadt Achim wird der vor rund sieben Jahren errichtete und 63.296 Euro teure, aber bis heute wenig genutzte Schiffsanleger im Ortsteil Baden moniert. Die Stadt Göttingen wird zusammen mit weiteren Städten aus Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen für den Einsatz höchst riskanter Finanzierungsinstrumente im Schuldenmanagement kritisiert. Die Universitätsstadt verlor bei zwei spekulativen "Zinswetten" ca. sechs Millionen Euro.
Verschwendung von Steuergeldern droht in der Stadt Bremerhaven. Trotz der extrem angestiegenen Verschuldung der Seestadt hält der Oberbürgermeister an Plänen zum Bau eines neuen Rathauses in zentraler Innenstadtlage fest.
Zum Download: Die insgesamt 13 Fälle aus Niedersachsen und Bremen im Wortlaut im pdf-Format. Alle bundesweiten Fälle finden Sie unter www.steuerzahler.de oder können Sie bei uns anfordern.
"Keine Professionalisierung der Kommunalpolitik" - Bund der Steuerzahler kritisiert großzügige Fraktionszuschüsse in etlichen Stadträten und Kreistagen/"Diäten" der Kommunalpo
Ehrenamtliche Kommunalpolitiker erhalten als Ausgleich ihrer mandatsbedingten Auslagen eine pauschale Aufwandsentschädigung im Monat, die häufig um ein Sitzungsgeld aufgestockt wird. Daneben besteht Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalles.
Aus Gründen der Vergleichbarkeit geht der Bund der Steuerzahler von durchschnittlich vier (für die Städte) bzw. drei (für die Kreise bzw. Region Hannover) Sitzungen im Monat für einen "einfachen" Rats- bzw. Kreispolitiker aus. Danach ergibt sich, dass in den Städten die Ratspolitiker in Emden (212 /monatlich), Lingen/Ems (220 ), Cuxhaven und Wolfenbüttel (je 230 ) am geringsten, und in Hannover (465,50 ), Braunschweig (390 ) und Wolfsburg (330 ) am höchsten "entlohnt" werden. In den niedersächsischen Kreisen werden die Abgeordneten in Osterode am Harz (153,40 ), Helmstedt (167 ) und Lüchow-Dannenberg (170 ) am niedrigsten entschädigt. Unter 200 im Monat erhalten auch die Politiker in den Kreisen Wesermarsch (178 ), Northeim (180 ), Verden (185 ), Wolfenbüttel (189 ), Goslar und Peine (jeweils 195 ) und Holzminden (199,60 ). Dagegen fallen Entschädigungsbeträge über 300 in den Landkreisen Rotenburg/Wümme (305 ), Diepholz (310 ) und Osnabrück (385 ) an. Abgeordnete der Region Hannover erhalten bei unterstellten drei Sitzungen 470 im Monat.
Funktionsträger, also Inhaber herausgehobener Funktionen in den Räten und Kreistagen, wie etwa ehrenamtliche OB- oder Landrat-Vertreter oder Fraktionsvorsitzende, können sich über ein "Zubrot" freuen. In Lingen/Ems reichen diese zusätzlichen Monatspauschalen bis zu 560 , in Braunschweig bis zu 511 und in den Kreisen Gifhorn und Rotenburg/Wümme bis zu 690 bzw. bis zu 770 , berichtet der Bund der Steuerzahler.
Verdienstausfall wird den Kommunalpolitikern grundsätzlich in der Höhe ersetzt, wie das Einkommen tatsächlich in Folge des Mandats geschmälert wird. Die Städte und Kreise sind jedoch gehalten, den Verdienstausfall auf Höchstbeträge je Stunde zu begrenzen. In den Städten schwanken diese Maximalbeträge je Stunde derzeit zwischen 15 (Cuxhaven, Emden, Salzgitter) und 55 (Braunschweig). In den Kreisen reicht die Bandbreite von 13 (Vechta) bis zu 35 (Diepholz, Region Hannover).
Teilweise unangemessen hohe Zuschüsse an Kommunalfraktionen
Für die Mitwirkung an der Willensbildung in den Stadträten und Kreistagen erhalten die Fraktionen Zuschüsse aus der Steuerkasse, die als direkte Finanzzuweisungen, Personalkostenerstattungen und geldwerte Sachleistungen gewährt werden. Die Gesamtzuschüsse belaufen sich in der Landeshauptstadt Hannover auf über 1,6 Mio. im Jahr, in Braunschweig auf rund 828.000 und in der Stadt Wolfsburg, obwohl in der Einwohner-Rangfolge der niedersächsischen Städte erst an sechster Stelle, auf 565.000 . In der Volkswagenstadt sind die Ansprüche der Fraktionen an den steuerfinanzierten Stadtetat damit höher als in den einwohnergrößeren Städten Osnabrück (475.000 ), Oldenburg (329.000 ) oder Göttingen (246.000 ). Auch die Städte Salzgitter (383.000 ) und Hildesheim (308.000 ) fallen mit vergleichsweise hohen Zuschüssen an die Ratsfraktionen auf.
Unter den Landkreisen gewähren sich die Kreistage in Hildesheim (365.000 ), Osnabrück (179.000 ) und Göttingen (134.000 ) die höchsten Zuschüsse, während das Gros der Landkreise überaus bescheiden für die Fraktionsarbeit in die Steuerkasse greift. Die Region Hannover zahlt den stolzen Betrag von knapp 1,2 Millionen im Jahr, nachdem die Zuschüsse nach der Kommunalwahl 2006 wegen einer zusätzlichen Regionsfraktion aufgestockt wurden.
Der Bund der Steuerzahler steht der fachlich-inhaltlichen Unterstützung der Kommunalpolitik durch gut ausgestattete Fraktionsgeschäftsstellen ablehnend gegenüber. Organisatorische Unterstützung bei Sekretariatsarbeiten scheint ab einer gewissen Größe unvermeidbar. Wenn sich allerdings Kommunalpolitiker mit Stäben von Fraktionsreferenten und -assistenten umgeben, bestehe die Gefahr, dass sie sich in deren Abhängigkeit begeben. Der Bund der Steuerzahler empfiehlt den Kommunalpolitikern, von den jeweiligen Verwaltungen mit Nachdruck entscheidungsreife Beschlussdrucksachen mit Entscheidungsalternativen zu verlangen, auf deren Grundlage sie entscheiden könnten.
Für dringend verbesserungsbedürftig hält der Bund der Steuerzahler die Darstellung der Fraktionszuwendungen in den Haushaltsplänen. Diese seien lückenhaft und zeigten nur einen Teil der Leistungen an die Kommunalfraktionen. Zur Verbesserung der Transparenz fordert der Bund der Steuerzahler gesetzliche Regelungen wie in Nordrhein-Westfalen und Hessen. Dort werden die Kommunen verpflichtet, in einer besonderen Anlage zum Haushaltsplan den Gesamtumfang der Zuwendungen an die Fraktionen offen zu legen.
Zum Herunterladen: Studie "Kommunale Politikfinanzierung 2007" (30 Seiten) im pdf-Format
"Nach den fetten kommen auch wieder magere Steuerjahre" - Bund der Steuerzahler vergleicht kommunale Schuldenbelastung und fordert Schuldenabbau
Hannover, den 06.08.2007 - Wie viele Jahre braucht eine niedersächsische Stadt oder Gemeinde, um ihre Schulden komplett abzubauen, wenn sie ohne einen Euro Neuverschuldung ab sofort jedes Jahr zehn Prozent ihrer Einnahmen aus Steuern und Zuweisungen in die Tilgung steckt? Dieser Frage ist der Bund der Steuerzahler nachgegangen und kommt zu erstaunlichen Ergebnissen. Die ostfriesischen Inselgemeinden Norderney (114 Jahre), Spiekeroog (90 Jahre) und Langeoog (89 Jahre) benötigen danach drei und mehr Generationen zum Schuldenabbau. Auch die Städte Bad Gandersheim (LK Northeim), Bad Sachsa (LK Osterode am Harz), Cuxhaven und Königslutter (LK Helmstedt), die Gemeinden Amt Neuhaus (LK Lüneburg) und Juist (LK Aurich) sowie die Samtgemeinden Asse (LK Wolfenbüttel) und Bad Grund (LK Osterode am Harz) bräuchten mehr als ein halbes Jahrhundert, um bei ihrer derzeitigen Finanzkraft die aufgehäuften Schulden abzubauen. Die langen Tilgungszeiträume veranschaulichen nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler das erschreckend hohe Ausmaß der Verschuldung einzelner Gemeinden. In diesen Zeiten sprudelnder Steuereinnahmen fordert der Verband die Kommunen auf, von ihren teilweise horrenden Schuldenbergen herunterzukommen. Ansonsten drehe sich die Schuldenspirale im nächsten wirtschaftlichen Abschwung ungebremst weiter. "Denn nach den fetten kommen auch wieder magere Steuerjahre", heißt es beim Bund der Steuerzahler.
Wie der Bund der Steuerzahler nach Auswertung von Ist-Daten der amtlichen Statistik berichtet, müssten lediglich die Gemeinden Dötlingen (LK Oldenburg), Lastrup und Molbergen (beide LK Cloppenburg) keine Anstrengungen zur Schuldentilgung unternehmen, da diese drei Gemeinden bereits schuldenfrei sind. Der Flecken Steyerberg (LK Nienburg), die Stadt Burgwedel (Region Hannover) und die Samtgemeinde Niedernwöhren (LK Schaumburg) stehen faktisch ohne Schulden da. Auch die Gemeinden Algermissen (LK Hildesheim), Cremlingen (LK Wolfenbüttel), Holdorf (LK Vechta), Moormerland (LK Leer) und Scheeßel (LK Rotenburg), die Samtgemeinden Jesteburg (LK Harburg) und Baddeckenstedt (LK Wolfenbüttel) die Stadt Lohne (LK Vechta) und der Flecken Adelebsen (LK Göttingen) könnten nach den Modellberechnungen ihre Schulden innerhalb eines Jahres auf Null zurückführen.
Die Städte und Gemeinden in den Landkreisen Ammerland, Harburg und Oldenburg würden rein rechnerisch tendenziell weniger als 10 Jahre zur Schuldentilgung benötigen.
Der Bund der Steuerzahler unterstellt bei der Berechnung der "fiktiven Tilgungsjahre", dass ein Zehntel der laufenden Einnahmen aus Steuern und Zuweisungen jährlich in den Schuldenabbau fließen und in dieser Zeit keine neuen Schulden (netto) aufgenommen werden. Die Finanzkraft wurde bei den Städten, Gemeinden und Samtgemeinden aus den tatsächlichen Netto-Steuereinnahmen und Zuweisungen im Durchschnitt der Jahre 2004 bis 2006 ermittelt. Bei den Schulden berücksichtigt der Bund der Steuerzahler neben den Investitionskrediten und Kassenkrediten zum 31.12.2006 auch etwaige Schulden der kommunalen Eigenbetriebe und -gesellschaften, für die Angaben flächendeckend zum 31.12.2005 vorliegen.
Als Download: "Kommunale Schuldenlasten in Niedersachsen - Schuldenstände und Finanzkraft der 463 Städte, Gemeinden und Landkreise" im pdf-Format (23 Seiten)
Kommunalaufsicht "rüffelt" Landeshauptstadt und Abfallwirtschaftsbetrieb aha - Personalversammlung darf nicht zur politischen Kundgebung werden
Hannover, den 26. Juli 2007 - Die öffentlichen Proteste von Bediensteten der Stadt Hannover und des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) am 6. März 2007 gegen die "Rente mit 67" waren nicht durch das Personalvertretungsgesetz gedeckt und durften deshalb nicht während der Arbeitszeit stattfinden. Die Kommunalaufsicht beim Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport erteilte deshalb jetzt sowohl der Landeshauptstadt Hannover wie auch aha wegen der Gesetzesverstöße einen "deutlichen Rüffel". Dies berichtet der Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen, der sich in seiner Kritik am gesetzeswidrigen Verhalten von städtischen und aha-Mitarbeitern bestätigt sieht.
Am Vormittag des 6. März 2007 demonstrierten rund 3.000 kommunale Bedienstete im Rahmen einer Gewerkschaftskundgebung am Steintor in Hannover gegen die Rentenpläne der Bundesregierung. Bedienstete der Stadt Hannover und von aha zogen nach vorausgegangenen internen und später "öffentlich weitergeführten Personalversammlungen" zum Kundgebungsort.
Der Bund der Steuerzahler hatte diese öffentliche Protestkundgebung während der Arbeitszeit scharf gerügt, weil seiner Ansicht nach politische Veranstaltungen nicht durch das Personalvertretungsgesetz gedeckt sind. Hannovers Oberbürgermeister Stephan Weil wies die Kritik des Bundes der Steuerzahler jedoch zurück und behauptete die Rechtmäßigkeit der Aktionen der Personalräte.
Staatssekretär Wolfgang Meyerding vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport teilte dem Bund der Steuerzahler jetzt mit, dass eine Personalversammlung ihre Befugnisse überschreitet, "wenn sie öffentlich für ihre Ziele demonstriert". Das Thema "Rente mit 67" habe allenfalls im Rahmen einer internen Personalversammlung behandelt werden dürfen. Innen-Staatssekretär Meyerding "bittet" nun die Stadt Hannover und aha, diese Rechtslage bei zukünftigen Personalversammlungen zu beachten.
Auch in einem zweiten Aspekt sieht sich der Bund der Steuerzahler durch das Schreiben der Kommunalaufsicht bestätigt. Die Benutzung von Dienstkraftfahrzeugen zur Teilnahme an Kundgebungen ist nicht durch das Personalvertretungsgesetz gedeckt und muss künftig unterbleiben. Der Bund der Steuerzahler hatte den gleichzeitigen Einsatz von Müllfahrzeugen und Kehrmaschinen im Rahmen eines Autokorsos am 6. März 2007 ebenfalls scharf kritisiert, weil damit seiner Auffassung nach auf Steuerzahlerkosten Gewerkschaftsmacht demonstriert werden sollte.
"Tiefschlag" für den Parlamentarismus in Bremen - Bund der Steuerzahler: Ämterpatronage und Parteienfilz bei Entscheidung über neue Bürgerschaftsdirektorin
Hannover, den 19. Juli 2007 - Mit der heutigen Entscheidung des Bürgerschaftsvorstandes, die frühere Sozialsenatorin Frau Karin Röpke zur Direktorin der Bremischen Bürgerschaft zu ernennen, hat Bremen nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler seinen Ruf als bundesdeutsche "Hochburg der parteipolitischen Ämterpatronage und des Parteienfilzes" gefestigt. Bürgerschaftspräsident Christian Weber und die Fraktionen von SPD und Grünen hätten daran entscheidenden Anteil. Für den Parlamentarismus in Bremen indes bedeute die Personalentscheidung einen "Tiefschlag", kritisiert der Bund der Steuerzahler.
Der Bund der Steuerzahler hält es für verfehlt, bei der Besetzung des Direktorenamtes der Bremischen Bürgerschaft auf ein reguläres Auswahlverfahren zu verzichten. Das im Beamtengesetz unterstellte "persönliche Vertrauensverhältnis" zum Parlamentspräsidenten sei Unfug. Vielmehr müsse der Parlamentsdirektor mit allen Abgeordneten und allen Fraktionen vertrauensvoll zusammenarbeiten und deren Interessen im Blick haben, nicht vorrangig die des Parlamentspräsidenten oder der politischen Mehrheit.
Zum Anforderungsprofil eines Parlamentsdirektors zählt der Bund der Steuerzahler weiterhin hohen juristischen Sachverstand. Der Stelleninhaber müsse in der Hektik des politischen Geschäfts die Geschäftsordnung rechtssicher auslegen und Verfassungsfragen überzeugend klären können. Daneben seien praktische Verwaltungserfahrungen sowie eine gewisse wissenschaftliche Reputation, etwa in Parlamentarismusdebatten wichtig, um das Amt eines Bürgerschaftsdirektors sachgerecht ausfüllen zu können.
Die Entscheidung des Bürgerschaftsvorstandes zeige, dass für SPD und Grüne nicht Eignung und Befähigung für das Amt (Artikel 128 Bremische Landesverfassung), sondern ausschließlich parteipolitische Motive und Versorgungsmentalität den Ausschlag gaben, erklärt der Bund der Steuerzahler.
"Haushaltsausgleich schneller anstreben" - Bund der Steuerzahler zum Haushaltsentwurf 2008 der Niedersächsischen Landesregierung
Hannover, den 17. Juli 2007 - Der Bund der Steuerzahler hält die Pläne der Niedersächsischen Landesregierung zur Rückführung der Neuverschuldung für unzureichend. Nach der kräftigen Absenkung der Nettoneuverschuldung (Haushaltsansatz 2006: 1.800 Millionen Euro; Haushaltsansatz 2007: 950 Millionen Euro) nähere sich die Regierung jetzt mit Jahresbeträgen gesenkter Kreditaufnahmen von 350 Millionen Euro im Schneckentempo dem Haushaltsausgleich. Mit den deutlichen Steuermehreinnahmen im Rücken, die im nächsten Jahr im Umfang von 1.422 Millionen Euro brutto und nach Abzug des kommunalen Anteils immerhin noch mit 1.183 Millionen Euro zu Buche schlagen, müsse die Regierung aber schon im nächsten Jahr mit Riesenschritten auf den Haushaltsausgleich zusteuern. Der Bund der Steuerzahler verweist auf die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin, die in 2008 ohne neue Schulden auskommen wollten.
Der Bund der Steuerzahler kritisiert am Haushaltsentwurf 2008 der Landesregierung, dass in nahezu allen Politikfeldern die Ausgaben über den diesjährigen Etatansätzen liegen. Dabei erreichten die Steigerungsraten im Bereich "Gesundheit, Umwelt, Sport und Erholung" 9,8 Prozent (plus 34 Millionen Euro). Die finanziellen Schwergewichte des Landesetats, wie "Bildung, Wissen, Forschung, kulturelle Angelegenheiten" und "Soziale Sicherung" könnten Ausgabenzuwächse von 4,4 Prozent (270 Millionen Euro) bzw. 5,2 Prozent (153 Millionen Euro) verbuchen. Auch die Versorgungsausgaben für Beamte kletterten überdurchschnittlich stark mit 5,3 Prozent (plus 123 Millionen Euro). Dagegen seien Abstriche gegenüber dem laufenden Etat lediglich bei "Ernährung, Landwirtschaft und Forsten" (minus 8,1 Prozent oder 26 Millionen Euro) zu verzeichnen.
Der Steuersegen werde deshalb im nächsten Jahr hauptsächlich für konsumtive Zwecke und neue Begehrlichkeiten der Politik statt zur weiteren kraftvollen Rückführung der Neuverschuldung genutzt, rügt der Bund der Steuerzahler.
Keine Einsparungen nach Einschränkung des Rechtsschutzes? Bund der Steuerzahler enttäuscht über fehlende kommunale "Halbzeitbilanz" zum ausgesetzten Widerspruchsverfahren
Hannover, den 9. Juli 2007 - Hat die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens und damit die deutliche Beschränkung des Rechtsschutzes der Bürger in kommunalen Abgabenangelegenheiten tatsächlich zu nennenswerten Einsparungen in Kommunalverwaltungen geführt? Der Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen hegt Zweifel. Auf Nachfrage hätten die kommunalen Spitzenverbände in Niedersachsen keine Angaben zum Umfang der Personaleinsparungen machen können, teilte die Steuerzahler-Organisation jetzt mit. Dabei sei das Widerspruchsverfahren mit Beginn des Jahres 2005 auf Betreiben der Kommunen und mit den Argumenten Bürokratieabbau und Kostenentlastung - zunächst bis Ende 2009 - ausgesetzt worden. Nach der ersten Hälfte der Reformphase sei die Zeit reif für eine erste Bilanz, fordert der Bund der Steuerzahler.
Im Zuge der Niedersächsischen Verwaltungsreform wurde das Widerspruchsverfahren zum 01.01.2005 unter anderem bei kommunalen Abgabenbescheiden ausgesetzt. Wer etwa Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Müllgebührenbescheides hat, muss seitdem vor ein Verwaltungsgericht ziehen und die Gerichtskosten im Voraus begleichen. Zuvor konnten die Bürger Abgabenbescheide zunächst im vorgerichtlichen Widerspruchsverfahren überprüfen lassen, ehe sie Klage erhoben. Der Bund der Steuerzahler sieht im jetzigen Zustand ein erhöhtes Kostenrisiko für die Bürger und damit eine Verringerung des Rechtsschutzes bei Zwangsabgaben.
"Senatorin Jürgens-Pieper" schont Steuerkasse - Heutige Versorgungsbezüge ruhen neben Bremer Amtsbezügen
Hannover, den 19. Juni 2007 - Die vorgesehene Wahl der früheren niedersächsischen Staatssekretärin und Ministerin Frau Renate Jürgens-Pieper in den Bremer Senat entlastet die Steuerzahler um jährlich rund 57.000 Euro. In dieser Höhe nämlich erhält Frau Jürgens-Pieper derzeit Versorgungsbezüge, die künftig voll mit Bremer Amtsbezügen (125.500 Euro pro Jahr) verrechnet werden. Kompliziert und teilweise widersprüchlich sind nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen indes die Rechtsvorschriften der Verrechnung von niedersächsischen Versorgungsbezügen und bremischen Senatorengehalt.
So sei unklar, ob die Bremer oder die niedersächsische Landeskasse von der Rückkehr der Versorgungsempfängerin Jürgens-Pieper in ein politisches Amt finanziell profitiere. Rechtsvorschriften stünden in ihrem Fall in Konkurrenz zueinander, berichtet der Bund der Steuerzahler. Das Bremer Senatsgesetz schreibe in § 15 Abs. 1 vor, dass Amtsbezüge einer Senatorin um Ruhegehälter aus dem öffentlichen Dienst zu kürzen seien. Bremen hätte danach nur die Differenz zwischen Amtsgehalt (125.500 Euro) und Ruhegehalt (57.000 Euro pro Jahr), mithin also 68.500 Euro im Jahr an Gehalt zu überweisen.
Aus niedersächsischer Sicht sei jedoch § 53 des Beamtenversorgungsgesetzes maßgebend. Danach erhält eine Pensionärin kein Ruhegehalt, wenn sie ein Erwerbseinkommen mindestens in der Höhe erzielt, das ihrer Versorgung zu Grunde liegt. Weil Bremer Senatsmitglieder (B11) höher besoldet werden als niedersächsische Staatssekretäre (B9), könnte Niedersachsen danach bei der Wahl von Frau Jürgens-Pieper in den Bremer Senat die Zahlung der Versorgungsbezüge einstellen.
Wegen der unklaren und widersprüchlichen Rechtslage ist es nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler dringend erforderlich, dass die Politikerbezahlung neu geregelt wird. Statt komplizierter und widersprüchlicher Gesetze zur Bezahlung und Versorgung von Politikern sollte es künftig einfache und transparente Regelungen geben. Politiker sollten ein ihrer Verantwortung entsprechendes angemessenes Gehalt während ihrer aktiven Zeit erhalten, gleichzeitig aber aus diesem Einkommen für ihre spätere Altersversorgung und ihren Krankenschutz selbst vorsorgen. Bei einer solchen Systemumstellung könnten die Minister- und Abgeordnetengesetze erheblich entschlackt werden.
Frau Jürgens-Pieper (Jahrgang 1951) war nach Jahren im Schuldienst von 1990 bis 1998 Staatssekretärin in Niedersachsen, danach von 1998 bis 2003 niedersächsische Kultusministerin. Wegen der Anrechnungsvorschriften erhält sie derzeit Versorgungsbezüge nur aus ihrer früheren beamteten Tätigkeit, nicht zusätzlich auch aus ihrem ehemaligen Ministeramt.
Weniger Steuergeld für Bürgerschaftsfraktionen - Bremer "Politikbetrieb" im Ländervergleich zu teuer
Hannover, den 25. Mai 2007 - Sparsamkeit und Bescheidenheit mahnt der Bund der Steuerzahler bei der Ausstattung der insgesamt fünf Bürgerschaftsfraktionen nach der Wahl in Bremen für die kommende Wahlperiode an. Er lehnt eine mögliche Erhöhung der Fraktionskostenzuschüsse von zurzeit insgesamt 4,2 Mio. Euro jährlich entschieden ab. Die steuerfinanzierten Zuwendungen für Mitarbeiter und Geschäftsbedarfe der Bürgerschaftsfraktionen dürften in der Summe aufgrund des Einzugs von zwei weiteren Fraktionen ins Parlament nicht erhöht werden. Vielmehr seien finanzielle Kürzungen wegen der schon bestehenden üppigen Ausstattungen der Fraktionsgeschäftsstellen vertretbar und aus haushaltswirtschaftlicher Sicht geboten, meint der Bund der Steuerzahler.
Ein Vergleich der Fraktionskostenzuschüsse in deutschen Landesparlamenten zeigt, dass das kleinste Bundesland Bremen seine Bürgerschaftsfraktionen mit Abstand am Besten ausstattet. Im Haushaltsjahr 2005 erhielten die Bremer Bürgerschaftsfraktionen öffentliche Mittel in Höhe von rund 4,77 Mio. Euro. Je Einwohner gerechnet ergibt sich ein Wert von 7,20 Euro. Dieser Betrag übertrifft entsprechende Vergleichszahlen bis zum Zwanzigfachen. So werden mit 2,60 Euro je Einwohner in Mecklenburg-Vorpommern die nächst höchsten Fraktionskostenzuschüsse gezahlt. Der Vergleichswert in Baden-Württemberg liegt sogar nur bei 0,36 Euro je Einwohner. Selbst bei einem Vergleich mit den Stadtstaaten Hamburg (2,36 Euro) und Berlin (1,98 Euro) schneidet Bremen schlecht ab. Da die Freie Hansestadt Bremen in einer Existenz bedrohenden Finanzkrise steckt, führt nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler aus finanz- und haushaltspolitischer Sicht kein Weg daran vorbei, dass in Bremen die Ausgaben auf breiter Front zurückgeführt werden. Dies gelte auch und insbesondere für die Fraktionskosten-Zuschüsse, die die Fraktionen erhalten, um ihre Arbeit zu organisieren.
Die Politik müsse in diesem notwendigen Prozess des Aufgaben- und Ausgabenabbaus mit gutem Beispiel vorangehen. Die finanzielle Ausstattung des "Politikbetriebes" gehöre zuvorderst auf den Prüfstand, weil von Ausgabensenkungen in Bereichen, die der Politik unmittelbar zugute kommen, positive Signalwirkungen ausgingen. Diese seien nicht nur im Hinblick auf das von Bremen angestrengte Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht und in Bezug auf die Verhandlungen mit den übrigen Bundesländern über eine Entschuldung notwendig, sondern würden insbesondere ein Beleg für die Ernsthaftigkeit der immer wieder zitierten Sparbemühungen darstellen. Auch bei einer Absenkung der Zuschüsse sei gewährleistet, dass die jetzt fünf Bürgerschaftsfraktionen ihre zu erfüllenden Aufgaben professionell und sachgerecht erledigen könnten.
Journalistenpreis für Redakteur vom Bremer Weser Kurier - Bund der Steuerzahler vergibt "Die spitze Feder 2007"
Hannover, den 16. Mai 2007 - Seinen Pressepreis "Die spitze Feder 2007" hat der Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen an den Redakteur Bernd Schneider vom Bremer Weser Kurier verliehen. Herr Schneider wurde ausgezeichnet für seine kritische Berichterstattung über den "einfallsreichen" Versuch des Bremer Senats, durch Zwischenschaltung einer Landesgesellschaft konsumtive Ausgaben für die Besoldung von Lehrpersonal in investive Ausgaben "umzuwandeln" und damit die verfassungsmäßigen Verschuldungsgrenzen höher zu schrauben.
Den zweiten Preis erhielt der Redakteur Axel Schmidt von der Elbe-Jeetzel-Zeitung für seine eingängige Berichterstattung über die Lüchower "Busbahnhof-Planung als Euro-Grab".
Dritter Preisträger wurde der Redaktionsleiter der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung Michael B. Berger für seine Berichterstattung über den Versuch der niedersächsischen CDU, die Verkleinerung des Niedersächsischen Landtages auf 135 Abgeordnete bis zum Jahr 2013 aufzuschieben.
Die Jury bestand aus drei Mitgliedern, nämlich Dr. Wolfgang Mauersberg (ehemaliger Chefredakteur der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung), Michael Konken (Bundesvorsitzender des Deutschen Journalisten-Verbandes) und Dr. Axel Gretzinger (Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler Niedersachen und Bremen e. V.).
"Schamlose Ausnutzung der Marktmacht" - Bund der Steuerzahler kritisiert Strompreiserhöhung in Hannover
Hannover, den 8. Mai 2007 - Der Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen lehnt die von der Stadtwerke Hannover AG geplante Strompreiserhöhung von 5,7 Prozent zum 1. Juni 2007 entschieden ab. Das mehrheitlich kommunale Versorgungsunternehmen nutze seine Marktmacht schamlos aus, wenn es angesichts dreistelliger Millionenüberschüsse und Bonuszahlungen von durchschnittlich 5.700 Euro je Stadtwerke-Mitarbeiter im letzten Jahr jetzt bei den Verbrauchern zusätzlich abkassieren wolle.
Die Stadtwerke Hannover könnten mit dieser verbraucherunfreundlichen Preispolitik nicht länger beanspruchen, als ein dem Allgemeinwohl verpflichtetes Unternehmen zu gelten, wie es die Lokalpolitik gerne darstelle. Es sei offensichtlich, dass der öffentliche Anteilseigner Stadt Hannover auf steigende Gewinnabführungen dränge. Mit dieser "shareholder value-Strategie" unterscheide sich der öffentliche Eigentümer von den privatkapitalistischen "Heuschrecken" nur dadurch, dass er nicht nur vorübergehend Gewinne in einem Markt abschöpfe, sondern seine Marktmacht mit politischer Unterstützung dauerhaft sichere und Stadtwerke-Mitarbeiter auf Kosten der "Kunden" obendrein begünstige. Auch verfange das Argument nicht, die Stadtwerke-Gewinne seien nötig, um "Gutes" für die Stadt zu tun, also wichtige öffentliche Aufgaben damit zu finanzieren. Es gehe der Politik vielmehr darum, die vielen und teilweise verschlungenen Finanzierungswege weiter zu verschleiern, über die sie die Bürger für städtische Angelegenheiten zur Kasse bitte.
Landtagsumbau nicht finanzierbar - Sanierung anderer Landesgebäude ökonomisch und ökologisch vordringlicher
Hannover, den 7. Mai 2007 - Der Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen sieht aktuell und in absehbarer Zeit keinen finanziellen Spielraum für den von der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen erneut geforderten grundlegenden Landtagsumbau. Baukosten von geschätzten über 30 Millionen Euro seien haushaltspolitisch nicht verkraftbar, und eine Kreditfinanzierung verbiete sich angesichts des hohen und weiter wachsenden Schuldenberges von über 50 Milliarden Euro. Die Grünen-Wünsche nach einem "Öko-Parlament", das bei Energiesparen und Klimaschutz vorbildlich sei, relativierten sich zudem angesichts der Tatsache, dass es im Land Niedersachsen etliche Gebäude mit katastrophaler Bausubstanz gebe, bei denen mit gleich hohem Mitteleinsatz eine höhere energetische Rendite und damit mehr Klimaschutz als beim Landtagsgebäude erreichbar sei. Der Landesrechnungshof habe zuletzt in seinen Jahresberichten 2004 und 2005 auf den dramatischen Reparaturstau bei Amtsgerichten, Polizeidienststellen sowie kulturellen und universitären Einrichtungen hingewiesen. Der Bund der Steuerzahler fordert, die Prioritäten anders zu setzen und die seit 2003 begonnene etappenweise Erneuerung des Landtagsgebäudes fortzusetzen.
Der Bund der Steuerzahler sieht sich in seiner ablehnenden Haltung zu einem grundlegenden Landtagsumbau aus energetischer Sicht durch Äußerungen des staatlichen Baumanagements bestärkt. Mit der Erneuerung der Fassade des Plenarsaals im Jahr 2004 und weiteren Einzelmaßnahmen sei es danach in den vergangenen Jahren gelungen, sowohl die Wärmedämmung der Wandflächen als auch die Qualität der Fenster auf das hohe Niveau der Energieeinsparverordnung zu bringen. Wenn als nächste Etappenmaßnahme die baufällige Verglasung im Innenhof des Landtags erneuert werde, könne sich der Niedersächsische Landtag mit seinen Energieverbrauchswerten durchaus sehen lassen. Die staatlichen Baumanager wiesen zudem zu Recht darauf hin, dass der anstehende Sanierungsbedarf für das im Krieg zerstörte und zwischen 1957 und 1962 wieder aufgebaute ehemalige Leineschloss typisch sei für ein Gebäude dieser Bauzeit und Nutzungsart. Der Bund der Steuerzahler hält es deshalb für verfehlt, die notwendigen und üblichen Sanierungsmaßnahmen als "Generalangriff" für einen kompletten Um- und Neubau des Landtags zu nutzen.
Wenn die Landtagsfraktion "Bündnis 90 / Die Grünen" zur Finanzierung ihrer Pläne die Beteiligung privater Investoren im Rahmen einer "öffentlich-privaten Partnerschaft" vorschlüge, heiße dies aus haushaltswirtschaftlicher Sicht nichts anderes, als dass weiter finanzielle Lasten in die Zukunft verschoben werden sollten. Private Investorenmodelle kämen regelmäßig dann ins Spiel, wenn der öffentliche Bauherr die entsprechenden Mittel nicht zur Verfügung habe und neue Schulden nicht eingehen wolle oder könne. Gleichwohl sei aber die Beteiligung privater Investoren nicht kostenneutral, sondern verschiebe Haushaltsbelastungen für die öffentliche Hand in die Zukunft.
Nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler müsse ein grundlegender Landtagsumbau deshalb zu allererst in finanzwirtschaftlicher Hinsicht zu einem staatlichen Vorzeigeprojekt werden. Wer einen Licht durchfluteten Plenarsaal, möglicherweise mit einer Kuppel nach Berliner Vorbild, anstrebe, müsse nach der Devise vorgehen: "Erst ansparen, dann umbauen". Der Bund der Steuerzahler rät der Politik zur Bildung einer "Baurücklage" aus den konsumtiven Mitteln des Landtagsetats, der sich im Jahr auf 45 Millionen Euro belaufe und aus denen etwa die Fraktionen, Abgeordnete und die Landtagsverwaltung finanziert werden. Die Forderung nach einer "nachhaltigen Politik" dürfe keinesfalls auf den ökologischen Bereich begrenzt werden, sondern müsse auch die Finanzpolitik, also eine solide Investitionsfinanzierung einbeziehen, meint der Bund der Steuerzahler.
Sattes Steuerplus muss Schuldenanstieg stärker bremsen - Bund der Steuerzahler zum Nachtragshaushalt 2007 des Landes Niedersachsen
Hannover, 4. April 2007 - Der Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen mahnt bei der niedersächsischen Landesregierung angesichts der sprudelnden Steuerquellen stärkere Anstrengungen zur Rückführung der Neuverschuldung an. Eine Absenkung der Nettokreditaufnahmen 2007 auf unter eine Milliarde Euro (statt der veranschlagten 1,3 Milliarden Euro) müsse mit dem Nachtragshaushalt 2007 angestrebt werden.
Das Land Niedersachsen habe 2006 den viertstärksten Steuerzuwachs unter den Bundesländern im Vergleich zum Vorjahr verzeichnet. Lediglich Hessen (plus 15,1 Prozent), Hamburg (plus 14,3 Prozent) und Sachsen (plus 13,1 Prozent) hätten das niedersächsische Steuerplus von 12,8 Prozent übertroffen. Im Durchschnitt der 16 Bundesländer seien die Steuereinnahmen im letzten Jahr um 9,5 Prozent gestiegen. Nach Angaben des Bundes der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen, der sich auf Angaben des Bundesfinanzministeriums zu den Länderfinanzen stützt, kletterten die Steuereinnahmen der Bundesländer im letzten Jahr um 15,69 Milliarden Euro auf 180,89 Milliarden Euro. In Niedersachsen wuchs das Steueraufkommen um 1,83 Milliarden Euro auf 16,12 Milliarden Euro, woran die Einkommensteuer mit einem Plus von 921 Millionen Euro den stärksten Anteil hatte. Auch in 2007 bewegten sich die Zuwächse bei den niedersächsischen Steuereinnahmen auf hohem Niveau.
Mit dem Steuerergebnis 2006 (16,12 Milliarden Euro) habe Niedersachsen das bis dahin beste Steuerjahr 2000 (14,80 Milliarden Euro) deutlich übertroffen. Mit dem Zuwachs von 1,32 Milliarden Euro (2006 zu 2000) liege Niedersachsen sogar in den absoluten Beträgen an der Spitze der Bundesländer. Selbst so steuerstarke Länder wie Bayern (plus 1,18 Milliarden Euro), Baden-Württemberg (plus 0,99 Milliarden Euro) und Hamburg (plus 0,98 Milliarden Euro) seien für diesen Zeitraum auf die weiteren Plätze verwiesen worden, berichtet der Bund der Steuerzahler.
Mit der positiven niedersächsischen Steuerentwicklung sieht der Bund der Steuerzahler die "Steuerdelle" aus dem Jahr 2002 "ausgebügelt". Die Steuereinnahmen des Landes waren seinerzeit auf 13,36 Milliarden Euro abgesackt (minus 1,44 Milliarden Euro gegenüber dem Jahr 2000). Im Gegenzug war im Jahr 2002 die Neuverschuldung des Landes auf knapp drei Milliarden Euro verdoppelt worden. Seit dem Jahr 2004 sinken die jährlichen Nettokreditaufnahmen um 350 Millionen Euro. Für das Haushaltsjahr 2007 wurden die Neukredite um weitere 150 Millionen Euro reduziert (von 1,8 Milliarden Euro auf 1,3 Milliarden Euro). So wie Steuerrückgänge 2002 für eine Verdopplung der Neuschulden herangezogen wurden, müssten jetzt die sprudelnden Steuerquellen zu einer Halbierung der Nettokreditaufnahme (von 1,8 Milliarden Euro 2006 auf 0,9 Milliarden Euro in 2007) führen. Durch weitere Einsparungen bei den Landesausgaben, insbesondere beim Personal und bei Subventionen und Finanzhilfen sei dies zu erreichen, meint der Bund der Steuerzahler.
Die Excel-Tabelle: Steuereinnahmen der Bundesländer in Mio. Euro steht hier zum Download bereit.
Inselgemeinden mit höchsten Schulden - Gemeinden Lastrup, Dötlingen und Molbergen dagegen schuldenfrei
425 niedersächsische Kommunen im BdSt-SchuldenvergleichHannover, den 15.03.2007 - Angesichts üppig sprudelnder Steuerquellen fordert der Bund der Steuerzahler die Kommunen in Niedersachsen auf, ihre Verbindlichkeiten zurückzuführen. Ein Schuldenabbau sei dringend geboten, da viele Städte und Gemeinden hoch verschuldet seien. So stehen die 20 größten Städte über 50.000 Einwohner mit durchschnittlich 2.429 Euro je Einwohner am stärksten in der Kreide. Die 150 kleinsten Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohner verzeichnen einen Schuldenstand von durchschnittlich 1.198 Euro je Einwohner, während die 82 mittelgroßen Städte und Gemeinden zwischen 20.000 und 50.000 Einwohner mit 1.076 Euro darunter liegen. Die 173 Gemeinden mit 10.000 bis 20.000 Einwohner sind in der Durchschnittsbetrachtung mit 870 Euro je Einwohner tendenziell am niedrigsten verschuldet. Die höchsten Werte der Pro-Kopf-Verschuldung (bis zu 9.169 Euro) hat der Bund der Steuerzahler bei den ostfriesischen Inselgemeinden ausgemacht. Schuldenfrei sind unter den 425 Städten, Gemeinden und Samtgemeinden nach wie vor nur die drei Gemeinden Dötlingen (Landkreis Oldenburg), Lastrup und Molbergen (beide Landkreis Cloppenburg).
Wie der Bund der Steuerzahler nach Auswertung von Angaben der amtlichen Statistik berichtet, sind die ostfriesischen Inselgemeinden Norderney (9.169 Euro je Einwohner), Langeoog (7.972 Euro) und Spiekeroog (7.934 Euro) sowohl unter den Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohner als auch niedersachsenweit am höchsten verschuldet. Sie überragen den Durchschnittswert ihrer Gemeindegrößenklasse um das Fünf- bis Siebeneinhalbfache. Auf der anderen Seite unterschreiten die Gemeinden Adelebsen (54 Euro, LK Göttingen), Algermissen (24 Euro, LK Hildesheim), Großheide (73 Euro, LK Aurich), Holdorf (58 Euro, LK Vechta), Lindern (106 Euro, LK Oldenburg) und Steyerberg (5 Euro, LK Nienburg) den einwohnerbezogenen Schuldendurchschnitt um mindestens das Zehnfache.
Unter den kleineren Kommunen mit 10.000 bis 20.000 Einwohner weist die Stadt Bad Gandersheim (LK Northeim) mit 5.313 Euro die mit Abstand höchste Pro-Kopf-Verschuldung auf. Die Kurstadt übertrifft den Durchschnittswert dieser Größenklasse um das Sechsfache und die nachfolgend platzierte Stadt Königslutter am Elm (3.184 Euro, LK Helmstedt) noch um das Anderthalbfache. Demgegenüber stehen die drei Gemeinden Cremlingen (LK Wolfenbüttel), Scheeßel (LK Rotenburg) und Uplengen (LK Leer) mit weniger als 100 Euro pro Kopf nur geringfügig in der Kreide.
Bei den mittelgroßen Städten und Gemeinden mit 20.000 bis 50.000 Einwohner schwankt die Pro-Kopf-Verschuldung von 10 Euro (Stadt Burgwedel, Region Hannover) bis 3.180 Euro (Stadt Northeim). Hoch verschuldet ist ebenfalls die Stadt Hann. Münden (LK Göttingen) mit 3.059 Euro. In den Gemeinden Moormerland (45 Euro, LK Leer) und Seevetal (226 Euro, LK Harburg) stehen dagegen geringe Verbindlichkeiten in den Büchern.
Unter den größten Städten ab 50.000 Einwohner weisen die Städte Cuxhaven (5.556 Euro) und Salzgitter (4.489 Euro) einen deutlich überdurchschnittlichen Schuldenberg aus. Indes fällt das Niveau der Verbindlichkeiten in den Städten Garbsen (628 Euro) und Nordhorn (977 Euro) um bis zu viermal niedriger aus als der Schuldendurchschnitt ihrer Einwohnergrößenklasse. Der "Schuldenspitzenreiter" Cuxhaven ist rund neunmal höher verschuldet als die bestplatzierte Stadt Garbsen und übertrifft den Schuldenstand der deutlich größeren Landeshauptstadt Hannover (3.118 Euro) um rund 80 Prozent.
Bei Betrachtung der 138 niedersächsischen Samtgemeinden, die als eigenständige Gebieteskörperschaften für ihre Mitgliedsgemeinden die Verwaltungsgeschäfte führen, ergibt sich eine durchschnittliche Verschuldung von 906 Euro je Einwohner. Besonders hoch fallen die Verbindlichkeiten in den Samtgemeinden Bad Grund (4.460 Euro, LK Osterode am Harz) und Asse (3.683 Euro, LK Wolfenbüttel) aus, die den Durchschnittswert um bis zu 400 Prozent übersteigen. Dagegen ist die Samtgemeinde Niedernwöhren (LK Schaumburg) nahezu schuldenfrei. Eine geringe Schuldenlast von unter 100 Euro je Einwohner haben die Samtgemeinden Baddeckenstedt (LK Wolfenbüttel), Harpstedt (LK Oldenburg), Isenbüttel (LK Gifhorn), Jesteburg (LK Harburg), Landesbergen (LK Nienburg), Polle und Stadtoldendorf (beide LK Holzminden) zu tragen.
Die Schuldenrangliste des Bundes der Steuerzahler enthält Angaben für alle 425 niedersächsischen Gemeinden und ist im Internet abrufbar unter www.steuerzahler-niedersachsen-bremen.de. Sie berücksichtigt neben den herkömmlichen Schulden des Vermögenshaushaltes auch die Kassenkredite für laufende Verwaltungsausgaben (jeweils zum 31.12.2006) sowie die Schulden der kommunalen Eigenbetriebe und -gesellschaften, für die Angaben gesammelt lediglich zum 31.12.2005 vorliegen (aktuellster Stand). Diese umfassendere Betrachtung, die kürzlich auch die Bertelsmann-Stiftung angeregt hatte, macht das Ausmaß der Kommunalverschuldung für die Öffentlichkeit besser sichtbar, wie am Beispiel der Stadt Wilhelmshaven deutlich wird. Die Jadestadt weist im Jahr 2006 erstmals keine Schulden im Vermögenshaushalt auf, was fälschlicherweise den Eindruck erwecken könnte, die Stadt sei schuldenfrei. Unter Einrechnung der Schulden der kommunalen Betriebe (788 Euro) sowie der Kassenkredite (249 Euro) ergibt sich tatsächlich ein Gesamtschuldenstand von 1.037 Euro je Einwohner.
Die Gesamtschulden der Gemeinden betragen nach der Abgrenzung des Bundes der Steuerzahler 11,4 Milliarden Euro. Davon entfallen auf Schulden des Vermögenshaushaltes 5,4 Milliarden Euro, auf Schulden der Eigenbetriebe 3,6 Milliarden Euro und auf Kassenkredite 2,4 Milliarden Euro.
Schulden der 425 niedersächsischen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden in Euro je Einwohner (Einzelausweis) als Excel-Tabelle
Gehaltsabzug wegen Ver.di-Kundgebung zur Rente mit 67 - Politische Veranstaltungen nicht durch Personalvertretungsgesetz gedeckt
Der niedersächsische Bund der Steuerzahler fordert Hannovers Oberbürgermeister Stephan Weil auf, den Bediensteten der Stadtverwaltung sowie städtischer Betriebe, die an der Ver.di-Kundgebung gegen die Rentenpläne der Bundesregierung teilnehmen, die Gehälter anteilig zu kürzen.
Die politische Gewerkschaftskundgebung gegen die Rente mit 67 falle nicht unter das Personalvertretungsgesetz. Eine Personalversammlung dürfe nach § 45 des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes Angelegenheiten behandeln, die in die Zuständigkeit des Personalrates gehören. Dies seien personelle, soziale, organisatorische und sonstige innerdienstliche Maßnahmen, "die die Beschäftigten der Dienststelle insgesamt, Gruppen von ihnen oder einzelne Beschäftigte betreffen oder sich auf sie auswirken" (§ 64 NPersVG). Weiterhin fielen "andere Angelegenheiten des öffentlichen Dienstes" hierunter, die die Beschäftigten berühren. Die Rentenpläne der Bundesregierung seien aber keineswegs eine ausschließliche Angelegenheit des öffentlichen Dienstes, sondern beträfen alle Arbeitnehmer. Es sei deshalb rechtlich unzulässig, eine Personalversammlung während der Arbeitszeit zu allgemeinen rentenpolitischen Themen abzuhalten.
Oberbürgermeister Weil müsse deshalb hart durchgreifen und die Steuerzahler vor ungerechtfertigten Ausgaben aus der Steuerkasse schützen. Dazu zählten neben anteiligen Gehaltsabzügen für die Arbeitsausfälle auch die In-Rechnung-Stellung der anteiligen Kosten für den Einsatz von städtischen Fahrzeugen für einen Autokorso bei der Gewerkschaftskundgebung, erklärt der Bund der Steuerzahler.
Bund der Steuerzahler: Kosten eines Unfalls auf dem Weg zur Arbeit stellen keine Werbungskosten mehr dar
Erhebliche Einschnitte durch die Neuregelung der EntfernungspauschaleHannover, den 9. Februar 2007 - Für alle diejenigen, die wegen des plötzlichen Wintereinbruchs einen Autounfall auf dem Weg zur Arbeit hatten, beginnt das neue Jahr mit einer Hiobsbotschaft. Mit der Neuregelung der Entfernungspauschale hat der Gesetzgeber auch die bislang bestehende Möglichkeit, Aufwendungen für Autounfälle auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Werbungskosten abzuziehen, zum 1. Januar 2007 abgeschafft, und zwar auch für diejenigen, deren Wohnung weiter als 20 km von der Arbeitsstätte entfernt liegt. Die Unfallkosten können daher generell steuerlich nicht mehr geltend gemacht werden.
Mit der Streichung der Entfernungspauschale hat der Gesetzgeber bekanntlich die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte der Privatsphäre zugeordnet, behandelt diese also nicht mehr als beruflich veranlasst. Folglich können die Aufwendung für die ersten 20 km der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht mehr als Werbungskosten abgezogen werden. Lediglich für sog. Fernpendler besteht die Möglichkeit, die Aufwendungen ab dem 21. Kilometer in Höhe von 0,30 Euro pro Entfernungskilometer "wie" Werbungskosten abzuziehen.
Die Neuregelung ist nach Einschätzung des Bundes der Steuerzahler verfassungsrechtlich bedenklich. Das Bundesverfassungsgericht hatte nämlich im Beschluss vom 4. Dezember 2002 ausdrücklich festgestellt, dass es " traditioneller Teil der Grundentscheidung des deutschen Einkommensteuerrechts sei, die steuerrechtlich erhebliche Berufssphäre nicht erst "am Werkstor" beginnen zu lassen". Die Gesetzesänderung verstößt somit nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler gegen das sog. Nettoprinzip, wonach mit Erwerbseinkommen in Zusammenhang stehende Aufwendungen auch steuerlich abziehbar sein müssen. Der Bund der Steuerzahler hat gegen die Neuregelung ein Musterverfahren vor dem Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern angestrengt (Az.: 1 K 497/063).
Betroffenen rät der Bund der Steuerzahler daher, alle Belege über die durch den Unfall verursachten Aufwendungen aufzubewahren und mit der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2007 einzureichen und gegen ablehnende Entscheidungen der Finanzämter Einspruch einzulegen, um die Verfahren bis zur Entscheidung des Musterverfahrens offen zu halten.
Beitragsfreies Kita-Jahr nicht solide finanziert - Bund der Steuerzahler: "Umschichten statt draufsatteln"
Hannover, den 07.02.2007 - Nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler wird die Beitragsfreistellung des dritten Kindergartenjahres unsolide finanziert. Die Niedersächsische Landesregierung verschiebe die zusätzlichen Lasten für den Landesetat (50 Millionen Euro in 2007, 120 Millionen Euro jährlich ab 2008) letztlich in die Zukunft, statt Landesausgaben an anderer Stelle zu streichen. Damit zahlten jene zeitversetzt die Rechnung für die "Politiker-Wohltaten", die heute als Kinder gefördert bzw. als junge Familien entlastet werden sollen.
Nach dem Finanzierungskonzept der Landesregierung sollen das beitragsfreie dritte Kita-Jahr und weitere ausgabenwirksame Beschlüsse (wie zusätzliche Lehrereinstellungen und mehr Geld für die Kommunen) aus Mehreinnahmen und Zinsersparnissen aufgebracht werden, berichtet der Bund der Steuerzahler. Die derzeit sprudelnden Steuerquellen müssten jedoch zur stärkeren Absenkung der Nettokreditaufnahme verwandt werden. Die Länder Bayern, Sachsen oder Mecklenburg-Vorpommern kämen schon heute ohne neue Schulden aus. "Wann, wenn nicht in diesen konjunkturell guten Zeiten, will das Land der Schuldenfalle wirklich entrinnen?", fragt der der Bund der Steuerzahler. Nachhaltige Haushaltspolitik sei schließlich die beste Familienpolitik überhaupt, weil sie künftige Generationen entlaste.
Der Bund der Steuerzahler schlägt konkret vor, die zusätzlichen Kosten der Beitragsfreistellung des dritten Kindergartenjahres unter anderem durch einen Verzicht des "Weihnachtsgeldes" für niedersächsische Beamtenpensionäre im Dezember 2007 und die Erhöhung der Versorgungsbezüge ab dem Jahr 2008 zu finanzieren. Allein die dreiprozentige Erhöhung der Beamtenpensionen im nächsten Jahr schlage mit 52 Millionen Euro zu Buche. Sie sei umstritten, weil Sozial-Rentner erneute Nullrunden hinzunehmen hätten. Weitere Einsparungen seien möglich, wenn die Verwaltungsapparate weiter verschlankt, Subventionen und Finanzhilfen begrenzt sowie Landesaufgaben privatisiert würden. Die Devise müsse lauten: "Umschichten statt draufsatteln".
"Leistungszulagen statt Beförderung" - Bund der Steuerzahler warnt vor Wegfall der Stellenobergrenzen für Kommunalbeamte
Hannover, den 29.01.2007 - Der Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen warnt die Landesregierung davor, den niedersächsischen Kommunen bei der Schaffung höher dotierter Beamtenstellen freie Hand zu lassen. Die geplante Abkehr von der Begrenzung von Beförderungsstellen für Beamte berge die Gefahr von erheblichen finanziellen Mehrkosten in den kommunalen Personaletats. Vor allem sei zu befürchten, dass Beamte wenige Jahre vor ihrer Pensionierung noch in höhere Besoldungsämter aufstiegen, aus denen sie dann auf Steuerzahlerkosten lebenslang erhöhte Ruhegehälter bezögen. Der Bund der Steuerzahler rät alternativ dazu, leistungsstarken Beamten in den Rat- und Kreishäusern Zulagen zu ihren jetzigen Gehältern zu gewähren, wenn sie zusätzliche Aufgaben übernehmen. Mit dem Übergang des Besoldungs- und Laufbahnrechtes auf die Länder im Zuge der Förderalismusreform habe das Land Niedersachsen hier "alle Möglichkeiten", um das Ziel einer angemessenen Bezahlung von Leistungsträgern bei kalkulierbarem finanziellen Aufwand für die Steuerzahler zu erreichen.
Auf Beschluss des Landeskabinetts von letzter Woche soll die "Niedersächsische Stellenobergrenzenverordnung für den kommunalen Bereich" neu gefasst werden. Anstelle der bisher fest vorgegebenen Anzahl von Beförderungsstellen sollen die Kommunen künftig "im Interesse der Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung" weitgehend freie Hand bei der Schaffung höher dotierter Beamtenstellen erhalten. Der Bund der Steuerzahler befürchtet, dass hiervon in den Rat- und Kreishäusern auch dann Gebrauch gemacht werde, wenn es der überschuldete Gemeinde- oder Kreishaushalt nicht erlaube.
Dass diese Befürchtungen nicht unbegründet seien, zeige die Entwicklung bei den kommunalen Angestellten, für die es keine Stellenobergrenzen wie bei den Beamten gebe. So seien im Zeitraum von 1992 bis 2002 die Angestelltenstellen des höheren Dienstes um 4,9 Prozent auf 1.326 Vollzeitstellen ausgeweitet worden, obwohl die kommunalen Angestelltenstellen insgesamt (ohne Krankenhäuser) um 17,2 Prozent rückläufig waren, berichtet der Bund der Steuerzahler nach Auswertung der amtlichen Personalstatistik. Dieser Zuwachs an höher dotierten Stellen sei parallel zu der vermehrten Ausgliederung von kommunalen Aufgaben in kommunale GmbHs erfolgt, in denen wiederum Leitungsstellen geschaffen wurden.
Trinkwasser 2007 in Salzgitter, Hann. Münden, Braunschweig und Ritterhude am teuersten
BdSt: Erhebliche Preisunterschiede bei Versorgungsunternehmen zwischen Ems und ElbeHannover, den 15.01.2007 - Der Bund der Steuerzahler hat bei einem Vergleich unter 63 niedersächsischen Versorgungsunternehmen erhebliche Unterschiede bei den Frischwasserpreisen festgestellt. So zahle aktuell ein Musterhaushalt (Einfamilienhaus) mit einem Jahresverbrauch von 150 cbm Frischwasser in Salzgitter mit 338,33 Euro am meisten. Auch in Hann. Münden (333,17 Euro), Braunschweig (333,01 Euro) und Goslar (329,52 Euro) erreichten die Frischwasserpreise Spitzenwerte. Dagegen falle der Trinkwasserpreis (inkl. Grundgebühr und steuerlichen Abgaben) für den Musterhaushalt beim Wasserverband Hümmling im Emsland mit 88,28 Euro rund viermal niedriger aus als beim teuersten Anbieter (Wasser- und Energieversorgungsgesellschaft Salzgitter). Ebenfalls günstige Tarife böten der Wasserverband Wendland mit 126,38 Euro sowie die Stadtwerke Winsen (Luhe) GmbH mit 126,80 Euro.
Wie der Bund der Steuerzahler weiter berichtet, verlangten 11 der Anbieter (18 Prozent) über 300 Euro und weitere 11 (18 Prozent) weniger als 170 Euro für die Trinkwasserlieferung. Im Durchschnitt werde für einen Jahresverbrauch von 150 cbm 235,62 Euro (rund 20 Euro pro Monat) berechnet. Für die Verbraucher sei damit entscheidend, wo sie wohnten. Die beachtlichen Preisdifferenzen ließen sich nicht ausschließlich auf strukturelle Unterschiede der Versorgungsgebiete (wie Länge und Zustand der Versorgungsnetze oder Trinkwasserqualität) zurückführen. Der Bund der Steuerzahler vermutet, dass die Wasserpreise hier und da auch die klammen Gemeindekassen entlasteten.
Die erheblichen Preisdifferenzen bestätigten sich auch beim Vergleich eines Vierfamilienhauses (400 cbm Jahresverbrauch). Die Bandbreite reiche von 203,30 Euro (Wasserverband Hümmling) bis zu 834,60 Euro (Gemeindewerke Ritterhude GmbH).
Die Abweichung zwischen dem günstigsten und teuersten Anbieter betrage rund 310 Prozent. Zu den teuersten Anbietern, die über 800 Euro verlangten, zählten neben der Gemeindewerke Ritterhude GmbH, die Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH, die Harz Energie GmbH & Co. KG (Versorgungsgebiet Goslar) sowie die Versorgungsbetriebe Seesen/Harz GmbH. Der Durchschnittswert liege bei 578 Euro.
Im Gegensatz zu den Strom- und Gaspreisen hätten nur 9 der untersuchten 63 Versorgungsunternehmen ihre Trinkwasserpreise im Zeitraum von Juli 2006 bis Januar 2007 erhöht. Die kräftigsten Preisschübe für den Musterhaushalt mit 150 cbm Frischwasserverbrauch verzeichnete der Bund der Steuerzahler in Osterholz-Scharmbeck (Stadtwerke Osterholz-Scharmbeck GmbH, 14,2 Prozent Steigerung) und Syke (Wasserbeschaffungsverband Syker Vorgeest, 10 Prozent). Bei der Stadtwerke EVB Huntetal GmbH in Diepholz sowie den Versorgungsbetrieben Seesen kletterten die Preise um jeweils 8,5 Prozent nach oben. Dagegen lägen die Stadtwerke Cuxhaven GmbH (Preissteigerung 2,4 Prozent) und Stadtwerke Northeim GmbH (2,8 Prozent) am unteren Ende der Preiserhöhungen. Preissenkungen habe es nirgendwo gegeben, erklärt der Bund der Steuerzahler abschließend.
Zum Download: Excel-Tabelle der Trinkwasserpreise 2007 in Niedersachsen
"Finanzielles Risiko zu groß" - BdSt gegen Gartenschau in Landeshauptstadt Hannover
Hannover, den 8. Januar 2007 - Der Bund der Steuerzahler ist wegen des enormen finanziellen Risikos für die öffentlichen Kassen gegen eine Gartenschau in der Landeshauptstadt Hannover in den Jahren 2015, 2017 oder später. Während die positiven Wirkungen solcher Ausstellungen für die Stadtentwicklung höchst unsicher seien, gebe es in finanzieller Hinsicht regelmäßig eindeutige Botschaften. Die Gartenbauausstellungen der jüngeren Vergangenheit, ob Internationale Gartenschau in Rostock 2003, Bundesgartenschau in München 2005 oder die Landesgartenschauen in Wolfsburg 2004 oder Winsen/Luhe 2006 endeten stets mit einem beträchtlichen Defizit, für das die Steuerzahler im Nachhinein geradestehen mussten. Der Bund der Steuerzahler fordert deshalb die regierende SPD-Fraktion in Hannover auf, wegen der zu erwartenden Defizite und der hohen Folgekosten der Nachnutzung des Geländes die Finger von einer solchen Gartenbauausstellung zu lassen. Aus diesen Gründen habe die Stadt Osnabrück im letzten Jahr ihre Bewerbung um die Bundesgartenschau 2015 zurückgezogen.
Ein Gartenschau-Vergnügen im nächsten Jahrzehnt sei weder in der Landeshauptstadt noch in anderen niedersächsischen Städten ohne zweistellige Millionenzuschüsse aus der Landeskasse zu realisieren. Aus haushaltswirtschaftlicher Sicht sei das Land Niedersachsen aber weder heute noch in den kommenden Jahren in der Lage, diese Gelder bereitzustellen. Auch der Niedersächsische Landesrechnungshof betrachte aus diesem Grund Investitionszuschüsse für Landesgartenschauen äußerst kritisch.
Wie der Bund der Steuerzahler weiter berichtet, hatte die Landesgartenschau Wolfsburg im Jahr 2004 bei einem Investitionsvolumen von 18 Mio. Euro und einem Betriebshaushalt von 8,6 Mio. Euro mit einem Defizit von 700.000 Euro abgeschlossen. Die letztjährige Landesgartenschau in Winsen/Luhe "erwirtschaftete" bei einem Investitionsetat von 7 Mio. Euro und einem Durchführungsetat von 5,4 Mio. Euro ein Defizit von etwa 1 Mio. Euro.
Für die Bundesgartenschau in München waren vorletztes Jahr 3,7 Mio. Gäste erwartet worden. Tatsächlich besuchten nur 2,9 Mio. Gäste die Veranstaltung. Das Defizit kletterte damit auf 8,8 Mio. Euro. Den Vogel indes schoss die Internationale Gartenbausstellung in Rostock 2003 ab. Sie endete in einem finanziellen Desaster und bescherte den Steuerzahlern einen Betriebsverlust von 20 Mio. Euro.
Weiterhin 33 Euro Schuldenzuwachs pro Sekunde in Bremen
Bremer Schuldenuhr des Bundes der Steuerzahler seit Jahresbeginn bei 13,6 Mrd. EuroDas Bremer Schuldenwachstum bleibt im Jahr 2007 auf unverantwortlich hohem Niveau. Die Schuldenuhr des Bundes der Steuerzahler in der Innenstadt zeigt seit dem Neujahrstag einen zum Vorjahr unveränderten Zuwachs von 33 Euro pro Sekunde. Auf jeden Einwohner des Zwei-Städte-Staates entfallen aktuell 20.466 Euro an Bremer Schulden. Hinzu kommen anteilige Bundesschulden in Höhe von 11.041 Euro je Einwohner, so dass auf jedem Bremer - vom Baby bis zum Greis - öffentliche Schulden in Höhe von 31.507 Euro lasten.
Die Nettokreditaufnahmen der öffentlichen Bremer Haushalte betragen in diesem Jahr 1,033 Mrd. Euro. Davon entfallen auf das Land 561,4 Mio. Euro, auf die Stadtgemeinde Bremen 368 Mio. Euro und auf die Seestadt Bremerhaven (incl. Eigenbetriebe) 104,4 Mio. Euro. Der voraussichtliche Schuldenstand zum Ende des Jahres 2007 wird bei 14,629 Mrd. Euro liegen.
Die dramatischen Zahlen zur Bremer Verschuldung zeigen nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler die Dringlichkeit, dass die Politik in Bremen wie im Bund endlich Auswege aus der Schuldenkrise findet. Von Bremer Seite müssten mit Nachdruck alle Möglichkeiten der Ausgabensenkung ergriffen werden. Für den Weiterbestand des kleinsten Bundeslandes seien erneute bundesstaatliche Finanzhilfen unerlässlich. Diese müssten sich Bremen und Bremerhaven durch haushaltswirtschaftlich vorbildliches Verhalten aber noch "verdienen". Bei einer nicht geringen Zahl von Politikern an der Weser sei diese Botschaft jedoch noch längst nicht angekommen, kritisiert der Bund der Steuerzahler.
41 Euro neue niedersächsische Landesschulden pro Sekunde
BdSt-Schuldenuhr mit geringstem Zuwachs seit Inbetriebnahme 1997 - Schuldenstand bei 50,7 Mrd. EuroDer Bund der Steuerzahler hat seine im Niedersächsischen Landtag laufende Schuldenuhr zu Jahresbeginn um 697 Mio. Euro auf 50,696 Mrd. Euro zurückgedreht. Grund für diesen auf den ersten Blick ungewöhnlichen Schritt ist, dass Kreditermächtigungen aus Vorjahren in dieser Höhe dauerhaft entfallen sind. Die Schuldenuhr erfasst seit jeher als Schuldenstand den Schuldenberg des Landes zuzüglich der vom Landtag bewilligten Kreditermächtigungen.
Auch den sekündlich zu sehenden Schuldenzuwachs konnte der Bund der Steuerzahler drosseln. Der Zuwachs beträgt seit Jahresbeginn 41 Euro pro Sekunde, dies ist der geringste Schuldenzuwachs seit Inbetriebnahme der Schuldenuhr im Jahre 1997. Im Jahre 2006 betrug der Schuldenanstieg noch 57 Euro pro Sekunde.
Trotz dieser positiven Entwicklungen sieht der Bund der Steuerzahler keine Anzeichen für eine Entwarnung bei den Landesfinanzen. Die Haushaltslage bleibe prekär. Auch im Vorwahljahr 2007 müsse die Landesregierung weiter konsequent konsolidieren. Jegliches Abweichen von einem strikten Sparkurs werfe das Land im Bemühen, die strukturellen Etatdefizite zu beseitigen, um Jahre zurück. Zudem hingen Zinsänderungsrisiken bei einem Schuldenberg von über 50 Mrd. Euro und der dramatische Anstieg der Versorgungsausgaben für Beamtenpensionäre wie ein Damokles-Schwert über der Landespolitik.
Die Niedersächsische Schuldenuhr begann am 3. März 1997 bei einem Stand von 32.025.329.260 Euro zu laufen. Ende der 90er Jahre und im Jahr 2000 wuchsen die Schulden um rund 43 Euro pro Sekunde, ehe der Zuwachs im Jahr 2002 den Rekordwert von 93 Euro pro Sekunde erreichte. In den Folgejahren verringerte sich das Schuldenwachstum in Etappen auf den jetzigen Wert von 41 Euro pro Sekunde. Dies entspricht der Netto-Kreditaufnahme 2007 von 1,3 Mrd. Euro. Der Schuldenberg stieg in den zurückliegenden fast zehn Jahren um 18,670 Mrd. Euro auf 50,696 Mrd. Euro per Jahresultimo (plus 58 Prozent). Im laufenden Haushaltsjahr 2007 machen die Zinsausgaben von 2,386 Mrd. Euro über 10 % der Ausgaben des Landes Niedersachsen aus.
80.000 Euro Jahresmiete für leerstehendes Gebäude - Bund der Steuerzahler kritisiert Niedersächsisches Finanzministerium und Stadt Obernkirchen
Hannover, den 20. Dezember 2007 - 80.000 Euro Steuergeld im Jahr als Mietzahlung für die leerstehende Bornemann-Immobilie in Obernkirchen - mit dieser Steuervergeudung will sich der Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen nicht abfinden. Der Verband fordert von den beiden öffentlichen Vertragspartnern Niedersächsisches Finanzministerium und Stadt Obernkirchen (Landkreis Schaumburg) eine zügige Lösung dieses unhaltbaren Zustandes. Notfalls müsse die Immobilie veräußert werden.
Nach Angaben des Bundes der Steuerzahler mietete das Land Niedersachsen von der Stadt Obernkirchen die im Stadtzentrum gelegene "Bornemann-Immobilie" im Dezember 1992, um dort das Polizeikommissariat Obernkirchen und ein Mobiles Einsatzkommando unterzubringen. Im Dezember 1998 wurde der Mietvertrag um weitere 15 Jahre bis zum 31. Dezember 2013 verlängert. Im September 2005 wechselten die Obernkirchener Polizeieinheiten jedoch nach Hildesheim. Seitdem steht der Gebäudekomplex weitgehend leer. Nur ein geringer Teil ist befristet gewerblich vermietet. Eine Nachnutzung durch andere Landesbehörden kommt mangels Bedarf nicht in Betracht. Somit droht bis Ende der Mietlaufzeit eine Haushaltsbelastung für das Land von rund 640.000 Euro.
Nach Auswertung eingeholter Stellungnahmen kommt der Bund der Steuerzahler zu dem Schluss, dass beide öffentlichen Vertragspartner bislang nicht das nötige Engagement und den unbedingten Willen aufbrachten, zum Vorteil der Steuerzahler zu handeln. So beharre die Stadt Oberkirchen auf ihrer Position, die lange Mietlaufzeit sei auf ausdrücklichen Wunsch des Landes erfolgt. Wenn das Land im Zuge einer Polizeireform organisatorische und räumliche Änderungen vornehme, könne dies nicht der Stadt angelastet werden. "Pacta sunt servanda - Verträge müssen eingehalten werden" so laute es aus dem Obernkirchener Rathaus.
Das Finanzministerium in Hannover muss sich nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler vorhalten lassen, dass es einen Mietvertrag mit 15jähriger Laufzeit ohne Ausstiegsoption abgeschlossen hatte. Das Ministerium verweise zwar jetzt darauf, dass es der Stadt ein finanzielles Angebot zur vorzeitigen Beendigung des Mietvertrages unterbreitet habe. Diese angebotene Mietabstandszahlung brachte aber bislang keine Lösung. Nachverhandlungen fanden bislang nicht statt.
Somit zahle das Land aus der Steuerkasse weiterhin 80.000 Euro jährlich an Miete an die Stadt Obernkirchen, während sich die Steuerzahler über ein weitgehend leerstehendes öffentliches Gebäude ärgern.
