LV Niedersachsen und Bremen - 2008

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06.10.2008

Zu konsequenter Sparpolitik zurückkehren

Stellungnahme des Bundes der Steuerzahler zum niedersächsischen Etat 2009
Der Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen kritisiert den Haushaltsplanentwurf 2009 des Landes Niedersachsen wegen des zu hohen Ausgabenniveaus, zu optimistischen Einnahmeerwartungen und einer strukturellen Deckungslücke von über einer Milliarde Euro. Die Steuerzahler-Organisation vermisst den unbeirrbaren Sparwillen und fordert von der niedersächsischen Landesregierung und den Regierungsfraktionen ausgabensenkende Maßnahmen, um das für das Jahr 2010 angestrebte Ziel "Nettoneuverschuldung Null" tatsächlich zu erreichen. Verlangt wird die Wiederaufnahme einer konsequenten Sparpolitik wie zu Beginn der vorangegangenen Legislaturperiode. Damals sei der Grundstein für die bislang erreichten Konsolidierungserfolge gelegt worden. Mehr dazu
26.11.2008

Schluss mit dem Begriffs-Wirrwarr

Bund der Steuerzahler startet Online-Lexikon mit wichtigen Begriffen des neuen kommunalen Rechnungswesens
Zum besseren Verständnis des neuen kommunalen Rechnungswesens stellt der Bund der Steuerzahler sein beliebtes Nachschlagewerk "Kommunalfinanzen von A - Z" in überarbeiteter Version jetzt auch online auf der Website http://www.steuerzahler-niedersachsen-bremen.de kostenfrei zur Verfügung. Der Benutzer findet im neuen Online-Lexikon mit mehr als 500 Stichwörtern eine praxisnahe und verständliche Erläuterung der wichtigsten Begriffe des neuen Haushalts- und Rechnungswesens. Dieses schreibt vor, dass spätestens mit dem Haushaltsjahr 2012 die Haushalte aller niedersächsischen Städte, Gemeinden und Landkreise nicht mehr kameral sondern kaufmännisch, d.h. nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung im Stil der Privatwirtschaft zu führen sind. Bisher haben bereits 18 Prozent der niedersächsischen Städte und Gemeinden und 38 Prozent der niedersächsischen Landkreise ihre Haushaltswirtschaft umgestellt. Der Großteil der Kommunen bereitet sich derzeit auf den Wechsel des Rechnungswesens vor und strebt diesen zum Haushaltsjahr 2010 an.

Mit wenigen Klicks ganz ohne langwieriges Blättern können Interessierte lesen, was eine kommunale Bilanz ist, was unter den Begriffen Finanzhaushalt und Ergebnishaushalt zu verstehen ist oder was außerordentliche von ordentlichen Aufwendungen unterscheidet. Auch werden Begriffe wie Produkthaushalt, realisierbares Vermögen, Haushaltsausgleich oder Beteiligungen erläutert. Durch eine geschickte Verlinkung innerhalb der Erklärungen gelangt der Nutzer unkompliziert zu weiteren Fachbegriffen des neuen Haushaltsrechts. Mit dem Online-Lexikon der "Kommunalfinanzen von A - Z" stellt der Bund der Steuerzahler allen, die sich mit den Finanzen ihrer Stadt, Gemeinde oder ihres Landkreises beschäftigen, sei es als Kommunalpolitiker, Journalist oder interessierter Bürger ein informatives und benutzerfreundliches Tool zur Verfügung.
04.11.2008

Stadt Lingen/Ems mit höchster Gewerbesteuerkraft

Bund der Steuerzahler mahnt zu Vorsicht bei Etats 2009
Die Stadt Lingen/Ems ist nach dem Halbjahresergebnis 2008 die gewerbesteuerstärkste Stadt in Niedersachsen. Sie vereinnahmte in den ersten sechs Monaten dieses Jahres 655 Euro je Einwohner und damit bereits 61,4 Prozent des für das gesamte Jahr 2008 veranschlagten Aufkommens an Gewerbesteuer. Auf Platz zwei folgt die Stadt Langenhagen mit 614 Euro je Einwohner und 57,7 Prozent des Haushaltsansatzes. Deutlich schlechter unter den größten niedersächsischen Städten schnitten dagegen bei den Gewerbesteuereinnahmen die Städte Hildesheim (77 Euro je Einwohner bzw. 18,1 Prozent des Etatansatzes 2008) und Gifhorn (33 Euro je Einwohner und 13,4 Prozent des Etatansatzes 2008) ab. Insgesamt bleibe die Gewerbesteuer für die Stadtkämmerer eine schwer berechenbare Größe, erklärt der Bund der Steuerzahler nach einer Umfrage über die aktuelle Steuerentwicklung. Nach der Finanzkrise und der zu erwartenden wirtschaftlichen Abschwächung im kommenden Jahr verschärften sich die Unsicherheiten in den Kommunen noch. Der Bund der Steuerzahler fordert deshalb bei den laufenden Haushaltsberatungen für das kommende Jahr kaufmännische Vorsicht bei den Steueransätzen. "Böse Überraschungen" in Form auftretender Schieflagen und Haushaltslöcher gelte es zu vermeiden.

Der Bund der Steuerzahler warnt insbesondere vor einer unkritischen Fortschreibung des positiven Trends bei der Gewerbesteuer, nachdem in den ersten sechs Monaten 15 der 25 untersuchten größeren niedersächsischen Städte bereits das anteilige Jahresergebnis übertroffen hätten. Den höchsten Anteilswert erreichte die Stadt Peine mit 68,5 Prozent der für das gesamte Jahr veranschlagten Gewerbesteuereinnahmen. Auch in den Städten Osnabrück, Celle, Oldenburg, Garbsen und Neustadt am Rübenberge konnten im ersten Halbjahr bereits über 60 Prozent der für das Gesamtjahr veranschlagten Einnahmen verbucht werden. Die Landeshauptstadt Hannover erreichte mit knapp 55 Prozent mehr als die Hälfte des Ansatzes. Mit 536 Euro je Einwohner rangiert sie nach den Berechnungen des Bundes der Steuerzahler an dritter Stelle der gewerbesteuerstärksten niedersächsischen Städte.

Eine große Diskrepanz zwischen anteiligem Haushaltssoll und tatsächlichen Ist-Einnahmen nach den ersten sechs Monaten 2008 verzeichnet die Stahl-Stadt Salzgitter. Tatsächlichen Ist-Einnahmen von 238 Euro je Einwohner steht ein Haushaltsansatz für das gesamte Jahr 2008 von 1.363 Euro je Einwohner gegenüber. Der Anteilswert im ersten Halbjahr 2008 erreicht damit gerade einmal 17,5 Prozent. Die Stadt Salzgitter hofft gleichwohl auf die Erreichung des Etatziels durch erhöhte Gewerbesteuereinnahmen in der zweiten Jahreshälfte, berichtet der Bund der Steuerzahler.

Anlage: Detailergebnisse der Gewerbesteuereinnahmen in Euro je Einwohner größerer niedersächsischer Städte im ersten Halbjahr 2008 im Vergleich zu dem Haushaltsansatz 2008 und den Kassenergebnissen der Jahre 2007 und 2006.
09.10.2008

Die öffentliche Verschwendung 2008

Pleiten und Pannen auf Kosten der Steuerzahler
Neues Schwarzbuch des Bundes der Steuerzahler mit elf Verschwendungsfällen aus Niedersachsen und Bremen
Positiv-Beispiel aus Vienenburg


Mit seiner aktuellen Dokumentation "Die öffentliche Verschwendung" prangert der Bund der Steuerzahler erneut exemplarisch den sorglosen und unwirtschaftlichen Umgang mit Steuergeld an. Damit wird die Forderung an die Politik nach Bestrafung von Steuergeldverschwendern verknüpft. Ein unabhängiger Amtsankläger sei erforderlich, um die berechtigten Interessen der Steuerzahler durchsetzen. Daneben müsse das Strafgesetzbuch um den Tatbestand der "Amtsuntreue" ergänzt werden, fordert der Bund der Steuerzahler.

Elf der über 100 Verschwendungsfälle nehmen Bezug zu Niedersachsen und Bremen. Die Stadt Vienenburg ist zusätzlich als positives Beispiel aufgeführt, weil der dortige Stadtrat den umstrittenen Stadthallen-Neubau für zwei Millionen Euro stoppte und so dem Steuerzahler erhebliche Folgekosten ersparte.

Als "Gipfel der Fehlleitung" von Steuergeld wird die Verschwendung beim Maritimen Sicherheitszentrum (MSZ) in Cuxhaven angeführt, die das Bundesbauministerium zu verantworten hat. Zuerst wurde das so genannte "Cux-Hafen-Haus" zu teuer angekauft, dann wurden weitere Millionen für Umbauten zugesagt bis es schließlich im November 2007 hieß, die erworbene Liegenschaft komme aus "wirtschaftlichen und funktionalen Gründen" für das MSZ nicht mehr in Frage. Die Steuerzahler tragen einen Schaden von mindestens 4,6 Millionen Euro und verlangen, dass die verantwortlichen Staatsdiener zur Rechenschaft gezogen werden.

Rügen der Steuerzahler müssen sich auch die Gemeinden Walsrode, Bad Fallingbostel und Bomlitz gefallen lassen, die als Träger der kommunalen Tourismusagentur Vogelpark-Region GmbH mit ihrem Projekt "RegionKunstMobil" Schiffbruch erlitten. Statt Kostendeckung endete das Projekt mit einem Defizit von 260.000 Euro. Der Planungsverband Gewerbepark Ilseder Hütte wird wegen eines zu groß dimensionierten und mit 490.000 Euro zu teuren Busbahnhofes kritisiert. Wegen Überzahlungen von Baurechnungen in Höhe von mehreren hunderttausend Euro findet sich die Stadtentwässerung Hannover im diesjährigen Schwarzbuch. Steuervergeudung von 165.219 Euro muss sich die Gemeinde Delligsen (Landkreis Holzminden) im Zusammenhang mit der Erstellung einer Dorfchronik vorhalten lassen. Die Festschrift bleibt auch nach Jahren unvollendet, nicht veröffentlichungsreif und damit ein Ärgernis für die Steuerzahler. Die Landkreise Hameln-Pyrmont, Schaumburg und Holzminden als Träger der "Erlebniswelt Weser-Renaissance" werden gerügt, weil das 20 Millionen-Projekts zum Flop geriet. Statt ursprünglich erwarteter 186.000 Gäste im Jahr fanden zuletzt nur etwa 20.000 Interessierte den Weg in das Hamelner Hochzeitshaus, das nach nur zweijähriger Betriebszeit im Herbst 2007 wegen Erfolglosigkeit und akuter Finanzprobleme geschlossen wurde. Das Land Niedersachsen ist aufgeführt, weil es seit September 2005 rund 80.000 Euro im Jahr für die weitgehend leerstehende "Bornemann-Immobilie" in Obernkirchen (Landkreis Schaumburg) zahlt, nachdem Polizeieinheiten ausgezogen waren. Der Mietvertrag mit der Stadt Obernkirchen läuft noch bis zum 31.12.2013 und droht weiter Steuergeld nutzlos zu verschlingen.

Wegen ihrer "Teich-Schlamm-Panne" im Ehrlicherpark findet die Stadt Hildesheim Erwähnung in der diesjährigen Verschwendungschronik. Nachdem etliche Kubikmeter Teichaushub verbracht waren, griffen Umweltbehörden ein und erklärten den Schlamm als deponiepflichtigen Abfall. Wegen der unerwarteten Deponiekosten stoppte die Stadt den Schlammaushub und versenkte dadurch letztlich 100.000 Euro an Steuergeldern. Der Landkreis Lüneburg musste auf Grund einer Fehlentscheidung und falschen Einschätzung der Sach- und Rechtslage durch seine Hausjuristen 65.000 Euro Schadensersatz an Grundeigentümer zahlen. Aufgespießt wird auch der Truck der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen der Kampagne "Stifte sichern Zukunft", der bei seinem Stopp in Hannovers Innenstadt nur zwei Arbeitgeber anlockte, dafür aber an diesem Tag rund 9.000 Euro kostete. Die Freie Hansestadt Bremen schließlich wird für ihre Personalpolitik im Fall der früheren Umwelt-Staatsrätin kritisiert. Die 37-jährige Spitzenbeamtin sie war im Dezember 2007 nach nur gut drei Monaten Amtszeit entlassen worden, weil sie - was zu erwarten war - nicht die notwendigen Voraussetzungen mitbrachte, um das Amt sachgerecht und kompetent ausfüllen zu können. Zu Lasten der Steuerzahler geht das Übergangsgeld in Höhe von 55.000 Euro.

Den Wortlaut der genannten Fälle aus Niedersachsen und Bremen finden Sie im beiliegenden Anhang im pdf.-Format.
Alle Fälle bundesweit finden sie unter www.www.schwarzbuch.steuerzahler.de
25.09.2008

Auf Elbbrücke verzichten!

Bund der Steuerzahler sieht Verschwendung von Steuergeldern
Der Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen lehnt die geplante Elbbrücke bei Neu Darchau weiterhin ab, die die nordöstlich der Elbe gelegenen Landesteile (Amt Neuhaus) mit dem Landkreis Lüneburg verbinden soll. Das derzeitige und künftig zu erwartende Verkehrsaufkommen in dem dünn besiedelten Gebiet rechtfertige nicht den Einsatz von Steuergeldern in Höhe von 38 Millionen Euro für die Straßenbrücke und ihre Anbindung an das Verkehrsnetz einschließlich einer Ortsumgehung. Der Bund der Steuerzahler empfiehlt stattdessen den Fährbetrieb über die Elbe beizubehalten und auszubauen.

In einer aktuellen Antwort auf eine Landtagsanfrage habe die Landesregierung bestätigt, dass sie die Elbbrücke vorrangig in Bezug auf das gewünschte Zusammenwachsen der Menschen auf beiden Seiten des Flusses sowie zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur für notwendig und damit für förderungswürdig erachte. Die geplante Straßenbrücke sei als "handfestes Symbol der Wiedervereinigung" anzusehen. Der Bund der Steuerzahler beanstandet indes, dass die volkswirtschaftliche Vorteilhaftigkeit des Bauprojektes weder von den beteiligten Landkreisen Lüneburg und Lüchow-Dannenberg noch vom Landesverkehrsministerium anhand einer üblichen Kosten-Nutzen-Analyse nachgewiesen werde. Die Elbbrücke müsse sich aber letztlich genauso rechnen wie jede andere kommunale Entlastungs- und Umgehungsstraße.
08.09.2008

Schuldenabbau - Ein Fremdwort

Heute wird die 15-Milliarden-Euro-Schulden-Marke überschritten
Die seit Jahresbeginn im Land Bremen um mehr als 23 Euro pro Sekunde zunehmenden Schulden werden heute gegen 15 Uhr die 15-Milliarden-Euro-Marke überschreiten. Damit ist der Schuldenberg des Landes Bremen so groß, dass auf jedem der 30.623 Sitze des Bremer Weser-Stadions ein prall gefüllter Sack mit 979 Stück 500 Euro-Scheinen platziert werden könnte. Oder anders gesagt, auf den Schultern jedes Einwohners des Zwei-Städte-Staates lasten bei 673.979 Einwohnern 22.591 Euro Schulden.

Im Gegensatz zu manch anderem Bundesland - wie Sachsen, Bayern oder Berlin - die im Jahr 2008 ohne eine Nettokreditaufnahme auskommen werden, muss das Land Bremen immer noch kräftig auf weitere Kredite zurückgreifen. Die Bremer Politik tritt nicht energisch genug dafür ein, sich von der Finanzierung zu Lasten künftiger Generationen loszusagen. Zudem scheint sie vergessen zu haben, dass mit zunehmender Verschuldung wachsende Zins- und Tilgungslasten künftige finanzpolitische Handlungsspielräume des Zwei-Städte-Staates belasten werden.

Die Politik in Bremen wie auch im Bund ist mehr denn je in der Verantwortung, Auswege aus der Schuldenkrise zu finden. Das ununterbrochene Ticken der Schuldenuhr soll daran erinnern. Mit Entschiedenheit müssen alle Chancen für Ausgabensenkungen ergriffen werden. Die Kreditfinanzierung Bremer Begehrlichkeiten muss deutlich gebremst werden.
02.09.2008

Kreisreform duldet keinen Aufschub!

Der Bund der Steuerzahler hat gegenüber den Fraktionen des Niedersächsischen Landtags eine Kreisgebietsreform angemahnt, die bereits ab der nächsten Kommunalwahlperiode im Jahr 2011 wirksam werden müsse. Wenn selbst in einer Phase konjunkturell sprudelnder Steuerquellen nur etwa die Hälfte der niedersächsischen Landkreise in diesem Jahr ihre laufenden Verwaltungsausgaben ohne zusätzliche Kredite finanzieren könne, werde die Dringlichkeit einer Kreisreform offensichtlich. Die Landespolitik werde ihrer Verantwortung nicht gerecht, wenn sie die notwendige Zusammenlegung von Kreisen entweder auf die Zeit nach der Kommunalwahl 2011 verschiebe oder sich gänzlich vor einer Kreisreform drücken wolle.

Der Bund der Steuerzahler fordert deshalb von den Landtagsfraktionen, zügig umfassende Konzepte für einen Neuzuschnitt der niedersächsischen Landkreise zu entwickeln und politisch umzusetzen. Dabei gehe es nicht darum, den Kreisen neue Gebietsstrukturen überzustülpen. Vielmehr müsse das überragende Interesse des Landes an durchgängig leistungsfähigen Kreisen verdeutlicht werden. Bisher halte die Landespolitik als Antwort auf kommunalpolitische Fusionsbemühungen lediglich finanzielle Anreize, wie etwa Entschuldungshilfen, bereit oder setze ansonsten auf freiwillige interkommunale Kooperationen im Verwaltungsvollzug. Hierdurch würden jedoch die notwendigen Reformen nur aufgeschoben, erklärt der Bund der Steuerzahler.

Der Verband hatte im September 2006 konkrete Vorschläge für einen Neuzuschnitt der oftmals kleinteiligen und zu teuren Kreisstrukturen vorgelegt. Anstelle der bisherigen Landkreise und kreisfreien Städte werden zehn Regionen vorgeschlagen. Die mittel- bis langfristigen Kostenersparnisse im Verwaltungsbereich werden auf bis zu 360 Mio. Euro im Jahr geschätzt. Der Bund der Steuerzahler sieht sein Regionsmodell nach wie vor als eine geeignete Diskussionsgrundlage für die Landespolitik, weil es die Effizienz des Verwaltungshandelns verbessere, Bürgernähe und die überwiegend ehrenamtliche Politikgestaltung gewährleiste sowie die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kreise insgesamt stärke. Die BdSt-Vorstellungen für die künftigen Regionen Braunschweig und Ostfriesland etwa fänden dort parteiübergreifend starken Zuspruch unter Kommunalpolitikern.
14.08.2008

Bremer Schuldenuhr wieder in Betrieb

Die Schuldenuhr des Bundes der Steuerzahler in Bremens Innenstadt, die in der Nacht zum 1. Mai 2008 mutwillig zerstört wurde, ist wieder in Betrieb. Nach erfolgter Reparatur zeigt sie heute (Dienstag) den Schuldenstand des Stadtstaates Bremen mit 14.945 Millionen Euro an. Bei 663.082 Einwohnern ergibt sich eine Pro-Kopf-Verschuldung von 22.539 Euro, die bundesweit einen traurigen Spitzenwert darstellt. Die Bremer öffentlichen Schulden wachsen zurzeit rein rechnerisch mit 23 Euro pro Sekunde. Somit wird die Schuldenuhr am 9. September 2008 die Schallmauer von 15 Milliarden Euro "durchbrechen".

Der Bund der Steuerzahler will mit der Schuldenuhr die Bremer Politik mahnen, öffentliche Wohltaten nicht länger auf Kosten künftiger Generationen zu verteilen. Das Schuldenmachen müsse gestoppt werden. Es dürfe grundsätzlich nur ausgegeben werden, was an originären Einnahmen zur Verfügung stehe. Dafür sei eine rasche gesamtstaatliche Lösung in der Bremer Schuldenfrage notwendig, um das Land bei Zinsaufwendungen zu entlasten. Die Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen (Föderalismuskommission II) müsse sich endlich zu einer wirkungsvollen Schuldenbremse für Bund und Länder durchringen, fordert der Bund der Steuerzahler. Bremens Politiker müssten dabei durch mutige und weitreichende Begrenzungen der öffentlichen Leistungen und der Verwaltungen den Nachweis erbringen, dass das kleinste Bundesland mit eigenen großen Kraftanstrengungen und zusätzliche Hilfen vom Gesamtstaat zu dauerhaft ausgeglichenen Haushalten und damit zu solider Haushaltsführung bereit und fähig sei.
17.07.2008

Von der Schulden- in die Mietzinsfalle?

Bund der Steuerzahler warnt vor fragwürdigen Haushaltsoperationen mit Landes-Immobilien
Starke Vorbehalte äußert der Bund der Steuerzahler zu aktuellen Überlegungen aus der CDU-Landtagsfraktion, Ministerien und andere Landesgebäude in Niedersachsen zu veräußern und sie gleichzeitig über viele Jahre zurück zu mieten. Wenn mit den Erlösen bisher ungedeckte Ausgaben in den Etats ab 2010 finanziert werden sollen, seien dies äußerst fragwürdige Haushaltsoperationen. "So haben wir uns schuldenfreie Haushalte ab 2010 nicht vorgestellt", kritisiert der Bund der Steuerzahler.

Die unter dem Begriff "sale and lease back" bekannten Immobilientransfers könnten haushaltswirtschaftlich dann Sinn machen, wenn die Erlöse vollständig zum Abbau der Altschulden eingesetzt würden und gleichzeitig die später zu zahlenden jährlichen Mietraten niedriger lägen als die ersparten Zinsaufwendungen. Hier müsse mit spitzem Bleistift gerechnet und die Vorteilhaftigkeit im Einzelnen nachgewiesen werden. Dabei seien auch weitere Entlastungseffekte, wie etwa im Personalbereich einzubeziehen, die bei Übertragung von Aufgaben der Gebäudeunterhaltung und -bewirtschaftung auf Private tatsächlich realisierbar seien.

Wenn aber beabsichtigt sei, die Verkaufserlöse auch zur Finanzierung laufender Verwaltungsaufgaben einzusetzen, würden bei der Veräußerung und Zurückmietung von Landesgebäuden finanzielle Lasten in die Zukunft verschoben. Den später anfallenden Mietzahlungen stünden nämlich keine entsprechenden Haushaltsentlastungen gegenüber. Insofern würde ein solches Verfahren ökonomisch gesehen einer Nettokreditaufnahme gleichen. Lediglich begrifflich änderten sich die zusätzlichen Haushaltsbelastungen. An die Stelle von Zinszahlungen würden Mietzahlungen treten. Der Bund der Steuerzahler sieht deshalb die Gefahr, dass das Land zusätzlich zur Schuldenfalle in eine Mietzinsfalle rutschen könnte.

Der Bund der Steuerzahler hält niedersächsische Landeshaushalte ohne neue Nettokreditaufnahmen ab dem Jahr 2010 für realisierbar, ohne dass dabei mit Hilfe von Finanztricksereien Zahlungsverpflichtungen an künftige Haushalte weitergereicht werden. Mit weiteren Strukturreformen, Einsparungen bei den Personalausgaben, der Rückführung von Subventionen und Finanzhilfen sowie insgesamt eiserner Ausgabendisziplin sei dies zu bewerkstelligen.
09.07.2008

Bund der Steuerzahler kritisiert Haushaltsplanentwuf 2009 der niedersächsischen Landesregierung

Zu hohes Ausgabenniveau
Der Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen vermisst im Haushaltsplanentwurf 2009 der niedersächsischen Landesregierung die erforderliche eiserne Ausgabendisziplin. Trotz erwarteter Rekordeinnahmen von bereinigt 23,65 Milliarden Euro benötige die Landesregierung im nächsten Jahr zusätzliche Kredite von 675 Millionen Euro.
Für die erhebliche Unterdeckung macht der Verband das zu hohe Ausgabenniveau verantwortlich.


So zeigt nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler ein Blick auf die Ausgabenentwicklung der letzten Jahre, dass die bereinigten Gesamtausgaben des Landes im nächsten Jahr um 2,70 Milliarden Euro oder 12,4 Prozent höher liegen sollen als im Jahr 2006. Für die gleiche Zeitspanne ergebe sich bei den bereinigten Gesamteinnahmen ein Zuwachs von 2,09 Milliarden Euro oder 9,7 Prozent. Die erfreuliche Einnahmeentwicklung der letzten Jahre, die vornehmlich auf die üppig sprudelnden Steuerquellen zurückzuführen sei, dürfe nicht von einem noch höheren Ausgabenzuwachs übertroffen werden. Der Bund der Steuerzahler fordert deshalb im Rahmen der anstehenden Haushaltsberatungen eine Begrenzung des Ausgabenanstiegs, auch um den immer ungewisser werdenden Verzicht auf neue Schulden im Jahr 2010 nicht zu gefährden.
23.06.2008

Bund der Steuerzahler begrüßt Schuldenverbot

Der Bund der Steuerzahler begrüßt die Absicht der Landtagsfraktionen von CDU und FDP, in der Niedersächsischen Verfassung ein Neuverschuldungsverbot zu verankern. Er fordert zugleich die Oppositionsfraktionen des Landtags auf, sich ebenfalls für verschärfte Schuldenregeln einzusetzen, um so die erforderliche Zweidrittel-Mehrheit für Verfassungsänderungen zu gewährleisten.

Es sei heute weitgehender politischer Konsens im Lande, dass die Schuldenpolitik vergangener Jahrzehnte aus Gründen der Generationengerechtigkeit und, um das Land dauerhaft handlungs- und gestaltungsfähig zu halten, nicht fortgesetzt werden dürfe. Bürger und Politiker hätten erkannt, dass die bisherigen verfassungsrechtlichen Bestimmungen in Artikel 71 der Niedersächsischen Verfassung nicht ausreichen, um dem Marsch in den Schuldenstaat Einhalt zu gebieten.

Vor diesem Hintergrund sei es unerlässlich, dass sich die Landtagsfraktionen zusammenrauften, um Einigung und damit die politischen Mehrheiten für verschärfte Schuldenschranken in der Niedersächsischen Verfassung zu erreichen. Der Entschließungsantrag, den die Regierungskoalitionen CDU und FDP im Juli-Plenum des Landtags zur Abstimmung stellten, sei ein geeigneter Anlass, um zügig die parlamentarischen Arbeiten für eine neue Verfassungsvorschrift zur Begrenzung der Kreditaufnahmen aufzunehmen. Der Bund der Steuerzahler verweist auf einen eigenen ausformulierten Vorschlag für einen neuen Artikel 71 NV, der ein grundsätzliches Schuldenverbot vorsieht, von dem nur in eng begrenzten staatlichen Notlagen und bei gleichzeitiger Einhaltung verschärfter Auflagen abgewichen werden darf.

Die in dem Entschließungsantrag von CDU und FDP aufgezeigte Alternative, das Schuldenverbot lediglich in die Landeshaushaltsordnung und damit in ein "einfaches" Landesgesetz aufzunehmen, wenn die nötigen Mehrheiten für eine Verfassungsänderung nicht zustande kommen sollten, hält der Bund der Steuerzahler für einen Schritt in die richtige Richtung. Damit würden die Regierungsfraktionen ebenfalls auf einen ausgeglichen Haushalt verpflichtet, was positiv zu bewerten sei. Zu bedenken sei aber, dass die jeweilige Parlamentsmehrheit später diese Vorgaben wieder leicht außer Kraft setzen könne, etwa wenn ihr Mut und Kraft für die nötige Ausgabendisziplin fehlten. Wirksamer seien deshalb Schuldenschranken in der Niedersächsischen Verfassung, die nur mit einer Zweidrittel-Mehrheit wieder geändert werden könnten.
19.06.2008

Überzogene Gehaltsforderungen für Staatsdiener

Bund der Steuerzahler sieht Haushaltskonsolidierung in Gefahr
Der Bund der Steuerzahler weist die Gehaltsforderungen der Gewerkschaften für die niedersächsischen Landesbediensteten als "völlig überzogen" zurück. Wer kräftige Anhebungen der Grundgehälter, die Wiedereinführung des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes und zusätzliche Zulagen für besondere Berufsgruppen fordere, Verlängerungen der Lebensarbeitszeiten für Staatsdiener aber kategorisch ablehne, habe den Blick für die haushaltspolitischen Notwendigkeiten verloren. Die gewerkschaftlichen Forderungen lösten zusätzliche Personalkosten in Höhe hoher dreistelliger Millionenbeträge im Jahr aus und gefährdeten damit das Ziel der Haushaltskonsolidierung, kritisiert der Bund der Steuerzahler.

Das Land Niedersachsen sei trotz der deutlichen Bremsung des Schuldenanstieges haushaltspolitisch keinesfalls über den Berg. Ein ausgeglichener Etat ohne neue Kreditaufnahmen, wie ihn die Landesregierung für das Jahr 2010 anstrebe, sei noch nicht gesichert. Erhebliche Haushaltsrisiken bestünden in den sich verschlechternden Konjunkturaussichten und nach wie vor bestehenden Finanzierungslücken in den kommenden Etats von bis zu einer Milliarde Euro jährlich. Angesichts eines Personalkostenanteils von etwa 45 Prozent an den Gesamtausgaben des Landes (einschließlich der Landesbetriebe) müssten die Gewerkschaften deshalb mit ihren Forderungen "auf dem Teppich bleiben", verlangt der Bund der Steuerzahler.
02.06.2008

Cux-Hafen-Haus: Tiefensee muss verschwenderische Beamte zur Rechenschaft ziehen

Bund der Steuerzahler empört über ausbleibende Regressforderungen des Bundesministers
Der Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen fordert Bundesminister Wolfgang Tiefensee auf, im Zusammenhang mit der Vergeudung von 4,6 Millionen Euro an Steuergeldern beim "Cux-Hafen-Haus", das als Standort des Maritimen Sicherheitszentrums in Cuxhaven vorgesehen war, die verantwortlichen Staatsdiener in Regress zu nehmen. Es sei für Steuerzahler unerträglich, wenn Sie jetzt in der Presse lesen müssten, dass Bundesminister Tiefensee trotz der vom Bundesrechnungshof festgesellten schuldhaften Pflichtverletzungen einzelner Ministeriumsbeamter Regressforderungen zurückweise. Statt schützend die Hand über Beamte seines Ministeriums zu halten habe der Bundesminister die Pflicht, verschwenderische Staatsdiener zur Rechenschaft zu ziehen.

Das "Cux-Hafen-Haus" wurde im Jahr 2004 vom Bund für 2,2 Millionen Euro erworben. Es sollte als Standort des Maritimen Sicherheitszentrums (MSZ) in der Seestadt dienen. Im Juli 2007 bezifferte das Staatliche Baumanagement Elbe-Weser den aktuellen Verkehrswert auf rund 1,2 Millionen Euro. Damit hatte das Bundesbauministerium die Liegenschaft nicht nur überteuert erworben, berichtet der Bund der Steuerzahler. Dem Veräußerer wurde mit dem Grundstückskaufvertrag zugleich zusätzlich eine Summe von 5,1 Millionen Euro für weitere Umbau- und Instandsetzungsarbeiten an dem Gebäude vertraglich zugesichert. Im November 2007 teilte das Bundesbauministerium dann der erstaunten Öffentlichkeit mit, dass die erworbene Liegenschaft "aus wirtschaftlichen und funktionalen Gründen" für die Unterbringung des MSZ nicht mehr in Frage komme. Der Bundesrechnungshof beziffert den finanziellen "Netto-Schaden" durch den überstürzten Ankauf und die zwischenzeitlich festgestellte Nichteignung des Gebäudes für MSZ-Zwecke auf mindestens 4,6 Millionen Euro.

Der Bund der Steuerzahler weist den Bundesminister darauf hin, dass Verstöße gegen die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu ahnden seien. Wer etwa vorsätzlich oder grob fahrlässig die ihm obliegenden Pflichten beim Umgang mit öffentlichen Mitteln verletze, müsste den daraus entstehenden Schaden ersetzen. Der Dienstherr sei verpflichtet, einen solchen Schadenersatzanspruch geltend zu machen, sofern die Haftungsvoraussetzungen gegeben seien. Im vorliegenden Fall sei dies der Fall, betont der Bund der Steuerzahler.
09.05.2008

Steuerplus erlaubt Schuldenverzicht bereits 2009

Bund der Steuerzahler fordert Maßnahmen bei niedersächsischen Landesausgaben

Hannover, den 09.05.2008 - Der Bund der Steuerzahler fordert von der niedersächsischen Landesregierung, die im Landeshaushalt für 2008 und 2009 zu erwartenden Steuermehreinnahmen von 267 und 249 Millionen Euro zur Verringerung der Nettoneuverschuldung zu nutzen. Mit den erneuten zusätzlichen Steuermillionen könne schon 2009 und damit ein Jahr früher als geplant ein materiell ausgeglichener Landesetat aufgestellt und mit der Schuldentilgung begonnen werden. Minister und Fachpolitiker im Landtag dürften jetzt nicht mit immer neuen Ausgabenwünschen den Konsolidierungskurs gefährden. Maßhalten ist das Gebot der Stunde, fordert der Bund der Steuerzahler.

Die Steuereinnahmen 2008 des Landes Niedersachsen werden nach der jüngsten Steuerschätzung voraussichtlich auf 17,86 Milliarden Euro steigen. Sie liegen damit um sechs Prozent oder rund eine Milliarde Euro über den Kassenergebnissen des Vorjahres. Gegenüber 2005 ergibt sich für dieses Jahr sogar ein Plus von 3,57 Milliarden Euro oder 25 Prozent. Für das kommende Jahr 2009 wird mit Steuereinnahmen in Höhe von 18,22 Milliarden Euro gerechnet.

Angesichts dieser beispiellosen Steuereinnahmeentwicklung hält es der Bund der Steuerzahler für nicht gerechtfertigt, weiterhin neue Schulden zur Finanzierung der staatlichen Aufgaben des Landes aufzunehmen. Mit Nettoneukrediten müsse deshalb bereits im Jahre 2009 Schluss sein, auch wenn für das nächste Jahr bislang eine noch offene Deckungslücke von 560 Millionen Euro klaffe und Nettoneukredite von 200 Millionen Euro vorgesehen seien. Wenn eiserne Ausgabendisziplin zum zentralen Motiv der Aufstellung des Haushaltsplanes 2009 werden, sei die Finanzierungslücke angesichts sprudelnder Steuerquellen zu schließen, meint der Bund der Steuerzahler.

06.05.2008

Bremer Schuldenuhr zerstört

Die Schuldenuhr des Bundes der Steuerzahler in Bremens Innenstadt "tickt" nicht mehr. Der Grund dafür ist jedoch nicht dem Umstand geschuldet, dass das Bremer Schuldenwachstum zum Stillstand gekommen wäre. Die Schuldenanzeige an der Fassade des Hauses Sandstraße 2 ist vielmehr in der Nacht zum 1. Mai von Unbekannten zerstört worden. Sie zeigte zuletzt den Stand der Bremer Landes- und Kommunalschulden mit 14,77 Milliarden Euro an. Der Bund der Steuerzahler mutmaßt, dass einige die ständige Mahnung über die dramatische Bremer Verschuldung nicht mehr ertragen konnten und deshalb die Schuldenanzeige zerstörten. Die Straftat erinnere fatal an mittelalterliche Zustände, als die Überbringer schlechter Nachrichten geköpft wurden. Der Verband hat mittlerweile Strafantrag wegen Sachbeschädigung gestellt.
Die BdSt-Schuldenuhr startete am 11. Mai 2006 bei einem Schuldenstand von 12,9 Milliarden Euro. Seinerzeit lastete auf jedem Einwohner eine Bremische Schuldenlast von 19.454 Euro. Heute liegt der persönliche Anteil jedes Hansestädters bereits bei 22.295 Euro und damit im Bundesländervergleich weiterhin an einsamer Spitze. Die Bremer öffentlichen Schulden wachsen allerdings zurzeit rein rechnerisch mit 23 Euro pro Sekunde langsamer als noch 2006 bei Inbetriebnahme der BdSt-Schuldenuhr, als der Schuldenstand pro Sekunde um 33 Euro in die Höhe kletterte.
07.04.2008

Bund der Steuerzahler kritisiert höhere Staatszuschüsse für Abgeordnetenmitarbeiter und Fraktionen

Hannover, den 07.04.2008 - Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des niedersächsischen Abgeordnetengesetzes, das in dieser Woche im Parlament beraten wird, werden steuerfinanzierte Leistungen für Abgeordnetenmitarbeiter und Fraktionen unangemessen ausgeweitet. Dies kritisiert der Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen. Die Etats für Schreib- und Bürokräfte der Abgeordneten steigen jahresbezogen um rund 50 Prozent, die Fraktionszuschüsse um 16 Prozent. Lediglich die vorgesehene Erhöhung der Diäten ab Mai 2008 um zwei Prozent auf künftig 5.595 Euro im Monat bewegt sich nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler im vertretbaren Rahmen.

Nach dem von den Regierungsfraktionen CDU und FDP vorgelegten Gesetzentwurf sollen die 152 Abgeordneten künftig Anspruch auf Kostenerstattung für jeweils eine Schreib- und Bürokraft im Umfang von 30 Wochenstunden erhalten. Bisher gilt ein Beschäftigungsumfang von 20 Wochenstunden. Die jährlichen Mehraufwendungen für die 50-prozentige Aufstockung betragen 1,4 Millionen Euro. Eine steuerfinanzierte Dreiviertelstelle für jeden Abgeordneten ist nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler nicht erforderlich. Die Beschränkung auf eine Halbtagskraft habe jahrzehntelang funktioniert.

Auch die Aufstockung der Zuschüsse an die Landtagsfraktionen um jahresbezogen 923.000 Euro stößt auf Ablehnung des Bundes der Steuerzahler. Das Hinzukommen einer fünften Fraktion im Niedersächsischen Landtag dürfe nicht als Anlass oder gar Rechtfertigung herangezogen werden, um bei den Fraktionszuschüssen "draufzusatteln".
Der Bund der Steuerzahler fordert stattdessen, es bei dem bisherigen Gesamtumfang von 5,7 Millionen Euro zu belassen und diese auf die fünf Landtagsfraktionen zu verteilen.

Die vorgebrachten Begründungen für die zusätzlichen Haushaltsmittel an die Politik, nämlich die Verkleinerung des Landtags und damit bedingt größere Wahlkreise, hält der Bund der Steuerzahler für nicht überzeugend. Es sei beabsichtigt gewesen, dass die Verkleinerung des Landtags auch zu spürbaren Haushaltsentlastungen führen sollte. Mit dem Gesetzentwurf würden aber jetzt quasi durch die Hintertür Leistungsausweitungen beschlossen, die die Spareffekte zu einem beträchtlichen Teil zunichte machten.

01.04.2008

Mehrbelastungen aus Tarifabschluss durch Einsparungen abfangen - Bund der Steuerzahler warnt vor Steuer- und Gebührenerhöhungen

Hannover, den 01.04.2008 - Der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst wird eine teure Angelegenheit für die Steuerzahler in Niedersachsen. Nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen ist mit Mehrkosten in den kommunalen Haushalten von rund 190 Mio. Euro allein in diesem Jahr zu rechnen. Der Verband warnt davor, die zusätzlichen finanziellen Lasten über Steuer- und Gebührenerhöhungen auf die Bürger abzuwälzen oder die kommunalen Schulden weiter in die Höhe zu treiben. Auch müsse verhindert werden, dass der zusätzliche Personalaufwand zu Lasten kommunaler Investitionen gehe, die für die Erhaltung der kommunalen Infrastruktur dringend erforderlich seien. Deshalb fordert der Bund der Steuerzahler, die Mehrbelastungen aus dem Tarifabschluss durch Einsparungen abzufangen. Dies erfordere u. a. eiserne Ausgabendisziplin, die Optimierung von Betriebsabläufen in den Verwaltungen, weitere Rationalisierungen und nicht zuletzt die Streichung von Personalstellen.

Im vergangenen Jahr betrugen die kommunalen Personalausgaben in Niedersachsen rund 3,8 Milliarden Euro. Der neue Gehaltsabschluss führt zu einem Gehaltszuwachs von insgesamt rund fünf Prozent. Für die 427 Städte, Gemeinden und Samtgemeinden im Land sowie für die 38 Landkreise (einschließlich Region Hannover) führt dies im Jahr 2008 somit zu Mehrausgaben von insgesamt mindestens 190 Millionen Euro, die trotz sprudelnder Steuereinnahmen und bereits eingeplanter Gehaltssteigerungen die kommunalen Haushalte schwer belasten.

04.03.2008

Kein Schwimmen ohne Steuerzuschüsse - Bund der Steuerzahler zur Kostendeckung niedersächsischer Hallenbäder

Hannover, den 04.03.2008 - Niedersächsische Hallenbäder erreichen im Durchschnitt nur eine Kostendeckung von 42 Prozent. 58 Cent von jedem Euro, der an Betriebskosten für ein Hallenbad anfällt, werden vom Steuerzahler aufgebracht. Jedes zweite Bad finanziert seine Kosten zu weniger als einem Drittel aus Eintrittsgeldern, während lediglich jedes fünfte Bad seine Kosten mindestens zur Hälfte aus eigenen Einnahmen decken kann. Statistisch betrachtet wird jeder Badbesucher mit 5,17 Euro aus der Gemeindekasse subventioniert. Dagegen erzielen Hallenbäder durchschnittlich nur Einnahmen von 3,59 Euro je Badegast. Zu diesen Ergebnissen kommt eine neue Studie "Kommunale Schwimmbäder im Vergleich" des Bundes der Steuerzahler. Insgesamt sei es um die Wirtschaftlichkeit der Hallenbäder weiterhin schlecht bestellt. Um Kosten einzusparen, fordert der Verband die Privatisierung, Zusammenlegung oder Übernahme von Bädern durch Sport- und Fördervereine. Zudem müsse bei besonders unrentablen Bädern in finanzklammen Gemeinden als letzter Ausweg eine Schließung in Betracht gezogen werden.

Die Untersuchung von 70 Hallenbädern und 18 Hallen-Freibad-Kombinationen 81 niedersächsischer Städte und Gemeinden förderte große Unterschiede unter den Bädern zu Tage. So erzielen die in Kur- bzw. Urlaubsregionen gelegenen Hallenbäder der Städte Esens (Landkreis Oldenburg), Bad Rothenfelde (Landkreis Osnabrück) und Bad Salzdetfurth (Landkreis Hildesheim) gute Ergebnisse. Die Nordseetherme der Stadt Esens erwirtschaftete im Durchschnitt der Jahre 2004 bis 2006 einen Kostendeckungsgrad von 91 Prozent. Jeder zahlende Badegast wurde mit 0,42 Euro bezuschusst. In den Städten Bad Rothenfelde (Zuschuss je Badegast 0,56 Euro; Kostendeckung 86 Prozent) und Bad Salzdetfurth (1,42 Euro, 84 Prozent) fielen die finanziellen Belastungen der Steuerzahler ebenfalls relativ niedrig aus. Überdurchschnittlich gut schnitten auch die Bäder der Städte Göttingen (1,63 Euro; 72 Prozent) und Cloppenburg (1,37 Euro; 70 Prozent) sowie der Gemeinde Hohenhameln (1,43 Euro; 71 Prozent) im Landkreis Peine ab.

Auf der anderen Seite werde der Betrieb des Hallenbades der Gemeinde Visbek (Landkreis Vechta) größtenteils mit Steuergeldern finanziert. Der Kostendeckungsgrad lag in den Jahren 2004 bis 2006 im Durchschnitt nur bei 3,5 Prozent. Für jeden bezahlten Badebesuch legte die Gemeinde 32,38 Euro drauf. Daneben mussten die Steuerzahler auch für die beiden Hallenbäder der Samtgemeinde Uchte (Landkreis Nienburg) relativ tief in die Tasche greifen. Mit einem Zuschuss von rund 43 Euro (Hallenbad Warmsen) bzw. 37 Euro (Bad Essen) je Badegast bei Kostendeckungsgraden von 34,6 Prozent bzw. 23 Prozent schnitten die Uchter Bäder im Vergleich schlecht ab. Aber auch in den Hallenbädern der Städte Wolfenbüttel (49,46 Euro) und Syke (Bad Barrien, 41,74 Euro) im Landkreis Diepholz sowie der Wesermarscher Gemeinde Lemwerder (40,37 Euro) wurde jeder Badegast hoch subventioniert.
Die hohen und teilweise erheblich divergierenden Zuschüsse haben vielfältige Ursachen und sind auch auf Besonderheiten zurückzuführen. So werden beispielsweise die Bäder in Syke, Uchte und Visbek nur im geringen Umfang von zahlenden Badegästen, sondern hauptsächlich von Schul- bzw. Vereinsschwimmern genutzt.

Kleine Gemeinden mit bis zu 20.000 Einwohnern wenden mit 4,44 Euro den niedrigsten Subventionsbetrag je Badegast auf. Mittelgroße Städte leisten mit 6,33 Euro die höchste finanzielle Unterstützung zur Aufrechterhaltung des Hallenbadbetriebes, während in niedersächsischen Großstädten über 100.000 Einwohner jeder Badegast mit 5,02 Euro aus öffentlichen Kassen bezuschusst wird.

Statistisch betrachtet decken Hallen-Freibad-Kombinationen ihre Kosten durchschnittlich zu 45 Prozent aus Eintrittsgeldern, wohingegen "reine" Hallenbäder nur eine niedrigere Kostendeckung von 41,2 Prozent schaffen. Gemeinden mit Hallen- und Freibädern zahlen für jeden Badegast im Mittel 5,08 Euro dazu. Demgegenüber fällt der Zuschuss für jeden Hallenbadbesucher mit 5,91 Euro höher aus.
Die Berücksichtigung von Ausstattungsmerkmalen offenbart, dass Hallenbäder bzw. Hallen-Freibad-Kombinationen mit angeschlossenem Wellness- oder Saunabereich die Gemeindekassen tendenziell schonen. Sie schneiden mit einem durchschnittlichen Kostendeckungsgrad von 42 Prozent und einem Zuschussbedarf von 4,49 Euro je Badegast besser ab als einfache Bäder (32,4 Prozent; 6,94 Euro).


Zum Herunterladen: Die rund 40 Seiten umfassende Studie "Kommunale Schwimmbäder im Vergleich - Statistische Untersuchung zur Kostendeckung von Hallenbädern in Niedersachsen"

22.02.2008

"Aufstockung nicht vertretbar" - Bund der Steuerzahler gegen mehr Steuergeld für Landtagsfraktionen

Hannover, den 22. Februar 2008 - Der Bund der Steuerzahler kritisiert Pläne der fünf Fraktionen des neu gewählten Niedersächsischen Landtags, die steuerfinanzierten Zuschüsse für die Fraktionsarbeit um 923.000 Euro oder 16,3 Prozent auf künftig 6,6 Millionen Euro im Jahr aufzustocken. Stattdessen sollten die Fraktionen ihre Ausgaben u. a. für Öffentlichkeitsarbeit, für zusätzliche Gehaltszahlungen an Abgeordnete, für den allgemeinen Geschäftsbedarf sowie für Personal auf den Prüfstand stellen und sich mit den bisherigen Gesamtzuschüssen aus der Steuerkasse zufrieden geben.

Vor der Landtagswahl hätten die Fraktionen mit dem Haushaltsgesetz 2008 die Ansätze für Fraktionszuschüsse von zuvor 5,7 Millionen Euro (2007) auf 5,36 Millionen Euro herabgesetzt. Mit der Verkleinerung des Landtags sollten Einsparungen für den Landesetat einhergehen, die auch aus verminderten Fraktionszuschüssen resultieren. Der Umstand, dass nunmehr im neuen Landtag fünf anstelle von bislang vier Fraktionen vertreten seien, dürfe nicht als Anlass genommen oder gar als Rechtfertigung herangezogen werden, um die ursprüngliche Einsparabsicht in ihr völliges Gegenteil zu verkehren, meint der Bund der Steuerzahler.

Die interfraktionelle Absprache zur künftigen Fraktionsfinanzierung zeige, dass die jährlichen Zuschüsse für die CDU-Landtagsfraktion (minus 1,6 Prozent auf künftig 2,09 Mio. Euro) und für die SPD-Landtagsfraktion (minus 1,1 Prozent auf 1,87 Mio. Euro) trotz jeweils deutlich geringerer Fraktionsstärke auf annähernd gleichem Niveau verblieben. Die FDP-Landtagsfraktion (plus 7,5 Prozent auf 0,88 Mio. Euro) und die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen (plus 6,6 Prozent auf 0,92 Mio. Euro) würden sich künftig beträchtlich besser stellen als bislang. Die neu hinzugekommene Fraktion Die Linke würde mit nunmehr 10 Abgeordneten 0,86 Mio. Euro im Jahr erhalten. Der Bund der Steuerzahler vermisst die Bereitschaft der Fraktionen zum Sparen im eigenen Bereich. Er fordert, es beim bisherigen Gesamtzuschuss von 5,7 Millionen Euro zu belassen und diesen auf die künftig fünf Landtagsfraktionen aufzuteilen.

Der Bund der Steuerzahler erinnert daran, dass bereits im Jahre 2003 die Fraktionszuschüsse strukturell angehoben wurden. Sie kletterten seinerzeit von vormals 4,9 Millionen Euro um rund 730.000 Euro auf 5,6 Millionen Euro pro Jahr. Begründet wurde der seinerzeitige Anstieg mit dem Hinzukommen einer weiteren Fraktion sowie mit dem Anwachsen des Landtags auf 183 Abgeordnete. Die steuerfinanzierten Zuschüsse an die Landtagsfraktionen lägen künftig um mehr als ein Drittel höher als im Jahr 2002, wenn die interfraktionelle Absprache unverändert Gesetz würde.

Nach Einschätzung des Bundes der Steuerzahler dürfte es im Land Niedersachsen wenige Einrichtungen bzw. Organisationen geben, die einen solch kräftigen Zuwachs ihrer Einnahmen aus der Steuerkasse verzeichneten. Die Sonderstellung bei den Fraktionskostenzuschüssen rühre offensichtlich daher, dass der Landtag die Entscheidungen über die Fraktionsausstattung "in eigener Sache" vornehme. Die beschließenden Abgeordneten seien zugleich Betroffene und Nutznießer ihrer eigenen Beschlüsse. Die Selbstbewilligung sei nach der Landesverfassung unvermeidbar, erfordere andererseits aber ein ausgeprägtes politisches Gespür von Abgeordneten und Fraktionen für das, was Steuerbürgern vermittelbar sei.

13.02.2008

Braunschweiger Oberbürgermeister zeigt Courage - Bund der Steuerzahler: Kreisreform in Niedersachsen überfällig

Hannover, den 13. Februar 2008 - Der Bund der Steuerzahler zollt dem Braunschweiger Oberbürgermeister Gert Hoffmann Respekt für dessen öffentliches Eintreten für neue Kreisstrukturen in Niedersachsen. Mit Hoffmann zeige ein profilierter und erfolgreicher Kommunalpolitiker Courage bei der drängenden Frage einer Kreisreform, die andere aus partei- und machtpolitischen Gründen nicht auf die politische Tagesordnung setzen wollten. Der Bund der Steuerzahler hält wie der Braunschweiger Oberbürgermeister neue Kreisstrukturen für erforderlich, um die begonnene Verwaltungsreform im Lande fortzusetzen, die häufig zu kleinteiligen und damit zu teuren Kreisverwaltungen zu überwinden, die regionale Wirtschaftskraft zu stärken und damit letztlich dem Absturz der Kreisfinanzen Einhalt zu gebieten.

Die von der Landesregierung verfolgte Strategie, über freiwillige interkommunale Kooperationen die Effizienz des Verwaltungshandelns zu steigern, hält der Bund der Steuerzahler für die schlechtere Alternative zu Fusionen von Kreisen. Die freiwillige Zusammenarbeit unter Landkreisen scheitere allzu oft an persönlichen Befindlichkeiten, politischem Bedenkenträgertum oder parteipolitisch motivierten Machtkämpfen. Mittlerweile fehle angesichts der finanziellen Misere vieler Kreise aber die Zeit, allein auf freiwillige Initiativen von unten zu warten. Vielmehr müsse die Landespolitik die Bildung größerer Kreisen offensiv befördern. Das Land Niedersachsen dürfe schließlich ineffiziente Kreisstrukturen nicht länger durch Sonderzuweisungen aus der Landeskasse am Leben erhalten.

Der Bund der Steuerzahler hatte im Herbst 2006 einen Vorschlag für neue Kommunalstrukturen oberhalb der Gemeindeebene vorgelegt, der zehn Regionen anstelle der heutigen 37 Landkreise vorsieht. Für die Region Braunschweig etwa wurde die Bündelung der bisher fünf Landkreise Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel sowie der drei kreisfreien Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg zu einer "Region Braunschweig" mit dann 1,1 Millionen Einwohner empfohlen.

11.02.2008

"Regierung Wulff muss Berufspendler schützen" - Bund der Steuerzahler fordert Bundesratsinitiative zur Pendlerpauschale

Hannover, den 11. Februar 2008 - Der Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e.V. fordert die niedersächsische Landesregierung auf, sich über eine Bundesratsinitiative für die rückwirkende Wiedereinführung der Entfernungspauschale einzusetzen und nicht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten. Dieser Schritt sei erforderlich, weil das Bundesfinanzministerium danach trachte, die Entfernungspauschale aus fiskalischen Gründen zu kürzen bzw. zu halbieren, wenn das Bundesverfassungsgericht die gänzliche Abschaffung der Entfernungspauschale
- ebenso wie kürzlich der Bundesfinanzhof (BFH) - für verfassungswidrig erkläre. Die Regierung Wulff müsse in einem Flächenland wie Niedersachsen klar Partei für die Pendler ergreifen und sich für die Berücksichtigung der ihnen zwangsläufig entstehenden beruflichen Aufwendungen ab dem ersten Kilometer in Höhe von 0,30 Euro einsetzen.

Mit dem Steueränderungsgesetz 2007 schaffte der Bundesgesetzgeber die bis einschließlich des Veranlagungszeitraums 2006 geltende Entfernungspauschale ab und sieht seit dem lediglich eine Härtefallregelung für so genannte Fernpendler ab dem 21. Kilometer vor.

Der Bund der Steuerzahler hatte bereits im Gesetzgebungsverfahren darauf hingewiesen, dass die Abschaffung der Entfernungspauschale gegen das verfassungsrechtlich gebotene Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verstoße und damit verfassungswidrig sei. Da sich der Gesetzgeber nicht eines Besseren belehren ließ und die Abschaffung der Entfernungspauschale dennoch beschloss, wandte sich der Bund der Steuerzahler hiergegen mit einem Musterprozess.

Mit Beschluss vom 10.01.2008 (Az. VI R 27/07) bestätigte der Bundesfinanzhof die Rechtsauffassung des Bundes der Steuerzahler und rief das Bundesverfassungsgericht an. Der BFH erteilte der Auffassung, dass es sich bei der Entfernungspauschale um eine Subvention handele, die vom Gesetzgeber je nach Kassenlage abgeschafft werden könne, eine klare Absage. Der BFH betont in seinem Beschluss ausdrücklich, dass die Fahrtkosten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte Werbungskosten seien und deshalb steuerlich berücksichtigt werden müssten. Die Richter unterstrichen, dass der Bund der Steuerzahler zu Recht in seiner Musterklage auf die Verletzung des objektiven Nettoprinzips verwiesen habe. Die Wege zur Arbeitsstätte seien notwendige Voraussetzung zur Erzielung von Einkünften. Gleiches gelte für die Rückfahrt zur Wohnung, die lediglich eine Umkehrung der beruflich veranlassten Hinfahrt sei.

04.02.2008

Schuldenverbot an vorderster Stelle - Steuerzahler-Forderungen an neuen Niedersächsischen Landtag

Hannover, den 4. Februar 2008 - Der Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen appelliert zu Beginn der Koalitionsverhandlungen von CDU und FDP an das künftige Regierungsbündnis sowie an die Oppositionsfraktionen des Niedersächsischen Landtags, in der kommenden Wahlperiode eine wirksame Schuldenbremse in der Landesverfassung zu verankern und damit solide Finanzen dauerhaft abzusichern. Die bisherigen Erfolge bei der Verlangsamung des Schuldenzuwachses und die politischen Versprechen, spätestens 2010 einen materiell ausgeglichenen Etat vorzulegen, müssten jetzt in ein grundsätzliches Schuldenverbot führen. Nur so gewinne die Landespolitik dauerhaft ihre Handlungs- und Gestaltungsfähigkeit zurück.

Weitere Steuerzahler-Forderungen an den neuen Niedersächsischen Landtag betreffen die Landesverwaltung und den Personalaufwand. Der Bund der Steuerzahler fordert, die Landesverwaltung weiter zu straffen und damit den Personalbedarf weiter zu reduzieren. Vorgeschlagen wird ein neues Dienst- und Laufbahnrecht, das die Flexibilität des Personaleinsatzes erhöht, die Personalführung verbessert und die Vergütungssysteme konsequent an den jeweiligen Leistungen der Staatsdiener orientiert. Auch wird wie in den Gemeinden eine Erneuerung des staatlichen Rechnungswesens - weg von der Kameralistik, hin zur kaufmännischen doppelten Buchführung - empfohlen.

Der Bund der Steuerzahler unterstützt darüber hinaus die Einrichtung eines "Pensionsfonds", aus dem Jahrzehnte später Versorgungsausgaben für Beamte finanziert können. Mittelfristig sei aber mit drastisch steigenden Versorgungslasten in den niedersächsischen Etats zu rechnen. Deshalb führe kein Weg daran vorbei, die Versorgungsausgaben durch weitere Abstriche bei den Pensionen und durch stufenweise Heraufsetzung der Altersgrenzen auf das 67. Lebensjahr einzudämmen.

Ein besonderes Augenmerk wirft der Bund der Steuerzahler auf die Kosten der politischen Führung im Lande. Er fordert, die Zahl der Ministerien (inkl. Staatskanzlei) von derzeit zehn auf künftig acht zu verringern. Das bislang geigenständige Landwirtschaftsministerium sollte mit dem Wirtschaftsressort zu einem Ministerium für Wirtschaft und Landwirtschaft verbunden werden. Ach könne das Kultur- und Wissenschaftsministerium zu einem einheitlichen Bildungsministerium zusammengelegt werden, nachdem die Universitäten Forschung und Lehre zunehmend eigenverantwortlich organisierten.

Trotz erheblicher Gegnerschaft in den Regierungsfraktionen und bei betroffenen Kreisen hält der Bund der Steuerzahler kommunale Gebietsreformen weiterhin für unerlässlich. Insbesondere die Kreisstrukturen müssten angepasst werden, um die verwaltungsseitige und finanzielle Leistungsfähigkeit etlicher Kreise zu verbessern.

Schließlich fordert der Bund der Steuerzahler, die bauliche Modernisierung des Landtagsgebäudes, die große Teile der Landespolitik für die kommende Legislaturperiode wünschen, in finanzwirtschaftlicher Hinsicht zu einem staatlichen Vorzeigeprojekt zu machen. "Erst ansparen, dann umbauen" müsse die Devise lauten. Eine Kreditfinanzierung herkömmlichen Stils dagegen wäre in den Augen des Bundes der Steuerzahler "Politik von gestern" und damit auszuschließen.

Die Steuerzahler-Forderungen können Sie hier im Wortlaut als pdf-Datei herunterladen

17.01.2008

"Wahlwerbung aus steuerfinanzierter Fraktionskasse" - Bund der Steuerzahler kritisiert Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Hannover, den 17. Januar 2008 - Der Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen kritisiert aktuelle Anzeigen der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen in niedersächsischen Zeitungen zum Thema Jugendgewalt. Öffentlichkeitsarbeit sei den Fraktionen, die sich überwiegend aus Steuergeldern finanzierten, zwar grundsätzlich erlaubt, um über parlamentarische Initiativen und politische Vorstellungen zu informieren. Weil Zeitungsanzeigen der Fraktionen aber immer auch den hinter ihnen stehenden Parteien zugute kämen, seien dabei Spielregeln zu beachten, damit über steuerfinanzierte Fraktionsetats keine verdeckte Parteienfinanzierung erfolge. Diese Spielregeln sieht der Bund der Steuerzahler im konkreten Fall wegen der Nähe zu der niedersächsischen Landtagswahl am 27. Januar 2008 eindeutig verletzt.

Der Bund der Steuerzahler sieht sich in seiner Auffassung bestärkt durch den Umstand, dass die heutigen (17.01.2008) Anzeigen mit einer Ausnahme in Presseorganen geschaltet seien, in deren hauptsächlichen Verbreitungsgebiet in allernächster Zeit Wahlen stattfinden. So werde zusätzlich Hessen (Landtagswahl am 27.01.2008), Hamburg (Bürgerschaftswahl am 24. Februar 2008) und Bayern (Kommunalwahl am 2. März 2008) von Seiten der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen bedacht, nicht jedoch Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg oder die ostdeutschen Bundesländer.

Der Bund der Steuerzahler hatte Anfang der 90er Jahre erfolgreich dafür gekämpft, dass Rechtsstellung und Finanzierung der Fraktionen im Bund und in den Landtagen auf eine gesetzliche Grundlage gestellt wurden. Über eigenständige Fraktionsgesetze oder Ergänzungen in Abgeordnetengesetzen ist mittlerweile die Höhe der steuerfinanzierten Fraktionszuschüsse und ihre Verwendung gesetzlich geregelt. Die Prüfungsbefugnis der Rechnungshöfe sei ebenfalls anerkannt. Eine "offene Wunde" seien aus Steuerzahlersicht aber nach wie vor die Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen. Weil die staatlichen Mittel für die Parteien durch das Parteiengesetz auf 133 Millionen Euro im Jahr begrenzt seien, sei die Versuchung bei allen Parteien groß, zur Schonung der Parteikassen Öffentlichkeitsarbeit aus den Fraktionsetats zu finanzieren. Staatliche Fraktionszuschüsse dürfen aber nicht für Parteiaufgaben verwandt werden, erklärt der Bund der Steuerzahler.

07.01.2008

23 Euro Schuldenzuwachs pro Sekunde - Bremer Schuldenuhr bei 14,54 Milliarden Euro

Hannover/Bremen, den 7. Januar 2008 - Die Schulden im Land Bremen wachsen seit Jahresbeginn um 23 Euro pro Sekunde und damit um 10 Euro langsamer als im Vorjahr. Die Schuldenuhr des Bundes der Steuerzahler an einer Hausfassade in der Bremer Sandstraße zeigt aktuell einen Schuldenstand von 14,54 Milliarden Euro. Damit erreicht der persönliche Anteil, den jeder Einwohner des Zwei-Städte-Staates allein für Landes- und Kommunalschulden zu tragen hat, den im Bundesländer-Vergleich unübertroffenen Negativwert von 21.947 Euro.

Land und Stadtgemeinde Bremen sehen für 2008 eine Nettokreditaufnahme von 632 Millionen Euro vor, die in ihrer Höhe fast exakt dem diesjährigen Zinsaufwand für Altschulden (634 Mio. Euro) entspricht. Die Seestadt Bremerhaven will sich mit ihren Eigenbetrieben um 102 Millionen Euro zusätzlich verschulden. Damit wachsen die Bremer Schulden insgesamt in diesem Jahr um 734 Millionen Euro und erreichen zum Jahresende den Rekordwert von 15,26 Milliarden Euro bzw. 23.034 Euro pro Einwohner.

Der Bund der Steuerzahler fordert die Politiker in Bremen wie auch im Bund und den anderen Ländern auf, rasch politische Konzepte für einen Ausweg aus der Schuldenkrise zu präsentieren. Es sei auch aus Gründen der Generationengerechtigkeit nicht hinnehmbar, dass die Freie Hansestadt Bremen Jahr für Jahr tiefer in den Schulden versinke.

02.01.2008

17 Euro neue Landesschulden pro Sekunde - BdSt-Schuldenuhr im Nds. Landtag bei 51,6 Milliarden Euro

Hannover, den 2. Januar 2008 - Die Schulden des Landes Niedersachsen wachsen seit Jahresbeginn um 17 Euro pro Sekunde und damit wesentlich langsamer als in den Vorjahren. Die Schuldenuhr des Bundes der Steuerzahler im Niedersächsischen Landtag zeigt aktuell einen Schuldenstand von 51,65 Milliarden Euro. Dieser wird sich angesichts der für 2008 bewilligten Nettoneukredite von 550 Millionen Euro bis Ende des Jahres auf 52,2 Milliarden Euro erhöhen. Der Bund der Steuerzahler fordert mit Blick auf andere Bundesländer eine niedersächsische Haushaltspolitik, die die Schuldenuhr nicht länger "vorwärts laufen", sondern zügig den "Rückwärtsgang" einlegen lässt. In Zeiten sprudelnder Steuereinnahmen müssten auch in Niedersachsen Schulden netto getilgt, statt neue aufgenommen werden. Mit eiserner Ausgabendisziplin sei dies zu erreichen. Der Verband fordert zudem, ein grundsätzliches Schuldenverbot in der Landesverfassung zu verankern.

Die BdSt-Schuldenuhr begann am 3. März 1997 bei einem Stand von rund 32 Milliarden Euro zu laufen. Ende der 90er Jahre und im Jahr 2000 wuchsen die Schulden um rund 43 Euro pro Sekunde, ehe der Zuwachs im Jahr 2002 den Rekordwert von 93 Euro pro Sekunde erreichte. In den Folgejahren verringerte sich das Schuldenwachstum in unterschiedlich großen Schritten kontinuierlich auf den jetzigen Wert von 17 Euro pro Sekunde. Gleichwohl zeigt die Schuldenuhr heute einen um 9,5 Milliarden Euro höheren Schuldenstand als zum Ende des Jahres 2002. Wiederholt hatten in den zurückliegenden Jahren die Nettokreditaufnahmen die Regelgrenze der Landesverfassung überschritten.

Der Bund der Steuerzahler sieht in dem hohen und weiter steigenden Schuldenberg einen Verstoß gegen die Generationengerechtigkeit und ein enormes haushaltswirtschaftliches Risiko. Die Zinsausgaben beliefen sich bereits heute mit 2,38 Milliarden Euro jährlich oder 6,5 Millionen Euro pro Tag auf etwa 10 Prozent des Landesetats. Ein Anstieg des Zinsniveaus um nur einen Prozentpunkt würde mittelfristig zusätzliche Zinsausgaben von rund 500 Millionen Euro jährlich oder 1,37 Millionen Euro pro Tag erfordern. Ein zügiger Haushaltsausgleich ohne neue Kredite sei deshalb das "Gebot der Stunde". Andere Bundesländer machten es Niedersachsen vor, berichtet der Bund der Steuerzahler. So planten Baden-Württemberg, Bayern, die ostdeutschen Bundesländer (mit Ausnahme Brandenburgs) sowie die Stadtstaaten Hamburg und Berlin für das Jahr 2008 eine Nettoneuverschuldung von Null in ihren Etats. Hamburg, Berlin, Baden-Württemberg, Bayern und Mecklenburg-Vorpommern wollen sogar in diesem Jahr Altschulden netto tilgen. Niedersachsen strebt den ausgeglichenen Etat und die Tilgung von Altschulden dagegen erst im Jahr 2010 an.

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