LV Niedersachsen und Bremen - Abgeltungsteuer - Darlehen an die „eigene“ GbR

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24.10.2011

Abgeltungsteuer - Darlehen an die „eigene“ GbR

FG Münster – 8 K 1763/11 E
Streitfrage: Zinseinnahmen aus Darlehensverträgen unterliegen grundsätzlich der Abgeltungsteuer. Jedoch gibt es einige Ausnahmen. Der günstige Abgeltungsteuersatz wird nicht angewandt, wenn ein Gesellschafter einer GbR, an der er beteiligt ist, ein Darlehen gewährt. Ob diese Einschränkung zulässig ist, soll nun gerichtlich geklärt werden.
Sachverhalt: Der Kläger ist an einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) zur Hälfte beteiligt. Der Kläger gewährte dieser GbR ein verzinsliches Darlehen. Die Finanzverwaltung verweigerte die Versteuerung der Zinseinnahmen mit dem günstigen Abgeltungsteuersatz.

Gericht: FG Münster
Streitjahr: 2009
Verfahrensstand: Klage eingelegt.


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