LV Niedersachsen und Bremen - Abgeltungsteuer - Darlehen an die „eigene“ GmbH

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08.06.2011

Abgeltungsteuer - Darlehen an die „eigene“ GmbH

FG Niedersachsen – 14 K 335/10
Weiteres Verfahren: FG Münster – 10 K 2637/11 E
Streitfrage: Zinseinnahmen aus Darlehensverträgen unterliegen grundsätzlich der Abgeltungsteuer. Jedoch gibt es einige Ausnahmen. Der günstige Abgeltungsteuersatz wird nicht angewandt, wenn ein Anteilseigner seiner GmbH ein Darlehen gewährt. Ob diese Einschränkung zulässig ist, soll nun gerichtlich geklärt werden.
Sachverhalt: In diesem Fall hatte ein Allein-Gesellschafter seiner GmbH ein Darlehen gewährt. Die Finanzverwaltung verweigerte die Versteuerung der Zinseinnahmen mit dem günstigen Abgeltungsteuersatz.

Gericht: FG Niedersachsen
Streitjahr: 2009 und 2010
Verfahrensstand: Klage eingelegt. Die mündliche Verhandlung zum Verfahren 14 K 335/10 findet am 12. April 2012 vor dem Niedersächsischen FG statt.


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