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08.06.2011
Sachverhalt: Die Kläger hatten ihrem Sohn und den Enkelkindern ein Darlehen für die Anschaffung einer fremdvermieteten Immobilie gewährt. Der Darlehensvertrag war schriftlich abgeschlossen worden und beinhaltete eine fremdübliche Verzinsung. Die Kläger wollten die Zinseinnahmen mit dem pauschalen Abgeltungsteuersatz versteuern. Das Finanzamt wandte stattdessen den (höheren) persönlichen Steuersatz der Kläger an.
Gericht: FG Niedersachsen
Streitjahr: 2010
Verfahrensstand: Klage eingelegt.
Klageschrift
Abgeltungsteuer - Darlehen an nahe Angehörige
FG Niedersachsen - 15 K 417/10Gericht: FG Niedersachsen
Streitjahr: 2010
Verfahrensstand: Klage eingelegt.
Klageschrift




