LV Niedersachsen und Bremen - Abgeltungsteuer - Darlehen an nahe Angehörige

Aus unserer Arbeit > Steuertipps
08.06.2011

Abgeltungsteuer - Darlehen an nahe Angehörige

FG Niedersachsen - 15 K 417/10
Streitfrage: Zinseinnahmen unterliegen grundsätzlich der Abgeltungsteuer. Jedoch gibt es einige Ausnahmen.
Wird einem nahen Angehörigen ein Darlehen gewährt wird und nutzt dieser das Darlehen für Zwecke der Einkunftserzielung, so wird für die Darlehenszinsen nicht der Abgeltungsteuersatz angewendet. Würde der Darlehensempfänger das Geld für private Zwecke wie zum Beispiel eine Urlaubsreise verwenden, so unterfielen die Zinseinnahmen hingegen der Abgeltungsteuer. Ob die steuerliche Behandlung der Darlehenszinsen davon abhängen darf, wie der Darlehensempfänger das Geld nutzt, soll mit diesem Musterverfahren geklärt werden.
Sachverhalt: Die Kläger hatten ihrem Sohn und den Enkelkindern ein Darlehen für die Anschaffung einer fremdvermieteten Immobilie gewährt. Der Darlehensvertrag war schriftlich abgeschlossen worden und beinhaltete eine fremdübliche Verzinsung. Die Kläger wollten die Zinseinnahmen mit dem pauschalen Abgeltungsteuersatz versteuern. Das Finanzamt wandte stattdessen den (höheren) persönlichen Steuersatz der Kläger an.

Gericht: FG Niedersachsen
Streitjahr: 2010
Verfahrensstand: Klage eingelegt.


Klageschrift
Suche
Staatsverschuldung in Niedersachsen
0
Zuwachs / Sekunde
0
Schulden / Kopf
0