LV Niedersachsen und Bremen - Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten

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01.04.2009

Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten

Bund der Steuerzahler fordert Wiedereinführung der früheren Regelung - Brief an Ministerpräsident Wulff

Der Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e.V. fordert Ministerpräsident Christian Wulff auf, sich in der Bundesratssitzung am kommenden Freitag für die Wiedereinführung des Sonderausgabenabzugs der privaten Steuerberatungskosten stark zu machen. Es dürfe nicht wie bei der Pendlerpauschale dazu kommen, dass erneut das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber zwinge, die verfassungsrechtlich gebotene Korrektur im Steuerrecht vorzunehmen. Der Bund der Steuerzahler führt in dieser umstrittenen Verfassungsfrage zwei Musterprozesse vor Finanzgerichten.

Gegen den starken Protest des Bundes der Steuerzahler wurde mit dem "Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm" der Sonderausgabenabzug für private Steuerberatungskosten seit dem Veranlagungszeitraum 2006 abgeschafft. Ziel der Maßnahme war es, das Steuerrecht zu vereinfachen und darüber hinaus 500 Mio. Euro mehr für den Fiskus einzunehmen. Mittlerweile sei aber erkannt worden, dass zumindest das Ziel der Steuervereinfachung weit verfehlt wurde. Zahlreiche Steuerzahler wandten sich gegen die Streichung des Sonderausgabenabzugs und legten Einspruch gegen ihren Steuerbescheid ein, was zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand für Finanzverwaltung und Berater führte.

Der Steuergesetzgeber könne nicht auf der einen Seite mit ständig neuen und immer komplizierteren Regelungen die Bürger belasten und gleichzeitig die Kosten für die notwendige Beratung in Steuerangelegenheiten vom Abzug ausnehmen, argumentiert der Bund der Steuerzahler.

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