Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten
Bund der Steuerzahler fordert Wiedereinführung der früheren Regelung - Brief an Ministerpräsident WulffGegen den starken Protest des Bundes der Steuerzahler wurde mit dem "Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm" der Sonderausgabenabzug für private Steuerberatungskosten seit dem Veranlagungszeitraum 2006 abgeschafft. Ziel der Maßnahme war es, das Steuerrecht zu vereinfachen und darüber hinaus 500 Mio. Euro mehr für den Fiskus einzunehmen. Mittlerweile sei aber erkannt worden, dass zumindest das Ziel der Steuervereinfachung weit verfehlt wurde. Zahlreiche Steuerzahler wandten sich gegen die Streichung des Sonderausgabenabzugs und legten Einspruch gegen ihren Steuerbescheid ein, was zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand für Finanzverwaltung und Berater führte.
Der Steuergesetzgeber könne nicht auf der einen Seite mit ständig neuen und immer komplizierteren Regelungen die Bürger belasten und gleichzeitig die Kosten für die notwendige Beratung in Steuerangelegenheiten vom Abzug ausnehmen, argumentiert der Bund der Steuerzahler.



