LV Niedersachsen und Bremen - Acht Euro neue Landesschulden pro Sekunde

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02.01.2009

Acht Euro neue Landesschulden pro Sekunde

Bund der Steuerzahler fordert angesichts Wirtschaftskrise und staatlichen Konjunkturprogrammen wirksame Schuldenbremsen

Die Schuldenuhr des Bundes der Steuerzahler im Niedersächsischen Landtag "tickt" seit Jahresbeginn erneut langsamer. Knapp acht Euro (exakt 7,93 Euro) pro Sekunde beträgt der Zuwachs der Landesschulden. Zum Jahresende 2009 rechnet der Bund der Steuerzahler derzeit mit einem Schuldenstand von 52,45 Milliarden Euro. Damit steht jeder Bürger zwischen Ems und Elbe allein mit niedersächsischen Landesschulden in Höhe von 6.579 Euro in der Kreide. Mit anteiligen Bundes- und Kommunalschulden erreicht die persönliche öffentliche Schuldenlast eines jeden Niedersachsen - vom Baby bis zum Greis - zurzeit mit rund 19.800 Euro sogar den dreifachen Wert.

Das niedersächsische Schuldenwachstum ist unter der CDU/FDP-Landesregierung stark begrenzt worden. Die jährlichen Netto-Kreditaufnahmen wurden zum siebten Mal in Folge gesenkt - von knapp drei Milliarden Euro im Jahr 2003 auf 250 Millionen Euro in 2009. Gleichwohl ist der Schuldenberg - auch in Zeiten außergewöhnlich guter Steuereinnahmen - unter der amtierenden Landesregierung stetig weiter gestiegen. Nach der Schuldenuhr um rund 10 Milliarden Euro seit Beginn des Jahres 2003.

Der Bund der Steuerzahler sieht nunmehr angesichts des sich abzeichnenden beträchtlichen Wirtschaftsabschwungs und der geplanten staatlichen Gegenmaßnahmen einen neuen Schub an öffentlichen Schulden auch auf das Land Niedersachsen zukommen. Zu befürchten ist, dass das vorgesehene kreditfinanzierte Konjunktur- und Investitionsprogramm von Bund und Ländern die niedersächsische Schuldenuhr wieder schneller laufen lässt. Damit aber nicht künftige Generationen für die heutigen Ausgabenprogramme zur Wirtschaftsbelebung bezahlen, ist eine Schuldenausweitung nur unter strengen rechtlichen Rahmenbedingungen hinnehmbar. So muss sichergestellt sein, dass zusätzliche Schuldenaufnahmen zeitlich und der Höhe nach eng begrenzt und ausschließlich für wirksame Programme zur Konjunkturbelebung eingesetzt werden. Gleichzeitig muss mit der Kreditbewilligung ein Tilgungsplan vom Landtag verabschiedet werden, der eine verbindliche Rückführung der neu aufgenommenen Schulden im nächsten Aufschwung bei grundsätzlich ausgeglichenen Haushalten vorschreibt.

Nötiger denn je ist heute eine Schuldenbremse in der Verfassung, die die Politik vor ihren Versuchungen schützt, dauerhaft mehr Geld auszugeben als vorhanden ist. Konkrete Vorschläge des Bundes der Steuerzahler zur Änderung der Finanzverfassung liegen auf dem Tisch.

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