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Aktuelles

12.02.2009

Vogelpark Walsrode im Sinkflug

Finanzklamme Gemeinden hoffen auf EU-Förderung und wollen den privaten Zoo übernehmen
Dem überregional bekannten Vogelpark Walsrode droht nach über 40 Jahren das Aus. Privates Kapital fehlt, um notwendige Investitionen zur Attraktivitätssteigerung zu tätigen. EU-Zuschüsse gibt es nur bei kommunaler Beteiligung. Deshalb wollen die Gemeinden Walsrode, Bomlitz und vielleicht auch Bad Fallingbostel mit einer neuen kommunalen Besitzgesellschaft den privaten Zoo übernehmen. Die Risiken für die finanzklammen Kommunen und damit die Steuerzahler sind immens.

Mit rund 4.000 Vögeln in 700 Arten beheimatet die südliche Lüneburger Heide den größten Vogelpark der Welt. Seit 2001 aber ist das Besucherinteresse stetig gesunken. Zuletzt registrierte der Park rund 280.000 Gäste pro Jahr - zu wenig, um aus den Eintrittserlösen die dringend notwendigen Investitionen und Werbung zu bezahlen. Zur Jahrtausendwende geriet der Vogelpark schon einmal in Insolvenz. Damals hatte der Park noch rund 500.000 Besucher pro Jahr und damit recht zufriedenstellende Eintrittserlöse. Doch Privatentnahmen durch den seinerzeitigen Besitzer ließen die Kreditverbindlichkeiten und damit den Schuldendienst erheblich ansteigen. Die Steuerzahler sind damals bereits mit rund 1,2 Millionen Euro zur Kasse gebeten worden, weil das Land Niedersachsen aus Bürgschaften in Anspruch genommen wurde. Ab dem Jahr 2000 hatte der Park drei Besitzer, darunter einen Hamburger Steuerberater und die Kreissparkasse Walsrode. Heute ist der Hamburger alleiniger Gesellschafter.

Der erhebliche Altschuldendienst, dazu die Vogelgrippe im Jahr 2006 und im Gefolge ein weiterer Besucherrückgang haben die wirtschaftlichen Probleme weiter drastisch verschärft. Die Kreissparkasse will gar den Kredit nicht verlängern, was das Aus bedeuten würde.


Foto: Vogelpark Walsrode GmbH
Investitionszuschüsse aus dem Tourismus-Fördertopf der EU sind die derzeit einzige Hoffnung, um den für die Region und insbesondere das Fremdenverkehrsgewerbe wichtigen Vogelpark zu erhalten. Die EU-Gelder aus diesem Topf sind aber ausnahmslos für die öffentliche Infrastruktur vorbehalten. Ein privater Zoo-Besitzer hat keine Chance auf die EU-Förderung. Somit wollen die umliegenden Gemeinden eine Besitzgesellschaft gründen und den Vogelpark von dem bislang verbliebenen alleinigen Besitzer zum symbolischen Preis von einem Euro übernehmen. Der Betrieb des Vogelparks soll weiter privat erfolgen.

Mit der Konstruktion "kommunale Besitzgesellschaft" sollen 12 bis 15 Millionen Euro in Brüssel lockergemacht werden. Doch ein Eigenanteil bis zu vier Millionen Euro würde den Gemeinden Walsrode, Bomlitz und evtl. Bad Fallingbostel verbleiben. Dieser Ko-Finanzierungsanteil ist ein erheblicher Brocken für die finanzschwachen Gemeinden.

Und es gibt weitere Risiken: Wenn die EU Investitionen im Vogelpark fördert, verlangt sie in der Regel, dass der Förderzweck mindestens 15 Jahre auch erfüllt wird. Andernfalls drohen den Empfängern zu Recht Rückzahlungen. Die künftigen Eigentümer-Gemeinden stehen also vor einem Dilemma. Sollte sich die erwartete Steigerung der Besucherzahlen nicht einstellen oder der private Betreiber aus anderen Gründen in die roten Zahlen geraten, könnte ein dauerhaftes kommunales Subventionsfass geöffnet werden. Ähnliche EU-Förderprojekte in Hameln (Erlebniswelt Weser Renaissance) oder in Nordholz (Flughafen Cuxhaven-Nordholz) haben deutlich gezeigt, welch süßes Gift in den Brüsseler Förderzuschüssen steckt.

Örtliche Kommunalpolitiker sind von uns auf diese Gefahren hingewiesen worden. Sie dürfen mit Steuergeldern nicht den täglichen Betrieb der Vogelschauen finanzieren. Dies würde die Gemeindehaushalte überfordern. Auch dürfen sie keine unbegrenzte Haftung eingehen. Wenn Zuschüsse an die Bedingungen eines 15jährigen Betriebes geknüpft sind, sollten sie nicht in Anspruch genommen werden. Eine Nachschusspflicht der Besitzgesellschaft darf es also nicht geben. Notfalls muss später die Insolvenz in Kauf genommen werden. Aber die EU-Zuschüsse dürfen ebenso wenig leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden.

Umso gewichtiger ist deshalb die sorgfältige und gewissenhafte Prüfung des zukünftigen Betriebskonzeptes. Kann der Vogelpark langfristig auf eigenen Beinen stehen? Auf diese Frage muss es vor der Entscheidung der Kommunen im Februar eine klare Antwort geben. Mit dem Geld der Steuerzahler muss sparsam und wirtschaftlich umgegangen werden, gleichgültig, ob es aus Brüssel, Hannover oder den Gemeinden der Vogelpark-Region kommt.
03.02.2009

Benzingutscheine an Arbeitnehmer

Fiskus akzeptiert dieses "Steuersparmodell" nur unter bestimmten Voraussetzungen
Arbeitgeber (AG) können ihren Arbeitnehmern (AN) bis zu 44 Euro im Monat statt Barlohn steuer- und sozialversicherungsfreie Sachzuwendungen zukommen lassen. Eine in der Praxis häufig anzutreffene Sachzuwendung stellt die Überlassung von Benzingutscheinen dar. Mehr dazu
02.02.2009

Mit Konjunktur-Milliarden bedarfsorientiert investieren

1,2 Milliarden Euro für niedersächsische Infrastruktur
Das größte deutsche Konjunkturpaket aller Zeiten bringt neben Steuer- und Abgabensenkungen, der Verschrottungsprämie für alte Autos und einem einmaligen Kinderzuschuss auch 17,3 Milliarden Euro für öffentliche Infrastruktur-Investitionen. Davon stehen rund 1,2 Milliarden Euro für Niedersachsen, insbesondere für die Kommunen zur Verfügung. Jetzt kommt es auf den wohlüberlegten Einsatz dieser kreditfinanzierten Konjunkturspritzen an.

Je 600 Millionen Euro für die Jahre 2009 und 2010 sind insbesondere für Investitionen in niedersächsische Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser, den Städtebau und die weitere kommunale Infrastruktur bestimmt. Sie werden zusätzlich zu den von den Kommunen für Baumaßnahmen bereits vorgesehenen Investitionsausgaben von rund einer Milliarde Euro jährlich verausgabt. Dieser spürbare Zuwachs an Investitionsmitteln darf Bürgermeister und Landräte jetzt nicht dazu verleiten, die Grundsätze von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit hintenan zustellen oder gar langehegte Prestigeobjekte zu realisieren. Nicht "Paläste für Kids" etwa sind gefragt, sondern die zweckgerichtete Erweiterung und Modernisierung der Betreuungseinrichtungen. Auch müssen die Folgekosten und die langfristige Finanzierbarkeit der laufenden Betriebs- und Unterhaltungskosten berücksichtigt werden.

Sorgfältig planen - Verschwendung verhindern

Vor den Neubau- oder Sanierungsentscheidungen muss des Weiteren der langfristige Bedarf an den geförderten Einrichtungen gewissenhaft geprüft werden. So macht es wenig Sinn, eine Grundschule in einem kleinen Dorf oder Stadtteil umfassend zu sanieren, wenn jetzt schon absehbar ist, dass künftig die Schulkinder dafür fehlen werden. Auch müssen die Gemeinden und Kreise bei Investitionen in allgemeinbildende und berufsbildende Schulen ihre Planungen untereinander abstimmen und "Kirchturmdenken" überwinden, damit es nicht zu kostenträchtigen Fehlplanungen und damit zur Verschwendung von Steuergeldern kommt.

Beabsichtigt wird zudem eine Lockerung des Vergaberechts, um die Ausgaben zur Abmilderung der Wirtschaftskrise zügig tätigen zu können. Wir haben in diesem Zusammenhang einen verantwortungsvollen Umgang der Kommunalpolitiker mit den dann größeren Freiheiten für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben (jeweils ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb) angemahnt. Bereits der Anschein von Mauscheleien zwischen Bürgermeistern bzw. Landräten und bauausführenden Firmen muss vermieden werden.

Schließlich dürfen Kommunen mit solider Haushaltswirtschaft durch das Konjunkturpaket nicht benachteiligt werden. Auch wenn das Bundesprogramm die Förderung von zusätzlichen Investitionen in finanzschwachen Gemeinden und Landkreisen besonders anstrebt, dürfen sparsam wirtschaftende und schuldenfreie bzw. nur gering verschuldete Kommunen jetzt nicht bestraft werden. Andernfalls werden die finanzwirtschaftlichen Anreize falsch gesetzt - mit fatalen Auswirkungen für die künftige kommunale Haushaltswirtschaft.

Die Kommunen müssen voraussichtlich einen finanziellen Eigenbeitrag von bis zu 25 Prozent an den Investitionsausgaben tragen. Viele werden dies nur durch zusätzliche Schulden aufbringen können. Deshalb müssen auch die Kommunen - ebenso wie Bund und Länder - schon heute verbindlich den späteren Schuldenabbau beschließen. Ein wirkungsvolles Instrument sind kommunale Schuldentilgungspläne.
12.01.2009

Schuldbeitritte des Bremerhavener Oberbürgermeisters

Wie städtische Verbindlichkeiten verschleiert werden sollten
Sind Schuldbeitritte einer Stadt zu Gunsten stadteigener Gesellschaften wie kreditähnliche Rechtsgeschäfte zu betrachten und damit den eigenen Schulden zuzurechnen? Oder können sie wie Bürgschaften behandelt werden - ohne Auswirkungen auf den Schuldenstand? Über diese Fragen ist ein heftiger Streit zwischen dem Bremer Rechnungshof und der Seestadt Bremerhaven entbrannt.

Die offen ausgewiesene Verschuldung der Seestadt Bremerhaven klettert in diesem Jahrzehnt im atemberaubenden Tempo. Lagen die städtischen Schulden im Jahr 2000 noch bei 217 Mio. Euro, so wird Ende 2009 ein mehr als viermal so hoher Wert (903 Mio. Euro) erwartet. Bis 2005 war bereits ein extremer Anstieg auf 548 Mio. Euro zu verzeichnen. Doch jetzt müssen diese ohnehin erschreckenden Zahlen noch weiter nach oben korrigiert werden. Denn der Oberbürgermeister der Stadt Bremerhaven ist in den Jahren 2001 bis 2005 in 25 Fällen Schulden bei stadteigenen Gesellschaften im Umfang von 102 Mio. Euro beigetreten. Oppositionspolitiker werfen ihm deshalb eigenmächtiges Verhalten vor, das mit der Verfassung nicht in Einklang zu bringen ist. Die Stadtverordnetenversammlung segnete erst im September 2008 durch einen "bestätigenden und konkretisierenden Beschluss" den Alleingang des Oberbürgermeisters ab.

Strittig bleibt aber weiterhin, wie die Schuldbeitritte im Hinblick auf den Schuldenausweis zu behandeln sind. Schuldbeitritte haben die Wirkung, dass sich der hinzutretende Schuldner zur Leistung (Zahlung) verpflichtet, ohne dass der bisherige Schuldner (die städtische Gesellschaft) ausfallen muss. Der Gläubiger hat zwei Hauptschuldner, von denen er nach freier Wahl Erfüllung verlangen kann.
Der Bremer Rechungshof wie auch die Finanzsenatorin sehen diese Schuldbeitritte deshalb zu Recht als kreditähnliche Rechtsgeschäfte, die den städtischen Schulden hinzuzurechnen sind. Dagegen vertritt die Stadt Bremerhaven die Auffassung, es handele sich um eine bürgschaftsähnliche Konstruktion. Die Stadt hafte als Bürge lediglich für "fremde Schulden". Es ist offensichtlich, dass diese Bremerhavener Sichtweise der Verschleierung von städtischen Schulden dienen soll. Sie ist deshalb abzulehnen. Die Rechnungsprüfer sehen die Seestadt zu Recht als "verschärfte Anhängerin von Schattenhaushalten".

Der Bremer Senat hat mittlerweile den Streit um die Schuldmitübernahmen für die Zukunft entschieden. In der Genehmigung der Bremerhavener Nachtragshaushalte für 2008 und 2009 heißt es unmissverständlich: "Schuldbeitritte können nicht mehr wie Bürgschaften behandelt werden". Welche Konsequenzen aus den Finanztricksereien der Jahre 2001 bis 2005 zu ziehen sind, hat der Senat bislang offen gelassen.
05.01.2009

Überflüssiges Gutachten?

Bad Nenndorf wegen Kurpark in der Kritik
Die Stadt Bad Nenndorf beauftragte Ende 2007 einen freischaffenden Landschaftsarchitekten mit der Erstellung eines Gutachtens zur Neugestaltung des historischen Kurparks in Bad Nenndorf. Kostenpunkt: rund 15.000 Euro. Eigenartig ist die Ähnlichkeit des Gutachtens mit einer studentischen Arbeit aus dem Jahr 2004, die der Stadt seinerzeit für 240 Euro zur Verfügung gestellt wurde.


Streitobjekt Kurpark Bad Nenndorf
Die Ähnlichkeit des Konzeptes mit der Projektarbeit zweier Studenten des Fachbereichs Landschaftsarchitektur und Umweltentwicklung der Leibniz Universität Hannover ist nicht verwunderlich, denn der Landschaftsarchitekt hat sich bei der Erstellung seines Gutachtens auf die Projektarbeit der Studenten bezogen. Diese Verbindung hat die Stadt selbst gewollt. In einem Schreiben des Stadtdirektors an uns heißt es: "Die wissenschaftlich aufbereitete Projektarbeit […] wird […] durch den beauftragten Landschaftsarchitekten gesichtet und ausgewertet werden." Dass die Projektarbeit das Gerüst der Arbeit des Architekten bildet, daran gibt es keine Zweifel. Eine Ratsfrau der Stadt Bad Nenndorf, die gleichzeitig Mitglied des Aufsichtsrates der Kur- und Tourismusgesellschaft mbH ist, sagte zu einem Journalisten einer Zeitung, dass fast alles, was der Landschaftsarchitekt vorgestellt hat, von der Projektarbeit "infiziert" ist. Offensichtlich konnte der Gutachter mit der Arbeit mehr anfangen als die Stadt und ersparte sich somit eine Menge Arbeit.

Doch im Unterschied zur Projektarbeit zeigt das 15.000 Euro-Gutachten nicht nur gartendenkmalpflegerische Maßnahmen auf, sondern enthält eine Zusammenstellung von Maßnahmen in Form von Maßnahmenpaketen sortiert nach Dringlichkeit sowie einer überschlägigen Kostenrechnung. Damit stellt das Entwicklungs- und Strukturkonzept eine "Basis für die weitere Entwicklung" des Kurparks dar, so der Stadtdirektor der Stadt Bad Nenndorf. Nur weil aus Sicht der Stadt der Studienarbeit ein sogenannter Maßnahmen- und Dringlichkeitskatalog für die Neugestaltung des Kurparks fehlte, musste ein neues Gutachten in Auftrag gegeben werden, was 15.000 Euro kostete? Das ist reichlich überzogen. Mit Steuergeld muss auch in Bad Nenndorf sparsamer umgegangen werden.
29.12.2008

Ausgaben für Prozesskostenhilfe steigen und steigen

Niedersächsische Initiativen finden in Berlin keine Unterstützung
Damit auch unbemittelte Parteien ihre Belange in einem Rechtsstreit geltend machen können, gewährt der Staat Prozesskostenhilfe. Die Aufwendungen in den Etats der Bundesländer steigen und steigen, Niedersachsen macht da keine Ausnahme. Seit Jahren sind Politiker in Bund und Ländern mit der Problematik befasst, ohne dass der Zuschussbedarf sinkt.

Ein Blick in den niedersächsischen Landeshaushalt zeigt, dass über alle Gerichtszweige hinweg die Prozesskostenhilfe im Jahr 2003 bei 53,85 Millionen Euro lag. Der Entwurf des Haushaltsplanes 2009 sieht Ausgaben von 66,93 Millionen Euro vor, was einem Zuwachs von rund 13 Millionen Euro oder 24,3 Prozent im Zeitraum 2003 bis 2009 entspricht. Das Gros der Aufwendungen für Prozesskostenhilfe (rund 90 Prozent) fällt bei den ordentlichen Gerichten, und hier in Familiensachen an. Ehescheidungen finanziert der Steuerzahler immer öfter mit, wobei der Scheidungsantrag häufig von demjenigen Ehegatten gestellt wird, der über geringeres Einkommen verfügt. Auffallend sind die Steigerungen in der Sozialgerichtsbarkeit. Im nächsten Jahr sollen sich die steuerfinanzierten Hilfen bei Prozessen vor Sozialgerichten gegenüber 2003 vervierfachen, auf 1,55 Millionen Euro. In der Verwaltungsgerichtsbarkeit werden die "Entschädigungen beigeordneter Anwältinnen und Anwälte" um knapp 40 Prozent steigen.

Das Niedersächsische Justizministerium betrachtet die Kostenentwicklung seit langem mit Sorge. Es führt den Ausgabenanstieg auf die wirtschaftlichen Verhältnisse bei einkommensschwächeren Haushalten zurück. Gesicherte Erkenntnisse zu den Ursachen liegen aber nicht vor. Über missbräuchliche Inanspruchnahme und regelrechte Selbstbedienungsmentalitäten bei der Prozesskostenhilfe weiß das Justizministerium nichts zu berichten. Gleichwohl weisen Praktiker aus der Anwaltschaft immer wieder auch mutwilliges Prozessieren und ungerechtfertigte Staatsförderung bei nicht unterstützungswürdigen Personen hin.

Die beiden Bundesländer Niedersachsen und Baden-Württemberg hatten schon 2006 gesetzgeberischen Initiativen zur Begrenzung der Aufwendungen für Prozesskostenhilfe gestartet. Ziel ist es, die Aufwendungen der Länder deutschlandweit um knapp 100 Millionen Euro zu senken. Vorgeschlagen wird u. a.:

● Neubestimmung des zur Bestreitung der Prozesskosten einzusetzenden Einkommens: Die Beträge, die der Partei zur Sicherung ihres Existenzminimums ungeschmälert belassen werden müssen, werden gesenkt und stark den sozialhilferechtlichen Regelsätzen angenähert.
● Von dem nach Abzug des Existenzminimums verbleibenden Einkommen sollen Zweidrittel zur Ratenzahlung eingesetzt werden.
● Raten sollen nicht mehr auf 48 Monate begrenzt sondern bis zur Tilgung der Prozesskosten gezahlt werden.
● Einführung einer Gebühr von 50 Euro für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe
● Verpflichtung der bedürftigen Partei, Vermögenswerte, die sie durch den mit Prozesskostenhilfe finanzierten Rechtstreit erlangt, zur Deckung der Kosten des Verfahrens einzusetzen.
● Übertragung der Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vom Richter auf den Rechtspfleger. Dem Richter obliegt weiterhin die Prüfung auf Schlüssigkeit und Erfolgsaussichten der Klage.

Diese gesetzlichen Änderungen hatte der Bundesrat bereits im Juni 2006 beim Deutschen Bundestag eingebracht. Dort blieb er fast ein Jahr liegen. Danach befassten sich die Abgeordneten ausgesprochen lustlos mit der Problematik - die Reden wurden zu Protokoll gegeben. Im November 2007 fand im federführenden Rechtsausschuss eine Anhörung statt, über die nur sehr verhalten berichtet wurde. Im Berliner Reichstag haben somit die Initiativen zur Ausgabenbegrenzung keine Lobby, obwohl großer Handlungsbedarf besteht. Der Handlungsbedarf betrifft in finanzieller Hinsicht aber nicht den Bund, sondern die Länder. Das erklärt die faktische Zurückweisung der Ländervorschläge im Bundestag.

Um nicht missverstanden zu werden: Den bedürftigen Parteien muss der verfassungsrechtlich gebotene Zugang zum Recht eröffnet bleiben. Die insbesondere auch von Niedersachsen geforderten Anpassungen tragen dem Rechnung. Sie sind vertretbar und geeignet, die staatlichen Aufwendungen auf das nötige Maß zu begrenzen und Missbrauch einzudämmen, etwa durch eigene Kostenbeteiligung in geringem Umfang. Kostenfreies Prozessieren ist keine Selbstverständlichkeit.
15.12.2008

Politisch gewollt - Wirtschaftlich bedenklich

Elbbrücke zwischen Amt Neuhaus und Neu-Darchau
Seit 1993 gehört das östlich der Elbe gelegene Amt Neuhaus wieder zum Landkreis Lüneburg und somit zum Land Niedersachsen. Westlich der Elbe liegt Neu Darchau (Landkreis Lüchow-Dannenberg). Was von Ost nach West noch fehlt, ist ein "handfestes Symbol der Wiedervereinigung".

So denkt zumindest die Landesregierung über die geplante Elbbrücke, welche die bestehende Fährverbindung in dem dünn besiedelten Gebiet ersetzen soll. Da das Bauwerk einen hohen symbolischen Charakter hat, verzichtet man auf eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und plant fleißig weiter.


Der Elbfähre "Tanja" droht das Aus.

Mittlerweile soll die Elbbrücke inklusive Verkehrsanbindung voraussichtlich 40 Mio. Euro kosten, von denen das Land Niedersachsen 31,3 Mio. Euro übernehmen will. Im Jahr 2004 wurden für das reine Brückenbauwerk 23,7 Mio. Euro Baukosten veranschlagt. Mit der Errichtung des Bauwerks gehen nicht nur anderen Städten und Gemeinden Mittel zur Realisierung von vordringlichen Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen verloren, auch der Ruhestand der wirtschaftlich gesunden Elbfähre "Tanja" würde ein Verlust bedeuten.

Presseinformation vom Juli 2004: An der Elbe droht Steuergeldverschwendung!
Presseinformation vom September 2008: Auf Elbbrücke verzichten!
15.12.2008

Noch füllt die Gewerbesteuer die Stadtkassen

In den Etats 2009 zurückhaltende Veranschlagung geboten

In diesem Jahr wird der positive Trend bei den Steuereinnahmen noch anhalten. Nach einer Umfrage über die aktuelle Steuerentwicklung der größeren niedersächsischen Städte konnte die Stadt Lingen/Ems in den ersten sechs Monaten des Jahres die höchsten pro Kopf-Einnahmen an Gewerbesteuer in Niedersachsen vereinnahmen. Auf Platz zwei und drei folgen die Städte Langenhagen und Hannover. Mit den geringsten Steuereinnahmen pro Kopf im ersten Halbjahr 2008 sind die Städte Hildesheim und Gifhorn Tabellenletzte. Insgesamt bleibt die Gewerbesteuer also für die Stadtkämmerer eine schwer berechenbare Größe.

Lingen/Ems vereinnahmte in den ersten sechs Monaten dieses Jahres 655 Euro je Einwohner und damit bereits 61,4 Prozent des für das gesamte Jahr 2008 veranschlagten Aufkommens an Gewerbesteuer. Die Werte des Zweitplatzierten liegen bei 615 Euro je Einwohner und 57,7 Prozent des Haushaltsansatzes. Niedersachsens Landeshauptstadt Hannover fuhr Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von 536 Euro je Einwohner im ersten Halbjahr 2008 ein, was im Vergleich zum Ansatz 54,8 Prozent sind. Die Gewerbesteuereinnahmen pro Kopf im ersten Halbjahr 2008 betragen bei den Letztplatzierten Hildesheim 78 Euro und Gifhorn 34 Euro, das sind 18,1 Prozent bzw. 13,4 Prozent des veranschlagten Aufkommens für 2008.

Beim Vergleich der jeweiligen Quoten der Erfüllung des Haushaltsansatzes 2008 wird deutlich, dass in den ersten sechs Monaten 15 der 25 untersuchten größeren niedersächsischen Städten bereits das anteilige Jahresergebnis der Gewerbesteuereinnahmen 2008 übertroffen haben. Den höchsten Anteilswert erreichte die Stadt Peine mit 68,5 Prozent der für das gesamte Jahr veranschlagten Gewerbesteuereinnahmen. Auch in den Städten Osnabrück, Celle, Oldenburg, Garbsen und Neustadt am Rübenberge konnten im ersten Halbjahr bereits über 60 Prozent der für das Gesamtjahr angesetzten Einnahmen verbucht werden. Die Landeshauptstadt Hannover erreichte mit knapp 55 Prozent mehr als die Hälfte des Ansatzes und steht damit an dreizehnter Stelle. Bei der pro Kopf-Einnahme rangiert sie an dritter Stelle der gewerbesteuerstärksten niedersächsischen Städte.

Neben den Städten Hildesheim und Gifhorn verzeichnet die Stahl-Stadt Salzgitter eine große Diskrepanz zwischen anteiligem Haushaltssoll und tatsächlichen Ist-Einnahmen nach den ersten sechs Monaten 2008. Tatsächlichen Ist-Einnahmen von 238 Euro je Einwohner steht ein Haushaltsansatz für das gesamte Jahr 2008 von 1.363 Euro je Einwohner gegenüber. Der Anteilswert im ersten Halbjahr 2008 erreicht damit gerade einmal 17,5 Prozent. Die Stadt Salzgitter hofft nach eigenen Aussagen auf die Erreichung des Etatziels durch erhöhte Gewerbesteuereinnahmen in der zweiten Jahreshälfte. Laut Umfrage werden Hildesheim und Gifhorn Ihre Ansätze höchstwahrscheinlich nicht erreichen.

Obgleich der Trend bei der Gewerbesteuer im Großen und Ganzen recht positiv ist, ist vor einer Trend-Fortschreibung zu warnen. Nach einer Prognose des Arbeitskreises Steuerschätzungen des Deutschen Städtetages wird das Gewerbesteueraufkommen (brutto) in diesem Jahr zwar um 5,2 Prozent steigen, allerdings rechne man für 2009 mit einer Abnahme in Höhe von 4 Prozent. Ursächlich sind hierfür vor allem die Finanzmarktkrise und die sich abzeichnende wirtschaftliche Abschwächung im kommenden Jahr. Da nicht jede Kommune von diesen Entwicklungen gleichermaßen betroffen sein wird, verschärfen sich die Unsicherheiten in den Kommunen noch. Deshalb ist bei den laufenden Haushaltsberatungen für das kommende Jahr kaufmännische Vorsicht bei den Steueransätzen geboten. "Böse Überraschungen" in Form auftretender Schieflagen und Haushaltslöcher müssen unbedingt vermieden werden.

Tabelle: "Städtische Gewerbesteuer-Aufkommen in Euro je Einwohner" zum Download.

08.12.2008

Steuerfreie Zuwendungen bei Betriebsveranstaltungen

Weihnachten steht kurz vor der Tür. Damit auch die alljährlich stattfindenden Weihnachtsfeiern. Ebenso wie sich dieses Ereignis jährt, stellt sich immer wieder die Frage nach der steuerlichen Behandlung von Zuwendungen des Arbeitgebers an die Arbeitnehmer anlässlich von Betriebsveranstaltungen.

Unter Betriebsveranstaltungen werden Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene verstanden, die gesellschaftlichen Charakter haben. Hierzu zählen z. B. Weihnachtsfeiern, Betriebsausflüge und Jubiläumsfeiern. Entscheidend ist, dass die Teilnahme an der Betriebsveranstaltung allen Betriebsangehörigen offen steht. Das schließt allerdings nicht aus, dass auch solche Veranstaltungen Betriebsveranstaltungen sind, die nur für einen beschränkten Kreis der Arbeitnehmer von Interesse sind. So gelten z. B. auch Abteilungsfeiern, Pensionärstreffen und Jubilarfeiern als Betriebsveranstaltungen.

Verabschiedung
Die Ehrung eines einzelnen Jubilars oder eines einzelnen Arbeitnehmers bei dessen Ausscheiden aus dem Betrieb, auch unter Beteiligung weiterer Arbeitnehmer, ist dagegen keine Betriebsveranstaltung. Sachzuwendungen aus solchen Anlässen gehören dennoch, soweit sie üblich sind, als Leistungen im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers nicht zum Arbeitslohn.

Diensteinführung, Amts-/Funktionswechsel, Arbeitnehmer-Jubiläum
Gleiches gilt für betriebliche Feiern aus Anlass einer Diensteinführung, eines Amts- und Funktionswechsels, eines runden Arbeitnehmerjubiläums oder der Verabschiedung eines Arbeitnehmers. Übersteigen die Aufwendungen den Rahmen des Üblichen, sind sie insgesamt dem lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn zuzurechnen.

Arbeitnehmer-Geburtstag
Vom Arbeitgeber getragene Bewirtungskosten und andere Sachzuwendungen anlässlich des Geburtstags eines Arbeitnehmers gehören grundsätzlich zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.
Lädt ein Arbeitgeber aber anlässlich des Geburtstags eines Arbeitnehmers Geschäftsfreunde, Repräsentanten des öffentlichen Lebens, Vertreter von Verbänden und Berufsorganisationen sowie Mitarbeiter des Unternehmens zu einem Empfang ein, stellen nach der neueren Rechtsprechung lediglich die anteiligen Aufwendungen des Arbeitgebers, die auf den Arbeitnehmer selbst, seine Familienangehörigen sowie private Gäste des Arbeitnehmers entfallen, steuerpflichtigen Arbeitslohn dar, sofern sie unüblich sind.

Üblichkeit der Betriebsveranstaltung
Abgrenzungsmerkmale für die Üblichkeit einer Betriebsveranstaltung sind deren Häufigkeit oder besondere Ausgestaltung. Auf die Dauer der einzelnen Betriebsveranstaltung kommt es nicht an. Es sind auch mehrtägige Veranstaltungen begünstigt. Diese Auffassung der Finanzverwaltung ist durch den Bundesfinanzhof für eine zweitägige Betriebsveranstaltung bestätigt worden. Betriebsveranstaltungen sind im Bezug auf die Häufigkeit als üblich anzusehen, wenn nicht mehr als zwei Betriebsveranstaltungen im Kalenderjahr durchgeführt werden. Bei mehr als zwei gleichartigen Veranstaltungen wird dem Arbeitgeber ein Wahlrecht eingeräumt; er kann bestimmen, welche beiden Veranstaltungen als übliche Betriebsveranstaltung berücksichtigt werden sollen.

Übliche Zuwendungen
Beispiele für übliche Zuwendungen bei einer Betriebsveranstaltung sind die Gewährung von Speisen und Getränken, von Tabakwaren und Süßigkeiten sowie die Übernahme von Übernachtungs- und Fahrtkosten. Eine übliche Zuwendung stellt auch die Überlassung von Eintrittskarten für kulturelle und sportliche Veranstaltungen dar. Die Betriebsveranstaltung darf aber nicht nur aus dem Besuch der kulturellen oder sportlichen Veranstaltung bestehen.
Anstelle der vorgenannten Sachzuwendungen können auch Barzuwendungen gegeben werden. Voraussetzung ist, dass die zweckentsprechende Verwendung sichergesellt ist.
Üblich sind auch Aufwendungen für den äußeren Rahmen der Betriebsveranstaltung (z. B. Aufwendungen für Saalmiete, Musik, Kegelbahn, für künstlerische und artistische Darbietungen). Die Darbietungen dürfen aber nicht den wesentlichen Zweck der Betriebsveranstaltung darstellen.
Schließlich ist die Überreichung von Geschenken, die steuerlich als Aufmerksamkeit (bis zu 40 Euro) gelten, üblich. Sie darf aber nicht wesentlicher Zweck der Betriebsveranstaltung sein. Die Übereichung solcher Geschenke muss in der Betriebsveranstaltung erfolgen.
Nehmen Ehegatten oder sonstige Angehörige der Arbeitnehmer an der Betriebsveranstaltung teil, so sind Zuwendungen an diese Personen dem Arbeitnehmer zuzurechnen.

Besteuerung
Ist eine Betriebsveranstaltung üblich, dann sind die Zuwendungen des Arbeitgebers aus Anlass dieser Betriebsveranstaltung lohnsteuerfrei. Sie zählen nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Es besteht aber eine betragsmäßige Obergrenze für die Üblichkeit bei Zuwendungen bei Betriebsveranstaltungen. Sie liegt bei 110 Euro (einschließlich Umsatzsteuer). Dass heißt, die Aufwendungen des Arbeitgebers für die üblichen Zuwendungen an den einzelnen Arbeitnehmer sind nur dann lohnsteuerfrei, wenn sie insgesamt nicht mehr als 110 Euro je Arbeitnehmer und Veranstaltung betragen.
Ist die Betriebsveranstaltung nicht üblich, dann gehören die gesamten Zuwendungen an die Arbeitnehmer einschließlich der Aufwendungen für den äußeren Rahmen zum Arbeitslohn. Werden hingegen bei einer üblichen Betriebsveranstaltung nicht übliche Zuwendungen gewährt, z. B. Geschenke deren Gesamtwert 40 Euro übersteigt, gehört nur der Wert dieser nicht üblichen Zuwendungen zum Arbeitslohn. Die Steuerfreiheit des Werts der anderen Zuwendungen bleibt hiervon unberührt.
Nach den allgemeinen Vorschriften für die Erhebung der Lohnsteuer besteht die Möglichkeit der Pauschalierung. Werden Zuwendungen aus Anlass von Betriebsveranstaltungen pauschal versteuert, so sind diese Zuwendungen in der Sozialversicherung beitragsfrei.
01.12.2008

Zu konsequenter Sparpolitik zurückkehren

Niedersächsischer Etatentwurf 2009 in der Kritik
Die niedersächsische Landesregierung und die Regierungsfraktionen von CDU und FDP halten trotz Finanz- und Wirtschaftskrise an ihren Finanzplänen für 2009 fest. Die Steuereinnahmen (inkl. Länderfinanzausgleich) werden mit 18,6 Milliarden Euro veranschlagt. Sie liegen damit um 570 Millionen Euro über dem diesjährigen Haushaltsansatz. Politisches Ziel bleibt der Haushaltsausgleich ohne neue Schulden ab dem Jahr 2010. Doch die Zweifel steigen. Es fehlen bislang die konkreten Maßnahmen zur Beseitigung der Haushaltslöcher von annähernd einer Milliarde Euro.

Der im September vorgelegte Etatentwurf 2009 trägt ausgabenseitig nicht im erforderlichen Umfang dazu bei, das lange angestrebte und aus Gründen der Generationengerechtigkeit alternativlose Ziel "Nettoneuverschuldung Null" ab dem Jahr 2010 zu erreichen und dauerhaft abzusichern. Zum einen werden im nächsten Jahr 675 Millionen Euro zusätzliche Kredite benötigt, die sich aus nicht ausgeschöpften Kreditermächtigungen aus Vorjahren in Höhe von 425 Millionen Euro und neu vom Landtag zu bewilligenden Nettokrediten von 250 Millionen Euro zusammensetzen. Darüberhinaus sollen Rücklagen entnommen und Vermögen veräußert werden. Die strukturelle Deckungslücke im Etat 2009 liegt damit bei 1,1 Milliarden Euro.

Für das Jahr 2010 kann auf Rücklagen nicht mehr zurückgegriffen werden, weil diese restlos aufgebraucht sind. Gleichwohl ergibt sich nach jetziger Betrachtung auch für das übernächste Jahr eine noch zu schließende Deckungslücke von fast einer Milliarde Euro. Es bedarf deshalb noch einer regelrechten Kraftanstrengung der Politik, um im Jahr 2010 tatsächlich ohne neue Kredite auskommen zu können. Hinzu kommt, dass die Unsicherheiten in der Wirtschaft und damit für die Entwicklung der Steuereinnahmen gewaltig sind.

Wir haben deshalb in einer Stellungnahme zum Etatentwurf 2009 gefordert, ausgabensenkende Maßnahmen, die ohnehin einen zeitlichen Vorlauf bis zu ihrer vollen haushaltsentlastenden Wirksamkeit benötigen, nicht länger hinauszuzögern, sondern sie rasch zu ergreifen. Erforderlich ist die Wiederaufnahme einer konsequenten Sparpolitik, wie sie die CDU/FDP-Landesregierung zu Beginn ihrer Regierungszeit im Jahr 2003 ergriffen hatte. Damals wurde der Grundstein für die erfolgreiche Haushaltskonsolidierung gelegt.

Zwischen Einnahmen und Ausgaben klafft eine strukturelle Deckungslücke von rund einer Milliarde Euro.

Die Ausgaben, die 2009 um 895 Millionen Euro oder 3,8 Prozent gegenüber 2008 wachsen sollen, müssen stärker begrenzt werden. Bereits in den Jahren 2007 und 2008 sind die Ausgabenzügel bei Zuwachsraten von jeweils über vier Prozent reichlich gelockert worden. Mit etwa 41 Prozent stellen die Personalaufwendungen den größten Kostenblock im Landesetat (einschließlich der Landesbetriebe) dar. Folglich müssen sich die Sparanstrengungen auf den Personalhaushalt konzentrieren.

So muss der Personalbestand tatsächlich zurückgeführt werden, indem Verwaltungsstrukturen weiter verschlankt, Verwaltungsabläufe gestrafft und Aufgaben gebündelt werden. Insbesondere in den Ministerien mit ihrer Vielzahl von Abteilungen, Referaten und Gruppen bieten sich reichlich Einsparpotentiale. Die Regierungsvertretungen, die im Zuge der Verwaltungsreform als "Trostpflaster" für die entfallenen Bezirksregierungen eingerichtet wurden und im nächsten Jahr einen erneuten Zuwachs beim Beschäftigungsvolumen (von 116 auf 132 Vollzeitstellen) erfahren sollen, sind wegen ihrer nach wie vor unzureichenden Kompetenzen entbehrlich.

Des Weiteren müssen die vielfältigen Gehaltszulagen im öffentlichen Dienstrecht auf den Prüfstand gestellt und die stark wachsenden Versorgungsausgaben für pensionierte Beamte wirkungsvoll eingedämmt werden.

Auch die Subventionen und Finanzhilfen, deren Volumen heute weitaus höher als zu Beginn der CDU/FDP-Regierungszeit liegt, müssen immer wieder aufs Neue auf ihre zwingende Notwendigkeit und Berechtigung überprüft werden. Schließlich dürfen die Ausgaben für die innere Sicherheit und die Bildung nicht von Sparauflagen ausgenommen werden. So muss die Landespolitik die Feststellung von Bildungsökonomen beherzigen, dass "mehr Geld Schule nicht automatisch besser macht". Für den notwendigen Bildungserfolg müssen sich alle mehr anstrengen: Lehrer, Schulleiter, Schüler und Eltern.
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