LV Niedersachsen und Bremen - Auch Niedersachsen braucht die Schuldenbremse

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15.12.2011

Auch Niedersachsen braucht die Schuldenbremse

BdSt bei Anhörung von Sachverständigen im Landtag

Volle zwei Tage hörten der Rechts- und Haushaltsausschuss des Niedersächsischen Landtags Anfang November 2011 Experten zur Notwendigkeit und Ausformung einer Schuldenbremse in der Niedersächsischen Verfassung an. Der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP für einen grundsätzlichen Schuldenstopp bei eng begrenzten Ausnahmen fand beim Bund der Steuerzahler Zustimmung, bei anderen Verbänden und Wissenschaftlern aber deutliche Ablehnung.

Etliche einflussreiche gesellschaftliche Gruppen wollen mit der fortschreitenden Staatsverschuldung nicht brechen. Der Staat soll die gesellschaftliche Wohlfahrt fördern, auch wenn dazu das Geld nicht vorhanden ist. Dies kann auf Dauer nicht gutgehen. Offensichtlich werden aus den beängstigenden Debatten und Entscheidungen zur Euro- bzw. Bankenrettung nicht die richtigen Schlüsse gezogen. Sonst würde auch den Schulden-Befürwortern deutlich, welch große Gefahren sich für Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit auch des Landes Niedersachsen ergeben könnten, wenn der wachsenden Staatsverschuldung nicht endlich Einhalt geboten wird.

Der im Landtag beratene Gesetzentwurf kommt den Vorgaben des Grundgesetzes in Artikel 109 Abs. 3 Satz 1 nach, dass die Haushalte von Bund und Ländern grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen sind. Ausnahmen vom strukturellen Schuldenverbot sollen nur in zwei Ausnahmefällen möglich sein. Die erste Ausnahme betrifft Wirtschaftsstörungen, bei denen eine konjunkturbedingte Verschuldung im Wirtschaftsabschwung erlaubt werden soll. Allerdings müssen die aufgenommenen Schulden vollständig im sich anschließenden Aufschwung wieder getilgt werden. Der Gesetzentwurf spricht von einer „Symmetrie“ von aufgenommenen und zu tilgenden Staatskrediten im Konjunkturablauf. Die zweite Ausnahme betrifft Naturkatastrophen oder außergewöhnliche Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen. In diesem Fall bedarf es der Zustimmung einer Zwei-Drittel- Mehrheit des Landtages. Darüber hinaus wird ein Tilgungsplan für die Rückführung der aufgenommenen Schulden verbindlich.

CDU/FDP-Gesetzentwurf kann verhängnisvolle Schuldenspirale zum Stillstand bringen

Der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP ist damit grundsätzlich geeignet, die für das Land Niedersachsen bedrohliche Schuldenspirale zum Stillstand zu bringen und gleichzeitig das Land in Krisenzeiten handlungsfähig zu halten. Gleichwohl belässt der Gesetzentwurf Auslegungs- und Handlungsspielräume für Landtag und Landesregierung, die den Erfolg der Schuldenbremse gefährden können. Darauf richteten wir in der Anhörung unser Augenmerk.

So dürfen Kredite zur Finanzierung staatlicher Aufgaben nicht über Sondervermögen, wirtschaftliche Unternehmen oder sonstige Einrichtungen ersatzweise aufgenommen werden. Auch muss verhindert werden, dass sich die Gemeinden noch stärker als heute ohnehin schon verschulden, weil das Land die Beteiligung der Gemeinden am Aufkommen von Landessteuern verringert oder sonstige Zuweisungen kürzt. Problematisch erscheinen drittens auch Sonderfinanzierungen wie Sale-and-lease-back, Forderungsverkäufe, private Vorfinanzierungen oder Public Private Partnership-Modelle. Diese alternativen Finanzierungsformen sind nicht per se abzulehnen. Sie können durchaus vorteilhaft sein, dürfen aber nicht missbräuchlich eingesetzt werden. Die Schlupflöcher lassen sich schließen, die Missbrauchsgefahren weitgehend eindämmen. Die Politik muss hierzu nur bereit sein und in einem Ausführungsgesetz weitere Grenzen setzen. Eine Verfassung kann nicht Details regeln. Sie muss sich auf die Grundsätze, also das grundsätzliche Schuldenverbot konzentrieren.

Das Grundgesetz verbietet den Ländern eine strukturelle Staatsverschuldung ab dem Jahr 2020. CDU und FDP wollen ab dem Jahr 2017 den Haushaltsausgleich in Niedersachen ohne neue Kredite erreichen. Die derzeit ausgesprochen starken Steuerzuwächse tragen mit dazu bei, dieses angestrebte Ziel zu erreichen. Letztlich ist aber entscheidend, dass die Landesregierung die Ausgaben begrenzt.
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