Steuertipps
Erwerbsminderungsrente
Besteuerung durch das Alterseinkünftegesetz 2005Die Erwerbsminderungsrente gehört zu den sonstigen Einkünften im Sinne des § 22 EStG. Bis einschließlich des Jahres 2004 werden die Erwerbsminderungsrenten, als sogenannte abgekürzte Leibrenten, lediglich mit dem Ertragsanteil der Tabelle in § 55 Abs. 2 EStDV besteuert. Mehr dazu
Vermietungsabsicht
Langjähriger LeerstandGrundsätzlich ist bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit davon auszugehen, dass diese Tätigkeit auch mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird. Dementsprechend sind nach der Rechtsprechung Aufwendungen für eine Wohnung, die nach vorheriger auf Dauer angelegter Vermietung leersteht, solange als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar, solange der Steuerpflichtige den Entschluss zur Einkünfteerzielung im Zusammenhang mit dem Leerstand der Wohnung nicht endgültig aufgegeben hat. Mehr dazu
Nachrichten
Erfolge kommen nicht von ungefähr
Sachlich fundierte und konstruktive Steuerzahler-Kritik zeigt WirkungSteter Tropfen höhlt den Stein. Dieses Sprichwort gilt besonders für die Arbeit des Bundes der Steuerzahler. Der beharrliche Kampf gegen Steuergeldverschwendung sowie für die Begrenzung der Steuer- und Abgabenbelastung ist von Erfolg gekrönt. Mehr dazu
Umstrittener Ausbau einer Huder Bahnunterführung
BdSt für Erweiterung mit AugenmaßVor mehr als 30 Jahren entschied der Kreistag des Landkreises Oldenburg den Ausbau der Kreisstraße 226 im Bereich der Gemeinde Hude. Knackpunkt waren hierbei zwei höhenbeschränkte und einspurige Bahnunterführungen. Auf der DB-Strecke Hude-Blexen wurde eine bereits im Jahr 1992 erweitert. Nach 18 Jahren soll nun der Bahn-Tunnel der DB-Strecke Oldenburg-Bremen folgen. Doch die aufwändige und teure Konstruktion stößt auf Kritik. Mehr dazu
Studien
Ausgabenprojektion und Reformszenarien der Beamtenversorgung in Niedersachsen
Neues Gutachten unterstützt BdSt-Forderung nach raschen Reformen bei BeamtenpensionenDas Land Niedersachsen steckt nicht nur in einer Schuldenfalle. Es gerät auch immer stärker in eine Pensionsfalle. Immer größere Teile der Steuereinnahmen werden für die Versorgung der Beamtenpensionäre in den nächsten Jahren und Jahrzehnten aufzuwenden sein. Der Anstieg der Versorgungsausgaben lässt sich wegen der expansiven Einstellungspolitik der 1970er und 1980er Jahre nicht mehr aufhalten. Aber die Politik steht in der Pflicht, den Zuwachs zu dämpfen. Reformschritte, wie sie in der gesetzlichen Rentenversicherung bereits vollzogen wurden, sind hierfür wirkungsgleich zu übertragen. Mehr dazu
