LV Niedersachsen und Bremen - Bettensteuern breiten sich aus

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24.05.2012

Bettensteuern breiten sich aus

Bremen, Hildesheim und Oldenburg erheben 2012 neue Abgabe

Ein Gespenst geistert durch deutsche Kommunen: Die Bettensteuer. Immer mehr Städte nutzen die bequeme aber rechtlich höchst umstrittene Abgabe auf Übernachtungen um Geld in ihre leeren Kassen zu spülen. In Niedersachsen wurde sie im vergangenen Jahr bereits in den Städten Göttingen und Osnabrück eingeführt. Seit dem 1. Januar 2012 wird nun auch in Hildesheim und Oldenburg sowie seit dem 1. April 2012 in Bremen bei Touristen und Geschäftsreisenden abkassiert. Die Landeshauptstadt Hannover will dagegen aus rechtlichen Bedenken erst ab 2014 folgen.

In der Hansestadt Bremen wird die Bettensteuer offiziell „Tourismusabgabe“ genannt und mit der Schuldenbremse gerechtfertigt. Denn nur höhere Steuereinnahmen würden Bremen befähigen, die Schuldenbremse ab 2020 einzuhalten – so lautet jedenfalls die Sichtweise des Senats. Das Abkassieren erfolgt grob nach der Sterne-Klassifizierung. Pro Übernachtung in Bremer Hotels mit mindestens vier Sternen werden drei Euro fällig, dagegen bei Hotels mit weniger Sternen 2 Euro je Nacht. Für Gästehäuser, Gasthöfe, Pensionen, Ferienhäuser, Campingplätze und ähnlichen Betrieben fallen ein Euro je Nacht an. In der Summe soll die Tourismusabgabe rund 3,6 Millionen Euro pro Jahr in die Bremer Stadtkasse spülen.

Einen ähnlichen Weg wie Bremen geht die klamme Stadt Hildesheim mit ihrer „Beherbergungssteuer“, die einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten soll. Pro Übernachtung in Hotels mit mindestens drei Sternen fallen in Hildesheim drei Euro an. Für weniger luxuriöse Hotels Gästehäuser, Pensionen, Ferienhäuser und ähnliche Einrichtungen sind 1,50 Euro je Nacht zu berappen. Für Übernachtungen in Jugendherbergen sind je 50 Cent an Steuern abzuführen. Rund 343.000 Euro an zusätzlichen Einnahmen erhoffen sich Hildesheims Politiker aus der Beherbergungssteuer.

Die Oldenburger Variante nennt sich gleichfalls „Beherbergungssteuer“ und soll einen finanziellen Beitrag zur städtischen Kulturförderung bringen. Die Steuerbelastung je Übernachtung ist von 25 Cent bis fünf Euro gestaffelt. Die konkrete Steuerlast hängt jedoch nicht von Hotel-Sternen sondern von der Höhe des individuellen Beherbergungsaufwands ab. Darunter ist der aufgewendete Betrag des Gastes je Übernachtung zu verstehen – einschließlich der Mehrwertsteuer! Beispielsweise fallen auf Brutto-Übernachtungskosten von 60 Euro genau 1,50 Euro an Beherbergungssteuer an. Die Stadt Oldenburg erhofft sich auf diese Weise jährliche Steuereinnahmen von rund 350.000 Euro.

Hannover will Rechtssicherheit abwarten

Einen Sonderweg hat dagegen die Landeshauptstadt Hannover eingeschlagen. Die Ratsmehrheit hat sich zwar prinzipiell für die Einführung einer Bettensteuer ausgesprochen, jedoch fehlte es an der Bereitschaft, sich auf ein juristisches Abenteuer mit ungewissem Ausgang einzulassen. Daher wurde die Stadtverwaltung beauftragt, bis Ende 2013 einen Satzungsentwurf mit gestaffelten Festbeträgen auszuarbeiten, deren jährliches Steueraufkommen insgesamt fünf Millionen Euro betragen soll. Die letztendliche Einführung der Bettensteuer wird vom Ausgang der laufenden Verfahren abhängig gemacht. Sollte die Rechtmäßigkeit der Bettensteuer höchstrichterlich bestätigt werden, so will Hannover ab dem Jahr 2014 mit dem Abkassieren beginnen. Die Landeshauptstadt begründet die geplante Abgabe u.a. mit dem verringerten Umsatzsteuersatz für Übernachtungen, die zu kommunalen Einnahmeausfällen geführt haben.

Der Bund der Steuerzahler hat in allen Fällen energisch gefordert, von der Bettensteuer Abstand zu nehmen. Denn abgesehen davon, dass die Abgabe schon an sich eine ungerechtfertigte steuerpolitische Wegelagerei darstellt, sprechen viele rechtliche Gründe gegen eine überstürzte Einführung. So hat etwa der Bund mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz zielgerichtet den Mehrwertsteuersatz für Hotelübernachtungen gesenkt, um den deutschen Tourismusstandort zu stärken. Aus Gründen der Steuersystematik ist Kritik an dieser Maßnahme durchaus berechtigt. Aber es kann nicht hingenommen werden, dass mit der Bettensteuer dieses Ziel absichtlich konterkariert und somit das Prinzip der Bundestreue verletzt wird. Zudem ist es fraglich, ob die willkürlichen Staffelungen dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz gerecht werden, d.h. wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich behandelt wird. Überdeutlich wird dies z.B. in Bremen, wo für eine Übernachtung in einer Studentenpension ein Euro und in einem Fünf-Sterne-Hotel drei Euro Steuer anfallen – also Steuersätze und Netto-Übernachtungspreise absolut unverhältnismäßig zueinander stehen. Doch die regierenden Parteien in Bremen, Hildesheim und Oldenburg lassen es nach dem Prinzip Hoffnung lieber auf Rechtsstreitigkeiten ankommen als weitere einschneidende Sparmaßnahmen vorzunehmen. Der Landeshauptstadt Hannover kann immerhin zu Gute gehalten werden, sich für den rechtlich sauberen Weg entschieden zu haben. Dessen ungeachtet führt aber auch dieser Weg in eine finanzpolitische Sackgasse – denn nur nachhaltige Ausgabenkürzungen führen zur langfristigen Gesundung der öffentlichen Finanzen.
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