LV Niedersachsen und Bremen - Bund der Steuerzahler droht Bildungssenatorin mit Klage

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20.03.2009

Bund der Steuerzahler droht Bildungssenatorin mit Klage

Auskunft zum Ausmaß der Lehrer-Streiks vom Februar soll gerichtlich erstritten werden

Der Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen droht Bremens Bildungssenatorin Jürgens-Pieper mit einer presserechtlichen Auskunftsklage, falls sie nicht innerhalb einer Woche die erbetenen Auskünfte zum Ausmaß der Lehrer-Streiks vom 13. Februar 2009 erteilt. Der Verband will detailliert wissen, an wie vielen Grund- und Gesamtschulen, Gymnasien und Berufsschulen der Unterricht ausfiel, weil beamtete Lehrer zur Unterstützung der Gewerkschaftsforderungen nach acht Prozent mehr Gehalt die Arbeit niederlegten. Auch die genaue Zahl der streikenden Beamten in den jeweiligen Schulformen wird erfragt.

Der Bund der Steuerzahler hatte sich in den letzten Wochen als Herausgeber einer eigenen Zeitschrift mehrmals ergebnislos um die Angaben bemüht. Nach dem Bremischen Pressegesetz sind die Behörden verpflichtet, der Presse gegenüber in Angelegenheiten von öffentlichem Interesse Auskünfte zu erteilen. Dem sei die Behörde bislang nicht nachgekommen, obwohl der Informationsanspruch nicht durch Hinderungsgründe nach dem Pressegesetz eingeschränkt sei. Die Bildungsbehörde habe sich bislang mit dem Argument vor der Beantwortung drücken wollen, der Themenkomplex sei Gegenstand einer parlamentarischen Anfrage. Mit dieser abwegigen Argumentation könne jedoch das Informationsrecht eines Presseorgans nicht ausgehebelt werden, meint der Bund der Steuerzahler.

Der Verband hat deshalb eine Klageschrift entwerfen lassen und diese vorab der Bildungssenatorin zur Kenntnis übersandt. Darin verweist der Bund der Steuerzahler auch auf eigene, in der Vergangenheit erfolgreich durchgeführte Auskunftsklagen zur Beschaffung von Informationen von öffentlichem Interesse. Zuletzt hatte der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung vom Februar 2005 den Informationsanspruch des Bundes der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen als Herausgeber einer Zeitschrift bestätigt.

Der Bund der Steuerzahler hält die Arbeitsniederlegungen beamteter Lehrer für ein Dienstvergehen. Mit dem Streik hätten die Beamten die ihnen obliegenden Pflichten schuldhaft verletzt. Der Senat als Dienstherr muss deshalb nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler "alle Register des Bremischen Disziplinargesetzes ziehen", um künftig vor derartigen Rechtsverstößen abzuschrecken.

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