Bund der Steuerzahler fordert „Vorschaltgesetz Kreisreform“
Stellenneubesetzungen etwa, so sie denn unabdingbar seien, dürften in diesen Kreisen nur noch befristet vorgenommen, neue Dezernenten nicht mehr bestellt und Investitionen in die Infrastruktur (etwa in Krankenhäuser, Berufsschulen oder die Abfallwirtschaft) nur noch „fusionsverträglich“ getätigt werden. Ferner müsse das Land bei Kreditgenehmigungen durch die Kommunalaufsicht verhindern, dass Kreispolitiker nicht noch Entscheidungen mit hohen Folgekosten treffen, die sich nach einer Fusion als nutzlos herausstellen. Die für die Steuerzahler kostenträchtigen Fehlentscheidungen im Zuge der Gebietsreformen in den 1970er Jahren dürften sich nicht wiederholen.
Der Bund der Steuerzahler begrüßt die neue Einsicht der Landesregierung, spätestens in vier Jahren kommunale Gebietsreformen durch Landesgesetz anzuordnen, sofern dies bis dahin nicht auf freiwilligen Wege geschehen sei. Es sei längst überfällig, dass sich die Landesregierung jetzt auch öffentlich zu ihrer Verantwortung für zukunftsfähige Kreisstrukturen bekenne. Dies hatte der Bund der Steuerzahler in der Vergangenheit wiederholt gefordert.
Der Bund der Steuerzahler sieht sich zudem durch das Gutachten von Prof. Hesse in seiner langjährigen Auffassung bestätigt, dass freiwillige Kooperationen der Kreise zur Begrenzung der Verwaltungsausgaben allein nicht ausreichten. Damit sei jetzt auch wissenschaftlich bestätigt, dass die Landesregierung zu lange auf „das falsche Pferd gesetzt“ habe, da sie sich bis zuletzt nachhaltige entlastende Effekte durch die freiwillige Verwaltungszusammenarbeit von selbständig bleibenden Kreisen erhofft hatte.



