Presse > Presseinformationen > 2010
28.10.2010
So schickte die niedersächsische Landesschulbehörde zwei Lehrerinnen im Alter von 37 und 40 Jahren in den Beamten-Ruhestand, obwohl die versorgungsrechtlichen Voraussetzungen dafür nicht gegeben waren. Jede der pensionierten Lehrerinnen erhält nun rund 1.350 Euro pro Monat an Ruhegehalt – bei einer unterstellten 40-jährigen Laufzeit kann sich die Belastung für die Steuerzahler auf zusammen knapp 1,3 Millionen Euro belaufen. Wegen der besonderen Schwere der Verfehlungen erstattete der Bund der Steuerzahler Strafanzeige wegen des Verdachts der Untreue. Im Osnabrücker Land machte das Kunstprojekt „COLOSSAL“ seinem Namen alle Ehre. Die künstlerische Reflexion der Varusschlacht überschritt das verbindlich festgelegte Budget um satte 184.000 Euro. In Buxtehude sorgt ein 70.000 Euro teurer Schwimmsteg zwischen der Malerschulinsel und dem Wehdenhof weiter für Verärgerung. Aus Sicherheitsgründen, technischen Mängeln und wegen der Gezeiten wurde der Schwimmsteg für den normalen Publikumsverkehrs gesperrt und ist ebenso für große Teile der Wassersportler nicht nutzbar. Zu Lasten der Steuerzahler gehen auch 60.000 Euro, die die Stadt Hannover an ein Bauunternehmen zahlen musste. Die Landeshauptstadt hatte nämlich die Beantwortung einer unproblematischen Bauvoranfrage verschleppt, um neue baurechtliche Voraussetzungen zur Verhinderung eines ungeliebten Einzelhandelsprojekts schaffen zu können. Indessen kam den Steuerzahlern in der ostfriesischen Samtgemeinde Hage der langgehegte Traum von einem Campingplatz in Blandorf teuer zu stehen. Das dazu auserkorene Grundstück wurde seitens der Samtgemeinde 2002 für rund 350.000 Euro gekauft, um es einem privaten Betreiber zu überlassen. Nachdem das scheiterte, wurde es 2009 für 150.000 Euro an einen anderen privaten Investor verkauft. Die Stadt Goslar musste erfahren, wie kostspielig Steuerzahler Formmängel kommen können. Die außergerichtliche Einigung zu rechtlich umstrittenen Mietvertragskündigungen ließ sich die Stadt finanzielle Zugeständnisse in Höhe von insgesamt etwa 73.000 Euro kosten.
In Bremerhaven mussten die Steuerzahler für Bürgschaften von zwei im Jahre 2002 verkauften kommunalen Altenheimen geradestehen. Dem Magistrat gelang es acht Jahre lang nicht, für die vertraglich vereinbarte Ablösung zu sorgen, so dass die Seestadt nach der Pleite des privaten Altenheimbetreibers ca. 1,5 Millionen Euro an dessen kreditgebende Bank zahlen musste. In Bremen-Vegesack wird ein beabsichtigter 371.000 Euro teurer Tunnel für Fußgänger gerügt, der ohne dringende Notwendigkeit die Tiefgarage am Sedanplatz mit der ehemaligen Kramer-Immobilie verbinden soll.
Traditionell gehören zum Schwarzbuch auch jene positiven Fälle, in denen es dem Bund der Steuerzahler gelang, erkannte Steuergeldverschwendungen einzudämmen bzw. zu Fall zu bringen. So wird Bremen zum Ende Februar 2011 endlich sein hoch defizitäres Musical-Abenteuer beenden. Mit einem Gesamtaufwand von rund 58 Millionen Euro hinterlässt dieses Fiasko der Hansestadt aber ein schweres finanzielles Erbe. Eine glückliche Wendung nahm der im Schwarzbuch 2008 zuletzt kritisierte Fall der leerstehenden „Bornemann-Immobilie“ in Obernkirchen (Landkreis Schaumburg), für die das Land Niedersachsen unnützerweise jährlich rund 80.000 Euro Miete zahlen musste. Im Zuge eines Eigentümerwechsels konnte der bis ursprünglich Ende Dezember 2013 laufende Mietvertrag schon im September 2010 gegen eine „Mietausstiegszahlung“ von 100.000 Euro vorzeitig beendet werden.
Die 10 genannten Fälle aus Niedersachsen und Bremen finden Sie im Wortlaut im angefügten pdf-Dokument.
Alle Fälle bundesweit finden Sie im Internet unter http://schwarzbuch.steuerzahler.de.
Die öffentliche Verschwendung 2010
Zehn Schwarzbuch-Fälle aus Niedersachsen und BremenIn Bremerhaven mussten die Steuerzahler für Bürgschaften von zwei im Jahre 2002 verkauften kommunalen Altenheimen geradestehen. Dem Magistrat gelang es acht Jahre lang nicht, für die vertraglich vereinbarte Ablösung zu sorgen, so dass die Seestadt nach der Pleite des privaten Altenheimbetreibers ca. 1,5 Millionen Euro an dessen kreditgebende Bank zahlen musste. In Bremen-Vegesack wird ein beabsichtigter 371.000 Euro teurer Tunnel für Fußgänger gerügt, der ohne dringende Notwendigkeit die Tiefgarage am Sedanplatz mit der ehemaligen Kramer-Immobilie verbinden soll.
Traditionell gehören zum Schwarzbuch auch jene positiven Fälle, in denen es dem Bund der Steuerzahler gelang, erkannte Steuergeldverschwendungen einzudämmen bzw. zu Fall zu bringen. So wird Bremen zum Ende Februar 2011 endlich sein hoch defizitäres Musical-Abenteuer beenden. Mit einem Gesamtaufwand von rund 58 Millionen Euro hinterlässt dieses Fiasko der Hansestadt aber ein schweres finanzielles Erbe. Eine glückliche Wendung nahm der im Schwarzbuch 2008 zuletzt kritisierte Fall der leerstehenden „Bornemann-Immobilie“ in Obernkirchen (Landkreis Schaumburg), für die das Land Niedersachsen unnützerweise jährlich rund 80.000 Euro Miete zahlen musste. Im Zuge eines Eigentümerwechsels konnte der bis ursprünglich Ende Dezember 2013 laufende Mietvertrag schon im September 2010 gegen eine „Mietausstiegszahlung“ von 100.000 Euro vorzeitig beendet werden.
Die 10 genannten Fälle aus Niedersachsen und Bremen finden Sie im Wortlaut im angefügten pdf-Dokument.
Alle Fälle bundesweit finden Sie im Internet unter http://schwarzbuch.steuerzahler.de.



