„Entschlossener sparen“
Bund der Steuerzahler nimmt Stellung zu Ergebnissen der KabinettsklausurDer Bund der Steuerzahler weist daraufhin, dass im kommenden Jahr bislang mit einem Finanzierungsdefizit von 3,28 Milliarden Euro zu rechnen sei. Dies entspricht 13 Prozent des Haushaltsvolumens. Der Überhang der Ausgaben über die Einnahmen setze sich in den Jahren 2012 und 2013 in fast unveränderter Höhe fort. Die Haushaltslücke betrage aufsummiert bis 2013 deshalb 9,72 Milliarden Euro. Aus den jüngsten Beschlüssen der Landesregierung könnten allenfalls konkrete haushaltsentlastende Effekte bis 2013 in Höhe von 2,40 Milliarden Euro und damit von nur etwa einem Viertel der Deckungslücken abgeleitet werden. Annähernd 50 Prozent der Defizite würden in den Jahren 2011 bis 2013 durch zusätzliche Schulden in Höhe von 4,80 Milliarden Euro gedeckt. Für das verbleibende Viertel gebe es auch nach der Haushaltsklausur keine konkreten Sparvorschläge oder Einsparverpflichtungen, sondern allenfalls Absichtserklärungen.
Der Bund der Steuerzahler fordert deshalb, die von der Landesregierung verabredeten Prüfaufträge zur künftigen Behördenstruktur, zu Stelleneinsparungen im Schulbereich bei sinkenden Schülerzahlen, zum Subventionsabbau und zu höheren Lehrverpflichtungen für Professoren zügig abzuarbeiten. Im Interesse künftiger Generationen müssten die Landesausgaben mit Ende der Finanz- und Wirtschaftskrise schnell an die zur Verfügung stehenden Einnahmen angepasst werden.
Auf Zustimmung stößt beim Bund der Steuerzahler die stufenweise Anhebung der gesetzlichen Altersgrenze für Beamte auf das 67. Lebensjahr. In diesem Punkt würden die rentenrechtliche Regelungen Eins zu Eins auf das Beamtenrecht übertragen. Die Landesregierung dürfe aber nicht übersehen, dass mit dieser Maßnahme die in den nächsten Jahren dramatisch ansteigenden Versorgungsausgaben nur äußerst bescheiden gedämpft werden könnten. Wegen der langen Übergangsphase bis 2029 seien die starken pensionsnahen Beamtenjahrgänge kaum oder nur im geringen Maße betroffen. Der Bund der Steuerzahler hält es deshalb für unerlässlich, dass in der Beamtenversorgung analog zum Rentenrecht ein Nachhaltigkeitsfaktor eingebaut wird, der die Beamtenpensionen mit der ungünstiger werdenden demographischen Entwicklung verknüpft.
