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07.06.2010
Im Fokus unserer Kritik steht das Ruhegehalt, für das keine eigenen Beiträge entrichtet werden müssen. Das monatliche Ruhegehalt beträgt ab einer Amtszeit von zwei Jahren und 274 Tagen derzeit 2.295 Euro. Dies entspricht 19,13 v. H. des Amtsgehaltes von rund 12.000 Euro monatlich. Der Anspruch besteht ab Vollendung des 60. Lebensjahres. Ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer, der über 40 Jahre Höchstbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, was in der Praxis kaum jemand erreicht, erhält derzeit 2.285 Euro monatlich an Rentenleistungen ab dem 65. Lebensjahr. Deutlicher lässt sich die Überversorgung der niedersächsischen Minister im Alter nicht zeigen.
Ruhegehalt
Ab drei (vier) Jahren und 274 Tagen erhöh sich der Ruhegehaltsanspruch der Minister auf 2.813 Euro (3.329 Euro) im Monat. Für jedes weitere Amtsjahr steigert sich die monatliche Pension um 287 Euro bis zum Höchstsatz von 8.610 Euro. Dieser Höchstsatz wird nach 23 Amtsjahren erreicht. Bei längeren Amtszeiten wird das Ruhegehalt bereits abschlagsfrei ab dem 55. Lebensjahr ausgezahlt.
Die Ministerpensionen müssen auf ein vernünftiges Maß begrenzt und das Pensionsalter - wie für Bundesminister – auf die allgemeine Altersgrenze von 65. Jahren angehoben werden. Für noch besser halten wir in Niedersachsen eine generelle Systemumstellung bei der Ministerversorgung: Statt einer steuerfinanzierten „Staatspension“ sollten die Minister während ihrer Amtszeit mit eigenen Beiträgen für das Alter vorsorgen. In diesem Fall sollten die Amtsgehälter der Minister angemessen erhöht werden.
Übergangsgeld
Als Übergangsgeld erhalten ausscheidende Landesminister für die ersten drei Monate das Amtsgehalt in voller Höhe und für weitere bis zu 21 Monate die Hälfte des Amtsgehaltes. Das Übergangsgeld wird gekürzt, wenn andere Erwerbseinkünfte vorliegen. Allerdings können zusätzlich anteilige Diäten nach dem Abgeordnetengesetz hinzukommen, die ein amtierender Landesminister nicht erhält. Dies führt zu der kuriosen Situation, dass ein ausgeschiedener Landesminister in den ersten drei Monaten der Übergangsgeld-Phase höhere Ansprüche aus Minister- und Abgeordnetengesetz hat als sie einem amtierenden Minister mit Landtagsmandat zustehen.
Das Übergangsgeld sollte auf maximal ein Jahr begrenzt werden. Ausscheidenden Ministern ist zu zumuten, binnen Jahresfrist neue Berufsperspektiven zu entwickeln und umzusetzen.
Steuerfreie Dienstaufwandsentschädigungen
Neben den Amtsbezügen erhalten die Minister eine steuerfreie Dienstaufwandsentschädigung von 500 Euro monatlich. Für den Ministerpräsidenten beträgt sie 750 Euro. Bei voll ausgestatteten Ministerbüros, Dienstwagen samt Chauffeur und Erstattung dienstlich veranlasster Aufwendungen aus der Landeskasse ist eine Berechtigung für eine steuerfreie Dienstaufwandsentschädigung nicht zu erkennen. Dieses Relikt aus früheren Zeiten sollte ersatzlos gestrichen werden.
Fazit: Niedersächsische Landesminister sind nicht überbezahlt, aber überversorgt. Das Ruhegehalt kommt zu früh, es ist zu hoch und es erfolgt ohne eigene Beitragszahlung. Abstriche sind überfällig. Noch besser wäre eine Systemumstellung wie es die Bremer Bürgerschaftsabgeordneten vorgemacht haben.
Ex-Minister fallen weich
Lebenslanges Ruhegehalt schon nach kurzer Amtszeit
Im Fokus unserer Kritik steht das Ruhegehalt, für das keine eigenen Beiträge entrichtet werden müssen. Das monatliche Ruhegehalt beträgt ab einer Amtszeit von zwei Jahren und 274 Tagen derzeit 2.295 Euro. Dies entspricht 19,13 v. H. des Amtsgehaltes von rund 12.000 Euro monatlich. Der Anspruch besteht ab Vollendung des 60. Lebensjahres. Ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer, der über 40 Jahre Höchstbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, was in der Praxis kaum jemand erreicht, erhält derzeit 2.285 Euro monatlich an Rentenleistungen ab dem 65. Lebensjahr. Deutlicher lässt sich die Überversorgung der niedersächsischen Minister im Alter nicht zeigen.Ruhegehalt
Ab drei (vier) Jahren und 274 Tagen erhöh sich der Ruhegehaltsanspruch der Minister auf 2.813 Euro (3.329 Euro) im Monat. Für jedes weitere Amtsjahr steigert sich die monatliche Pension um 287 Euro bis zum Höchstsatz von 8.610 Euro. Dieser Höchstsatz wird nach 23 Amtsjahren erreicht. Bei längeren Amtszeiten wird das Ruhegehalt bereits abschlagsfrei ab dem 55. Lebensjahr ausgezahlt.
Die Ministerpensionen müssen auf ein vernünftiges Maß begrenzt und das Pensionsalter - wie für Bundesminister – auf die allgemeine Altersgrenze von 65. Jahren angehoben werden. Für noch besser halten wir in Niedersachsen eine generelle Systemumstellung bei der Ministerversorgung: Statt einer steuerfinanzierten „Staatspension“ sollten die Minister während ihrer Amtszeit mit eigenen Beiträgen für das Alter vorsorgen. In diesem Fall sollten die Amtsgehälter der Minister angemessen erhöht werden.
Übergangsgeld
Als Übergangsgeld erhalten ausscheidende Landesminister für die ersten drei Monate das Amtsgehalt in voller Höhe und für weitere bis zu 21 Monate die Hälfte des Amtsgehaltes. Das Übergangsgeld wird gekürzt, wenn andere Erwerbseinkünfte vorliegen. Allerdings können zusätzlich anteilige Diäten nach dem Abgeordnetengesetz hinzukommen, die ein amtierender Landesminister nicht erhält. Dies führt zu der kuriosen Situation, dass ein ausgeschiedener Landesminister in den ersten drei Monaten der Übergangsgeld-Phase höhere Ansprüche aus Minister- und Abgeordnetengesetz hat als sie einem amtierenden Minister mit Landtagsmandat zustehen.
Das Übergangsgeld sollte auf maximal ein Jahr begrenzt werden. Ausscheidenden Ministern ist zu zumuten, binnen Jahresfrist neue Berufsperspektiven zu entwickeln und umzusetzen.
Steuerfreie Dienstaufwandsentschädigungen
Neben den Amtsbezügen erhalten die Minister eine steuerfreie Dienstaufwandsentschädigung von 500 Euro monatlich. Für den Ministerpräsidenten beträgt sie 750 Euro. Bei voll ausgestatteten Ministerbüros, Dienstwagen samt Chauffeur und Erstattung dienstlich veranlasster Aufwendungen aus der Landeskasse ist eine Berechtigung für eine steuerfreie Dienstaufwandsentschädigung nicht zu erkennen. Dieses Relikt aus früheren Zeiten sollte ersatzlos gestrichen werden.
Fazit: Niedersächsische Landesminister sind nicht überbezahlt, aber überversorgt. Das Ruhegehalt kommt zu früh, es ist zu hoch und es erfolgt ohne eigene Beitragszahlung. Abstriche sind überfällig. Noch besser wäre eine Systemumstellung wie es die Bremer Bürgerschaftsabgeordneten vorgemacht haben.



