Geheimniskrämerei bei rechtswidrigen Leistungszulagen an Kommunalbeamte
Bund der Steuerzahler fordert lückenlose Information der ÖffentlichkeitIm Juli 2011 wurde öffentlich, dass der Landkreis Osnabrück und viele seiner kreisangehörigen Städte und Gemeinden jahrelang an fast alle ihre Beamten Leistungszulagen gezahlt haben. Diese Praxis widersprach eindeutig der „Niedersächsischen Landesverordnung über die Gewährung von Prämien und Zulagen für besondere Leistungen“ (NLPZVO), welche sowohl die Höhe der Leistungszulagen als auch die Anzahl der Zulagen-Empfänger limitiert. Nur 15 Prozent der Beamten in der Besoldungsgruppe A sowie weitere 15 Prozent der Beamten, die das Endgrundgehalt noch nicht erreicht haben, dürfen in den Genuss von Leistungszulagen kommen. Wird eine Zulage von der Kommune bewilligt, so darf die monatliche Höhe höchstens sieben Prozent des Anfangsgrundgehalts der entsprechenden Besoldungsgruppe betragen. Angesichts massiver Verstöße gegen diese Obergrenzen und auch aufgrund einer Anzeige des Bundes der Steuerzahler ermittelt die Staatsanwaltschaft Osnabrück wegen des Verdachts der Untreue ein.
Bedauerlicherweise war die rechtswidrige Vergabe von Leistungszulagen an kommunale Beamte nicht auf den Raum Osnabrück beschränkt. Nach einer Befragung der Landkreise und kreisfreien Städte teilte das Niedersächsische Innenministerium im Dezember 2011 mit, das mindestens 40 Städte und Gemeinden gegen geltendes Landesrecht verstoßen hätten. Der Bund der Steuerzahler bat um die konkrete Nennung der Zulagen-Sünder, jedoch war das Innenministerium dazu nicht bereit. Ebenso mauerten viele Landkreise. Eine Aufklärung schlichtweg verweigert haben die Landkreise Emsland, Harburg, Nienburg/Weser, Peine, Rotenburg (Wümme), Stade und Uelzen. Dem Verband bis heute überhaupt nicht geantwortet haben dagegen die Landkreise Ammerland, Cuxhaven, Helmstedt, Holzminden, Northeim und Osterholz.
Von den 40 Städten und Gemeinden, in denen es zur unberechtigten Auszahlung der Zulagen gekommen ist, seien der interessierten Öffentlichkeit lediglich 18 namentlich bekannt. Von diesen wiederum hätten nur 5 Städte und Gemeinden konkrete Angaben zum Ausmaß der Zulagengewährung gemacht. Zusammen hätten diese fünf Städte und Gemeinden rund 352.000 Euro an Leistungszulagen für ihre Beamtenschaft ausgegeben – den Großteil davon wohl entgegen landesrechtlicher Bestimmungen. Der Bund der Steuerzahler befürchtet daher, dass sich die Gesamthöhe der rechtswidrig gewährten Leistungszulagen in Niedersachsen auf Millionenhöhe bewegt, was die Wichtigkeit einer transparenten Aufklärung unterstreicht. Das Niedersächsische Innenministerium und die betroffenen Landkreise sind aufgefordert, ihre Verschleierungstaktik endlich zu beenden.



