LV Niedersachsen und Bremen - Geldauflage für zwei Oldenburger Professoren

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02.11.2010

Geldauflage für zwei Oldenburger Professoren

Strafanzeige des Bundes der Steuerzahler zeigt Wirkung

Für die rechtswidrige „100.000 Euro Spende“ aus niedersächsischen Fördergeldern an eine Informatik-Akademie auf Rügen im Jahr 2006 werden zwei Vorstände des Oldenburger Forschungsinstituts OFFIS e. V. zur Rechenschaft gezogen. Gegen Zahlung einer Geldauflage von je 1000 Euro ist die Staatsanwaltschaft Oldenburg zur Einstellung des Untreue-Verfahrens gegen die beiden Professoren bereit. Dies berichtet der Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen, der im Mai 2010 Strafanzeige erstattet hatte.

Angesichts des schwerwiegenden Verstoßes gegen öffentliche Zuwendungsbestimmungen seien die beiden Instituts-Vorstände glimpflich davongekommen, heißt es beim Bund der Steuerzahler. Subventionsempfängern sei es nicht gestattet, nach eigenem Gutdünken mit Steuergeldern des Landes zu verfahren. Sie hätten sich vielmehr strikt an die zuwendungsrechtlichen Vorgaben zu halten. Danach durften niedersächsische Haushaltsmittel nur für die Forschungsförderung im eigenen Land eingesetzt werden. Die 100.000 Euro sind im Rahmen einer Schadenswiedergutmachung zwischenzeitlich wieder nach Niedersachsen zurückgeflossen, erklärt der Bund der Steuerzahler abschließend.

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