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02.11.2010
Geldauflage für zwei Oldenburger Professoren
Strafanzeige des Bundes der Steuerzahler zeigt WirkungAngesichts des schwerwiegenden Verstoßes gegen öffentliche Zuwendungsbestimmungen seien die beiden Instituts-Vorstände glimpflich davongekommen, heißt es beim Bund der Steuerzahler. Subventionsempfängern sei es nicht gestattet, nach eigenem Gutdünken mit Steuergeldern des Landes zu verfahren. Sie hätten sich vielmehr strikt an die zuwendungsrechtlichen Vorgaben zu halten. Danach durften niedersächsische Haushaltsmittel nur für die Forschungsförderung im eigenen Land eingesetzt werden. Die 100.000 Euro sind im Rahmen einer Schadenswiedergutmachung zwischenzeitlich wieder nach Niedersachsen zurückgeflossen, erklärt der Bund der Steuerzahler abschließend.



