LV Niedersachsen und Bremen - Göttinger Baustopp-Verfügung

Aus unserer Arbeit > Nachrichten
08.03.2010

Göttinger Baustopp-Verfügung

Private Schadenersatzansprüche zu Lasten der Stadtkasse

Über einen Zeitraum von mehr als 15 Jahren stritten die Stadt Göttingen und ein Bürger um einen kleinen Anbau. Erst ein Machtwort der damaligen Bezirksregierung Braunschweig half, die Streitereien zu beenden. Zur Abgeltung von Schadenersatzforderungen soll Göttingen nun mindestens 60.000 Euro an den Bauherren zahlen.

Im Jahr 1992 erteilte die Stadt einen Bauvorbescheid für den kleinen Büroanbau an ein mehrstöckiges Wohnhaus. Im Mai 1993 erging die eigentliche Baugenehmigung und noch im gleichen Monat starteten die Bauarbeiten. Aufgrund eines Widerspruchs des Nachbarn, der seinerzeit Präsident des Verwaltungsgerichts war, wurden die Bauarbeiten gestoppt und die Baugenehmigung im Herbst 1994 aufgehoben: Es seien die vorgeschriebenen Abstände zu den Grundstücksgrenzen nicht eingehalten worden. Dies geschah, obwohl die Bauarbeiten seit 15 Monaten vorangeschritten waren und das Widerspruchsrecht somit bereits verwirkt war. Einem seinerzeitigen Gerichtspräsidenten aber gelang es, einen rechtskräftigen Bescheid in Frage zu stellen.

Der Bauherr, ein selbständiger Computerfachmann, widersprach der rückwirkenden Versagung der Baugenehmigung und stellte neue Bauanträge – jedoch ohne Wirkung. Nach über zehn Jahren andauerndem Schriftverkehr, Widersprüchen, Rückbauverfügungen, Bußgeldern und Prozessen sprach die damalige Bezirksregierung Braunschweig ein Machtwort. Im Oktober 2004 hob sie die Rückbauverfügung auf und gab dem Bauherrn schließlich Recht, sodass die im November 1994 verfügte Aufhebung der Baugenehmigung vom Mai 1993 im Dezember 2004 widerrufen wurde.

Der Streit zwischen Stadt und Bauherr war damit aber noch nicht beigelegt. Denn der Bauherr machte Schadenersatzansprüche geltend, welche nach seiner Rechnung u.a. durch Zinszahlungen, Anwaltskosten und Gerichtsgebühren ca. 304.000 Euro betragen. Die Angelegenheit landete prompt beim Landgericht Göttingen. In der mündlichen Verhandlung in dem Rechtsstreit am 29. Oktober 2009 schlug die zuständige Kammer einen Vergleich vor. Denn ein Teil der Ansprüche sei womöglich „als verjährt anzusehen“. Ferner sei nach bisheriger Einschätzung „eine Amtspflichtverletzung der für die [Stadt Göttingen] handelnden Personen“ anzunehmen. Zur gütlichen Streitbeilegung schlägt die Kammer des Landgerichts vor, an den Bauherrn zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche 60.000 Euro zu zahlen. Kommt der Vergleich zu Stande, wären die Streitereien nach mehr als 15 Jahren endlich beendet.

Letztlich ist das ganze Verfahren durch eine unangemessene und juristisch zweifelhafte, wenn nicht gar rechtswidrige Baustoppentscheidung der Stadt Göttingen ausgelöst worden. Es wird die Steuerzahler neben den 60.000 Euro an Vergleichskosten eine unbekannte Summe an Verwaltungs- und Gerichtskosten bescheren – wenn denn nicht weiter prozessiert wird. Kein gutes Bild auf den deutschen Rechtsstaat wirft der Aspekt, dass offensichtlich die berufliche Stellung des Beschwerdeführers (Gerichtspräsident) die städtischen Entscheidungsträger stark beeinflusste.

Suche
Staatsverschuldung in Niedersachsen
0
Zuwachs / Sekunde
0
Schulden / Kopf
0