LV Niedersachsen und Bremen - Göttinger Rathaus weiter in der Kritik

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14.06.2010

Göttinger Rathaus weiter in der Kritik

Rechtsamtsleiter wird Schikane gegen Bauherrn vorgeworfen
Der über 15 Jahre anhaltende Rechtsstreit zwischen der Stadt Göttingen und einem Bauherrn, in dem es im Kern um die Genehmigung eines kleinen Büroanbaus an ein Wohnhaus geht, wird immer skurriler.

Der genehmigte Bauantrag eines privaten Bauherrn wurde während der Bauphase von der Stadt widerrufen. Die verhängte Rückbauverfügung hob die damalige Bezirksregierung Braunschweig nach jahrelanger Auseinandersetzung auf (siehe April-Ausgabe 2010 dieser Zeitschrift).

Wie inzwischen bekannt wurde, hat die Stadt Göttingen in einem weiteren Verfahren, das auch im Zusammenhang mit dem Baugenehmigungsstreit steht, zu dubiosen Mitteln gegriffen.

Es ist nämlich eine brisante E-Mail vom 28. September 2007 zum Vorschein gekommen. In dieser E-Mail hat der Rechtsamtsleiter dem Oberbürgermeister Göttingens die Beauftragung eines externen Prozessbevollmächtigten angeregt, um das Kostenrisiko für den Kläger zu erhöhen und ihn abzuschrecken. Der Oberbürgermeister lehnte das seinerzeit zwar ab, dennoch erfolgte im Februar 2009 eine Mandatierung. Begründet wird dies in einem Schreiben des Oberbürgermeisters an den Bund der Steuerzahler damit, dass kurz vor der mündlichen Verhandlung der Bauherr persönliche Vorwürfe gegenüber dem Rechtamtsleiter schriftlich erhoben habe. Um Sachlichkeit zu wahren, wollte der Leiter an der Verhandlung nicht mehr teilnehmen. Andere Kollegen des Referates Recht hätten nicht einspringen können, weil sie entweder persönlich verhindert oder nicht mit dem Verfahren vertraut gewesen wären.

Nach Bekanntwerden der auf die E-Mail gestützten Vorwürfe des Verstoßes der Neutralitätspflicht und des Missbrauchs einer besonderen Macht- und Vertrauensstellung hat der Leiter des Referates Recht einen Antrag auf Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen sich selbst gestellt. Die Prüfung wurde von der zuständigen Personalverwaltung aufgegriffen.

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