LV Niedersachsen und Bremen - Große Intransparenz beim Krankenstand in niedersächsischen Rat- und Kreishäusern

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31.01.2011

Große Intransparenz beim Krankenstand in niedersächsischen Rat- und Kreishäusern

Bund der Steuerzahler fordert einheitliche Kriterien

Der Bund der Steuerzahler fordert einheitliche Kriterien zur Erfassung und Veröffentlichung der Krankenstände in niedersächsischen Rat- und Kreishäusern. Diese bildeten die Voraussetzung für interkommunale Fehlzeiten-Vergleiche, die wiederum Rückschlüsse auf die Wirtschaftlichkeit der jeweiligen Verwaltungen erlaubten und damit im Interesse der Kommunen selbst wie auch der steuerzahlenden Bürger lägen. Zurzeit herrsche auf diesem Feld große Intransparenz. Viele Kommunen ließen sich bei der Krankenquote ihrer Bediensteten gar nicht in die Karten schauen. Andere veröffentlichten krankheitsbedingte Fehlzeiten-Statistiken, die häufig auf unterschiedlichen Abgrenzungen beruhten.

Der Bund der Steuerzahler bemängelt, dass die Krankentage in den Kommunen uneinheitlich nach Kalender- und Arbeitstagen erfasst werden. Die Anzahl der Arbeitstage könne wiederum von Kommune zu Kommune variieren. Ebenso wenig einheitlich geregelt sei die Erfassung von Kuren und des Mutterschutzes sowie das Herausfallen von Langzeitkranken aus der Statistik. Auch werde es sehr unterschiedlich gehandhabt, wie detailliert die jeweilige kommunale Krankenstatistik nach Verwaltungsbereichen, Beschäftigten und Krankheitsdauer untergliedert werde.

Um der statischen Problematik Rechnung zu tragen, hat der Bund der Steuerzahler bei der Auswertung einer entsprechenden Umfrage für das Jahr 2009 – den meisten Kommunen lagen die Daten für 2010 noch nicht vor – zwischen Krankenständen nach Kalendertagen und Krankenständen nach Arbeitstagen unterschieden.

Von fast der Hälfte der niedersächsischen Landkreise (18) liegen verwertbare Ergebnisse vor. Unter den Landkreisen, die nach Kalendertagen rechnen, führt die Region Hannover mit durchschnittlich 24,1 krankheitsbedingten Ausfalltagen pro Mitarbeiter in der unmittelbaren Verwaltung die Statistik an. Danach folgen die Landkreise Göttingen (21,5 Kalendertage) und Osterholz (17,4 Kalendertage). Dagegen hat der Kreis Friesland (8,1 Kalendertage) den geringsten Krankenstand zu verbuchen – gefolgt von Hameln-Pyrmont (9,9 Kalendertage) und Vechta (11,2 Kalendertage). Den Spitzenplatz unter den Landkreisen, die nach Arbeitstagen rechnen, nimmt Osterode am Harz mit durchschnittlich 12,0 krankheitsbedingt ausgefallenen Arbeitstagen pro Mitarbeiter ein. Auf Platz 2 folgt Goslar (11,5 Arbeitstage). Wesentlich besser schneiden dagegen die Landkreise Emsland (8,3 Arbeitstage) und Oldenburg (8,5 Arbeitstage) ab.

Aus Städten und Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern lagen dem Bund der Steuerzahler 34 Statistiken zum Krankenstand vor. Bezogen auf die gesamte Mitarbeiterschaft in der unmittelbaren Verwaltung hält Uelzen (21,5 Kalendertage) unter den Städten und Gemeinden, die nach Kalendertagen rechnen, den ungünstigsten Platz. Mit geringem Abstand folgen die Städte Braunschweig (21,0 Kalendertage) und Osnabrück (20,6 Kalendertage). Als am wenigsten krank erwiesen sich die Beschäftigten in der Wedemark (3,3 Kalendertage), Gifhorn (5,1 Kalendertage) und Bad Zwischenahn (6,5 Kalendertage). Bei den Städten und Gemeinden, die nach Arbeitstagen rechnen, hält Neu Wulmstorf den Spitzenplatz mit 20,0 krankheitsbedingten Fehltagen pro Mitarbeiter. Mit einigem Abstand folgt die Stadt Soltau (14,1 Arbeitstage). Den geringsten Krankenstand hat dagegen die Stadt Meppen (6,2 Arbeitstage) zu verbuchen gehabt.

Auf die Frage nach den Gründen für hohe Krankenstände verwiesen die betroffenen Kommunen laut Auskunft des Bundes der Steuerzahler häufig auf die Überalterung ihrer Mitarbeiterschaft und die zunehmende Arbeitsverdichtung. Teilweise hätten auch Langzeiterkrankte die Durchschnittswerte in die Höhe getrieben. Im Kampf gegen hohe Krankenstände würden dagegen viele Kommunen auf ein betriebliches Gesundheitsmanagement setzen, mit dem Krankheiten in der Mitarbeiterschaft präventiv verhindert und Langzeiterkrankte wieder in den Arbeitsprozess eingegliedert werden sollen. Verbreitete Maßnahmen seien etwa Schulungen, unentgeltliche Grippeschutzimpfungen und Rückkehrgespräche bei Langzeitkranken.


Umfrage-Ergebnisse:

1) Landkreise
2) Städte/Gemeinden

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