LV Niedersachsen und Bremen - Höhere Gehälter für Bürgermeister?

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05.10.2011

Höhere Gehälter für Bürgermeister?

BdSt-Kritik an Reformplänen und üppigen Pensionsregelungen

Bürgermeister und Landräte sollen nach Plänen des niedersächsischen Innenministeriums höhere Gehälter bekommen. Der Reform-Entwurf sieht eine Höherstufung aller Hauptverwaltungsämter um ein bis zwei Besoldungsstufen vor. Der Bund der Steuerzahler ist angesichts leerer kommunaler Kassen und unerlässlicher Sparmaßnahmen dagegen, flächendeckend das „Füllhorn“ für Bürgermeister und Landräte zu öffnen. Vorrangig ist stattdessen geboten, nicht länger zu rechtfertigende Versorgungsprivilegien bei den „Beamten auf Zeit“ zu kappen.

Das niedersächsische Innenministerium, das nach öffentlicher BdSt-Kritik im August 2011 entsprechende Reformüberlegungen erst bestritt, wenige Tage später aber bestätigte, sieht die geplante Besoldungsreform mit der größeren politischen Verantwortung der Hauptverwaltungsbeamten und qualitativen Aufgabenerweiterungen begründet. Mit den höheren Gehältern soll es den Kommunen ermöglicht werden, leichter Personal für die kommunalen Spitzenämter zu gewinnen.

Wir bezweifeln jedoch, dass die Kandidatenkür vorrangig eine Frage der Besoldung ist. Die niedersächsischen Bürgermeister werden derzeit überwiegend angemessen bezahlt und dazu ausgesprochen üppig versorgt, wenn sie ausscheiden.

Künftiges Grundgehalt in Kleinstgemeinden bei 5.376 Euro

Ein Bürgermeister einer niedersächsischen Gemeinde unter 10.000 Einwohnern ist derzeit in die Besoldungsstufe A 15 eingruppiert. Dies entspricht der Position eines Regierungsdirektors mit monatlichen Beamtenbezügen von 4.275 Euro bis 5.376 Euro (je nach Dienstaltersstufe). Künftig sollen solche Bürgermeister, von denen es im Land 152 gibt, in die Besoldungsgruppe B 1 hochgestuft werden und damit mehrere hundert Euro bis zu 1.100 Euro pro Monat mehr verdienen. In den 127 Gemeinden zwischen 10.001 und 15.000 Einwohnern sollen die Bürgermeister künftig jeweils 6.251 Euro Grundgehalt (Besoldungsgruppe B 2) bekommen. Dies entspräche einer Erhöhung um bis zu 1.531 Euro verglichen zur jetzigen Besoldungsgruppe A 16 (Grundgehälter zwischen 4.720 Euro und 5.993 Euro je nach Dienstaltersstufe). Die Bürgermeister einer Stadt der Größe von Goslar, Stade, Emden oder Hameln, also mit einer Einwohnerzahl zwischen 40.001 und 60.000, würden Gehaltssteigerungen um 420 Euro auf dann 7.874 Euro erhalten.

Die Kommunalbesoldungsverordnung differenziert die Bürgermeister-Bezüge keinesfalls ausreichend nach Größe und Bedeutung der jeweiligen Städte und Gemeinden. Vielmehr orientiert sie sich an vielfach überholten Beamtengrundsätzen, die eine möglichst schwache Spreizung vorsehen. Die Oberbürgermeister aus Hannover oder Braunschweig etwa erhalten mit derzeitigen Amtsgehältern von 9.147 Euro bzw. 8.709 Euro keine übertrieben hohe Bezüge - schon gar nicht wenn man sie mit ihren Kollegen aus mittelgroßen oder kleineren Städten vergleicht. Der Reform-Entwurf aus dem Innenministerium sieht für die Rathaus-Chefs der beiden größten niedersächsischen Städte eine monatliche Erhöhung von jeweils rund 440 Euro vor. Auf der Ebene der kleineren Gemeinden sind teilweise wesentlich höhere Gehaltssprünge beabsichtigt.

Lebenslange Pension schon nach fünf Amtsjahren und altersunabhängig

Statt einer flächendeckenden Anhebung der Bürgermeister- Bezüge sollte deshalb die Besoldungsstruktur überarbeitet werden. Des Weiteren gehören die ungerechtfertigten Versorgungsprivilegien der niedersächsischen Bürgermeister auf den Prüfstand. Grundsätzlich gilt für die Versorgung der Bürgermeister folgendes: Bereits nach fünf Amtsjahren im Rathaus haben sie Anspruch auf eine lebenslange Versorgung. Diese Ruhegehaltsansprüche bestehen unmittelbar nach Ausscheiden aus dem Amt. Es gilt also keine Altersgrenze. Die Höhe der Versorgung richtet sich nach dem Einzelfall, insbesondere nach den vorangegangenen Berufszeiten des ausgeschiedenen Bürgermeisters. War er zuvor im öffentlichen Dienst beschäftigt, steigert dies erheblich sein Ruhegehalt. Wer keine Zeiten im öffentlichen Dienst oder gleichgelagerten Anstellungen vorweisen kann, wird mit Steuergeld gleichwohl “aufgefangen”. Es wird im niedrigsten Fall die Mindestversorgung in Höhe von 1.417 Euro monatlich gezahlt - lebenslang. In der Praxis häufiger sind die Fälle, dass der kommunale Wahlbeamte acht Jahre in diesem Amt tätig war, was ihm 33,48 % seiner vorherigen Amtsbezüge als lebenslanges Ruhegehalt sichert. Für jedes weitere Amtsjahr als “Beamter auf Zeit” erhöht sich der Ruhegehaltssatz um 1,91 v.H. bis zur Höchstgrenze von 71,75 v.H. des früheren Amtsgehaltes. Wer beispielsweise als Hauptverwaltungsbeamter im 50. Lebensjahr und nach zehn Amtsjahren das Rathaus einer Stadt mit 35.000 Einwohnern verlässt, kann mit lebenslangen Ruhestandsbezügen von rund 2.600 Euro rechnen.

Unzureichende Anrechnung von Erwerbseinkünften

Wie werden Erwerbseinkünfte auf das vorzeitig gezahlte Ruhegehalt angerechnet? Grundsätzlich gilt hier die Regel, dass das Ruhegehalt nicht gekürzt wird, solange Ruhegehalt und Erwerbseinkommen das frühere Amtsgehalt nicht übersteigen. Übersteigen jedoch Ruhegehalt und Einkommen das frühere Amtsgehalt, wird danach unterschieden, ob das Einkommen aus einer Verwendung im öffentlichen Dienst oder aus einer privatwirtschaftlichen Tätigkeit resultiert. Bei einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst kürzen die überschießenden Einkünfte das Ruhegehalt oberhalb der genannten Freigrenze (früheres Amtsgehalt) eins zu eins. Wird der frühere Bürgermeister als Rechtsanwalt oder Berater etwa freiberuflich tätig, was häufig der Fall ist, werden die über das frühere Amtsgehalt hinausreichenden Beträge nur hälftig zur Kürzung der Ruhegehälter herangezogen. Viele ehemalige Bürgermeister bestreiten deshalb ihren Lebensunterhalt trotz Erwerbseinkünften mit steuerfinanziertem Ruhegehalt. Ähnlich qualifizierte Arbeitnehmer und Selbständige können da nur staunen.
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