Kein Staatsgeld für Parteijugend!
Bund der Steuerzahler kritisiert rechtswidrige VergabepraxisNach der Förderrichtlinie des Landes Niedersachsen vom 16. November 2010 zur politischen Jugendbildung werden die Jugendorganisationen der im Landtag vertretenen Parteien – mit Ausnahme der Jugend der Linkspartei – mit zurzeit 164.000 Euro im Jahr finanziell bezuschusst. Die jeweilige Zuschusshöhe richtet sich nach der Mitgliederzahl und macht bei der Jungen Union und den Jusos jeweils 65.500 Euro aus, während die Jungen Liberalen und die Grüne Jugend je 16.500 Euro aus der Staatskasse erhalten.
Das Land Niedersachsen hatte ab dem Haushaltsjahr 2010 die Förderung umgestellt. Die Jugendorganisation der Parteien erhalten seither nicht mehr über die „Vereinigung Politischer Jugend - Land Niedersachen (VPJ)“ staatliche Gelder zur politischen Jugendbildung sondern auf Grundlage der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der politischen Jugendbildung“. Der Bund der Steuerzahler sah in der Neugestaltung der Förderpraxis den Verdacht der verdeckten Parteienfinanzierung gleichwohl nicht ausgeräumt. Die schon im Jahr 2010 vorgetragenen rechtlichen Bedenken sieht der Bund der Steuerzahler nun durch die Urteilsbegründung des OVG Berlin-Brandenburg bestätigt. So hebe das Gericht hervor, dass die Jugendverbände „in ganz ähnlicher Weise wie die jeweiligen Mutterparteien“ an der politischen Willensbildung teilnehmen. Dies sei bei deren Subventionierung aus öffentlichen Kassen zu berücksichtigen. Die staatliche Parteienfinanzierung durch Steuergelder sei aber im Parteiengesetz geregelt. Damit erfolge die Subventionierung der Parteijugend „außerhalb der hierfür geschaffenen gesetzlichen Bestimmungen“, stellt das Gericht kritisch fest. Im Hinblick auf die nötige Transparenz und Kontrolle durch die Öffentlichkeit bedürfe es eines parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens und nicht bloß einer ministeriellen Richtlinie, wenn der Staat Jugendorganisationen der Parteien über das Parteiengesetz hinaus finanziell fördere. Diese Rechtsprechungsgrundsätze würden auch für die niedersächsische Förderpraxis gelten, meint der Bund der Steuerzahler.
Aus Sicht des Bundes der Steuerzahler sollte die Finanzierung der Jugendverbände einzig deren Mitgliedern, Sympathisanten und Mutterparteien überlassen werden – auch in Niedersachsen. Über das Parteiengesetz erhielten die Mutterparteien in Deutschland aus der Staatskasse mittlerweile 150,8 Millionen Euro im Jahr, nachdem die Obergrenze in 2010 noch bei 133 Millionen Euro gelegen habe. Zusätzlich würden je Euro, den die Parteien aus Mitgliederbeiträgen und Spenden einwerben, staatliche Zuschüsse gezahlt. Das reiche bei weitem aus, um die Finanzierung der jeweiligen Jugendverbände zu sichern.



