LV Niedersachsen und Bremen - Kein Staatsgeld für Parteijugend!

Presse > Presseinformationen > 2012
30.04.2012

Kein Staatsgeld für Parteijugend!

Bund der Steuerzahler kritisiert rechtswidrige Vergabepraxis

Die Praxis zur finanziellen Förderung politischer Jugendorganisationen in Niedersachsen ist rechtswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt der Bund der Steuerzahler nach Prüfung der Urteilsbegründung des OVG Berlin-Brandenburg zum Förderrechtsstreit zwischen der Linksjugend Solid und der Bundesregierung. Das Gericht hatte am 14. März 2012 entschieden, dass die Vergabepraxis des Bundes rechtswidrig sei. Für die Bezuschussung bedürfe es einer ausdrücklichen gesetzlichen Ermächtigung, die den Mittelumfang, Empfängerkreis und Vergabekriterien klar regelt. Dazu sei die Förderrichtlinie des Bundes alleine nicht ausreichend. Das Land Niedersachsen bedient sich einer vergleichbaren Förderrichtlinie ohne ausreichende gesetzliche Grundlage. Der Bund der Steuerzahler fordert daher das zuständige Sozialministerium auf, die rechtswidrige Förderpraxis umgehend einzustellen.

Nach der Förderrichtlinie des Landes Niedersachsen vom 16. November 2010 zur politischen Jugendbildung werden die Jugendorganisationen der im Landtag vertretenen Parteien – mit Ausnahme der Jugend der Linkspartei – mit zurzeit 164.000 Euro im Jahr finanziell bezuschusst. Die jeweilige Zuschusshöhe richtet sich nach der Mitgliederzahl und macht bei der Jungen Union und den Jusos jeweils 65.500 Euro aus, während die Jungen Liberalen und die Grüne Jugend je 16.500 Euro aus der Staatskasse erhalten.

Das Land Niedersachsen hatte ab dem Haushaltsjahr 2010 die Förderung umgestellt. Die Jugendorganisation der Parteien erhalten seither nicht mehr über die „Vereinigung Politischer Jugend - Land Niedersachen (VPJ)“ staatliche Gelder zur politischen Jugendbildung sondern auf Grundlage der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der politischen Jugendbildung“. Der Bund der Steuerzahler sah in der Neugestaltung der Förderpraxis den Verdacht der verdeckten Parteienfinanzierung gleichwohl nicht ausgeräumt. Die schon im Jahr 2010 vorgetragenen rechtlichen Bedenken sieht der Bund der Steuerzahler nun durch die Urteilsbegründung des OVG Berlin-Brandenburg bestätigt. So hebe das Gericht hervor, dass die Jugendverbände „in ganz ähnlicher Weise wie die jeweiligen Mutterparteien“ an der politischen Willensbildung teilnehmen. Dies sei bei deren Subventionierung aus öffentlichen Kassen zu berücksichtigen. Die staatliche Parteienfinanzierung durch Steuergelder sei aber im Parteiengesetz geregelt. Damit erfolge die Subventionierung der Parteijugend „außerhalb der hierfür geschaffenen gesetzlichen Bestimmungen“, stellt das Gericht kritisch fest. Im Hinblick auf die nötige Transparenz und Kontrolle durch die Öffentlichkeit bedürfe es eines parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens und nicht bloß einer ministeriellen Richtlinie, wenn der Staat Jugendorganisationen der Parteien über das Parteiengesetz hinaus finanziell fördere. Diese Rechtsprechungsgrundsätze würden auch für die niedersächsische Förderpraxis gelten, meint der Bund der Steuerzahler.

Aus Sicht des Bundes der Steuerzahler sollte die Finanzierung der Jugendverbände einzig deren Mitgliedern, Sympathisanten und Mutterparteien überlassen werden – auch in Niedersachsen. Über das Parteiengesetz erhielten die Mutterparteien in Deutschland aus der Staatskasse mittlerweile 150,8 Millionen Euro im Jahr, nachdem die Obergrenze in 2010 noch bei 133 Millionen Euro gelegen habe. Zusätzlich würden je Euro, den die Parteien aus Mitgliederbeiträgen und Spenden einwerben, staatliche Zuschüsse gezahlt. Das reiche bei weitem aus, um die Finanzierung der jeweiligen Jugendverbände zu sichern.

Suche
Staatsverschuldung in Niedersachsen
0
Zuwachs / Sekunde
0
Schulden / Kopf
0