LV Niedersachsen und Bremen - Kein Steuergeld für Maschwegbrücke

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24.08.2010

Kein Steuergeld für Maschwegbrücke

Großer Erfolg nach jahrelangem Hin und Her in Wallenhorst

Das hartnäckige Vorgehen des Bundes der Steuerzahler in dem seit mehr als acht Jahren umstrittenen Ersatz der Brücke Nr. 75 – die sog. Maschwegbrücke – über den Stichkanal nach Osnabrück durch eine längere Brücke hat sich bezahlt gemacht. Die Pläne für einen Neubau sind nun endgültig vom Tisch. Für die weder aus volkswirtschaftlicher noch aus raumordnerischer Sicht zu rechtfertigende „neue“ Brücke wird kein Steuergeld ausgegeben. 1,8 Mio. Euro Baukosten wurden ursprünglich veranschlagt.

Im Zuge der Verbreiterung des Stichkanals nach Osnabrück galt es, als eine von mehreren Brücken auch die Maschwegbrücke abzureißen und zu vergrößern. Das sollte voraussichtlich im Jahr 2003 geschehen. Doch die Brücke wird nur von wenigen Naherholungssuchenden und acht Landwirten genutzt. Diese können aber auch den Kanal über zwei sehr nahe gelegene Brücken zur Maschwegbrücke passieren. Der Weg wäre hierfür geringfügig länger und deshalb vertretbar. In Anbetracht dessen war der Brückenneubau der massiven Kritik des Bundes der Steuerzahler ausgesetzt. Ein im Auftrag der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Hannover angefertigtes Gutachten aus dem Jahr 2007 zur verkehrlichen und raumordnerischen Bedeutung der Brücke Nr. 75 unterstrich unsere Kritik. Denn die Brücke war mit einem Nutzen-Kosten-Faktor von 0,32 wirtschaftlich nicht vertretbar.

Dennoch pochten der Rat der Gemeinde Wallenhorst und acht betroffene Landwirte vehement auf den Ersatz der überflüssigen Maschwegbrücke durch eine längere. Demgegenüber hat sich die für den Ausbau des Stichkanals zuständige Wasser- und Schifffahrtsdirektion Mitte nicht erweichen lassen und wegen fehlender verkehrlicher Bedeutung ein Planänderungsverfahren durchgezogen. Gegen den daraus hervorgegangenen Beschluss zum ersatzlosen Abbruch der Brücke Nr. 75 aus April 2009 gab es seitens der Landwirte dann Klageanzeigen vor dem Lüneburger Oberverwaltungsgericht, die alle im Laufe der Zeit zurückgenommen wurden. Im Mai 2009 erhob aber noch die Gemeinde Klage, welche sie schließlich per Ratsbeschluss mangels Aussicht auf Erfolg im Mai 2010 zurücknahm. Die Höhe der Aufwendungen für das abgebrochene Klageverfahren konnte uns die Gemeinde nicht benennen.

Fazit: Steuerzahler können froh sein, dass alle Widerstände gegen den ersatzlosen Abriss der Maschwegbrücke gebrochen sind und nun auch die letzten Kritiker einer ökonomisch vernünftigen Lösung den Weg frei machen. Damit kann auch der etwa 400 Meter lange Engpass des Stichkanals im Bereich der Brücke beseitigt werden, so dass der Kanal von der Einmündung in den Mittellandkanal bei Pente bis zur Hollager Schleuse von Motorenschiffen ungehindert befahren werden kann.

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