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11.08.2011
Laut Entwurf, der dem Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen vorliegt, wird die geplante Besoldungsreform mit der angeblich größeren politischen Verantwortung der Hauptverwaltungsbeamten und qualitativen Veränderungen ihrer Aufgaben begründet. Mit der höheren Besoldung soll es den Kommunen möglich gemacht werden, leichter Personal für die kommunalen Spitzenämter zu gewinnen. Ebenso wird in dem bislang als „vertraulich“ gekennzeichneten Papier auf die höhere Besoldung in anderen Bundesländern verwiesen.
Der Bund der Steuerzahler bezweifelt jedoch, dass die Kandidatenkür vorrangig eine Frage der Besoldung sei. Die niedersächsischen Hauptverwaltungsbeamten würden derzeit angemessen bezahlt und profitierten zugleich von überaus großzügigen Pensionsregelungen unmittelbar nach Ausscheiden aus dem Amt.
Ein Bürgermeister einer Gemeinde von bis zu 10.000 Einwohnern ist derzeit in die Besoldungsstufe A 15 eingestuft. Dies entspricht der Position eines Regierungsdirektors mit monatlichen Beamtenbezügen von 4.275 bis 5.376 Euro (je nach Dienstaltersstufe). Künftig sollen solche Bürgermeister in der Besoldungsgruppe B 1 bis zu 1.100 Euro pro Monat mehr verdienen. In Gemeinden zwischen 10.001 und 15.000 Einwohnern sollen die Bürgermeister künftig jeweils 6.251 Euro Grundgehalt (Besoldungsgruppe B 2) bekommen. Dies entspräche einer Erhöhung um bis zu 1.531 Euro verglichen zur jetzigen Besoldungsgruppe A 16.
Für die Spitzenverdiener unter den niedersächsischen Hauptverwaltungsbeamten plant das Innenministerium eine besondere Regelung. Hannovers Oberbürgermeister und der Präsident der Region Hannover sollen nicht von B 9 (9.146 Euro Grundgehalt) auf B 10 (10.772 Euro) hochgestuft werden. Vielmehr sollen diese Ämter in B 9 verbleiben und dafür eine monatliche Zulage in Höhe von 27 Prozent des Unterschiedsbetrages von B 10 zu B 9 erhalten. Der Bund der Steuerzahler sieht diese Ausnahmeregelung mit politischer Eitelkeit begründet, da es im Landesdienst keine Ämter in der höchsten Besoldungsstufe B 10 gibt.
Eine Höherstufung der niedersächsischen Bürgermeister sei auch nicht mit Blick auf andere Bundesländer gerechtfertigt, kritisiert der Bund der Steuerzahler. Im Bundesländer-Vergleich zur Besoldung der Hauptverwaltungsbeamten finde sich das Land Niedersachsen aktuell im Mittelfeld wieder. So verdienten die Bürgermeister vergleichbar großer Kommunen beispielsweise in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen tendenziell mehr als ihre niedersächsischen Pendants, dagegen in Schleswig-Holstein, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern im Durchschnitt weniger. Käme es zu den geplanten Erhöhungen, würden die niedersächsischen Bürgermeister an vielen ihrer Kollegen aus Bayern und Baden-Württemberg vorbeiziehen und sich mit den Bürgermeistern aus Hessen und Nordrhein-Westfalen an die Spitze setzen. Nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler ist es verfehlt, die höchsten Besoldungsgruppen zum Maßstab der Reform zu erheben.
Als geringfügige Teilfinanzierung der anvisierten Besoldungserhöhungen plant das Innenministerium eine Absenkung der Obergrenze der monatlichen steuerfreien Aufwandsentschädigungen, die Hauptverwaltungsbeamten zusätzlich zur Besoldung erhalten. Die Höchstbeträge schwanken derzeit zwischen 102 und 342 Euro. Im Zuge der Reform sollen diese auf 50 bis 250 Euro abgesenkt werden. Losgelöst von der Besoldungserhöhung hält der Bund der Steuerzahler die steuerfreie Aufwandsentschädigung ohnehin für völlig überholt. Den Bürgermeistern stünden voll ausgestaltete Büros mit modernen Kommunikationsmitteln sowie Dienstwagen zur Verfügung, die aus der Steuerkasse bezahlt werden. Daher müssten die Aufwandsentschädigungen ersatzlos gestrichen werden.
Der Bund der Steuerzahler fordert, dass angesichts leerer kommunaler Kassen und unerlässlicher Sparmaßnahmen nicht das Füllhorn für Bürgermeister und Landräte geöffnet werden dürfe. Es könne nicht sein, dass das Niedersächsische Innenministerium und die kommunalen Spitzenverbände versuchen, diese Reform möglichst geräuschlos vorzubereiten und nach der Kommunalwahl zügig zu verwirklichen. Die Politik müsse endlich beweisen, dass sie nicht nur von den Bürgern Opfer abverlange, sondern auch selbst zum notwendigen Verzicht bereit sei.
Anlagen:
• Auswirkungen der Reform der Niedersächsischen Kommunalbesoldungsordnung
• Besoldungsregelungen für Hauptverwaltungsbeamte im Bundesländer-Vergleich
Keine höhere Besoldung für Bürgermeister und Landräte
Bund der Steuerzahler fordert ReformverzichtDer Bund der Steuerzahler bezweifelt jedoch, dass die Kandidatenkür vorrangig eine Frage der Besoldung sei. Die niedersächsischen Hauptverwaltungsbeamten würden derzeit angemessen bezahlt und profitierten zugleich von überaus großzügigen Pensionsregelungen unmittelbar nach Ausscheiden aus dem Amt.
Ein Bürgermeister einer Gemeinde von bis zu 10.000 Einwohnern ist derzeit in die Besoldungsstufe A 15 eingestuft. Dies entspricht der Position eines Regierungsdirektors mit monatlichen Beamtenbezügen von 4.275 bis 5.376 Euro (je nach Dienstaltersstufe). Künftig sollen solche Bürgermeister in der Besoldungsgruppe B 1 bis zu 1.100 Euro pro Monat mehr verdienen. In Gemeinden zwischen 10.001 und 15.000 Einwohnern sollen die Bürgermeister künftig jeweils 6.251 Euro Grundgehalt (Besoldungsgruppe B 2) bekommen. Dies entspräche einer Erhöhung um bis zu 1.531 Euro verglichen zur jetzigen Besoldungsgruppe A 16.
Für die Spitzenverdiener unter den niedersächsischen Hauptverwaltungsbeamten plant das Innenministerium eine besondere Regelung. Hannovers Oberbürgermeister und der Präsident der Region Hannover sollen nicht von B 9 (9.146 Euro Grundgehalt) auf B 10 (10.772 Euro) hochgestuft werden. Vielmehr sollen diese Ämter in B 9 verbleiben und dafür eine monatliche Zulage in Höhe von 27 Prozent des Unterschiedsbetrages von B 10 zu B 9 erhalten. Der Bund der Steuerzahler sieht diese Ausnahmeregelung mit politischer Eitelkeit begründet, da es im Landesdienst keine Ämter in der höchsten Besoldungsstufe B 10 gibt.
Eine Höherstufung der niedersächsischen Bürgermeister sei auch nicht mit Blick auf andere Bundesländer gerechtfertigt, kritisiert der Bund der Steuerzahler. Im Bundesländer-Vergleich zur Besoldung der Hauptverwaltungsbeamten finde sich das Land Niedersachsen aktuell im Mittelfeld wieder. So verdienten die Bürgermeister vergleichbar großer Kommunen beispielsweise in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen tendenziell mehr als ihre niedersächsischen Pendants, dagegen in Schleswig-Holstein, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern im Durchschnitt weniger. Käme es zu den geplanten Erhöhungen, würden die niedersächsischen Bürgermeister an vielen ihrer Kollegen aus Bayern und Baden-Württemberg vorbeiziehen und sich mit den Bürgermeistern aus Hessen und Nordrhein-Westfalen an die Spitze setzen. Nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler ist es verfehlt, die höchsten Besoldungsgruppen zum Maßstab der Reform zu erheben.
Als geringfügige Teilfinanzierung der anvisierten Besoldungserhöhungen plant das Innenministerium eine Absenkung der Obergrenze der monatlichen steuerfreien Aufwandsentschädigungen, die Hauptverwaltungsbeamten zusätzlich zur Besoldung erhalten. Die Höchstbeträge schwanken derzeit zwischen 102 und 342 Euro. Im Zuge der Reform sollen diese auf 50 bis 250 Euro abgesenkt werden. Losgelöst von der Besoldungserhöhung hält der Bund der Steuerzahler die steuerfreie Aufwandsentschädigung ohnehin für völlig überholt. Den Bürgermeistern stünden voll ausgestaltete Büros mit modernen Kommunikationsmitteln sowie Dienstwagen zur Verfügung, die aus der Steuerkasse bezahlt werden. Daher müssten die Aufwandsentschädigungen ersatzlos gestrichen werden.
Der Bund der Steuerzahler fordert, dass angesichts leerer kommunaler Kassen und unerlässlicher Sparmaßnahmen nicht das Füllhorn für Bürgermeister und Landräte geöffnet werden dürfe. Es könne nicht sein, dass das Niedersächsische Innenministerium und die kommunalen Spitzenverbände versuchen, diese Reform möglichst geräuschlos vorzubereiten und nach der Kommunalwahl zügig zu verwirklichen. Die Politik müsse endlich beweisen, dass sie nicht nur von den Bürgern Opfer abverlange, sondern auch selbst zum notwendigen Verzicht bereit sei.
Anlagen:
• Auswirkungen der Reform der Niedersächsischen Kommunalbesoldungsordnung
• Besoldungsregelungen für Hauptverwaltungsbeamte im Bundesländer-Vergleich



