LV Niedersachsen und Bremen - Kompliziert und intransparent

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10.10.2011

Kompliziert und intransparent

Bund der Steuerzahler fordert Systemwechsel bei Ministerbezahlung

Der Bund der Steuerzahler fordert die Fraktionen des Niedersächsischen Landtages auf, die parlamentarischen Beratungen zur Überleitung und Änderung des Beamtenversorgungsrechts nicht mit weitgehenden Änderungen des Ministergesetzes zu überfrachten. Das uneingeschränkte Augenmerk des Landtages bei der Schaffung eines Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetzes müsse auf die Begrenzung der dramatisch steigenden Versorgungsausgaben im Landeshaushalt gerichtet sein. Dazu sei es erforderlich, dass neben der Anhebung der regulären Altersgrenze („Pension mit 67“) auch andere in der gesetzlichen Rentenversicherung ergriffenen Maßnahmen wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen werden. Der 160 Seiten umfassende Gesetzentwurf vom Januar 2011 sei mit den zwischenzeitlich ergangenen Änderungsvorschlägen kompliziert genug und sollte somit nicht mit zusätzlichen Änderungen am Ministergesetz verknüpft werden.

Der Bund der Steuerzahler lehnt den Änderungsantrag von CDU und FDP zum Ministergesetz aber auch aus grundsätzlichen Erwägungen ab. Zwar solle damit die üppige Ministerversorgung verringert und die Altersgrenze für den Bezug des Ruhegehaltes bei kurzen Amtszeiten auf das 67. Lebensjahr angehoben werden. Auf der anderen Seite solle es aber keine wechselseitigen Anrechnungen von Ruhegehaltsbezügen aus öffentlichen Kassen mehr geben. Mehrere Pensionen könnten so künftig nebeneinander bezogen werden.

Die beabsichtigten Änderungen setzen nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler die Politik der kleinen Schritte im bestehenden System der Bezahlung und Versorgung von Regierungsmitgliedern fort, verkomplizieren die Materie weiter und lassen das gesamte Ministergesetz für Außenstehende kaum noch verständlich erscheinen. Der Bund der Steuerzahler fordert die Fraktionen deshalb auf, einen „großen Wurf“ bei der Bezahlung der Regierungsmitglieder zu wagen und sich dabei die nötige Zeit zur Beratung zu nehmen. Gefordert wird ein Systemwechsel, der die Ansprüche der Minister auf den Zeitraum der aktiven Tätigkeit fokussiert, die bisherige enge Anlehnung an das Beamtenrecht weitgehend aufgibt und eigene Beitragszahlungen für die spätere Altersabsicherung vorsieht. Nur eine solche Neuregelung, die mit einer angemessenen Erhöhung der derzeitigen Ministergehälter einhergehen sollte, würde dem Transparenzgebot bei Politikerbezügen entsprechen. Die derzeit im Landtag beratene Gesetzesvorlage verliere sich dagegen im „Klein-Klein“ und führe zu einem kaum noch zu durchschauenden Ministergesetz.

Für sonderbar und nicht nachvollziehbar hält der Bund der Steuerzahler zudem das vorgesehene Wahlrecht für amtierende und ausgeschiedene Mitglieder der Landesregierung. Sie sollen sich die für sie jeweils günstigeren Bedingungen (altes Recht oder neues Recht) aussuchen können. Eine solche Wahlmöglichkeit widerspreche der üblichen Praxis bei Änderungen im Ministerrecht, kritisiert der Bund der Steuerzahler.

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