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18.05.2010
Am 13. und 25. Februar 2009 hatten etwa 800 beamtete Lehrer demonstrativ die Arbeit niedergelegt. Anstatt Schüler zu unterrichten zogen sie mit roten Fahnen zum Bremer Marktplatz, um für acht Prozent mehr Lohn und Besoldung zu streiten. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft hatte die verbeamteten Lehrer zum Streik aufgerufen. (Zum usführlichen Bericht ''Rechtswidriger Lehrerstreik in Bremen'' aus April 2009).
Lang wollte die Bildungsbehörde dem Bund der Steuerzahler nicht mitteilen, wie viele beamtete Lehrer sich an den rechtswidrigen Streiks beteiligten und wie viele Unterrichtsstunden deshalb ausfielen. Erst die Androhung einer presserechtlichen Auskunftsklage brachte mit März 2009 die gewünschten Informationen. 2865 Unterrichtsstunden (circa zwölf Prozent des normalerweise an einem Freitag stattfindenden Unterrichts) waren wegen Arbeitsniederlegungen von angestellten und beamteten Lehrern insgesamt ausgefallen.
Im Juli 2009 fragten wir dann nach den disziplinarischen Konsequenzen, die der Senat rund fünf Monate nach den Dienstvergehen ergriffen hatte. Wiederum wurden wir über Monate hingehalten und vertröstet. Im April 2010 kam jetzt nach mehrmaliger Aufforderung die Antwort. Und diese hat es in sich: Insgesamt wurden 756 Disziplinarverfahren gegen streikende beamtete Lehrer eingeleitet. In 632 Fällen (83,6 Prozent) wurde zwar ein Dienstvergehen festgestellt, auf eine Disziplinarmaßnahme wurde jedoch verzichtet. Eine Disziplinierung erschien dem Bremer Senat nicht angezeigt.
In weiteren 120 Fällen (15,8 Prozent) wurde ein Verweis ausgesprochen. Der Verweis ist ein schriftlicher Tadel und die geringste Disziplinarmaßnahme. Sie ist nach zwei Jahren ab Rechtskraft der Entscheidung aus den Akten zu löschen und zu vernichten. Als weitere Disziplinarstrafen sieht das Gesetz etwa eine Geldbuße, die Kürzung der Dienstbezüge über einen bestimmten Zeitraum oder die besoldungsrechtliche Zurückstufung vor. Doch davon wollte der Bremer Dienstherr, allem voran Bürgermeister Jens Böhrnsen, nichts wissen.
Dabei weiß der Senat genau: Eine Arbeitsniederlegung mit dem Ziel, für höhere Besoldung zu streiten, ist mit den Rechtspflichten eines Beamten nicht vereinbar. Dies ist höchstrichterlich vielfach entschieden worden. Die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums, auf die sich Beamte bei der Sicherung von Privilegien immer gerne berufen, verbieten es, kollektive Kampfmaßnahmen zu ergreifen. Vor diesem Hintergrund ist es verwunderlich, wie schwach die Gegenwehr des Bremer Senats gegen diese eindeutigen Rechtsverstöße streikender Beamten ist. Der Bremer Senat mag für die große Milde Zustimmung von Gewerkschaftsseite erfahren. Steuerzahlern, vor allem aus anderen Teilen Deutschlands, treibt es die Zornesröte ins Gesicht. Sie zahlen für ein Haushaltsnotlageland, das sich von Beamten mehr oder weniger auf dem Kopf herumtanzen lässt. Die völlig unzureichenden disziplinarischen Konsequenzen lassen die Hoffnungen schwinden, dass Bremen die Kosten des öffentlichen Dienstes in den Griff bekommt.
Milde für gesetzbrechende Staatsdiener
Bremer Senat diszipliniert nur 120 von 756 streikenden LehrernLang wollte die Bildungsbehörde dem Bund der Steuerzahler nicht mitteilen, wie viele beamtete Lehrer sich an den rechtswidrigen Streiks beteiligten und wie viele Unterrichtsstunden deshalb ausfielen. Erst die Androhung einer presserechtlichen Auskunftsklage brachte mit März 2009 die gewünschten Informationen. 2865 Unterrichtsstunden (circa zwölf Prozent des normalerweise an einem Freitag stattfindenden Unterrichts) waren wegen Arbeitsniederlegungen von angestellten und beamteten Lehrern insgesamt ausgefallen.
Im Juli 2009 fragten wir dann nach den disziplinarischen Konsequenzen, die der Senat rund fünf Monate nach den Dienstvergehen ergriffen hatte. Wiederum wurden wir über Monate hingehalten und vertröstet. Im April 2010 kam jetzt nach mehrmaliger Aufforderung die Antwort. Und diese hat es in sich: Insgesamt wurden 756 Disziplinarverfahren gegen streikende beamtete Lehrer eingeleitet. In 632 Fällen (83,6 Prozent) wurde zwar ein Dienstvergehen festgestellt, auf eine Disziplinarmaßnahme wurde jedoch verzichtet. Eine Disziplinierung erschien dem Bremer Senat nicht angezeigt.
In weiteren 120 Fällen (15,8 Prozent) wurde ein Verweis ausgesprochen. Der Verweis ist ein schriftlicher Tadel und die geringste Disziplinarmaßnahme. Sie ist nach zwei Jahren ab Rechtskraft der Entscheidung aus den Akten zu löschen und zu vernichten. Als weitere Disziplinarstrafen sieht das Gesetz etwa eine Geldbuße, die Kürzung der Dienstbezüge über einen bestimmten Zeitraum oder die besoldungsrechtliche Zurückstufung vor. Doch davon wollte der Bremer Dienstherr, allem voran Bürgermeister Jens Böhrnsen, nichts wissen.
Dabei weiß der Senat genau: Eine Arbeitsniederlegung mit dem Ziel, für höhere Besoldung zu streiten, ist mit den Rechtspflichten eines Beamten nicht vereinbar. Dies ist höchstrichterlich vielfach entschieden worden. Die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums, auf die sich Beamte bei der Sicherung von Privilegien immer gerne berufen, verbieten es, kollektive Kampfmaßnahmen zu ergreifen. Vor diesem Hintergrund ist es verwunderlich, wie schwach die Gegenwehr des Bremer Senats gegen diese eindeutigen Rechtsverstöße streikender Beamten ist. Der Bremer Senat mag für die große Milde Zustimmung von Gewerkschaftsseite erfahren. Steuerzahlern, vor allem aus anderen Teilen Deutschlands, treibt es die Zornesröte ins Gesicht. Sie zahlen für ein Haushaltsnotlageland, das sich von Beamten mehr oder weniger auf dem Kopf herumtanzen lässt. Die völlig unzureichenden disziplinarischen Konsequenzen lassen die Hoffnungen schwinden, dass Bremen die Kosten des öffentlichen Dienstes in den Griff bekommt.



