Musterverfahren Erbschaft- und Schenkungsteuer
BFH denkt laut über Verfassungswidrigkeit nachDer Bundesfinanzhof hegt darüber hinaus offenbar aber auch grundsätzliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des geltenden Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts. Auch im neuen Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht bestehe nämlich die Möglichkeit, durch geschickte Gestaltung Steuervergünstigungen zu erreichen, so das Gericht. Vermögen, dessen Erwerb im Privatvermögen der vollen Besteuerung unterläge, könne nämlich dann ohne Anfall von Erbschaft- oder Schenkungsteuer übergehen, wenn es zuvor in ein Betriebsvermögen eingelegt worden sei. Bereits im Jahr 2006 war das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht an dieser Hürde beim Bundesverfassungsgericht gescheitert (Az.: 1 BvL 10/02). In der Beitrittsaufforderung nimmt der Bundesfinanzhof auf diese Entscheidung ausdrücklich Bezug. Damit ist nicht auszuschließen, dass das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht erneut beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe landet.
Der Kläger hatte im Jahr 2009 Bargeld von seinem Onkel geerbt. Nach Abzug des persönlichen Freibetrags in Höhe von 20.000 Euro wurde die Erbschaft entsprechend der im Jahr 2009 geltenden Regelungen mit einem Steuersatz von 30 Prozent versteuert. Damit wurde der Kläger steuerlich wie ein fremder Dritter behandelt. Hätte der Kläger den Betrag „als Betriebsvermögen“ geerbt, hätte er überhaupt keine Steuer zahlen müssen. Ob dies rechtmäßig ist, will der BdSt mit diesem Musterverfahren prüfen lassen.
Die Entscheidung des BFH im Wortlaut steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.



