LV Niedersachsen und Bremen - Musterverfahren

Aus unserer Arbeit > Musterverfahren
16.11.2011

Musterverfahren Erbschaft- und Schenkungsteuer

BFH denkt laut über Verfassungswidrigkeit nach

Der Bundesfinanzhof hat das Bundesministerium der Finanzen aufgefordert, einem Verfahren zur Erbschaft- und Schenkungsteuer beizutreten. Das Verfahren wird vom Bund der Steuerzahler (BdSt) als Musterverfahren unterstützt (Az.: II R 9/11). Gegenstand des Verfahrens ist in erster Linie die Frage, ob bestimmte Familienangehörige beim Steuersatz wie fremde Dritte behandelt werden durften. Im Jahr 2009 galt etwa für Nichten und Neffen sowie für völlig Fremde gleichermaßen ein Erbschaft- und Schenkungsteuersatz von 30 Prozent. Ob dies verfassungswidrig ist, wird zu klären sein. Mehr dazu

Musterprozesse des Bundes der Steuerzahler (Stand November 2011)

Nachdem das so genannte "Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002" vom 24.03.1999 in bislang nicht gekannter Weise einzelne einkommensteuerliche Regelungen verschärft hatte (z.B. Mindestbesteuerung § 2 Abs. 3; § 2b; Einschränkung des Schuldzinsabzuges, verschärfte Voraussetzungen für Teilwertabschreibungen, striktes Wertaufholungsgebot, Aufhebung des sog. Mitunternehmererlasses, Einschränkung des Verlustrücktrages, Herabsetzung der Wesentlichkeitsgrenze bei Veräußerungen nach § 17 EStG, Verschärfung der Steuerpflicht für Spekulationsgeschäfte, Reduzierung der Steuerermäßigung für außerordentliche Einkünfte) und nachdem in weiteren gesetzlichen Vorschriften Steuern eingeführt (sog. "Öko-Steuer") bzw. Abgaberegelungen verschärft wurden (z.B. 630-Mark-Jobs), wurde im Juni 1999 beim Präsidium des Bundes der Steuerzahler die Arbeitsgruppe "Verfassung und Steuern" gegründet. Die Aufgabe der Arbeitsgruppe bestand und besteht darin, verfassungs- und europarechtswidrige Steuervorschriften herauszufinden und nach geeigneten Musterprozessfällen zu suchen. Bereits im Rahmen einer Pressekonferenz am 31.08.1999 in Berlin kündigte BdSt-Präsident Dr. Däke an, dass das gesamte Steuerrecht auf den verfassungsrechtlichen Prüfstand gestellt werden solle. Es sollten auf breiter Front in Musterverfahren gegen die umstrittenen Vorschriften Klage geführt werden. Da die Bundesregierung Korrekturen an den Vorschriften trotz unserer massiven Kritik gar nicht oder nur sehr halbherzig vorgenommen hat, hat der Bund der Steuerzahler seine Mitglieder aufgefordert, ihm Fälle für Musterverfahren zukommen zu lassen. Der Zuspruch war und ist immer noch gewaltig. Im Einzelnen handelt es sich um die nachfolgenden Verfahren, die vom Fachanwalt für Steuerrecht Ralf Thesing für die verschiedenen Landesverbände geführt werden: Mehr dazu

Aktuelle Musterverfahren des Bundes der Steuerzahler

Anhängige Musterklagen des BdSt

Nicht selten meint der Gesetzgeber, Streichungen und Kürzungen von Pauschalbeträgen würden das Steuerrecht einfacher und gerechter gestalten. Dabei kommt es häufig zu Steuererhöhungen. Teilweise reagiert der Gesetzgeber auf eine höchstrichterliche Rechtsprechung oder eine politische Situation auch mit einem Gesetz, das für viele Steuerzahler zu einer Mehrbelastung führt. Verfassungsverstöße des Gesetzgebers oder Rechtsverstöße der Verwaltung werden oft erst durch höchstrichterliche Entscheidungen korrigiert. Der BdSt setzt sich in diesen Fällen engagiert für die Rechte der Steuerzahler ein, wenn nötig auch vor Gericht.

Eine übersichtliche Darstellung aller derzeit anhängigen Musterverfahren finden Mitglieder hier. Als zusätzliches Informationsmaterial können Sie sich diese Broschüre herunterladen.
Folgende Musterklagen unterstützt der BdSt derzeit. Klicken Sie auf den Link für weitere Informationen:

Erfolgreiche Musterklagen des BdSt

Die abgeschlossenen Musterverfahren des Bundes der Steuerzahler

Der Bund der Steuerzahler hat bereits eine Vielzahl von Musterverfahren erfolgreich abgeschlossen. Dabei lohnt sich ein errungener Sieg bei Gericht nicht nur für den oder die Musterkläger, sondern auch für viele andere Steuerzahler. Nicht selten musste die Finanzverwaltung ihre Verwaltungspraxis aufgrund eines gewonnenen Musterverfahrens ändern; teilweise musste auch der Gesetzgeber nachbessern und eine gesetzliche Regelung neu fassen.

Hier finden Sie die Ergebnisliste der Musterverfahren des Bundes der Steuerzahler zum Download als pdf.

Suche
Staatsverschuldung in Niedersachsen
0
Zuwachs / Sekunde
0
Schulden / Kopf
0