LV Niedersachsen und Bremen - Nein zum Diätenautomatismus!

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02.06.2010

Nein zum Diätenautomatismus!

Bund der Steuerzahler kritisiert Gesetzentwurf von CDU, SPD und FDP

Der Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen trägt die Diätenpläne der Landtagsfraktionen von CDU, SPD und FDP nur in Teilen mit. Für vertretbar und angemessen wird nach den vorangegangenen Nullrunden eine Erhöhung der monatlichen Abgeordnetenbezüge zum 1. Juli 2010 um 205 Euro auf 5.800 Euro gesehen. Eine erneute Anhebung innerhalb von sechs Monaten um weitere 200 Euro sowie den beabsichtigten Diätenautomatismus lehnt der Verband ab. "Der Landtag sollte künftige Diätenanpassungen jeweils separat und im Lichte der Öffentlichkeit beschließen", fordert die Steuerzahlerorganisation.

Der Bund der Steuerzahler sieht seine teilweise Ablehnung des Gesetzentwurfs der Fraktionen von CDU, SPD und FDP nicht im Widerspruch zu Empfehlungen der unabhängigen Diätenkommission des Niedersächsischen Landtags. Zwar habe die Kommission mittelfristig eine Abgeordnetengrundentschädigung von 6.200 Euro für angemessen eingestuft. Weitere jährliche Anpassungsschritte nach der diesjährigen Erhöhung seien aber mit Blick auf die weitere wirtschaftliche Entwicklung bewusst offen gelassen worden.

Der Bund der Steuerzahler glaubt zudem nicht, dass eine Index-Regelung die von Abgeordneten als leidig empfundene öffentliche Diätendebatte aus der Welt schaffen könne. Die öffentliche Akzeptanz der Abgeordnetenbezüge ließe sich vielmehr erheblich verbessern, wenn die Gesamtbezüge transparent und Politiker in Bezug auf Altersruhegelder und steuerliche Behandlung mit dem Gros der Bevölkerung gleichgestellt würden. So fordert der Bund der Steuerzahler anstelle der bislang steuerfinanzierten und beitragsfreien Altersruhgelder der Abgeordneten, dass die Politiker während ihrer aktiven Zeit selbst für das Alter vorsorgten. Dafür sollten Sie einen Zuschuss aus der Steuerkasse erhalten. Auch sollten steuerfreie Kostenpauschalen entfallen und es sollte den Abgeordneten zugemutet werden, mandatsbedingte Aufwendungen in den jährlichen Steuererklärungen nachzuweisen. Andere Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg hätten bereits entsprechende Reformen umgesetzt.
Zuletzt hätten die Politiker in Bremen im März dieses Jahres die Abgeordnetenbezahlung grundlegend im Sinne des Bundes der Steuerzahler reformiert.

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