LV Niedersachsen und Bremen - Niedersächsische Schuldenbremse: Guter Vorschlag der Landesregierung

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30.03.2011

Niedersächsische Schuldenbremse: Guter Vorschlag der Landesregierung

Bund der Steuerzahler aber für schnelleren Abbau der Neukredite

Der Bund der Steuerzahler begrüßt den Vorschlag der niedersächsischen Landesregierung für ein Neuverschuldungsverbot in der Landesverfassung. Dieser sei grundsätzlich geeignet, die für das Land bedrohliche Schuldenspirale zum Stillstand zu bringen und gleichzeitig den Staat in Krisenzeiten handlungsfähig zu halten. Kritisiert werden indes die Übergangsregelungen, die bis zum Jahr 2017 weitere Neuschulden von bis zu 4,87 Milliarden Euro zuließen. Der Bund der Steuerzahler fordert, die steigenden Steuereinnahmen in der derzeitigen wirtschaftlichen Aufschwungphase für einen schnelleren Abbau der Nettoneukredite zu nutzen.

Die Landesregierung schlägt drei Ausnahmetatbestände vor, bei denen künftig vom generellen Neukreditverbot abgewichen werden darf. Bei konjunkturellen Schwankungen in der Wirtschaftsentwicklung könnten künftig im Abschwung Kredite zum Ausgleich von konjunkturbedingten Steuermindereinnahmen und ggf. Mehrausgaben aufgenommen werden. Um die Gefahr des Missbrauchs dieser Ausnahmeerlaubnis zu bannen, fordert der Bund der Steuerzahler ergänzend umfangreiche Darlegungs- und Begründungspflichten für die Landesregierung. Bei Inanspruchnahme der Ausnahmevorschrift für konjunkturelle Schieflagen müssten zwingend bejahende Stellungnahmen der Bundesregierung, der Deutschen Bundesbank und des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung vorgelegt werden. Positiv bewertet und für unverzichtbar hält die Steuerzahlerorganisation den neuen verfassungsrechtlichen Zwang, nach Beendigung des konjunkturellen Rückschlags die zuvor aufgenommenen Kredite vollends zurückzuführen. Stetig wachsenden Schuldenbergen könne damit entgegengewirkt werden.

Im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, dem zweiten und dritten Ausnahmefall, begrüßt der Bund der Steuerzahler das Erfordernis einer Zwei-Drittel-Mehrheit des Landtags für die Kreditaufnahmen sowie die Festlegung eines verbindlichen Tilgungsplans. Das Land Niedersachsen bleibe damit handlungsfähig, wenn unvorhergesehene, umfangreiche sowie schnell zu erbringende Staatsleistungen nur im Wege einer Kreditfinanzierung zu erbringen seien.

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