Der Bund der Steuerzahler hat die Fraktionen des Landtags aufgefordert, das Niedersächsische Personalvertretungsgesetz zügig zu reformieren. Sowohl die Aufgaben der Personalräte wie auch der Umfang ihrer Freistellungen von der regulären Arbeit müssten zurückgeführt werden, um die Kosten der öffentlichen Verwaltungen zu senken. Der umfangreiche Katalog der geltenden Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte mache die Personalvertretungen zu einer "Verwaltung in der Verwaltung". Dadurch werde die Verschlankung und Modernisierung der Behörden gebremst, die angesichts der dramatischen Finanzlage für das Land Niedersachsen von existenzieller Bedeutung seien.
Der Bund der Steuerzahler unterstützt die jüngsten Vorschläge des Landesrechnungshofes, die direkten Kosten der Personalratsarbeit, die mit 78 Mio. Euro jährlich bzw. dem Gegenwert von 1.083 Stellen angegeben werden, durch Anpassung der Freistellungen an schärfere Regelungen in anderen Bundesländern zu senken. So könnten in der allgemeinen Verwaltung 62 Stellen mit einem Kostenvolumen von 4,4 Mio. Euro gespart werden, wenn die schärferen bayrischen Bestimmungen zu den Freistellungen auch in Niedersachsen zur Anwendung gelangten. Würde sich Niedersachsen an Schleswig-Holstein orientieren, müssten örtliche Schulpersonalräte hierzulande nicht in einem Umfang von 2.300 Unterrichtsstunden freigestellt werden. Dadurch könnten die jährlichen Kosten um 6,7 Mio. Euro reduziert werden. Die vom Landesrechnungshof so ermittelten Sparpotenziale im Personalvertretungsgesetz in Höhe von 14,1 Mio. Euro jährlich seien bei Gesamtkosten von 78 Mio. Euro erheblich.
Ergänzend dazu fordert der Bund der Steuerzahler von den Landtagsfraktionen, die in den §§ 65 bis 67 des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes verankerten Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte der Personalvertretungen auf den Prüfstand zu stellen. Allein bei organisatorischen, sozialen und sonstigen Verwaltungsvorgängen gebe es 24 Tatbestände, bei denen die Zustimmung der Personalräte erforderlich sei. So bestimmten Personalvertretungen etwa mit, wenn Arbeitsabläufe in den Behörden erleichtert oder die Arbeitsleistung insgesamt verbessert werden sollten. In personellen Angelegenheiten, etwa bei Versetzungen, Beförderungen, Umgruppierungen, der Auswahl der Teilnehmer an Fortbildungsveranstaltungen oder der Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages, gingen diese Mitbestimmungsrechte des öffentlichen Dienstes gar über diejenigen in der Privatwirtschaft hinaus.
Das Personalvertretungsrecht muss deshalb nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler entschlackt und auf die wesentlichen Rechte zur Wahrung der sozialen Belange der Bediensteten zurückgeführt werden. Die Behördenleitungen müssten flexibler agieren können. Damit würde die Bürokratie in den Verwaltungen zurückgedrängt, die Effizienz des öffentlichen Dienstes verbessert und so die Steuerzahler entlastet, erklärt der Bund der Steuerzahler.
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