Pleite des maritimen Forschungszentrums mit juristischem Nachspiel
Bund der Steuerzahler erstattet Strafanzeige wegen des Verdachts der UntreueWie der Landesrechnungshof in seinem jüngsten Jahresbericht darlegt, hätte das maritime Forschungszentrum in Elsfleth nicht mit Landesmitteln gefördert werden dürfen. Zwar hatte das Land Subventionen in Aussicht gestellt, eine Förderzusage war indessen nicht erteilt. Gleichwohl hatte der beteiligte Reeder im Jahr 2008 bereits Aufträge zum Bau eines Büro- und Tagungsgebäudes erteilt und eine vollständige Finanzierung durch eigene Mittel und Bankdarlehen sichergestellt. Obwohl danach eine Landesförderung rechtlich nicht möglich war, drängte der Reeder gleichwohl auf Subventionen durch das Land. Um das Förderverbot wegen vorzeitigen Maßnahmebeginns zu umgehen, wurde die angestrebte Förderung des Forschungszentrums auf einen sogenannten „Asset-Deal“ umgestellt. Auch diese phantasievollen Tricksereien waren nach Feststellungen der Rechnungsprüfer nicht mit geltendem Haushaltsrecht vereinbar. Über die damalige Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven flossen so 1,7 Mio. Euro aus Mitteln des Landes an die Trägergesellschaft, ohne dass ein Zuwendungsbescheid erlassen, eine vertragliche Grundlage geschaffen oder die Verwendung des Geldes an Bedingungen oder Auflagen geknüpft war. Mit der GmbH-Insolvenz im März 2011 trat dann ein realer Vermögensschaden für das Land und die Steuerzahler ein, für den sich der damalige Wissenschaftsminister wegen seiner aktiven Mitwirkung an der rechtswidrigen Förderung und die anderen Entscheidungsträger nach Meinung des Bundes der Steuerzahler auch juristisch zu verantworten haben



