Neuste Presseinformationen
Verankerung der Schuldenbremse in der Niedersächsischen Verfassung
BdSt-Stellungnahme zum GesetzentwurfDer Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen begrüßt grundsätzlich den vorliegenden Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP zur Änderung des Art. 71 der Niedersächsischen Verfassung (NV). Mehr als zwei Jahre nach Einführung der Schuldenbremse in das Grundgesetz ist es an der Zeit, dass Niedersachsen seine Landesverfassung an die neue Schuldenregel anpasst. Mehr dazu
Doppelhaushalt 2012/2013 nach BdSt-Kritik geändert
Art. 71 der Niedersächsischen Verfassung wird jetzt eingehaltenDie niedersächsische Landesregierung hat ihren Entwurf für den Doppelhaushalt 2012/2013 korrigiert. Die eigenfinanzierten Investitionsausgaben erreichen jetzt die Höhe der Nettokreditaufnahmen, so wie es der Art. 71 der Niedersächsischen Verfassung vorsieht.
Zuvor hatte die Regierung einen verfassungswidrigen Haushaltsgesetz-Entwurf vorgelegt (Drs. 16/3860; ausgegeben am 16.08.2011). Sie wollte mit dem Doppeletat 2012/2013 Nettokreditaufnahmen von 1.600 bzw. 1.250 Millionen Euro aufnehmen, obwohl die eigenfinanzierten Investitionsausgaben nur bei 918 bzw. 940 Millionen Euro gelegen hätten. Damit wären die Landesschulden, die mit Stand 30.06.2011 ziemlich exakt 55.989,8 Milliarden Euro oder pro Einwohner in Niedersachsen 7.070 Euro betragen, in unverantwortlicher Weise weiter angestiegen. Neben der expliziten Staatsverschuldung hängen zudem noch die dramatisch steigenden Pensionslasten für die Landesbeamten wie ein Damokles-Schwert über dem Landesetat. Mehr dazu



