LV Niedersachsen und Bremen - Rechtswidrige Beamtenzulagen

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04.11.2011

Rechtswidrige Beamtenzulagen

In so manchen Rathäusern wird Landesrecht bewusst missachtet

Wer Beamte zu Höchstleistungen anspornen will, muss zusätzlich Geld in die Hand nehmen – unter diesem Motto wurden in vielen Kommunen zwischen Elbe und Ems seit einigen Jahren besondere Zulagen bewilligt. Doch gut gemeint war in vielen Fällen nicht gut gemacht, denn die Vergabe der Leistungszulagen erfolgte oft rechtswidrig.

Die Niedersächsische Landesverordnung über die Gewährung von Prämien und Zulagen für besondere Leistungen ist übersichtlich und selbst für juristische Laien verständlich. Sowohl die Höhe der Leistungszulage als auch die Anzahl der Zulagen-Empfänger sind vom Land limitiert worden. Nur 15 Prozent der tatsächlich vorhandenen Beamten in der Besoldungsgruppe A sowie weitere 15 Prozent der Beamten, die das Endgrundgehalt noch nicht erreicht haben, dürfen in den Genuss von Leistungszulagen kommen. Wird eine Zulage von der Kommune bewilligt, so darf die monatliche Höhe maximal sieben Prozent des Anfangsgrundgehalts der entsprechenden Besoldungsgruppe betragen.

Doch die vom Land Niedersachsen vorgegebenen Regelungen wurden auf kommunaler Ebene recht eigenwillig ausgelegt, teilweise sogar bewusst missachtet. Insbesondere der Landkreis Osnabrück ging eigene Wege. Seit 2007 zahlte er an nahezu alle seine rund 330 Beamten jährliche Leistungszulagen – in 2010 bis zu 600 Euro pro Beamten. Er bleibt damit nach eigenen Angaben unter dem theoretisch maximalen Volumen, das nach der Verordnung an bis zu 30 Prozent der Beamten ausgeschüttet werden darf. “Geringere Zulagen - dafür aber an alle“ lautete das Credo. Um die gesetzlich vorgeschriebene Begrenzung des Empfängerkreises scherte man sich nicht. Auf diese Weise sollte eine Gleichbehandlung zwischen Beamten und Angestellten erreicht werden, da für Letztere die Begrenzungen aus der Landesverordnung nicht gelten. Dieses Modell machte im Raum Osnabrück schnell Schule. Denn auch die Städte Osnabrück, Melle und Bramsche, die Samtgemeinden Artland und Bersenbrück sowie die Gemeinden Hasbergen, Ostercappeln und Wallenhorst wählten ähnliche Modelle, um den Großteil ihrer Beamten „leistungsgerecht“ bezahlen zu können. Diese fragwürdige Praxis rief die Staatsanwaltschaft Osnabrück auf den Plan, die mittlerweile Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue gegen Verantwortliche der Kommunen aufgenommen hat.

BdSt-Strafanzeige gegen Bramscher Bürgermeisterin

Besonders bemerkenswert ist der Fall in Bramsche, wo gleichfalls seit 2007 fast alle Beamten Leistungszulagen erhielten. Die Bürgermeisterin rechtfertigte diese rechtswidrige Praxis mit einer Dienstvereinbarung zwischen ihr und dem Personalrat. Die örtliche Zeitung zitierte die Bürgermeisterin dahingehend, dass ihr der Rechtsbruch bekannt gewesen sei und sie sich bewusst (das heißt vorsätzlich) über die Landesverordnung hinweggesetzt habe.

Der Bund der Steuerzahler erstattete daraufhin Strafanzeige wegen des Verdachts der Untreue. Denn Landesrecht darf nicht selbstherrlich gebrochen und Steuergeld nicht nach Gutsherrenart frei verteilt werden. Ein finanzieller Schaden für die Stadt und die Steuerzahler ist entstanden. Denn Bramsche hätte über Jahre hinweg erheblich weniger Haushaltsmittel verausgaben müssen, wenn es die tatsächlich gezahlten Leistungszulagen pro Beamten auf den erlaubten Kreis der Zulagenberechtigten begrenzt hätte.

Die rechtswidrige Vergabe von Leistungsentgelten an Beamte erstreckt sich auf weitere Kommunen Auch der Landkreis Aurich, die Samtgemeinde Neuenhaus (Landkreis Grafschaft Bentheim) sowie die Städte Delmenhorst, Papenburg (Landkreis Emsland) und Nordhorn (Landkreis Grafschaft Bentheim) hielten sich nicht an die Verordnung des Landes Niedersachsen. Die Aufzählung der Missetäter dürfte jedoch nicht abschließend sein, denn das Ergebnis einer umfassenden Überprüfung durch das Innenministerium steht noch aus. Ebenso wenig kann daher der entstandene Gesamtschaden zum jetzigen Zeitpunkt beziffert werden.

Doch nur in den wenigsten Fällen zeigten sich die Rechtsbrecher reumütig. Viele wähnen sich nach wie vor auf einer zumindest moralisch unangreifbaren Seite, wenn sie Beamte und Angestellte bei Leistungszulagen gleich behandeln. Aber was haben Leistungszulagen für einen Sinn, wenn sie mit der Gießkanne verteilt werden? Der Bund der Steuerzahler würde es begrüßen, wenn bei der Bezahlung von Kommunalbediensteten die individuelle Leistung ein stärkeres Gewicht bekäme. Leistungsorientierte Bezahlung aber muss notwendigerweise in der Mitarbeiterschaft differenzieren –und davor scheuen viele Rathauschefs zurück. Warum eigentlich?
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