Rechtswidriger Lehrerstreik in Bremen
Ahndet der Senat die Dienstvergehen der Beamten?Das gilt natürlich auch in der Freien Hansestadt Bremen. Gleichwohl haben 800 beamtete Lehrer am 13. Februar 2009 demonstrativ die Arbeit niedergelegt. Anstatt Schüler zu unterrichten zogen sie mit roten Fahnen zum Marktplatz, um die Tarifangestellten in ihrem Kampf für höhere Gehälter zu unterstützen. Gleichsam ging es den Beamten selbst um höhere Bezüge, denn sie machten folgende Rechnung auf: Wenn die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes sich mit ihren Forderungen nach acht Prozent mehr Gehalt durchsetzen, besteht auch die Aussicht auf eine entsprechende Besoldungserhöhung. Denn üblicherweise werden die Besoldungsgesetze, wenn nicht eins zu eins, so doch im Gleichklang mit den Tarifabschlüssen angepasst. Am 25.02.2009 legten zusätzlich 131 beamtete Lehrkräfte die Arbeit nieder.
Schon die öffentliche Ankündigung der Gewerkschaften zum Beamtenstreik war ungeheuerlich. Eine Arbeitsniederlegung der Beamten ist unvereinbar mit dem Grundgesetz, weil sie sich unter anderem gegen das Parlament richtet, das demokratisch gewählte Gesetzgebungsorgan, das über Besoldung durch Gesetz beschließt. Deshalb hatten wir bereits vor dem Streiktermin Bürgermeister Böhrnsen schriftlich aufgefordert, die Beamtenschaft in geeigneter Weise auf die Rechtswidrigkeit der beabsichtigten Arbeitsniederlegungen im Vorfeld hinzuweisen, etwaige Verstöße und Unterrichtsausfälle schul- und klassengenau zu dokumentieren und rechtswidrige Handlungen von beamteten Lehrern hart zu ahnden. Eine Antwort haben wir darauf nicht erhalten.
Einige Tage nach dem Beamtenstreik fragten wir bei der zuständigen Bildungssenatorin, Frau Renate Jürgens-Pieper, genau nach. Wir wollten wissen, an wie vielen Grundschulen, Gesamtschulen, Gymnasien und beruflichen Schulen es zu Unterrichtsausfällen gekommen war, wie viele Unterrichtsstunden dem Streik zum Opfer fielen und wie viele Beamte ihren Dienst verweigerten. Nach wiederholter Aufforderung und der Androhung einer presserechtlichen Auskunftsklage gegen die Bildungssenatorin wird das Ausmaß der Lehrer-Streiks nun im Großen und Ganzen offenkundig.
Auf die disziplinarischen Reaktionen des Senats auf die rechtswidrigen Streikaktionen der Beamten darf man gespannt sein. Die Rechtslage ist eindeutig. Der Bremer Beamte begeht ein Dienstvergehen, wenn er schuldhaft die ihm obliegenden Pflichten verletzt. Als Disziplinarmaßnahmen kommen Verweis (schriftlicher Tadel), Geldbuße (bis zur Höhe der monatlichen Dienstbezüge), Kürzung der Dienstbezüge (bis zu einem Fünftel auf längstens drei Jahre), Zurückstufung (Versetzung in ein niedrigeres Amt) oder Entfernung aus dem Beamtenverhältnis in Betracht. Die entscheidende Frage ist, ob der Senat die Gesetze anwendet, oder ob er sich möglicherweise ähnlich leichtfertig wie etliche Beamte darüber hinwegsetzt.
Es geht hier nicht um Lappalien, sondern um Grundprinzipien unserer Staatsordnung. Beamte haben uneingeschränkt die Möglichkeit, sich zu organisieren und gemeinsam ihre Interessen zu vertreten. Sie dürfen aber eben nicht streiken. Wer als Dienstherr auch nur stundenweise Arbeitsniederlegungen der Beamten nicht angemessen sanktioniert, stellt sich neben das Recht. Im Übrigen verspielt er jegliche Berechtigung, Lehrer zu verbeamten.



