Rentenreformen auf Beamte übertragen!
Bund der Steuerzahler: Gesetzentwurf zum Versorgungsrecht privilegiert StaatsdienerNach dem Gesetzentwurf der Landesregierung vom 05.01.2011 sollen niedersächsische Beamte weiterhin bis zu drei Jahre der Hochschulausbildungszeit als ruhegehaltsfähige Dienstzeit angerechnet bekommen. Jedes Jahr steigere die monatliche Pension um 1,79 Prozent des Amtsgehaltes, sofern der Höchstsatz von 71,75 Prozent nicht erreicht ist. In der gesetzlichen Rentenversicherung werden Ausbildungszeiten an Universitäten und Fachhochschulen dagegen nicht mehr rentensteigernd berücksichtigt.
Für Bundesbeamte waren ruhegehaltswirksame Ausbildungszeiten an Hochschulen im Jahr 2009 auf zwei Jahre und vier Monate gekürzt worden. Diese Abstriche hält der Bund der Steuerzahler keinesfalls für ausreichend. Dass Niedersachsen die nach wie vor unvertretbar großzügigen Regelungen des Bundes sogar noch übertreffe, kritisiert der Verband scharf.
Der Nachhaltigkeitsfaktor wurde im Jahr 2004 in die Rentenformel eingefügt. Er knüpft das Rentenniveau an die demographische Entwicklung und stellt auf das zahlenmäßige Verhältnis von Beitragszahlern und Rentenempfängern ab. Weil künftig - auch wegen der gestiegenen Lebenserwartung - mehr Rentner zu versorgen sein werden, die Beitragszahler sich zahlenmäßig aber verringern werden, wird mit einem langfristig deutlich sinkenden Rentenniveau gerechnet. Für die Beamtenpensionäre fordert der Bund der Steuerzahler deshalb wirkungsgleiche Einschnitte in das Versorgungsrecht, die das Pensionsniveau der Staatsdiener ebenfalls künftig absenken.
Der Niedersächsische Landtag müsse jetzt für die künftige Gleichbehandlung von Pensionären und Rentnern sorgen. Dies sei nicht nur ein Akt der Fairness, sondern auch aus haushaltswirtschaftlicher Sicht geboten, denn die Versorgungsausgaben drohten in den nächsten Jahren und Jahrzehnten die finanziellen Spielräume des Landes zu erdrosseln.



