LV Niedersachsen und Bremen - Rückwirkende Steuergesetze teilweise verfassungswidrig

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18.08.2010

Rückwirkende Steuergesetze teilweise verfassungswidrig

Musterverfahren des Bundes der Steuerzahler erfolgreich zum Abschluss gebracht

Der Bund der Steuerzahler hat erneut einen Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht erzielt: Das Gericht hat die rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist bei Grundstücken von zwei auf zehn Jahre für teilweise verfassungswidrig erklärt. Ebenso sind die rückwirkende steuerliche Änderung bei Abfindungszahlungen und die Änderung der Regelungen beim Verkauf von Firmenanteilen teilweise verfassungswidrig.

Nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler Niedersachen und Bremen hat das Bundesverfassungsgericht den hohen Wert des Vertrauensschutzes der Bürger in eine stetige Steuergesetzgebung gestärkt und gleichzeitig dem Gesetzgeber klare Vorgaben für zukünftige Gesetzgebungsverfahren gemacht. Der Verband fordert den Gesetzgeber auf, grundsätzlich von rückwirkenden Steuergesetzen abzusehen, sofern sie den Steuerzahler belasten.

Bei den gerichtlichen Entscheidungen war zu klären, ob das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002, das von der damaligen Bundesregierung kurz nach dem Regierungsantritt im Herbst 1998 in den Bundestag eingebracht wurde, unzulässig in die Rechte der Steuerzahler eingreift. Die Neuregelung zur Spekulationsfrist bei Grundstücken wurde nämlich auch auf Fälle angewandt, bei denen die alte Spekulationsfrist bereits abgelaufen war und der Gewinn aus dem Grundstücksverkauf daher eigentlich steuerfrei gewesen wäre.

Bei den Parallelentscheidungen zu den Abfindungszahlungen und der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft war die Frage zu klären, ob der bislang gewährte ermäßigte Steuertarif rückwirkend geändert werden durfte. Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts dürfen die Rechte der Steuerzahler nur unter engen Voraussetzungen rückwirkend beschnitten werden. Der Bund der Steuerzahler hatte die Verfahren von Beginn an als Musterverfahren unterstützt.

Eine Liste der Musterverfahren des Bundes der Steuerzahler ist hier einsehbar.

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