Schluss mit steuerfreier Kostenpauschale
Abgeordnete sollen Ausgaben für das Mandat nachweisenDie Steuerfreiheit der Kostenpauschale wurde in der Vergangenheit immer wieder kritisiert, insbesondere wegen der Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes. Während nämlich „normale“ Steuerzahler ihre Betriebs- oder Werbungskosten - von geringfügigen Freibeträgen abgesehen - dem Finanzamt gegenüber haarklein belegen müssen, wenn sie die Steuerbelastung mindern wollen, genießen Abgeordnete das Privileg der Steuerfreiheit einer Aufwandspauschale. Damit soll jetzt nach Auffassung der Diätenkommission des Landtags Schluss sein. Das Gremium unabhängiger Sachverständiger zur Überprüfung der Politiker-Entschädigungen, dem das BdSt-Vorstandsmitglied Bernhard Zentgraf angehört, hat im diesjährigen Bericht einmütig dafür geworben, die Aufwandsentschädigung der Steuerpflicht zu unterwerfen. Damit soll die steuerliche Gleichbehandlung von Politikern und Steuerbürgern erreicht werden.
Wie eine Erhebung bei 14 Abgeordneten aus allen im Landtag vertretenen Fraktionen zudem ergab, wenden die Volksvertreter monatlich durchschnittlich rund 1.350 Euro für die Wahrnehmung ihrer mit dem Mandat verbundenen Aufgaben auf. Als Werbungskosten im steuerrechtlichen Sinn können jedoch durchschnittlich nur etwa 1.230 Euro angesehen werden. Die Kommission empfiehlt deshalb, die künftig steuerpflichtige Aufwandsentschädigung auf 1.200 Euro festzusetzen. Im Gegenzug soll gleichzeitig eine bisher gezahlte Leistung von bis zu 1.300 Euro je Wahlperiode für die Ausstattung des Wahlkreisbüros mit IT-Technik abgeschafft werden. Jetzt sind die Fraktionen am Zuge. Sie sollten das Abgeordnetengesetz entsprechend ändern.



