LV Niedersachsen und Bremen - Sondernutzungsgebühren belasten Gastronomen

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15.06.2009

Sondernutzungsgebühren belasten Gastronomen

Bund der Steuerzahler für die Abschaffung von Gebühren für Außenbewirtungsflächen

Der Bund der Steuerzahler fordert die Abschaffung der Sondernutzungsgebühr für die Inanspruchnahme von Straßenflächen zur Außenbewirtung, weil die damit beabsichtigte Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile bereits über die Einkommen- und ggf. Gewerbesteuer erfolgt und die Stadtkassen somit davon profitieren. Zudem machen die Gastronomen durch Außenbewirtschaftung die Innenstädte an Abenden und an Wochenenden attraktiver, was die Kommunalpolitik honorieren sollte statt mit zusätzlichen Abgaben zu erschweren. Benutzen Gastronomen öffentliche Straßenflächen zur Außenbewirtung, müssen sie hierfür eine Erlaubnis einholen und vielerorts Sondernutzungsgebühren bezahlen. Eine Recherche des Bundes der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen zeigt erhebliche Unterschiede bei der Ausgestaltung der Gebührenstruktur und der Gebührenhöhe. Wer als Gastwirt beispielsweise 20 Quadratmeter an öffentlicher Fläche von April bis September in Anspruch nimmt, muss in größeren niedersächsischen und bremischen Städten Gebühren zwischen 100 Euro und 1.335 Euro zahlen.

Die Gebührenbelastung ist naturgemäß in den städtischen A-Lagen am höchsten. Für eine Fläche von 20 Quadratmetern, die Platz für gerade einmal vier Tische mit je vier Stühlen, sprich 16 Gäste bietet, zahlen Gastwirte in Hannovers Innenstadt zwischen Hauptbahnhof, Kröpcke und Steintor von April bis September 1335,20 Euro Gebühren. Das entspricht einem Umsatz von ca. 514 Cappuccino à 2,60 Euro. Ähnlich hoch ist die Sondernutzungsgebühr in der Stadt Cuxhaven. Für 20 Quadratmeter Außenbewirtungsfläche innerhalb der Fußgängerzone und Duhner Kurpromenade sind für sechs Monate 1.226,40 Euro fällig. In Hildesheims Fußgängerzone beträgt die Gebühr 900 Euro bzw. 7,50 Euro pro Quadratmeter, in Osnabrück sind es 880 Euro. Die A-Lage von Straßencafés kostet desweiteren in Göttingen 840 Euro, in Celle 759 Euro und in Wolfenbüttel 612 Euro.

Die niedrigsten Gebühren für das Aufstellen von Freisitzen werden in Bremerhaven, Lingen (Ems), Nordhorn und Wilhelmshaven verlangt. In Bremerhaven und Lingen (Ems) fallen für den 20 Quadratmeter Schönwetterbereich 180 Euro an. Eine Tarifstaffelung nach Zonen gibt es hier nicht. Innerhalb der Nordhorner Fußgängerzone und den Randbereichen sind ebenfalls insgesamt 180 Euro bei einem monatlichen Quadratmetertarif von 1,50 Euro aufzuwenden. In Wilhelmshaven ist die Gebühr mit 100 Euro unabhängig von der Stadtzone am geringsten. Zudem ist die Gebühr auf maximal 400 Euro begrenzt, unabhängig von der Stellfläche.

Eine monatliche Gebühr je Quadratmeter bieten 16 von 21 Städten an. Nur vier Städte - Cuxhaven, Hameln, Hannover und Wolfsburg - bieten sowohl monatliche als auch jährliche Tarife an, so dass je nach Zeitraum der Außenbewirtung die Gebührenbelastung vom Gastwirt beeinflusst werden kann. In den Städten Bremen, Celle, Emden, Oldenburg und Wilhelmshaven gibt es ausschließlich jährliche Gebührentarife. Für einen Gastronomen kann das nachteilig sein, wenn er nur wenige Monate die Fläche beanspruchen möchte. In Bremen ist neben der Sondernutzungsgebühr von 10,23 Euro bis 15,34 je Quadratmeter unverständlicherweise noch ein Grundbetrag je Sondernutzungserlaubnis von 255,65 Euro zu zahlen. In Emden kommen die Gastwirte nicht unter 300 Euro, denn so hoch ist die Mindestgebühr der Stadt für die Nutzung der öffentlichen Verkehrsfläche.

Acht von 21 untersuchten Städten haben eine sehr differenzierte Gebührenstruktur mit drei oder mehr Tarifen. Je nach Dichte und Intensität des Verkehrs wie auch dem möglichen wirtschaftlichen Vorteil der Gastronomen gibt es hohe, mittlere oder niedrigere Gebührensätze. Zu den Städten mit einer sehr ausgefeilten und verwaltungsaufwendigen Gebührenstruktur gehören Bremen, Celle, Göttingen, Hannover, Oldenburg, Osnabrück, Wolfenbüttel und Wolfsburg.

Die Städte Bremerhaven, Delmenhorst, Emden, Langenhagen, Lingen (Ems), Lüneburg, Salzgitter und Wilhelmshaven verzichten auf eine Staffelung der Gebührenhöhe und auf saisonale Komponenten, so dass im gesamten Stadtgebiet eine einheitliche Gebühr erhoben wird. Für 20 Quadratmeter öffentliche Straßenfläche für die Monate April bis September fallen z.B. in Lüneburg 368,40 Euro, in Delmenhorst und Langenhagen jeweils 300 Euro und in Salzgitter 276 Euro an.


Eine tabellarische Übersicht mit den Daten über die Gebühren für Tische und Sitzgelegenheiten zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßenflächen in den untersuchten 21 Städten finden Sie hier zum Download.
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