"Sorgfältig planen und bedarfsorientiert investieren"
Bund der Steuerzahler warnt vor unausgereiften kommunalen Entscheidungen durch das Konjunkturpaket IIZusätzlich zu den von den Kommunen für Baumaßnahmen vorgesehenen Investitionsausgaben von rund einer Milliarde Euro jährlich stehen jetzt auf Grund des Konjunkturpaketes weitere je 600 Millionen Euro für die Jahre 2009 und 2010 zur Verfügung, die insbesondere für Investitionen in Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser, den Städtebau und weitere kommunale Infrastruktur bestimmt sind. Hierin ist eine niedersächsische Eigenbeteiligung von insgesamt rund 300 Millionen Euro enthalten. Der spürbare Zuwachs an Investitionsmitteln dürfe Bürgermeister und Landräte jetzt nicht dazu verleiten, die Grundsätze von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit hintenan zustellen oder gar langgehegte Prestigeobjekte zu realisieren, mahnt der Bund der Steuerzahler. Nicht "Paläste für Kids" etwa seien gefragt, sondern eine zweckgerichtete Erweiterung und Modernisierung der Betreuungseinrichtungen. Auch müssten die Folgekosten und damit die langfristige Finanzierbarkeit der laufenden Betriebs- und Unterhaltungskosten berücksichtigt werden.
Der Bund der Steuerzahler fordert des Weiteren, dass vor den Neubau- oder Sanierungsentscheidungen der langfristige Bedarf an den geförderten Einrichtungen gewissenhaft geprüft wird. So mache es wenig Sinn, eine Grundschule in einem kleinen Dorf oder Stadtteil umfassend zu sanieren und zu modernisieren, wenn jetzt schon absehbar sei, dass künftig die Schulkinder dafür fehlten. Auch müssten die Gemeinden und Kreise bei Investitionen in weiterführende Schulen, z. B. Berufsschulen, ihre Planungen untereinander abstimmen und "Kirchturmdenken" überwinden, damit es nicht zu kostenträchtigen Fehlplanungen komme.
Im Zuge der beabsichtigten Lockerung des Vergaberechts mahnt der Bund der Steuerzahler einen verantwortungsvollen Umgang der Kommunalpolitiker mit den dann größeren Freiheiten für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben (jeweils ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb) an. Bereits der Anschein von Mauscheleien zwischen Bürgermeistern bzw. Landräten und bauausführenden Firmen müsse vermieden werden.
Schließlich dürften nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler Kommunen mit solider Haushaltswirtschaft durch das Konjunkturpaket nicht benachteiligt werden. Auch wenn das Bundesprogramm die Förderung von zusätzlichen Investitionen in finanzschwachen Gemeinden und Landkreisen besonders anstrebe, dürften Kommunen, die in der Vergangenheit sparsam gewirtschaftet und neue Schulden vermieden hätten, jetzt nicht bestraft werden. Andernfalls würden die finanzwirtschaftlichen Anreize falsch gesetzt mit fatalen Auswirkungen für die künftige kommunale Haushaltswirtschaft.
Gleichzeitig appelliert der Bund der Steuerzahler an die Landesbehörden, das Konjunkturprogramm zügig umzusetzen und nicht durch bürokratische Hemmnisse zu verzögern.



