Staatsbad Pyrmont: Das Land Niedersachsen soll sich zurückziehen
Bund der Steuerzahler fordert vom Land Niedersachsen ein Ende der SonderstellungDer Bund der Steuerzahler stimmt der Auffassung des Landesrechnungshofs zu, wonach das Betreiben von Bädern und das Vorhalten entsprechender Infrastruktur nach der Landeshaushaltsordnung keine originäre Aufgabe des Landes sei. Zudem sorge die Beteiligung des Landes an der Staatsbad Pyrmont Betriebsgesellschaft für Wettbewerbsverzerrung unter den niedersächsischen Heilbädern. Denn das Land fördere durch den Badbetrieb die regionale Wirtschaft und mische sich damit in den Wettbewerb der kommunalen Heilbäder ein.
Nur mit mehr Eigenverantwortung sei gewährleistet, dass die Stadt Bad Pyrmont gegenüber anderen Bäder-Kommunen nicht besser gestellt werde. Darüber hinaus gebe der Rückzug des Landes einen Anreiz, den Betrieb des Staatsbades und seine Infrastruktur zu verbessern. Auch seien Möglichkeiten der Beteiligung privater Investoren auszuschöpfen.
Um unbillige Härten infolge der Kommunalisierung des Staatsbades Pyrmont zu vermeiden und der schwierigen Haushaltslage der Stadt Bad Pyrmont Rechnung zu tragen, regt der Bund der Steuerzahler an, dass für eine Übergangszeit von fünf Jahren angemessene Zuschüsse des Landes an die Stadt Bad Pyrmont gezahlt werden, die jedoch im Laufe der Zeit zu reduzieren seien. Hierdurch würde das Land Niedersachsen die Möglichkeit erhalten, sich aus der Bezuschussung des Staatsbades Pyrmont mittelfristig zurückzuziehen. Die Übertragung des Staatsbades auf die Stadt Bad Pyrmont bzw. private Investoren stelle zudem sicher, dass sich das Land Niedersachsen im Sinne des Prinzips der Subsidiarität seinen eigentlichen staatlichen Aufgaben widmen könne.



