In den vergangenen fünf Jahren stiegen in den insgesamt 1.022 niedersächsischen Kommunen die Hebesätze in 363 Gemeinden bei der Grundsteuer A, in 403 Gemeinden bei der Grundsteuer B sowie 319-mal bei der Gewerbesteuer. Nur in wenigen Fällen - sieben bei der Grundsteuer A, zwei bei der Grundsteuer B und elf bei der Gewerbesteuer - lagen die kommunalen Hebesätze im Jahr 2008 im Vergleich zum Jahr 2004 niedriger. Wenn also die Hebesätze einmal beschlossen wurden, ist die Bereitschaft zur Verringerung der Hebesätze und somit zur Steuerentlastung minimal.
Den höchsten Hebesatz bei der Grundsteuer A gab es in der Gemeinde Zernien (Landkreis Lüchow-Dannenberg) mit 680 Prozent. Ein Hebesatz von 530 Prozent war bei der Grundsteuer B der Spitzensatz, welcher in Göttingen und Hannover vorkam. Hannover und Braunschweig sowie die Gemeinde Böhme (Landkreis Soltau-Fallingbostel) hatten im Jahr 2008 die höchsten Gewerbesteuerhebesätze von 460 Prozent bzw. 450 Prozent. Die niedrigsten Hebesätze sowohl bei der Grundsteuer A und B (250 bis 260 Prozent) als auch bei der Gewerbesteuer (270 bis 280 Prozent) waren weitgehend in Gemeinden mit eher geringer Einwohnerzahl.
Anhand der Musterbeispielrechnung für Grundsteuer B und Gewerbesteuer konnte ermittelt werden, welche Mehr- oder Minderbelastung für die Steuerpflichtigen aus der Höhe des Hebesatzes resultiert.
Die ausführliche Auswertung inkl. Musterbeispielrechnung und alle Daten der 1022 niedersächsischen Gemeinden zu den jeweiligen Grund- und Gewerbesteuerhebesätzen zum Download.
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