LV Niedersachsen und Bremen - Studien

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13.01.2010Die Zeit drängt

Ausgabenprojektion und Reformszenarien der Beamtenversorgung in Niedersachsen

Neues Gutachten unterstützt BdSt-Forderung nach raschen Reformen bei Beamtenpensionen

Das Land Niedersachsen steckt nicht nur in einer Schuldenfalle. Es gerät auch immer stärker in eine Pensionsfalle. Immer größere Teile der Steuereinnahmen werden für die Versorgung der Beamtenpensionäre in den nächsten Jahren und Jahrzehnten aufzuwenden sein. Der Anstieg der Versorgungsausgaben lässt sich wegen der expansiven Einstellungspolitik der 1970er und 1980er Jahre nicht mehr aufhalten. Aber die Politik steht in der Pflicht, den Zuwachs zu dämpfen. Reformschritte, wie sie in der gesetzlichen Rentenversicherung bereits vollzogen wurden, sind hierfür wirkungsgleich zu übertragen. Mehr dazu

09.11.2009

Vergleich der Entwicklung von Finanzkraft und Verschuldung

Aufgrund krisenbedingter Einnahmeausfälle und steigenden Ausgaben etwa zur Konjunkturstützung sehen sich die meisten niedersächsischen Kommunen teilweise erheblichen Fehlbeträgen ausgesetzt und finanzieren diese mit neuen Schulden. Begründet wird dies damit, dass es nicht einmal in Ansätzen möglich sei, die kommunalen Ausgabenstrukturen an die wegbrechenden Steuereinnahmen anzugleichen. Ferner seien die Gemeinden gerade in Zeiten des konjunkturellen Abstiegs zu einer antizyklischen Haushaltspolitik verpflichtet. Wenn die Wirtschaft sich wieder in einer Phase des konjunkturellen Aufstiegs befände und die Kommunen dann über höhere Einnahmen verfügten, solle verstärkt konsolidiert werden. Ist den Versprechen der antizyklischen Haushaltsführung insbesondere hinsichtlich der Schuldenrückführung in konjunkturell besseren Zeiten zu trauen? Mit einem Rückblick auf die „guten Jahre“ 2007 und 2008 ist der Bund der Steuerzahler dieser Fragstellung nachgegangen.

Es war unter anderem festzustellen, dass immerhin 282 bzw. 69,8 Prozent der 404 Städte und Gemeinden mit verbesserter Finanzkraft in den Vorjahren die Verschuldung reduzierten. Allerdings blieben die meisten deutlich hinter ihren Möglichkeiten zurück. Zusätzliche Schulden machten trotz eines Einnahmeplus 118 Gemeinden. Somit haben 29,2 Prozent der 404 Kommunen mit verbesserter Einnahmesituation die Verschuldung nicht verringert sondern sogar noch erhöht. Keine Änderung der Kreditbestände gab es in vier Gemeinden. Nur 21 Kommunen hatten in den Jahren 2007 und 2008 weniger Einnahmen aus Steuern und Zuweisungen zur Verfügung als im Durchschnitt der Jahre 2004 bis 2006. Von diesen machten 13 (61,9 Prozent) mehr Schulden aber acht (38,1 Prozent) bauten Schulden ab.

Die gesamte Analyse steht Ihnen hier zum Download bereit. Sie enthält eine Beispielrechnung und alle Daten der 463 niedersächsischen Kommunen zu den jeweiligen Entwicklungen.

24.03.2009

Steuerhebesätze niedersächsischer Kommunen im Vergleich

Untersuchung zu Steuerhebesätzen der vergangenen 5 Jahre aller 1.022 niedersächsischen Gemeinden

In den vergangenen fünf Jahren stiegen in den insgesamt 1.022 niedersächsischen Kommunen die Hebesätze in 363 Gemeinden bei der Grundsteuer A, in 403 Gemeinden bei der Grundsteuer B sowie 319-mal bei der Gewerbesteuer. Nur in wenigen Fällen - sieben bei der Grundsteuer A, zwei bei der Grundsteuer B und elf bei der Gewerbesteuer - lagen die kommunalen Hebesätze im Jahr 2008 im Vergleich zum Jahr 2004 niedriger. Wenn also die Hebesätze einmal beschlossen wurden, ist die Bereitschaft zur Verringerung der Hebesätze und somit zur Steuerentlastung minimal.

Den höchsten Hebesatz bei der Grundsteuer A gab es in der Gemeinde Zernien (Landkreis Lüchow-Dannenberg) mit 680 Prozent. Ein Hebesatz von 530 Prozent war bei der Grundsteuer B der Spitzensatz, welcher in Göttingen und Hannover vorkam. Hannover und Braunschweig sowie die Gemeinde Böhme (Landkreis Soltau-Fallingbostel) hatten im Jahr 2008 die höchsten Gewerbesteuerhebesätze von 460 Prozent bzw. 450 Prozent. Die niedrigsten Hebesätze sowohl bei der Grundsteuer A und B (250 bis 260 Prozent) als auch bei der Gewerbesteuer (270 bis 280 Prozent) waren weitgehend in Gemeinden mit eher geringer Einwohnerzahl.

Anhand der Musterbeispielrechnung für Grundsteuer B und Gewerbesteuer konnte ermittelt werden, welche Mehr- oder Minderbelastung für die Steuerpflichtigen aus der Höhe des Hebesatzes resultiert.

Die ausführliche Auswertung inkl. Musterbeispielrechnung und alle Daten der 1022 niedersächsischen Gemeinden zu den jeweiligen Grund- und Gewerbesteuerhebesätzen zum Download.

04.03.2008

Kommunale Schwimmbäder im Vergleich

Statistische Untersuchung zur Kostendeckung von Hallenbädern in Niedersachsen

Mit der vorliegenden Ausarbeitung legt der Bund der Steuerzahler zum dritten Mal eine Untersuchung zu den Kostendeckungsgraden niedersächsischer Bäder vor. Aus Sicht der Steuerzahler geben auch die jüngsten Ergebnisse Anlass zur Sorge. Insgesamt ist es um die Wirtschaftlichkeit der Hallenbäder weiterhin schlecht bestellt.

Denn niedersächsische Hallenbäder erreichen im Durchschnitt nur eine Kostendeckung von 42 Prozent. 58 Cent von jedem Euro, der an Betriebskosten für ein Hallenbad anfällt, werden vom Steuerzahler aufgebracht. Jedes zweite Bad finanziert seine Kosten zu weniger als einem Drittel aus Eintrittsgeldern, während lediglich jedes fünfte Bad seine Kosten mindestens zur Hälfte aus eigenen Einnahmen decken kann. Statistisch betrachtet wird jeder Badbesucher mit 5,17 Euro aus der Gemeindekasse subventioniert. Dagegen erzielen Hallenbäder durchschnittlich nur Einnahmen von 3,59 Euro je Badegast. Um Kosten einzusparen, ist die Privatisierung, Zusammenlegung oder Übernahme von Bädern durch Sport- und Fördervereine sinnvoll. Zudem muss bei besonders unrentablen Bädern in finanzklammen Gemeinden als letzter Ausweg eine Schließung in Betracht gezogen werden.

Als Download: Studie "Kommunale Schwimmbäder im Vergleich - Statistische Untersuchung zur Kostendeckung von Hallenbädern in Niedersachsen" im pdf-Format.

15.10.2007

''Schuldenbremse'' in Niedersächsische Verfassung

Der Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen greift den weit verbreiteten Willen und die Bereitschaft unter Politikern auf, die staatliche Kreditaufnahme über verschärfte Verfassungsregeln zu erschweren. Der BdSt legen für Niedersachsen einen konkreten, ausformulierten und begründeten Vorschlag zur Änderung des Artikels 71 NV vor. Er sieht ein grundsätzliches Kreditverbot vor, von dem mit Zweidrittelmehrheit des Landtages nur bei schwerwiegenden wirtschaftlichen Störungen und im Falle von Naturkatastrophen oder kriegerischen Auseinandersetzungen abgewichen werden darf. In diesen Ausnahmefällen ist die verpflichtende Tilgung von Schulden vorgesehen.

Der geltende Artikel 71 NV ist (im Wesentlichen) 1972 aufgenommen worden. Damals lagen die Landesschulden bei umgerechnet 2,4 Milliarden Euro. Heute betragen sie mit rund 50 Milliarden Euro mehr als das Zwanzig-fache. Wurde 1972 noch jeder 25. Steuer-Euro zur Bedienung der Zinsen (nicht Tilgung!) benötigt, so ist es heute fast jeder 7. Steuer-Euro. Es war vor kurzem noch fast jeder Sechste. Entlastungen resultieren aus guten Steuereinnahmen und niedrigen Zinssätzen. Beides wird nicht von Dauer sein. Die hohe Landesverschuldung - begünstigt durch zu laxe Verfassungsbestimmungen - ist und bleibt eine Gefahr für die Handlungs- und Gestaltungsfähigkeit der Politik. Und sie bleibt ein Verstoß gegen die Generationengerechtigkeit.

Der Vorschlag im Wortlaut im pdf-Format.

27.08.2007

Kommunale Politikfinanzierung 2007

Kommunalpolitiker in den größeren Städten und in den Kreisen Niedersachsens billigen sich selbst keine übertrieben hohen Aufwandsentschädigungen zu. Dagegen fließen großzügig Steuergelder für die Fraktionsarbeit in den Stadträten von Hannover, Braunschweig, Wolfsburg, Osnabrück, Salzgitter, Oldenburg, Hildesheim und Göttingen, in der Regionsversammlung Hannover sowie im Kreistag Hildesheim. Kritisiert wird auch die nach wie vor unzureichende Offenlegung der Fraktionszuwendungen in den Haushaltsplänen. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Studie "Kommunale Politikfinanzierung 2007" des Bundes der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen.

Zum Herunterladen: Studie ''Kommunale Politikfinanzierung 2007" (30 Seiten) im pdf-Format.

06.08.2007

Vergleich kommunaler Schuldenlasten unter Berücksichtigung der jeweiligen Finanzkraft

Wie viele Jahre braucht eine niedersächsische Stadt oder Gemeinde, um ihre Schulden komplett abzubauen, wenn sie ohne einen Euro Neuverschuldung ab sofort jedes Jahr zehn Prozent ihrer Einnahmen aus Steuern und Zuweisungen in die Tilgung steckt? Dieser Frage sind wir nachgegangen und kommt zu erstaunlichen Ergebnissen. Die ostfriesischen Inselgemeinden Norderney (114 Jahre), Spiekeroog (90 Jahre) und Langeoog (89 Jahre) benötigen danach drei und mehr Generationen zum Schuldenabbau. Auch die Städte Bad Gandersheim (LK Northeim), Bad Sachsa (LK Osterode am Harz), Cuxhaven und Königslutter (LK Helmstedt), die Gemeinden Amt Neuhaus (LK Lüneburg) und Juist (LK Aurich) sowie die Samtgemeinden Asse (LK Wolfenbüttel) und Bad Grund (LK Osterode am Harz) bräuchten mehr als ein halbes Jahrhundert, um bei ihrer derzeitigen Finanzkraft die aufgehäuften Schulden abzubauen. Die langen Tilgungszeiträume veranschaulichen das erschreckend hohe Ausmaß der Verschuldung einzelner Gemeinden. In diesen Zeiten sprudelnder Steuereinnahmen müssen die Kommunen von ihren teilweise horrenden Schuldenbergen herunterkommen.

Als Download: "Kommunale Schuldenlasten in Niedersachsen - Schuldenstände und Finanzkraft der 463 Städte, Gemeinden und Landkreise" im pdf-Format.

02.11.2006

Positionspapier für eine Kreisreform oberhalb der Gemeindeebene in Niedersachsen: ''Zehn Regionspräsidenten anstelle von 37 Landräten''

Schon seit etlichen Jahren befinden sich die Finanzen der meisten niedersächsischen Landkreise auf Talfahrt. An dieser bedrückenden Entwicklung konnten die bisherigen Konsolidierungs-anstrengungen nichts ändern. Das berühmte "Licht am Ende des Tunnels" ist nicht zu erkennen. Im Zeitraum von 1991 bis 2005 haben sich die Defizite in den Verwaltungshaushalten der 38 Landkreise (mit Region Hannover) von 2,58 Millionen Euro um mehr als das Fünfhundertfache auf 1,33 Milliarden Euro dramatisch erhöht.

Es ist an der Zeit, die Kreisstrukturen zu ändern. Sie sind zu kleinteilig und zu teuer und entsprechen nicht mehr den Erfordernissen an effiziente Verwaltungen.
Wir schlagen ein Regionsmodell für Niedersachsen vor: Statt der 37 Landkreise soll es künftig zehn Regionen oberhalb der Gemeindeebene geben. Die zu erwartenden Einsparungen bei den Verwaltungskosten in Höhe von schätzungsweise 360 Millionen Euro jährlich und die Aussicht auf insgesamt leistungsfähigere Verwaltungen sprechen für neue Kommunalstrukturen. Schon mit der nächsten Kommunalwahl im Jahr 2011 sollten die neuen Regionsversammlungen und Regionspräsidenten gewählt werden.

Die näheren Einzelheiten des BdSt-Vorschlages entnehmen Sie bitte der 30-seitigen Schrift, die hier zum Download im pdf-Format bereitsteht.

Das fünf-seitige Pressestatement können Sie hier herunterladen.

04.10.2005

Friedhofsgebühren 2005 - Erhebung in niedersächsischen und bremischen Städten

Der Bund der Steuerzahler hat zusammen mit der Verbraucherinitiative "Aeternitas" nach 2002 nun zum zweiten Mal die Friedhofsgebühren für niedersächsische Städte erhoben. Erstmals dabei sind Angaben für Bremen und Bremerhaven sowie für einige größere niedersächsische Städte (wie Göttingen, Hildesheim oder Wilhelmshaven).

Die Ausarbeitung behandelt grundsätzliche Aspekte der Gebührenkalkulation im Bestattungswesen und vergleicht die aktuellen Grabnutzungs- und Bestattungsgebühren in niedersächsischen und bremischen Städten. Dabei werden beträchtliche Gebührenunterschiede deutlich. In Niedersachsen reicht der Anteil der kommunalen Gebühren für einen typischen Bestattungsfall von 130 Euro für eine anonyme Urnengrabstelle in Delmenhorst bis hin zu 4.273 Euro für einen Erdwahlgrabstelle in Hann. Münden.

Aeternitas und Bund der Steuerzahler halten es für erforderlich, dass Friedhofsverwaltungen und Kommunalpolitiker für mehr Transparenz bei der Gebührenkalkulation und für mehr Effizienz im Bestattungswesen sorgen. Das teilweise komplizierte Gebührengeflecht muss für die Bürger nachvollziehbar werden. Darüber hinaus müssen auch im Bestattungswesen alle Möglichkeiten der Kostensenkung bzw. Effizienzverbesserung ergriffen werden.

Als Download: Die Schrift ''Friedhofsgebühren 2005'' im pdf-Format.

Des Weiteren können Sie das Statement des Bundes der Steuerzahler zur Pressekonferenz am 04.Oktober 2005 anlässlich der Vorstellung der Schrift herunterladen. Es gilt das gesprochene Wort.

01.08.2005

Krasse Unterschiede bei Müllgebühren in Niedersachsen

Der Bund der Steuerzahler hat aktuelle Belastungen für Musterhaushalte berechnet. Bei den Abfallgebühren gibt es in den Landkreisen und größeren Städten Niedersachsens deutliche Belastungsunterschiede. Je nachdem, wo die von uns unterstellte Musterfamilie wohnt, schwanken die jährlichen Abfallgebühren zwischen 144 und 514 Euro. Im Durchschnitt beträgt die Gebührenbelastung aktuell 281,34 Euro im Jahr bzw. 23,45 Euro im Monat.
Jeder zweite der 49 öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger hat die Gebühren in diesem Jahr erhöht. Die Steigerungen erreichen für den Musterhaushalt bis zu 74 Prozent. Dagegen entlastet nur jede achte Kommune den Modellhaushalt.
Schöpft ein Privathaushalt alle Möglichkeiten der Abfallvermeidung und -trennung aus, die ihm die kommunalen Satzungen gestatten, dann zahlt er durchschnittlich 118,14 Euro pro Jahr bzw. 9,85 Euro im Monat. Auch bei den "Sparhaushalten" zeigen sich je nach Wohnort erhebliche Gebührenunterschiede.

Der Bund der Steuerzahler fordert von den Entsorgungsträgern verstärkte Anstrengungen, um die Gebühren für die Bürger und Betriebe in Schach zu halten. So sollten Entsorgungsleistungen privatisiert werden, wenn damit bei Einhaltung umwelt- und sozialrechtlicher Vorschriften Kosten gesenkt werden können.
Daneben sollten die Kommunen in der Abfallwirtschaft über Kreis- und Stadtgrenzen hinweg kooperieren, um die Kosten zu begrenzen. Die Bürger sollten schließlich mehr Anreize erhalten, um über konsequente Müllvermeidung die eigene Gebührenbelastung weiter zu senken.

Als Download: Die Studie ''Niedersächsische Abfallgebühren im Vergleich'' im pdf-Format.

01.08.2005

Nachhaltige Finanzpolitik für Niedersachsen

Im Auftrag des Bundes der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen hat der hannoversche Finanzwissenschaftler Professor Homburg die Entwicklung der niedersächsischen Staatsfinanzen bis ins Jahr 2030 prognostiziert. Das Ergebnis ist erschütternd: Auf Grundlage der heutigen Planungen und Vorausschätzungen explodieren die Landesschulden von heute 48 Milliarden Euro auf 248 Milliarden Euro im Jahr 2030. Das rasante Schuldenwachstum ergibt sich aus den dramatisch steigenden Budgetdefiziten, die wiederum ihre wesentlichen Ursachen in den hohen Zinszahlungen (Zinseszinseffekt) auf die Staatsschuld und die horrend ansteigenden Versorgungsausgaben haben. Wenn aber eine Verschärfung des eingeschlagenen Sparkurses erfolgt, also die Finanzpolitik die Ausgaben dauerhaft um die bestehende "Nachhaltigkeitslücke" von 2,55 Milliarden Euro zurückführt, kann die Zukunft (noch) gemeistert werden.

Als Download: Die Studie ''Nachhaltige Finanzpolitik für Niedersachsen'' von Prof. Dr. Stefan Homburg im pdf-Format.

03.08.2004

''Wenn Städte und Gemeinden baden gehen... Untersuchung zur Kostendeckung von Freibädern in Niedersachsen''

Die Freibäder in niedersächsischen Gemeinden decken durchschnittlich ihre Kosten nur zu 32 % durch eigene Einnahmen. 68 Cent von jedem Freibadkosten-Euro werden zu Lasten der Steuerzahler aus der Gemeindekasse zugeschossen. Statistisch betrachtet wird jeder Badegast mit 3,52 Euro pro Jahr vom Steuerzahler subventioniert. Auch im "Jahrhundertsommer 2003" mit einer wetterbedingten sehr guten Badesaison erreichten die Freibäder im Mittel lediglich eine Kostendeckung von 36,2 %. Nur knapp jedes vierte Freibad finanzierte im letzten Jahr die laufenden Kosten zu mindestens der Hälfte aus Eintrittsgeldern. Dies sind die Ergebnisse einer jetzt unter dem Titel "Wenn Städte und Gemeinden baden gehen..." veröffentlichten Studie des Bundes der Steuerzahler mit Angaben zur Wirtschaftlichkeit von 162 Freibädern in niedersächsischen Städten und Gemeinden. Neben den Kennzahlen Kostendeckungsgrad, Kosten je Quadratmeter Wasserfläche und Zuschuss je Besuch werden die Kosten je Öffnungstag und die Freibadversorgung in Niedersachsen näher begutachtet. Schließlich werden auch Maßnahmen zur Wirtschaftlichkeitsverbesserung empfohlen.

Als Download: Die 65 Seiten umfassende Studie "Wenn Städte und Gemeinden baden gehen ..." im pdf-Format.

04.05.2004

Schrumpfkur ohne Schonfrist - Plädoyer für eine Verkleinerung des Niedersächsischen Landtags

Die 183 Abgeordneten des Niedersächsischen Landtags können sich eines volkstümlichen Fürsprechers bedienen, wenn ihnen kritische Bürger die Frage stellen, ob denn für so viele Volksvertreter auch genügend zu tun sei. Der königlich-bayerische Landtagsabgeordnete Jozef Filser pflegte auf diesbezügliche Vorbehalte seiner Gattin Mari Filser stets zu antworten: "Mir ham viel zum regiern, weil mir ein großes Barlament san!" Für die biedere königlich-bayerische Abgeordnetengattin mag die Rechtfertigung genügt haben, ein aufgeklärter Niedersachsen wird sich kaum damit zufrieden geben. Braucht ein Bundesland wie Niedersachsen wirklich ein so großes Parlament?

Es braucht es nicht. Dabei sind nicht die aktuellen 28 Überhang- und Ausgleichsmandate nach der Landtagswahl 2003 das Problem. Sie sind eine zwangsläufige Folge des Wahlgesetzes. Das Übel liegt vielmehr in der im Wahlgesetz festgelegten Mindestzahl von 155 Abgeordneten.

Wir fordern eine deutliche Schrumpfkur für den Niedersächsischen Landtag. In der kommenden Wahlperiode sollte das Niedersachsen-Parlament regulär nur noch 99 Abgeordnete haben. Davon sollten 61 als Direktkandidaten gewählt werden und weitere 38 über die Landeslisten der Parteien in den Landtag einziehen. Um die parlamentarischen Beratungen zu beschleunigen, haben wir einen konkreten Vorschlag für den Neuzuschnitt der vorgeschlagenen 61 Wahlkreise (bislang sind es 100) erarbeitet. Der niedersächsische Landeswahlleiter und das Niedersächsische Landesamt für Statistik haben uns dabei unterstützt.

Als Download: Die Schrift "Schrumpfkur ohne Schonfrist - Plädoyer für eine Verkleinerung des Niedersächsischen Landtags" im pdf-Format.

26.01.2004

Haushaltsstudie Universitätsstadt Göttingen: ''Solider Haushalt nicht in Sicht''

Der Bund der Steuerzahler hat eine 48 Seiten umfassende Studie zu Haushalt und Finanzen der Stadt Göttingen vorgelegt. Dass die Finanzen der Stadt Göttingen seit Jahren gehörig in Schieflage sind, war uns bereits vor Beginn unserer Untersuchungen vor etwa neun Monaten bekannt. Die großen Haushaltslöcher hatten sich bereits über die Stadtgrenzen hinaus herumgesprochen.
Neu sind für uns nach eingehender Befassung mit den aktuellen Göttinger Haushalts-plänen und den Rechnungsabschlüssen der letzten Jahre jedoch die hohen und bedrohlich wachsenden Kassenkredite. Ebenso sind die überdurchschnittlichen Einnahmen und Ausgaben auffällig. Die bisherigen Konsolidierungsbemühungen waren zu halbherzig wie die steigenden Kassenkredite und Zinslasten belegen.
In der Schrift, die nachstehend zum Herunterladen im pdf-Format bereit steht, werden konkrete Einsparvorschläge unterbreitet.

Als Download: Die 48-seitige Broschüre ''Solider Haushalt nicht in Sicht" als pdf-Datei.

Zusätzlich können Sie auch das vom Vorstandsvorsitzenden, Dr. Axel Gretzinger, auf der Pressekonferenz am 26.01.2004 gehaltene Statement im pdf-Format herunterladen (es gilt das gesprochene Wort).

Als Download: Statement als pdf-Datei.

19.03.2003

Haushaltsstudie Stadt Hannover ''Radikalkur statt Finanztricksereien''

Der Bund der Steuerzahler hat jetzt eine Stellungnahme zur Haushalts- und Finanzpolitik der Landeshauptstadt Hannover herausgebracht.
Die Untersuchung zeigt, dass die anhaltende und sich verschärfende Haushaltsmisere der Stadt Hannover zu einem großen Teil hausgemacht ist. Mangelnder Sparwille, Verstöße gegen kommunalaufsichtliche Auflagen, Ignorieren von finanzpolitischen Warnungen und Finanztricksereien sind für die fast ausweglose Situation verantwortlich. Klare eigene Konsolidierungskonzepte, die Licht am Ende des Tunnels zeigen, fehlen.

Vorrangige Aufgabe der Haushaltssanierung muss die Rückführung der hohen Personalkosten um 62 Mio. Euro (10 %) sein. Abstriche bei den Besitzständen der städtischen Bediensteten sind unumgänglich. Vor dem Hintergrund des überzogenen Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst ist ernsthaft der Ausstieg aus der öffentlichen Tarifgemeinschaft zu prüfen. Als weitere Maßnahmen müssen die finanziell bedeut samen Sozialhilfekosten um 30 Mio. Euro (10 %) gesenkt, die freiwilligen Leistungen um 13 Mio. Euro (20 %) gekürzt, die Wohnungsbauförderung (20 Mio. Euro) weit gehend aufgegeben und der hohe Schuldenstand durch Vermögensveräußerungen abgebaut werden.

Download: Die 80-seitige Broschüre ''Radikalkur statt Finanztricksereien'' als pdf-Datei

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