LV Niedersachsen und Bremen - "Tiefschlag" für den Parlamentarismus in Bremen - Bund der Steuerzahler: Ämterpatronage und Parteienfilz bei Entscheidung über neue Bürgerschaftsdirektorin


19.07.2007

"Tiefschlag" für den Parlamentarismus in Bremen - Bund der Steuerzahler: Ämterpatronage und Parteienfilz bei Entscheidung über neue Bürgerschaftsdirektorin

Hannover, den 19. Juli 2007 - Mit der heutigen Entscheidung des Bürgerschaftsvorstandes, die frühere Sozialsenatorin Frau Karin Röpke zur Direktorin der Bremischen Bürgerschaft zu ernennen, hat Bremen nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler seinen Ruf als bundesdeutsche "Hochburg der parteipolitischen Ämterpatronage und des Parteienfilzes" gefestigt. Bürgerschaftspräsident Christian Weber und die Fraktionen von SPD und Grünen hätten daran entscheidenden Anteil. Für den Parlamentarismus in Bremen indes bedeute die Personalentscheidung einen "Tiefschlag", kritisiert der Bund der Steuerzahler.

Der Bund der Steuerzahler hält es für verfehlt, bei der Besetzung des Direktorenamtes der Bremischen Bürgerschaft auf ein reguläres Auswahlverfahren zu verzichten. Das im Beamtengesetz unterstellte "persönliche Vertrauensverhältnis" zum Parlamentspräsidenten sei Unfug. Vielmehr müsse der Parlamentsdirektor mit allen Abgeordneten und allen Fraktionen vertrauensvoll zusammenarbeiten und deren Interessen im Blick haben, nicht vorrangig die des Parlamentspräsidenten oder der politischen Mehrheit.

Zum Anforderungsprofil eines Parlamentsdirektors zählt der Bund der Steuerzahler weiterhin hohen juristischen Sachverstand. Der Stelleninhaber müsse in der Hektik des politischen Geschäfts die Geschäftsordnung rechtssicher auslegen und Verfassungsfragen überzeugend klären können. Daneben seien praktische Verwaltungserfahrungen sowie eine gewisse wissenschaftliche Reputation, etwa in Parlamentarismusdebatten wichtig, um das Amt eines Bürgerschaftsdirektors sachgerecht ausfüllen zu können.

Die Entscheidung des Bürgerschaftsvorstandes zeige, dass für SPD und Grüne nicht Eignung und Befähigung für das Amt (Artikel 128 Bremische Landesverfassung), sondern ausschließlich parteipolitische Motive und Versorgungsmentalität den Ausschlag gaben, erklärt der Bund der Steuerzahler.


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