LV Niedersachsen und Bremen - Umstellung der niedersächsischen Schuldenuhr

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29.12.2009

Umstellung der niedersächsischen Schuldenuhr

Statement
Die niedersächsische Schuldenuhr des Bundes der Steuerzahler ist am 29.12.2009 auf die neuen haushaltswirtschaftlichen Verhältnisse umgestellt worden. Sie rast nunmehr mit 105 Euro pro Sekunde (exakt 104,64 Euro/Sekunde) - und damit so schnell wie nie zuvor. Der bisherige Spitzenwert von 93 Euro pro Sekunde aus dem Jahr 2002 wird also deutlich übertroffen. Der zuletzt angezeigte Zuwachs von 8 Euro für 2009 (ohne 3. Nachtragshaushalt) wird um das Dreizehnfache überschritten.
Das aktuelle Rekordtempo der Schuldenuhr ergibt sich aus den zusätzlichen Schulden von 2,3 Milliarden Euro des Haushaltsgesetzes für das Jahr 2010. Diese allein werden die Schuldenuhr 2010 um 72,94 Euro pro Sekunde rasen lassen.

Hinzuzurechnen ist ein Teilbetrag von einer Milliarde Euro aus den Kreditermächtigungen des 3. Nachtragshaushaltes 2009. Dieser Teilbetrag verursacht auf der Schuldenuhr einen zusätzlichen Zuwachs von 31,70 Euro pro Sekunde.

Von den insgesamt 2,3 Milliarden Euro Kreditermächtigungen des Jahres 2009 sind 1,3 Milliarden Euro an Krediten aufgenommen und ins Schuldbuch des Landes eingetragen worden.

Schon bei Erstellen des 3. Nachtragsetats im Sommer 2009 und später auch bei der Verabschiedung Ende Oktober 2009 war absehbar, dass keinesfalls für 2009 Kredite in der Größenordnung von 2,3 Milliarden Euro benötigt würden. Finanzminister und Regierungsfraktionen betrachten die Nettokredite von 2009 und 2010 (zusammen 4,6 Milliarden Euro) wegen der Finanz- und Wirtschaftskrise als Einheit und erklärten die gleichmäßige Verteilung auf zwei Haushaltsjahre mit dem Prinzip der „zwei kommunizierenden Röhren“.

Die Oppositionsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen beklagen ein verfassungswidriges „Bunkern“ von Kreditermächtigungen mit dem 3. Nachtragshaushalt 2009. Sie sind deshalb vor dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof gezogen.

Für die Schuldenuhr des Bundes der Steuerzahler ergibt sich deshalb für das Jahr 2010:
Der Schuldenstand zum Jahresende 2009 beträgt 53,496 Milliarden Euro. Die Schulden wachsen täglich um 9,04 Millionen Euro oder sekündlich um 105 Euro, sodass zum Jahresende 2010 ein Rekordschuldenwert von 56,796 Milliarden Euro erreicht wird. Der Jahreszuwachs beträgt 3,3 Milliarden Euro - ein Negativrekord!

Zur Bewertung des aktuellen Schuldenzuwachses und den Forderungen des Bundes der Steuerzahler:

Dass 2010 die Schuldenuhr nicht zum Stillstand kommt, wie ursprünglich vorgesehen, ist der Wirtschafts- und Finanzkrise geschuldet. Der Bund der Steuerzahler kritisiert ausdrücklich nicht, dass sich das Land in der tiefsten Wirtschaftskrise seit dem 2. Weltkrieg verschuldet. Kreditfinanzierte Staatsausgaben können in Krisenzeiten gerechtfertigt sein. Zu rügen ist dagegen die Höhe der zusätzlichen Verschuldung in 2009 und 2010 sowie der lange Zeitraum bis 2017, für den Haushaltsdeckungskredite - wenn auch jährlich sinkend - beansprucht werden.

Nettoneukredite von 4,6 Milliarden Euro für die Jahre 2009 und 2010 halten wir für unvertretbar hoch. So sind die krisenbedingten Steuerrückgänge des Landes für 2009 und 2010 lediglich mit zusammen 2,7 Milliarden Euro zu beziffern, bezogen auf das Rekordsteuereinnahmejahr 2008 (18,3 Milliarden Euro).

Hinzu kommt ein Weiteres:
Zusätzliche Staatsausgaben im Rahmen der Konjunkturpakete sind überwiegend über den Bund und dessen exorbitante Schuldenaufnahmen finanziert. Der niedersächsische Anteil am Konjunkturpaket II (307 Mio. Euro) wird bereits durch frühere Kreditermächtigungen des Landtags abgedeckt, kann also keinesfalls zur Rechtfertigung der jetzigen Schuldenausweitungen herangezogen werden. Das niedersächsische Aufstockungsprogramm (163 Mio. Euro) indes wird zum Großteil über den nächstjährigen Haushalt abgewickelt.

Das bedeutet: Mit der Schuldenausweitung wird in 2010 eine Haushaltslücke geschlossen, die unabhängig von der Finanz- und Wirtschaftskrise existiert. Das strukturelle Defizit im Jahr 2010 ist auf rund 1,3 Milliarden Euro zu beziffern. In dieser Größenordnung (mindestens) lebt das Land über seine Verhältnisse. Die strukturelle Haushaltslücke ergibt sich etwa dadurch, dass Gehaltserhöhungen für Landesbedienstete, ansteigende Versorgungsausgaben für Pensionäre, steigende Ausgaben für Schulen, Universitäten oder Kinderbetreuung den Etat belasten, ohne dass diese Belastungen anderweitig aufgefangen werden.

Es war und ist politischer Wille, in der Krise den einzelnen Ressorts keine Ausgabenkürzungen abzuverlangen. Die strukturellen Defizite setzen sich deshalb in den Folgehaushalten ungeschmälert fort. Sie müssen aber durch Ausgabenkürzungen geschlossen werden, wenn das Land heute nicht weiter ungeniert auf Kosten nachfolgender Generationen leben will.

Deshalb muss mit der Politik des Hinauszögerns notwendiger Sparentscheidungen jetzt Schluss sein. Wir fordern vor dem Hintergrund der in Rekordtempo rasenden Schuldenuhr, dass die Landesregierung und die Regierungsfraktionen mit substanziellen Sparmaßnahmen die strukturellen Haushaltslücken der kommenden Jahre schließen. Das sind sie der kommenden Generation schuldig.

Als Bund der Steuerzahler fordern wir u.a.:

  • Ein neues Stellenabbauprogramm im Landesdienst.
    Das erfordert u. a., dass die Verwaltungsabläufe gestrafft, Aufgaben gebündelt und Verwaltungsstrukturen weiter verschlankt werden.
  • In Ministerien müssen Abteilungen und Referate zusammengefasst werden. Landwirtschafts- und Wirtschaftsministerium sollten ebenso fusionieren wie Wissenschafts- und Kultusministerium.
  • Die vier Regierungsvertretungen sollten aufgegeben werden. Die Zahl weiterer Landesbehörden der Mittelinstanz kann erheblich schrumpfen, wenn es endlich zur Fusion von Landkreisen kommt und damit die Übertragung von Landesaufgaben auf durchgängig leistungsfähige Kreise möglich wird.
  • Zur Begrenzung der Personalausgaben muss das Dickicht der Gehaltszulagen im Landesdienst gelichtet werden (z. B. Beamten-Verheiratetenzuschlag, allgemeine Stellenzulagen). Bei Tarif- und Besoldungserhöhungen muss die Sicherheit der Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst stärker bremsend wirken.
  • Der Anstieg der Versorgungsausgaben für Beamtenpensionäre muss gedämpft werden. Hierzu wird der Bund der Steuerzahler Mitte Januar 2010 konkrete Entlastungsmaßnahmen vorstellen. Sie basieren auf einer Studie des Freiburger Finanzwissenschaftlers Prof. Raffelhüschen.
  • Subventionen und Finanzhilfen sind konsequent zurückzuführen. Sozialleistungen müssen in Hinblick auf Zielgenauigkeit überprüft und begrenzt werden.
    Wir erwarten, dass die Landesregierung bei ihrer Haushaltsklausur Ende Januar 2010 grundlegende Weichenstellungen zur Schließung der strukturellen Haushaltslücken trifft. Diese werden vielfach wegen des „time-lags“ bis zu ihrer vollständigen Umsetzung erst in den folgenden Jahren ihre haushaltsentlastenden Wirkungen entfalten. Für 2010 muss deshalb schon im Haushaltsvollzug eisern gespart werden. Der mit dem Haushaltsgesetz 2010 beschlossene Ausgaberahmen in den einzelnen Ressorts erlaubt kein „Ausgeben um jeden Preis“.

    Die Schuldenuhr ist und bleibt eine eindringliche Mahnung an die Politik, auch durch unpopuläre Sparmaßnahmen den Marsch in den Schuldenstaat zu stoppen. Finanzielle Lasten dürfen nicht weiter ungeniert auf künftige Generationen weitergereicht werden.
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