LV Niedersachsen und Bremen - Ungenutzte Schulmensa in Groß Ilsede

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01.02.2010

Ungenutzte Schulmensa in Groß Ilsede

3,2 Mio. Euro Investition des Landkreises Peine für die Katz?

Seit den Sommerferien des Jahres 2009 wird in der Mensa des Schulzentrums in Groß Ilsede kein Essen mehr ausgegeben. Da der Mensabetrieb erst im August 2008 losging, gab es in den Räumen nur zwei Schulhalbjahre lang ein Mittagessen. Erst im Januar 2008 wurde der 3,2 Mio. Euro teure Mensabau, der nicht mit einer originären Großküche ausgestattet ist, eingeweiht.

Organisiert wurde seinerzeit der Betrieb der Mensa von einem Mensaverein, dem es oblag, einen Mensabetreiber auszumachen und zu beauftragen. Doch nach einiger Zeit gab es zwischen Verein und Betreiber unterschiedliche Vorstellungen über Qualität und Quantität des Essens. Hinzu kamen Fehler bei der Organisation der Abläufe vor Ort und Kommunikationsprobleme.

Letztlich kündigte der Mensaverein den Vertrag mit dem Betreiber, ohne dass bereits ein Nachfolger vorhanden war. Ferner löste sich etwas später der Mensaverein auf, so dass die Verantwortung für den Betrieb der Mensa wieder beim Landkreis Peine als Träger der Einrichtung lag.

Fast ein halbes Jahr lang sucht der Landkreis nun schon nach einem neuen Betreiber, der die Schüler und Schülerinnen mit Mittagessen versorgt. Immerhin handelt es sich nach Angaben des Landkreises um 264 Personen, die gleichzeitig ein Essen in der Mensa einnehmen können, wobei zum Schulzentrum über 1.800 Schüler und Schülerinnen gehören. Unbegreiflich ist, dass noch kein neuer Betreiber gefunden wurde. Nach einem Pressebericht soll schon seit längerem ein privater Anbieter ein Angebot eingebracht haben, welches bisher offenbar keine Beachtung fand.

„Ganztagsschulen müssen ein Mittagessen anbieten. Im Schulzentrum Groß Ilsede war die Nachfrage gering.“

Der Landkreis Peine verfolgt den Ausbau seiner Schulzentren zu Ganztagsschulen, wie in Groß Ilsede geschehen. Nach den Vorgaben des Landes Niedersachsen ist hierfür unter anderem ein Mittagessen anzubieten, welches in der Regel in einer Mensa gereicht wird. Verpflichtend ist der Kauf eines in der Schule angebotenen Mittagessens für die Schüler und Schülerinnen nicht. Nach Auffassung des Landkreises erschwere jedoch die freiwillige Teilnahme an der Mittagsverpflegung eine hohe Auslastung und mindere die Attraktivität für potenzielle Betreiber. Eine Verpflichtung ist aber nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, weshalb die Argumentation des Landkreises auf Unverständnis stößt. Die Akzeptanz der Mittagsverpflegung hängt vielmehr von vielen anderen Faktoren ab, wie z.B. die pädagogische Begleitung der Mittagsverpflegung, das Essensangebot, die Qualität des Essens wie auch die Organisation der Ausgabe der Speisen.

Zum leiblichen Wohl der Schüler und Schülerinnen sowie im Interesse der Steuerzahler bleibt zu hoffen, dass der Landkreis schnellstens einen kompetenten Betreiber findet und die Mensa ihrem Zweck entsprechend endlich wieder geöffnet wird. Andernfalls sind 3,2 Mio. Euro sinnlos verbaut worden.
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