LV Niedersachsen und Bremen - Unternehmensnachfolge im Familienunternehmen

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20.01.2012

Unternehmensnachfolge im Familienunternehmen

Die Stiftung & Co. KG als interessante Alternative zur GmbH & Co. KG

Eine privatrechtliche Stiftung ist eine mit eigener Rechtsfähigkeit ausgestattete, nicht verbandsmäßig organisierte Einrichtung, die einen vom Stifter bestimmten Zweck mit Hilfe eines dazu gewidmeten Vermögens dauerhaft fördern soll. Häufig wird sie als verselbständigte Vermögensmasse bezeichnet.

Die selbstständige Rechtsfähigkeit einer Stiftung ermöglicht es, sie als Komplementärin einer Kommanditgesellschaft einzusetzen. Auf diese Weise entsteht eine der GmbH & Co. KG entsprechende Rechtskonstruktion. Die Haftungs- und Steuervorteile verschiedener Rechtsformen können durch diese Gestaltung kombiniert werden.

Trennung zwischen Herrschafts- und Gesellschafterstellung

Die Stiftung & Co. KG bietet sich insbesondere dann an, wenn die tatsächliche Herrschaft über das Unternehmen von der Gesellschafterstellung einzelner Mitglieder der Unternehmerfamilie getrennt werden soll. Bei einer unternehmensbezogenen Beteiligungsstiftung in Form einer Stiftung & Co. KG wird die Stiftung nur mit einem geringen Stiftungsvermögen, jedoch mit besonderen Stimmrechten ausgestattet. Auf diese Weise kann das Haftungsrisiko weitgehend ausgeschlossen und der Stiftung gleichzeitig die Führung der Kommanditgesellschaft übertragen werden. Der Stiftungszweck wird dabei über die Geschäftsführung der KG hinaus auch auf die Förderung der Unternehmerfamilie erstreckt.

Unabhängige Unternehmensleitung

Der große Vorteil dieser Konstruktion liegt darin, dass - anders als bei der normalen KG - auch fremden Dritten die Geschäftsführung des Unternehmens übertragen werden kann. Dies erfolgt bei der Stiftung & Co. KG durch die Bestellung der gewünschten Personen zum Vorstand. Auf diese Weise können kompetente Fachleute und Experten zur Verwaltung und Leitung des Unternehmens herangezogen werden. Zusätzlich kann ein kompetenter Beirat geschaffen werden, der ergänzend die Unternehmensleitung beeinflussen kann. Der Stifter kann unabhängig davon Nachkommen oder anderen Familienangehörigen nach seinen Vorstellungen Bezugsrechte an den Erträgen der Stiftung einrichten bzw. Kommanditbeteiligungen an der KG einräumen oder übertragen.

Nachteil: Starre Strukturen

Der Stifter kann also verbindliche und nur schwer auflösbare Vorgaben für die künftige Unternehmenspolitik machen. Allerdings sollte er darauf achten, dass dem Unternehmen ein gewisses Maß an Flexibilität verbleibt, da Stiftungskonstruktionen darauf ausgerichtet sind, die rechtlichen Strukturen in weite Zukunft hinaus dauerhaft festzulegen. Die Notwendigkeit einer Anpassung an etwaige marktwirtschaftliche Veränderungen sollte nicht unterschätzt werden.

Vorteile gegenüber der GmbH & Co.KG

Die Vorteile gegenüber der vergleichbaren Rechtsform der GmbH & Co. KG liegen insbesondere darin, dass die Stiftung als eigenständige Vermögensmasse anders als bei der GmbH keinem Gesellschafter und somit keiner beeinflussenden Gesellschafterversammlung unterworfen ist. Der Vorstand einer Stiftung ist nur der Stiftungssatzung und gegebenenfalls einem grundsätzlich unabhängigen Beirat verpflichtet.

Keine Unternehmensmitbestimmung

Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass die Stiftung von der Unternehmensmitbestimmung befreit ist. Dies gilt auch für die Stiftung & Co. KG. Lediglich die betriebsverfassungsrechtliche Mitbestimmung ist für Familienstiftungen zu beachten. Indessen unterliegen GmbH & Co. KGs mit mehr als 2.000 Arbeitnehmern nach § 4 Abs. 1 MitBestG dann der Mitbestimmung, wenn dieselben Personen sowohl die KG als auch die Kapitalgesellschaft beherrschen.

Zusammenfassung

Nach alledem ist festzustellen, dass die Stiftung & Co. KG als Rechtsform für Familienunternehmen durchaus geeignet ist und viel zu selten in Betracht gezogen wird. Gerade bei einer beabsichtigten Unternehmensfortführung über die Generationen hinweg, stellt die Stiftung & Co. KG eine interessante Alternative zur GmbH & Co. KG dar. Die Stiftung & Co. KG ist insbesondere dann der GmbH & Co. KG vorzuziehen, wenn das Unternehmensvermögen und die Verfügungsmacht hierüber in den Händen der Stifterfamilie verbleiben soll, und gleichzeitig die strukturellen Vorgaben der Stiftergeneration dauerhaft gesichert werden sollen.
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